GRZ/GFZ-Rechner

600 m² Grundstück mit GRZ 0,4: 240 m² Grundfläche, mit Garage bis 360 m². GRZ, GFZ und Wohnfläche nach BauNVO berechnen, mit Werten je Baugebiet.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Was möchtest du berechnen?

Maßgeblich ist die Fläche im Bauland hinter der Straßenbegrenzungslinie (§ 19 Abs. 3 BauNVO).

Außenmaße aller Hauptgebäude inkl. Erker, Wintergarten und überdachter Terrasse.

Zählen bei der GRZ mit, dürfen sie aber um 50 % überschreiten (§ 19 Abs. 4 BauNVO). Auch Tiefgaragen.

Außenmaße je Vollgeschoss, aufsummiert. Keller und Dachgeschoss nur, wenn sie nach Landesrecht Vollgeschosse sind.

0 = Orientierungswert des Baugebiets nach § 17 BauNVO verwenden.

0 = Orientierungswert verwenden.

Grundflächenzahl (GRZ)0,30
Geschossflächenzahl (GFZ)
0,50
GRZ inkl. Garagen und Nebenanlagen (GRZ II)
0,30
GRZ-Prüfung
GRZ 0,30 - innerhalb von max. 0,40 (Orientierungswert § 17 BauNVO, Allgemeines Wohngebiet (WA))
Prüfung mit Nebenanlagen
GRZ II 0,30 - innerhalb von max. 0,60 (§ 19 Abs. 4 BauNVO)
GFZ-Prüfung
GFZ 0,50 - innerhalb von max. 1,20 (Orientierungswert § 17 BauNVO, Allgemeines Wohngebiet (WA))
Noch bebaubare Grundfläche (Hauptgebäude)
60,0 m²
Noch mögliche Geschossfläche
420,0 m²
Zulässige Grundfläche (GRZ × Grundstück)
240,0 m²
Zulässige Grundfläche inkl. Garagen und Nebenanlagen
360,0 m²
Zulässige Geschossfläche
720,0 m²
Unbebaut bleibende Fläche (mindestens)
420,0 m²
Angesetzte Grenzwerte
GRZ 0,40, GFZ 1,20 (Orientierungswert § 17 BauNVO, Allgemeines Wohngebiet (WA))
  • Verbindlich sind die Festsetzungen im Bebauungsplan. Gibt es keinen, richtet sich die Bebauung nach der Umgebung (§ 34 BauGB) - die Orientierungswerte sind dann nur ein Anhaltspunkt.
Aufteilung des Grundstücks
Hauptgebäude: 180Garagen/Nebenanlagen: 0Freifläche: 420
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. GRZ = 180 m² ÷ 600 m² = 0,30
  2. GRZ II = (180 + 0) m² ÷ 600 m² = 0,30
  3. GFZ = 300 m² ÷ 600 m² = 0,50
  4. Zulässig: 0,40 × 600 m² = 240,0 m² Grundfläche, 1,20 × 600 m² = 720,0 m² Geschossfläche

Was sind GRZ und GFZ?

GRZ und GFZ beantworten zwei unterschiedliche Fragen. Die Grundflächenzahl zeigt, wie viel Grundstücksfläche durch das Hauptgebäude überbaut wird. Maßgeblich sind dabei die Außenmaße des Gebäudes. Erker, Wintergarten und eine überdachte Terrasse gehören zur überbauten Grundfläche, wenn sie baulich dazugehören.

Die Geschossflächenzahl bezieht sich dagegen auf die Summe der Geschossflächen aller Vollgeschosse. Ein Haus kann also bei niedriger GRZ trotzdem eine höhere GFZ haben, wenn es mehrere Vollgeschosse hat. Keller und Dachgeschoss zählen nur dann mit, wenn sie nach Landesrecht als Vollgeschosse gelten.

Wichtig ist auch die zweite GRZ-Betrachtung: Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen werden bei der GRZ mit betrachtet, dürfen die zulässige Grundfläche aber nach § 19 Abs. 4 BauNVO überschreiten. Deshalb unterscheidet die Rechnung zwischen der GRZ des Hauptgebäudes und der GRZ inkl. Nebenanlagen.

