Nutzungsausfall-Rechner
Nutzungsausfall berechnen: 10 Tage × 79 € ergeben 790 € vor Haftungsquote. Mit Datumszeitraum, ausgeschlossenen Tagen und bereits gezahlten Beträgen.
- Kalendertage insgesamt
- 10
- Angesetzte ersatzfähige Tage
- 10
- Betrag vor Haftungsquote
- 790,00 €
- Nach Haftungsquote, vor Zahlung
- 790,00 €
- Zusätzlicher ersatzfähiger Tag bei dieser Quote
- 79,00 €
- Die Ausfalldauer muss erforderlich und nachweisbar sein. Kalendertage sind nicht automatisch vollständig ersatzfähig.
- Tagessatz und Fahrzeuggruppe sind keine gesetzlichen Pauschalen. Nutze den Satz aus deinem Gutachten; Fahrzeugalter und Zustand können die Einordnung verändern.
- Mietwagenkosten und Nutzungsausfall dürfen denselben Schaden nicht doppelt ersetzen. Bereits erstattete Beträge und nicht ersatzfähige Tage berücksichtigen.
Rechenweg mit deinen Zahlen
- 10 Tage − 0 ausgeschlossene Tage = 10 angesetzte Tage.
- 10 × 79,00 € × 100 % = 790,00 €.
- Abzüglich 0,00 € Vorleistung: 790,00 €.
Wie kannst du die Nutzungsausfallentschädigung berechnen?
Die Rechnung folgt einem einfachen Aufbau: Du nimmst die ersatzfähigen Ausfalltage, multiplizierst sie mit dem belegten Tagessatz und berücksichtigst danach die Haftungsquote der Gegenseite. Wurde schon etwas auf genau diesen Ausfallschaden gezahlt, wird diese Zahlung abgezogen. Ein negativer offener Betrag wird dabei nicht angesetzt.
Ein Beispiel: Bei 10 Tagen Ausfallzeit und einem Tagessatz von 79,00 € sind 0 Tage ausgeschlossen. Es bleiben 10 angesetzte Tage. Die Rechnung lautet in Worten: 10 angesetzte Tage mal 79,00 € je Tag mal 100 % Haftungsquote. Das ergibt 790,00 €. Weil 0,00 € vorab gezahlt wurden, bleiben 790,00 € offen.
Der Tagessatz ist dabei kein frei gewählter Wunschbetrag. Er sollte aus einem Gutachten, einer Einigung oder einer anderen belastbaren Grundlage stammen. Der Wert 79 €/Tag ist ein belegtes Gerichtsbeispiel, aber kein allgemeiner Satz für jedes Auto.
Welche Tage zählen beim Nutzungsausfall?
Zählen können nur die Tage, an denen du das Fahrzeug ohne den Unfall nutzen wolltest und konntest. Außerdem muss der Ausfall dem Schadenereignis zugeordnet werden können. Der Rechner trennt deshalb zwischen den Kalendertagen insgesamt und den angesetzten ersatzfähigen Tagen.
Wenn die gesamte Ausfallzeit 14 Tage beträgt, davon aber 4 Tage nicht ersatzfähig sind, bleiben 10 angesetzte Tage. Bei 79 €/Tag und 75 % Haftungsquote ergibt sich ein offener Nutzungsausfall von 592,50 €. Vor der Haftungsquote läge der Betrag bei 790,00 €. Ein zusätzlicher ersatzfähiger Tag würde bei dieser Quote 59,25 € ausmachen.
Typische nicht ersatzfähige Tage können entstehen, wenn für denselben Zeitraum bereits anderweitige Mobilität ersetzt wurde oder wenn ein Zeitraum nicht ausreichend belegt ist. Wichtig ist: Ziehe Tage nicht doppelt ab. Wenn ein Tag schon aus einem Grund herausgenommen wurde, sollte er nicht noch einmal wegen eines anderen Grundes gekürzt werden.
Was ändert die Haftungsquote bei der Nutzungsausfallentschädigung?
Die Haftungsquote bestimmt, welcher Anteil des rechnerischen Ausfallschadens von der Gegenseite zu ersetzen ist. Bei voller Haftung der Gegenseite wird der Betrag nicht gekürzt. Bei geteilter Haftung sinkt der ersatzfähige Betrag entsprechend.
