Mietminderung

Berechne Mietminderung aus Bruttomiete und Kalendertagen. Mit 10-%-Grenze bei Wohnflächenabweichung, Monatstabelle und belegtem BGH-Urteilsbeispiel.

Stand 24.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Minderungsquote

Keine automatische Empfehlung für Schimmel, Lärm oder Heizungsausfall. Quote vorher fachlich klären; mehrere Mängel nicht einfach addieren.

Rechnerische Minderung im Zeitraum100,00 €
Monatliche Bruttomiete
1.000,00 €
Verwendete Quote
10 %
Minderung je vollem Monat
100,00 €
Verbleibende Miete je vollem Monat
900,00 €
Betroffene Kalendertage
30
  • Die Quote wird nicht rechtlich festgesetzt. Erheblichkeit, Mängelanzeige und mögliche Ausschlüsse müssen im Einzelfall geklärt werden. Eigenmächtige Überminderung kann Mietrückstände verursachen.
  • Kalendertage-Modell: Jeder Monat wird mit seiner tatsächlichen Länge anteilig berechnet und auf Cent gerundet. Vereinbarungen oder gerichtliche Berechnungen können abweichen.
  • Kenntnis bei Vertragsschluss (§ 536b) und unterlassene Anzeige (§ 536c) können Rechte ausschließen. Bei bestimmten energetischen Modernisierungen gilt der dreimonatige Ausschluss nach § 536 Abs. 1a.
Minderung nach Kalendermonaten
MonatMangeltageTage im MonatMinderung
2026-093030100,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. 1000 € Bruttomiete × 10 % ergeben 100 € je vollem Monat.
  2. Die 30 betroffenen Tage werden je Kalendermonat anteilig gerechnet. Summe: 100 €.

Wie wird Mietminderung berechnet?

Die Mietminderung wird in der Rechnung von der Bruttomiete genommen. Gemeint ist die Summe aus Kaltmiete, Betriebskosten ohne Heizung und Heizkostenvorauszahlung. Die Formel lautet in Worten: Bruttomiete mal Prozentzahl der Minderungsquote geteilt durch 100, anschließend mal betroffene Kalendertage geteilt durch die tatsächlichen Kalendertage des jeweiligen Monats. Die Monatsbeträge werden einzeln auf Cent gerundet und addiert.

Ein Beispiel: Bei 800 € Kaltmiete, 120 € Betriebskosten ohne Heizung und 80 € Heizkostenvorauszahlung ergibt sich eine monatliche Bruttomiete von 1.000,00 €. Wird eine berechtigte oder vereinbarte Quote von 10 % angesetzt, beträgt die Minderung je vollem Monat 100,00 €. Für einen vollen September bleibt eine Miete von 900,00 €.

Der Rechner nimmt dir nur die Rechenarbeit ab: Du trägst Miete, Kostenbestandteile, Quote oder Wohnfläche sowie den Zeitraum des Mangels ein.

Mietminderung-Tabelle: Was bedeuten typische Quoten bei 1.000,00 € Bruttomiete?

Eine Mietminderung-Tabelle hilft dir, die Größenordnung einer Quote zu sehen. Sie ersetzt aber keine Prüfung, ob genau diese Quote in deinem Fall berechtigt ist. Der gleiche Prozentsatz kann je nach Mangel, Dauer, Beeinträchtigung und Nachweis zu hoch oder zu niedrig sein.

Für 1.000,00 € monatliche Bruttomiete ergeben sich diese rechnerischen Werte:

Quote Minderung Restmiete
5 % 50,00 € 950,00 €
10 % 100,00 € 900,00 €
15 % 150,00 € 850,00 €
20 % 200,00 € 800,00 €
25 % 250,00 € 750,00 €
50 % 500,00 € 500,00 €
100 % 1.000,00 € 0,00 €

Bei 1.200,00 € Bruttomiete und 10 % Quote sind es für einen vollen September 120,00 €. Bei 1.300,00 € Bruttomiete und 20 % Quote für den ganzen September ergibt die Rechnung 260,00 € Minderung und 1.040,00 € verbleibende Miete.

Ein belegter Einzelfall ist BGH VIII ZR 347/04 vom 20.07.2005: Bei 1.288 € Kaltmiete und 194 € Nebenkosten legt das Urteil die gesamte Bruttomiete zugrunde. Mit der dort gerundeten Minderflächenquote von 13,98 % ergeben sich 207,18 € je Monat. Das ist kein allgemeiner Prozentsatz für andere Mängel.

Mietminderung bei Teilmonaten und monatsübergreifenden Mängeln

Ein Mangel dauert nicht immer genau einen vollen Monat. Dann wird nicht einfach der volle Monatsbetrag angesetzt, sondern anteilig nach Kalendermonaten gerechnet. Das ist besonders relevant, wenn der Zeitraum über eine Monatsgrenze läuft.