So kannst du GRZ und GFZ berechnen

Du gibst Grundstücksfläche, überbaute Grundfläche, Nebenanlagen und Geschossfläche ein - der Rechner zeigt dir daraus GRZ, GFZ und die Prüfung gegen die angesetzten Grenzwerte.

Die Rechnung ist einfach: Die GRZ ist die überbaute Grundfläche geteilt durch die Grundstücksfläche. Die GFZ ist die Geschossfläche aller Vollgeschosse geteilt durch die Grundstücksfläche. Die zulässige Grundfläche ergibt sich aus GRZ mal Grundstücksfläche, die zulässige Geschossfläche aus GFZ mal Grundstücksfläche.

Beispiel: Bei einem Grundstück mit 600 m², einem Haus mit 180 m² Grundfläche und 300 m² Geschossfläche lautet die Rechnung:

  • GRZ = 180 m² ÷ 600 m² = 0,30
  • GFZ = 300 m² ÷ 600 m² = 0,50
  • Zulässig im Allgemeinen Wohngebiet: 0,40 × 600 m² = 240,0 m² Grundfläche
  • Zulässige Geschossfläche: 1,20 × 600 m² = 720,0 m²

In diesem Beispiel bleiben beim Hauptgebäude noch 60,0 m² bebaubare Grundfläche und 420,0 m² mögliche Geschossfläche.

Was bedeutet GRZ 0,4 bei der bebaubaren Fläche?

GRZ 0,4 heißt: Die zulässige Grundfläche des Hauptgebäudes entspricht dem angegebenen Anteil der Grundstücksfläche. Für ein Grundstück mit 700 m² im Allgemeinen Wohngebiet ergibt die Rechnung eine zulässige Grundfläche für das Hauptgebäude von 280,0 m². Mit Garagen und Nebenanlagen sind 420,0 m² möglich, wenn die Voraussetzungen der GRZ II greifen. Die geschätzte mögliche Wohnfläche liegt in diesem Beispiel bei 420 m², begrenzt wird die Rechnung durch die Zahl der Vollgeschosse.

Bei 1.000 m² im Reinen Wohngebiet mit GRZ 0,4 und 2 Vollgeschossen sind 400,0 m² Hauptgebäude zulässig. Inklusive Garagen und Nebenanlagen zeigt die Rechnung 600,0 m². Die zulässige Geschossfläche liegt bei 800,0 m², die geschätzte Wohnfläche bei 600 m².

Der Unterschied ist wichtig: Die GRZ begrenzt die Fläche am Boden. Die GFZ und die Zahl der Vollgeschosse bestimmen, wie viel Geschossfläche daraus tatsächlich werden kann.

GRZ- und GFZ-Werte nach Baugebiet richtig einordnen

Wenn im Bebauungsplan konkrete Werte stehen, sind diese Werte für dein Grundstück maßgeblich. Fehlen sie, können die Orientierungswerte nach § 17 BauNVO helfen. Sie unterscheiden sich je nach Baugebiet deutlich.

Ein Allgemeines Wohngebiet wird im Rechner mit GRZ 0,4 und GFZ 1,2 angesetzt. Das gleiche gilt für ein Reines Wohngebiet. Ein Mischgebiet wird mit GRZ 0,6 und GFZ 1,2 angesetzt. Im Beispiel mit 600 m² Grundstück im Mischgebiet ergibt das 360,0 m² zulässige Grundfläche, 480,0 m² inklusive Nebenanlagen und 720,0 m² zulässige Geschossfläche. Die geschätzte Wohnfläche beträgt dort 540 m².

Im Gewerbegebiet liegt der angesetzte Orientierungswert bei GRZ 0,8 und GFZ 2,4. Bei 400 m² Grundstück sind 320,0 m² Hauptgebäude möglich. Inklusive Nebenanlagen bleibt es in diesem Beispiel ebenfalls bei 320,0 m², weil die Grenze bereits erreicht ist. Im Kerngebiet zeigt ein Beispiel mit 900 m² Grundstück, 540 m² überbauter Fläche und 1.800 m² Geschossfläche eine GRZ von 0,60 und eine GFZ von 2,00.