Ein Beispiel zeigt den Effekt deutlich: Bei 90 €/Tag und 10 Ausfalltagen liegt der Betrag vor Haftungsquote bei 900,00 €. Wenn die Gegenseite nur mit 50 % haftet, bleiben 450,00 € nach Haftungsquote. Ein weiterer ersatzfähiger Tag bringt in dieser Konstellation 45,00 €.
Die Quote ist oft der Punkt, an dem die Rechnung rechtlich sensibel wird. Sie hängt nicht allein davon ab, wie hoch der Schaden ist, sondern davon, wer in welchem Umfang für den Unfall einzustehen hat. Bei Mitverschulden kann § 254 BGB relevant werden. Der Rechner bildet die Quote rechnerisch ab, ersetzt aber keine Prüfung des konkreten Unfallhergangs.
Wie wirken Vorleistungen auf den offenen Nutzungsausfall?
Bereits gezahlte Beträge werden vom Betrag nach Haftungsquote abgezogen, wenn sie auf denselben Ausfallschaden gezahlt wurden. Dadurch geht es im Ergebnis nicht um den Gesamtschaden, sondern um den noch offenen Betrag.
Bei 79 €/Tag und 15 angesetzten Tagen ergibt sich vor einer Zahlung ein Betrag von 1.185,00 €. Wurden bereits 200 € auf diesen Nutzungsausfall gezahlt, bleiben 985,00 € offen. In einem Gerichtsbeispiel mit 24 Tagen zu 79 €/Tag lag der Betrag vor Anrechnung bei 1.896,00 €. Nach einer Vorleistung von 356,12 € blieb ein offener Betrag von 1.539,88 €.
Achte deshalb darauf, Zahlungen richtig zuzuordnen. Eine Zahlung auf Reparaturkosten ist etwas anderes als eine Zahlung auf Nutzungsausfall. Wenn unklar ist, worauf eine Zahlung geleistet wurde, kann genau das später Streit auslösen.
Typische Fehler beim Nutzungsausfall berechnen
Der häufigste Fehler ist ein falscher Tagessatz. 79 €/Tag kann in einem Fall passen, in einem anderen nicht. Nutze deshalb den Wert aus deinem Gutachten oder aus einer belastbaren Vereinbarung. Ein pauschaler Betrag ohne Beleg ist angreifbar.
Weitere Fehler passieren bei den Tagen:
- Der letzte Ausfalltag wird vergessen, obwohl der Zeitraum einschließlich gerechnet wird.
- Nicht ersatzfähige Tage werden mehrfach abgezogen.
- Kalendertage werden mit ersatzfähigen Tagen verwechselt.
- Eine bereits erhaltene Zahlung wird nicht berücksichtigt.
- Die Haftungsquote wird mit der eigenen Haftung verwechselt, obwohl der Rechner die Quote der Gegenseite verwendet.
Wenn du statt einer Tageszahl einen Zeitraum eingibst, zählt der letzte Tag mit; im Rechner trägst du Tagessatz, Ausfallzeit, ausgeschlossene Tage, Haftungsquote und Vorleistungen ein. Bei einem Zeitraum vom 2026-09-01 bis 2026-09-10 ergeben sich 10 Kalendertage und bei 79 €/Tag ein Betrag von 790,00 €. Bei einem Zeitraum vom 2026-10-05 bis 2026-10-20, 65 €/Tag und 3 nicht ersatzfähigen Tagen bleiben 13 angesetzte Tage und 845,00 €.
Grenzen der Rechnung bei Nutzungsausfall
Die Berechnung zeigt den rechnerischen Anspruch nach deinen Eingaben. Ob der Betrag tatsächlich durchsetzbar ist, hängt von den Nachweisen und vom konkreten Fall ab. Grundlage für Schadensersatz ist § 249 BGB. Bei Mitverschulden oder einer Verletzung der Schadensminderung kann § 254 BGB eine Rolle spielen.
Der Rechner prüft nicht, ob der gewählte Tagessatz für dein Fahrzeug angemessen ist. Er prüft auch nicht, ob die gesamte Ausfallzeit erforderlich war oder ob du in dieser Zeit wirklich nutzungswillig und nutzungsfähig warst. Genau diese Punkte sind in der Praxis oft entscheidend.
Für eine erste Einordnung reicht die Rechnung meist aus: Du siehst, welcher Betrag aus Tagen, Tagessatz, Quote und Zahlungen folgt. Für die rechtliche Bewertung brauchst du aber die Unterlagen zum Schaden, zur Reparatur oder Ersatzbeschaffung und zu bereits geleisteten Zahlungen.
Tabellen zum Nachschlagen
Nutzungsausfall bei 79 € je Tag: 1 bis 30 Ausfalltage
| Tage | Betrag |
|---|---|
| 1 | 79,00 € |
| 3 | 237,00 € |
| 5 | 395,00 € |
| 7 | 553,00 € |
| 10 | 790,00 € |
| 14 | 1.106,00 € |
| 21 | 1.659,00 € |
| 24 | 1.896,00 € |
| 30 | 2.370,00 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung bei 79 € Tagessatz und 10 Ausfalltagen?
Die Nutzungsausfallentschädigung beträgt 790,00 €, wenn 10 Tage angesetzt werden, der Tagessatz 79 €/Tag beträgt, die Gegenseite zu 100 % haftet und keine Vorleistung gezahlt wurde. Ein zusätzlicher ersatzfähiger Tag würde in dieser Konstellation 79,00 € erhöhen.
Wie viel Nutzungsausfall gibt es bei 50 € Tagessatz für 14 Tage?
Bei 50 €/Tag und 14 Ausfalltagen ergibt sich 700,00 € Nutzungsausfall. Dabei sind 14 Tage ersatzfähig angesetzt, die Haftungsquote der Gegenseite liegt bei 100 % und es wurde nichts vorab auf diesen Ausfallschaden gezahlt.
Welche Nutzungsausfallentschädigung ergibt sich bei 100 € Tagessatz und 7 Ausfalltagen?
Bei 100 €/Tag und 7 Ausfalltagen ergeben sich 700,00 €. Der Betrag vor Haftungsquote und der Betrag nach Haftungsquote sind gleich, wenn die Gegenseite zu 100 % haftet und keine Zahlung angerechnet wird.
Wie viel Nutzungsausfall gibt es bei 79 € Tagessatz für 30 Tage?
Bei 79 €/Tag und 30 ersatzfähigen Ausfalltagen ergibt sich 2.370,00 € Nutzungsausfall. Das gilt bei 100 % Haftungsquote der Gegenseite und ohne bereits erhaltene Zahlung auf genau diesen Nutzungsausfall.
Wie viel Nutzungsausfall bleibt bei 12 Ausfalltagen, wenn 2 Tage nicht ersatzfähig sind?
Es bleiben 790,00 € Nutzungsausfall, wenn von 12 Ausfalltagen 2 Tage nicht ersatzfähig sind und der Tagessatz 79 €/Tag beträgt. Angesetzt werden dann 10 Tage. Bei 100 % Haftung der Gegenseite wird dieser Betrag nicht gekürzt.
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung bei 90 € Tagessatz, 10 Tagen und 50 % Haftungsquote?
Die Nutzungsausfallentschädigung beträgt 450,00 €. Vor der Haftungsquote ergeben 10 Tage zu 90 €/Tag einen Betrag von 900,00 €. Durch die Haftungsquote von 50 % bleiben 450,00 € ersatzfähig, wenn keine Vorleistung anzurechnen ist.
Wie viel Nutzungsausfall gibt es bei 79 € Tagessatz für 15 Tage, wenn schon 200 € gezahlt wurden?
Offen bleiben 985,00 €. Bei 79 €/Tag und 15 angesetzten Tagen liegt der Betrag vor Zahlung bei 1.185,00 €. Die bereits gezahlten 200 € werden auf diesen Nutzungsausfall angerechnet.
Zählt der letzte Tag im Ausfallzeitraum beim Nutzungsausfall mit?
Ja, der letzte Ausfalltag zählt mit, wenn der Zeitraum einschließlich eingegeben wird. Bei einem Zeitraum vom 2026-09-01 bis 2026-09-10 werden 10 Kalendertage angesetzt. Mit 79 €/Tag und 100 % Haftung ergibt das 790,00 €.
Quellen und Prüfung
- § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes - Bundesministerium der Justiz
- AG Schwelm 10.12.2020, 25 C 104/20: 24 Tage zu 79 €; Vorleistung wird angerechnet - Justiz NRW
- § 254 BGB: Mitverschulden und Schadensminderung - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Nutzungsausfall-Rechner. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/recht/nutzungsausfall-rechner