Bei 1.500,00 € Bruttomiete und 5 % Quote beträgt die Minderung je vollem Monat 75,00 €. Besteht der Mangel nur für 14 von 30 Kalendertagen im September, ergibt sich eine rechnerische Minderung von 35,00 €. Die verbleibende Miete je vollem Monat läge bei 1.425,00 €.

Bei einem monatsübergreifenden Beispiel mit 1.000,00 € Bruttomiete und 20 % Quote beträgt die Minderung je vollem Monat 200,00 €. Vom 20. Januar bis einschließlich 10. Februar 2026, also für 22 betroffene Kalendertage, ergibt sich insgesamt 148,85 €. Der Rechner teilt dabei nach Kalendermonaten auf: 12 Tage in einem Monat mit 31 Kalendertagen ergeben 77,42 €, 10 Tage in einem Monat mit 28 Kalendertagen ergeben 71,43 €.

Darum kann ein Zeitraum mit ähnlicher Länge unterschiedlich ausfallen, wenn er in verschiedene Monate fällt.

Mietminderung Wohnfläche: Wann zählt die Abweichung in m²?

Bei einer zu kleinen Wohnung kann die Wohnfläche die Minderungsquote bestimmen. Dafür muss es aber eine rechtlich verbindliche Flächenvereinbarung geben, und die tatsächliche Wohnfläche muss vergleichbar korrekt berechnet sein. Außerdem muss die Abweichung mehr als 10 % betragen.

Ein klares Beispiel: Vertraglich vereinbart sind 100 m², tatsächlich vorhanden sind 85 m². Die Wohnflächenabweichung beträgt 15 %. Bei 1.000,00 € Bruttomiete ergibt das 150,00 € Minderung für einen vollen September. Die verbleibende Miete je vollem Monat beträgt 850,00 €.

Anders bei 80 m² vereinbarter und 72 m² tatsächlicher Wohnfläche: Die Wohnflächenabweichung liegt bei 10 %. In der Rechnung wird dafür 0 % verwendet, die rechnerische Minderung beträgt 0,00 €, und die Miete bleibt bei 1.000,00 €.

Bei 65 m² vereinbarter Wohnfläche und 52 m² tatsächlicher Wohnfläche ergibt sich eine Wohnflächenabweichung von 20 %. Bei 1.000,00 € Bruttomiete sind das 200,00 € Minderung und 800,00 € verbleibende Miete. Bei mehr als 10 % wird die ganze prozentuale Minderfläche verwendet, nicht nur der übersteigende Teil. Unterhalb dieser Grenze prüft das Modell keine anderen möglichen Minderungsgründe.

Typische Fehler beim Berechnen der Mietminderung

Der häufigste Fehler ist, nur die Kaltmiete zu verwenden. Die Rechtsprechung stellt bei der Berechnung auf die Bruttomiete ab, also einschließlich Betriebskosten und Heizkostenvorauszahlung. Deshalb ergeben 900 € Kaltmiete, 150 € Betriebskosten und 50 € Heizung zusammen eine monatliche Bruttomiete von 1.100,00 €. Bei 15 % Quote beträgt die Minderung 165,00 €, nicht nur ein Betrag aus der Kaltmiete.

Ein zweiter Fehler ist das blinde Addieren mehrerer Mängel. Wenn zum Beispiel Lärm, Feuchtigkeit und ein weiterer Mangel gleichzeitig auftreten, darfst du daraus nicht automatisch mehrere Quoten zusammenzählen. Entscheidend ist die konkrete Gebrauchseinschränkung der Wohnung.

Auch der Zeitraum wird oft falsch angesetzt. Eine Minderung knüpft an die Zeit an, in der der Mangel tatsächlich besteht. Bei 930,00 € Bruttomiete und 50 % Quote für 7 von 30 Kalendertagen im September ergibt sich 108,50 €, obwohl die Minderung je vollem Monat 465,00 € wäre.

Rechtlich bleibt die Rechnung eine Modellrechnung. Ob du mindern darfst, in welcher Höhe und ab wann, hängt vom konkreten Mangel, der Anzeige an den Vermieter und möglichen Einwänden ab, etwa nach BGB § 536b oder BGB § 536c. Bei bestimmten energetischen Modernisierungen kann die Minderung für drei Monate ausgeschlossen sein. Überhöhte Kürzungen können Mietrückstände auslösen. Die gewählte Tagesaufteilung ist ein transparentes Rechenmodell; eine Vereinbarung oder gerichtliche Berechnung kann davon abweichen.

Tabellen zum Nachschlagen

Mietminderung-Tabelle für selbst geprüfte Quoten

Reine Rechentabelle, keine rechtliche Zuordnung von Mängeln. Jeweils ein voller September bei 1.000 € Bruttomiete.
QuoteMinderungRestmiete
5 %50,00 €950,00 €
10 %100,00 €900,00 €
15 %150,00 €850,00 €
20 %200,00 €800,00 €
25 %250,00 €750,00 €
50 %500,00 €500,00 €
100 %1.000,00 €0,00 €

Belegtes Urteilsbeispiel zur Bruttomiete

BGH VIII ZR 347/04 vom 20.07.2005. Das Urteil rechnet mit gerundeten 13,98 %. Keine allgemeine Mängeltabelle.
SachverhaltRechnung je Monat
1.288 € Kaltmiete + 194 € Nebenkosten, 13,98 % Quote207,18 €

Beispiele zum Ausprobieren

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Mietminderung: Eine Mietminderung wird grundsätzlich von der Bruttomiete einschließlich Betriebskostenvorauszahlungen berechnet. Bei 1.000 € Bruttomiete und 10 % berechtigter Minderungsquote sind es für einen vollen Monat 100 €. Die angemessene Quote hängt vom konkreten Mangel ab.
Auf einen Blick
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Mietminderung-Tabelle für selbst geprüfte Quoten (Tabelle)
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Häufige Fragen

Wie berechnet man Mietminderung richtig?

Du berechnest Mietminderung von der Bruttomiete, also aus Kaltmiete, Betriebskosten ohne Heizung und Heizkostenvorauszahlung. Bei 1.000,00 € Bruttomiete und 10 % Quote beträgt die Minderung für einen vollen September 100,00 €. Bei kürzerer Dauer wird anteilig nach Kalendertagen gerechnet.

Wie hoch ist die Mietminderung bei 1.200 € Bruttomiete und 10 %?

Die Mietminderung beträgt 120,00 € für einen vollen September. Grundlage ist eine monatliche Bruttomiete von 1.200,00 € und eine verwendete Quote von 10 %. Die verbleibende Miete je vollem Monat liegt rechnerisch bei 1.080,00 €.

Zählt bei der Mietminderung die Kaltmiete oder die Warmmiete?

Es zählt grundsätzlich die Bruttomiete einschließlich Betriebskostenvorauszahlungen. Bei 900 € Kaltmiete, 150 € Betriebskosten und 50 € Heizung ergibt sich eine monatliche Bruttomiete von 1.100,00 €. Mit 15 % Quote sind das 165,00 € Minderung für einen vollen Monat.

Wie wird Mietminderung für einen halben Monat berechnet?

Die Minderung wird anteilig nach den betroffenen Kalendertagen berechnet. Bei 1.150,00 € Bruttomiete, 30 % Quote und 15 von 30 betroffenen Kalendertagen im September ergibt sich 172,50 €. Die Minderung je vollem Monat wäre 345,00 €, die verbleibende Miete je vollem Monat 805,00 €.

Wie viel Mietminderung bei 25 % Quote?

Bei 770,00 € monatlicher Bruttomiete und 25 % Quote beträgt die Mietminderung 192,50 € für einen vollen September. Die verbleibende Miete je vollem Monat liegt bei 577,50 €. Ob 25 % angemessen sind, muss zum konkreten Mangel passen.

Ab wann führt eine falsche Wohnfläche zur Mietminderung?

Eine Wohnflächenabweichung führt in der Rechnung erst zu einer Minderung, wenn sie mehr als 10 % beträgt. Bei 80 m² vereinbarter und 72 m² tatsächlicher Wohnfläche ergibt sich zwar 10 %, aber 0,00 € Minderung. Bei 100 m² und 85 m² werden 15 % verwendet.

Wie hoch ist die Mietminderung bei 100 m² vereinbart und 85 m² tatsächlich?

Die rechnerische Mietminderung beträgt 150,00 € für einen vollen September. Die Wohnflächenabweichung liegt bei 15 %, die monatliche Bruttomiete im Beispiel bei 1.000,00 €. Daraus ergibt sich eine verbleibende Miete von 850,00 € je vollem Monat.

Kann ich Quoten aus einer Mietminderung-Tabelle einfach übernehmen?

Nein, eine Mietminderung-Tabelle zeigt nur Rechenwerte. Bei 1.000,00 € Bruttomiete bedeuten 20 % zwar 200,00 € Minderung und 800,00 € Restmiete. Ob diese Quote berechtigt ist, hängt aber vom konkreten Mangel, der Dauer, den Nachweisen und der rechtlichen Bewertung ab.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
24.09.2026, Werte gültig ab 24.09.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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