Typische Fehler beim Grundflächenzahl berechnen

Der häufigste Fehler ist, nur das Wohnhaus anzusetzen und befestigte oder bauliche Nebenflächen zu vergessen. Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen und auch Tiefgaragen können bei der GRZ II mitzählen. Ein Beispiel zeigt den Effekt: Bei 600 m² Grundstück, 180 m² Hausgrundfläche und 60 m² Garagen, Stellplätzen oder Nebenanlagen bleibt die GRZ des Hauptgebäudes bei 0,30. Die GRZ inkl. Nebenanlagen steigt aber auf 0,40.

Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung von Wohnfläche und Geschossfläche. Die GFZ rechnet mit der Geschossfläche der Vollgeschosse, nicht mit der später vermietbaren oder bewohnbaren Wohnfläche. Deshalb kann die Wohnfläche nur geschätzt werden. Im Neubau-Beispiel mit 500 m² Grundstück, GRZ 0,3 und GFZ 0,6 ergibt sich eine zulässige Geschossfläche von 300,0 m² und eine geschätzte Wohnfläche von 225 m².

Prüfe außerdem, ob dein Grundstück vollständig als Bauland zählt. Maßgeblich ist die Fläche im Bauland hinter der Straßenbegrenzungslinie. Bei Unsicherheit ist der Bebauungsplan wichtiger als ein allgemeiner Orientierungswert.

Tabellen zum Nachschlagen

Orientierungswerte GRZ, GFZ und BMZ nach Baugebiet (§ 17 BauNVO)

Obergrenzen seit 2021 als Orientierungswerte; verbindlich ist der Bebauungsplan
BaugebietGRZGRZ mit NebenanlagenGFZBMZ
Kleinsiedlungsgebiet (WS)0,20,300,4-
Reines Wohngebiet (WR)0,40,601,2-
Allgemeines Wohngebiet (WA)0,40,601,2-
Ferienhausgebiet0,40,601,2-
Besonderes Wohngebiet (WB)0,60,801,6-
Dorfgebiet (MD)0,60,801,2-
Dörfliches Wohngebiet (MDW)0,60,801,2-
Mischgebiet (MI)0,60,801,2-
Urbanes Gebiet (MU)0,80,803,0-
Kerngebiet (MK)1,01,003,0-
Gewerbegebiet (GE)0,80,802,410
Industriegebiet (GI)0,80,802,410
Sonstiges Sondergebiet (SO)0,80,802,410
Wochenendhausgebiet0,20,300,2-

Bebaubare Grundfläche nach Grundstücksgröße und GRZ

Grundfläche des Hauptgebäudes in m² = GRZ × Grundstücksfläche
GrundstückGRZ 0,2GRZ 0,25GRZ 0,3GRZ 0,35GRZ 0,4GRZ 0,5GRZ 0,6GRZ 0,8
300 m²607590105120150180240
400 m²80100120140160200240320
500 m²100125150175200250300400
600 m²120150180210240300360480
700 m²140175210245280350420560
800 m²160200240280320400480640
1.000 m²200250300350400500600800
1.200 m²240300360420480600720960
1.500 m²3003754505256007509001.200

Bebaubare Fläche inkl. Garage und Nebenanlagen (GRZ II)

min(1,5 × GRZ; 0,8) × Grundstücksfläche nach § 19 Abs. 4 BauNVO
GrundstückGRZ 0,2GRZ 0,25GRZ 0,3GRZ 0,35GRZ 0,4GRZ 0,5
300 m²90113135158180225
400 m²120150180210240300
500 m²150188225263300375
600 m²180225270315360450
700 m²210263315368420525
800 m²240300360420480600
1.000 m²300375450525600750
1.200 m²360450540630720900
1.500 m²4505636757889001.125

Zulässige Geschossfläche nach Grundstücksgröße und GFZ

Geschossfläche aller Vollgeschosse in m² = GFZ × Grundstücksfläche
GrundstückGFZ 0,4GFZ 0,6GFZ 0,8GFZ 1GFZ 1,2GFZ 1,6
300 m²120180240300360480
400 m²160240320400480640
500 m²200300400500600800
600 m²240360480600720960
700 m²2804205607008401.120
800 m²3204806408009601.280
1.000 m²4006008001.0001.2001.600
1.200 m²4807209601.2001.4401.920
1.500 m²6009001.2001.5001.8002.400

Beispiele zum Ausprobieren

Grafiken für deine Website

Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

GRZ/GFZ-Rechner: Die Grundflächenzahl GRZ ist die überbaute Fläche geteilt durch die Grundstücksfläche: Bei GRZ 0,4 darfst du auf 600 m² Grundstück 240 m² überbauen, mit Garage, Zufahrt und Nebenanlagen bis zu 360 m² (GRZ 0,6, § 19 Abs. 4 BauNVO). Die GFZ begrenzt die Summe aller Vollgeschosse: GFZ 0,8 erlaubt 480 m² Geschossfläche.
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Orientierungswerte GRZ, GFZ und BMZ nach Baugebiet (§ 17 BauNVO) (Tabelle)
Orientierungswerte GRZ, GFZ und BMZ nach Baugebiet (§ 17 BauNVO)
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Häufige Fragen

Wie berechnet man die GRZ?

Die GRZ berechnest du, indem du die überbaute Grundfläche durch die Grundstücksfläche teilst. Bei 600 m² Grundstück und 180 m² Hausgrundfläche ergibt sich eine GRZ von 0,30. Im Allgemeinen Wohngebiet liegt das innerhalb von max. 0,40, wenn der Orientierungswert angesetzt wird.

Wie berechnet man die GFZ?

Die GFZ berechnest du, indem du die Geschossfläche aller Vollgeschosse durch die Grundstücksfläche teilst. Bei 300 m² Geschossfläche auf 600 m² Grundstück ergibt sich eine GFZ von 0,50. Im Allgemeinen Wohngebiet liegt das innerhalb von max. 1,20 nach dem angesetzten Orientierungswert.

Was bedeutet GRZ 0,4 bei 700 m² Grundstück?

GRZ 0,4 bedeutet bei 700 m² Grundstück eine zulässige Grundfläche des Hauptgebäudes von 280,0 m². Inklusive Garagen und Nebenanlagen zeigt das Beispiel 420,0 m². Die zulässige Geschossfläche beträgt 560,0 m², wenn 2 Vollgeschosse angesetzt sind.

Was zählt bei der GRZ alles mit?

Bei der GRZ zählt zunächst die überbaute Grundfläche des Hauptgebäudes mit Außenmaßen. Zusätzlich werden Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen in der GRZ II betrachtet. Bei 180 m² Haus und 60 m² Nebenanlagen auf 600 m² Grundstück steigt die GRZ II auf 0,40.

Was ist der Unterschied zwischen GRZ und GFZ?

Die GRZ begrenzt die bebaute Fläche am Boden, die GFZ begrenzt die Summe der Geschossflächen aller Vollgeschosse. Ein Beispiel: 180 m² Grundfläche auf 600 m² Grundstück ergeben GRZ 0,30, während 300 m² Geschossfläche auf demselben Grundstück GFZ 0,50 ergeben.

Wie viel darf ich bei GRZ 0,6 und GFZ 1,2 bauen?

Bei 600 m² Grundstück im Mischgebiet sind bei GRZ 0,6 und GFZ 1,2 eine Hauptgebäude-Grundfläche von 360,0 m² und eine Geschossfläche von 720,0 m² möglich. Inklusive Garagen und Nebenanlagen zeigt die Rechnung 480,0 m². Die geschätzte Wohnfläche beträgt 540 m².

Kann die GFZ erreicht sein, obwohl noch Grundfläche frei ist?

Ja, die GFZ kann bereits ausgeschöpft sein, obwohl nach GRZ noch Grundfläche möglich wäre. Bei 800 m² