Mehrheitsrechner
Mehrheit berechnen: 45 Ja, 30 Nein, 5 Enthaltungen - einfache Mehrheit erreicht (38 nötig), Zweidrittelmehrheit verfehlt (50 nötig).
- Nötige Ja-Stimmen
- 38
- Bezugsgröße
- 75
- Bezugsgröße bedeutet
- abgegebene Stimmen (Ja + Nein, ohne Enthaltungen)
- Es fehlen
- 0 Ja-Stimmen
- Überschuss
- 7 Ja-Stimmen
- Ja-Anteil an der Bezugsgröße
- 60 %
- Wirkung der Enthaltungen
- Die 5 Enthaltungen zählen nicht mit - sie verändern die Schwelle nicht.
Alle Mehrheitsarten im Vergleich
| Mehrheit | Nötige Ja-Stimmen | Erreicht | Differenz |
|---|---|---|---|
| Einfache Mehrheit (abgegebene Stimmen) | 38 | ja | +7 |
| Einfache Mehrheit, Enthaltungen wie Nein | 41 | ja | +4 |
| Absolute Mehrheit (aller Stimmberechtigten) | 51 | nein | −6 |
| Zweidrittelmehrheit (abgegebene Stimmen) | 50 | nein | −5 |
| Zweidrittelmehrheit (aller Stimmberechtigten) | 67 | nein | −22 |
| Dreiviertelmehrheit (abgegebene Stimmen) | 57 | nein | −12 |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Bezugsgröße: abgegebene Stimmen (Ja + Nein, ohne Enthaltungen) = 75
- mehr als die Hälfte: 75 × 0,5000 = 37,500 → mehr als das: 38 Ja-Stimmen
- 45 Ja-Stimmen ≥ 38 → Angenommen (mehr als die Hälfte)
Was bedeutet Mehrheit bei Abstimmungen?
Eine Mehrheit ist immer an eine Bezugsgröße gebunden. Genau daran scheitern viele Rechnungen: Es reicht nicht, nur Ja-Stimmen und Nein-Stimmen nebeneinanderzustellen. Du musst zuerst klären, worauf sich die Mehrheit beziehen soll.
Bei der einfachen Mehrheit zählt meist der Vergleich der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden dann aus der Bezugsgröße herausgenommen. Im Beispiel mit 45 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen liegt die Bezugsgröße bei 75. Nötig sind 38 Ja-Stimmen, erreicht sind 45. Der Beschluss ist damit angenommen.
Die absolute Mehrheit oder Mitgliedermehrheit bezieht sich dagegen auf alle Stimmberechtigten. Bei 100 Stimmberechtigten sind 51 Ja-Stimmen nötig. Wer nicht teilnimmt oder sich enthält, hilft dem Antrag in dieser Betrachtung nicht. Das ist der Kernunterschied: einfache Mehrheit schaut auf die gültig berücksichtigten Stimmen, absolute Mehrheit auf den gesamten Kreis der Stimmberechtigten.
Qualifizierte Mehrheiten setzen die Hürde höher. Typische Fälle sind die Zweidrittelmehrheit und die Dreiviertelmehrheit. Welche davon gilt, ergibt sich aus Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung oder Beschlussregel.
So nutzt du den Mehrheitsrechner richtig
Gib Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen, die Stimmberechtigten insgesamt und die gewünschte Mehrheitsart ein und wähle dann, ob Enthaltungen mitzählen oder nicht.
Entscheidend ist die Auswahl „Bezogen auf“. Sie verändert die Schwelle oft stärker als die Mehrheitsart selbst. Bei „abgegebene Stimmen“ zählen nur Ja und Nein. Bei „alle Stimmen inkl. Enthaltungen“ erhöhen Enthaltungen die Bezugsgröße. Bei „alle Stimmberechtigten“ zählen auch Abwesende rechnerisch gegen das Erreichen der Schwelle, weil die nötigen Ja-Stimmen aus der Gesamtzahl gebildet werden.
Wenn du für einen Verein rechnest, ist häufig die Mehrheit der abgegebenen Stimmen relevant. Für eine Satzungsänderung im Verein kann dagegen drei Viertel der abgegebenen Stimmen verlangt sein. Beim Betriebsrat geht es um die Stimmen der anwesenden Mitglieder. Für Mitgliedermehrheiten wie im Bundestag zählt die gesetzliche Mitgliederzahl, etwa 630 im Beispiel.
Wie funktioniert die Berechnung im Mehrheitsrechner?
Die Rechnung läuft in zwei Schritten. Zuerst wird die Bezugsgröße bestimmt. Danach wird daraus die nötige Zahl an Ja-Stimmen berechnet.
Für die einfache Mehrheit lautet die Regel in Worten: Es müssen mehr Ja-Stimmen vorliegen als die Hälfte der Bezugsgröße. Bei qualifizierten Mehrheiten wird die Bezugsgröße mit der geforderten Quote verglichen, etwa zwei Drittel oder drei Viertel. Wenn ein Bruchteil entsteht, wird auf die nächste ganze Ja-Stimme gehoben, weil halbe Stimmen nicht genügen.
Beispiel: Bei 45 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen soll die einfache Mehrheit nach abgegebenen Stimmen geprüft werden. Die Bezugsgröße ist Ja plus Nein, also 75. Die Hälfte davon ist 37,500; mehr als die Hälfte sind 38 Ja-Stimmen. Da 45 Ja-Stimmen vorliegen, ist die Schwelle erreicht. Der Überschuss beträgt 7 Ja-Stimmen, der Ja-Anteil an der Bezugsgröße liegt bei 60 %.
Dasselbe Abstimmungsergebnis kann bei einer anderen Bezugsgröße anders bewertet werden. Bezogen auf alle Stimmberechtigten wären in diesem Beispiel 51 Ja-Stimmen nötig. Dann reichen 45 Ja-Stimmen nicht.
Wie wirken Enthaltungen bei einfacher Mehrheit?
Enthaltungen sind der häufigste Fehler bei der Mehrheitsermittlung. Sie sind nicht automatisch neutral. Ihre Wirkung hängt von der Regel ab, die für die Abstimmung gilt.
Wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zählt, bleiben Enthaltungen außen vor. Bei 50 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beträgt die Bezugsgröße 99. Nötig sind 50 Ja-Stimmen, der Antrag ist angenommen. Auch bei 49 Ja-Stimmen, 50 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung bleibt die Bezugsgröße 99, nötig wären 50 Ja-Stimmen. Der Antrag ist dann abgelehnt.
Anders ist es, wenn alle Stimmen inklusive Enthaltungen zählen. Dann erhöhen Enthaltungen die Bezugsgröße und wirken praktisch wie Nein-Stimmen. Bei 40 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen liegt die Bezugsgröße bei 100. Nötig sind 51 Ja-Stimmen, es fehlen 11 Ja-Stimmen. Bei 2 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen liegt die Bezugsgröße bei 5. Nötig sind 3 Ja-Stimmen, also reicht das Ergebnis nicht.
Zweidrittelmehrheit und Dreiviertelmehrheit berechnen
Bei qualifizierten Mehrheiten reicht ein knapper Vorsprung nicht. Die Schwelle wird aus der gewählten Bezugsgröße und der geforderten Quote gebildet.
Für eine Zweidrittelmehrheit bei 100 abgegebenen Stimmen reichen 66 Ja-Stimmen nicht. Nötig sind 67 Ja-Stimmen. Deshalb ist ein Ergebnis mit 66 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt, obwohl die Ja-Seite deutlich vorne liegt.
Bei 90 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen ist die Zweidrittelmehrheit nach abgegebenen Stimmen dagegen erreicht. Die Bezugsgröße beträgt 95, nötig sind 64 Ja-Stimmen. Der Ja-Anteil an der Bezugsgröße liegt bei 94,74 %.
Auch die Dreiviertelmehrheit ist streng. Bei 60 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen beträgt die Bezugsgröße 82. Nötig sind 62 Ja-Stimmen, erreicht sind 60. Der Beschluss ist abgelehnt. Bei 80 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen sind 72 Ja-Stimmen nötig und die Dreiviertelmehrheit ist erreicht.
Typische Fehler beim Mehrheit berechnen
Der größte Fehler ist eine falsche Bezugsgröße. Prüfe deshalb vor der Rechnung, ob die Vorschrift von abgegebenen Stimmen, anwesenden Mitgliedern, vertretenem Kapital oder allen Stimmberechtigten spricht.
Weitere Stolperstellen:
- Enthaltungen werden in vielen Fällen nicht mitgezählt, in anderen Fällen wirken sie wie Nein-Stimmen.
- „Mehr als die Hälfte“ ist nicht dasselbe wie „mindestens die Hälfte“.
- Eine absolute Mehrheit kann scheitern, obwohl die Ja-Stimmen die Nein-Stimmen überwiegen.
- Bei Satzungsänderungen oder besonderen Beschlüssen kann eine qualifizierte Mehrheit verlangt sein.
- Ein Quorum ist eine zusätzliche Teilnahme- oder Präsenzanforderung und ersetzt die Mehrheitsrechnung nicht.
Der Rechner prüft die mathematische Schwelle. Ob genau diese Regel für deinen Beschluss gilt, hängt von Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung ab. Bei rechtlich heiklen Beschlüssen solltest du die maßgebliche Regel im Originaltext prüfen oder fachlichen Rat einholen.
Tabellen zum Nachschlagen
Wie viele Stimmen sind die Mehrheit? Tabelle von 2 bis 1.000
| Stimmen / Mitglieder | Mehrheit (> ½) | Zweidrittelmehrheit | Dreiviertelmehrheit |
|---|---|---|---|
| 2 | 2 | 2 | 2 |
| 3 | 2 | 2 | 3 |
| 4 | 3 | 3 | 3 |
| 5 | 3 | 4 | 4 |
| 6 | 4 | 4 | 5 |
| 7 | 4 | 5 | 6 |
| 8 | 5 | 6 | 6 |
| 9 | 5 | 6 | 7 |
| 10 | 6 | 7 | 8 |
| 11 | 6 | 8 | 9 |
| 12 | 7 | 8 | 9 |
| 13 | 7 | 9 | 10 |
| 14 | 8 | 10 | 11 |
| 15 | 8 | 10 | 12 |
| 16 | 9 | 11 | 12 |
| 17 | 9 | 12 | 13 |
| 18 | 10 | 12 | 14 |
| 19 | 10 | 13 | 15 |
| 20 | 11 | 14 | 15 |
| 25 | 13 | 17 | 19 |
| 30 | 16 | 20 | 23 |
| 40 | 21 | 27 | 30 |
| 50 | 26 | 34 | 38 |
| 60 | 31 | 40 | 45 |
| 70 | 36 | 47 | 53 |
| 80 | 41 | 54 | 60 |
| 90 | 46 | 60 | 68 |
| 100 | 51 | 67 | 75 |
| 150 | 76 | 100 | 113 |
| 200 | 101 | 134 | 150 |
| 500 | 251 | 334 | 375 |
| 630 | 316 | 420 | 473 |
| 1.000 | 501 | 667 | 750 |
Welche Mehrheit gilt wo? Verein, WEG, GmbH, Betriebsrat, Bundestag
| Beschluss | Mehrheit | Enthaltungen | Norm |
|---|---|---|---|
| Beschluss der Mitgliederversammlung (Verein) | Mehrheit der abgegebenen Stimmen | zählen nicht | § 32 BGB |
| Satzungsänderung (Verein) | drei Viertel der abgegebenen Stimmen | zählen nicht | § 33 BGB |
| Änderung des Vereinszwecks | Zustimmung aller Mitglieder | wirken wie Nein | § 33 BGB |
| Auflösung des Vereins | drei Viertel der abgegebenen Stimmen | zählen nicht | § 41 BGB |
| Eigentümerversammlung | Mehrheit der abgegebenen Stimmen, je Eigentümer eine Stimme | zählen nicht | § 25 WEG |
| Gesellschafterbeschluss GmbH | Mehrheit der abgegebenen Stimmen, je Euro Geschäftsanteil eine Stimme | zählen nicht | § 47 GmbHG |
| Satzungsänderung GmbH | drei Viertel der abgegebenen Stimmen | zählen nicht | § 53 GmbHG |
| Satzungsänderung AG | drei Viertel des vertretenen Grundkapitals | - | § 179 AktG |
| Betriebsratsbeschluss | Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder | wirken wie Nein | § 33 BetrVG |
| Bundestagsbeschluss | Mehrheit der abgegebenen Stimmen | zählen nicht | Art. 42 GG |
| Wahl des Bundeskanzlers (1. Wahlgang) | Mehrheit der Mitglieder: 316 von 630 | wirken wie Nein | Art. 63 GG |
| Grundgesetzänderung | zwei Drittel der Mitglieder: 420 von 630 | wirken wie Nein | Art. 79 GG |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und absoluter Mehrheit?
Die einfache Mehrheit bezieht sich meist auf die abgegebenen Stimmen, die absolute Mehrheit auf alle Stimmberechtigten. Bei 100 Stimmberechtigten braucht die absolute Mehrheit 51 Ja-Stimmen. Bei einfacher Mehrheit kann die nötige Zahl niedriger sein, wenn Enthaltungen oder Abwesende nicht zur Bezugsgröße gehören.
Wie zählen Enthaltungen bei einfacher Mehrheit?
Bei der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zählen Enthaltungen nicht mit. Bei 50 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung liegt die Bezugsgröße bei 99, nötig sind 50 Ja-Stimmen. Der Antrag ist angenommen. Zählen Enthaltungen dagegen mit, erhöhen sie die Schwelle.
Wie viele Ja-Stimmen braucht man bei 100 Stimmberechtigten für die absolute Mehrheit?
Bei 100 Stimmberechtigten sind 51 Ja-Stimmen nötig. Die Bezugsgröße sind alle Stimmberechtigten, nicht nur die abgegebenen Stimmen. Deshalb helfen Enthaltungen und Abwesenheiten dem Antrag nicht. Sie senken die nötige Zahl an Ja-Stimmen bei der absoluten Mehrheit nicht.
Reichen 66 Ja-Stimmen bei 100 Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit?
Nein, bei 100 abgegebenen Stimmen sind 67 Ja-Stimmen nötig. Ein Ergebnis mit 66 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen verfehlt die Zweidrittelmehrheit. Es fehlt 1 Ja-Stimme, auch wenn die Ja-Stimmen deutlich über den Nein-Stimmen liegen.
Kann ein Antrag mit 50 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen sein?
Ja, bei Bezug auf abgegebene Stimmen ist der Antrag angenommen. Die Enthaltung zählt nicht mit, daher beträgt die Bezugsgröße 99. Nötig sind 50 Ja-Stimmen. Der Ja-Anteil an der Bezugsgröße liegt bei 50,51 %, also über der erforderlichen Hälfte.
Wann wirkt eine Enthaltung wie eine Nein-Stimme?
Eine Enthaltung wirkt wie Nein, wenn alle Stimmen inklusive Enthaltungen oder alle Stimmberechtigten als Bezugsgröße zählen. Bei 40 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen sind 51 Ja-Stimmen nötig. Es fehlen 11 Ja-Stimmen, weil die Enthaltungen die Bezugsgröße erhöhen.
Wie berechnet man eine Dreiviertelmehrheit?
Eine Dreiviertelmehrheit wird aus der gewählten Bezugsgröße berechnet und auf ganze Ja-Stimmen gehoben. Bei 80 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen nach abgegebenen Stimmen beträgt die Bezugsgröße 95. Nötig sind 72 Ja-Stimmen, der Beschluss ist angenommen.
Was bedeutet eine eigene Mehrheitsschwelle im Mehrheitsrechner?
Eine eigene Schwelle prüft eine frei vorgegebene Prozentgrenze. Bei 75 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen sowie einer Schwelle von 60 % sind 60 Ja-Stimmen nötig. Der Antrag ist angenommen, weil 75 Ja-Stimmen vorliegen und der Überschuss 15 Ja-Stimmen beträgt.
Quellen und Prüfung
- § 32 BGB: Mehrheit der abgegebenen Stimmen - Bundesministerium der Justiz
- § 33 BGB: Satzungsänderung mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen - Bundesministerium der Justiz
- Art. 121 GG: Mehrheit der Mitglieder = gesetzliche Mitgliederzahl - Bundesministerium der Justiz
- § 33 BetrVG: Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Mehrheitsrechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/freizeit/mehrheitsrechner

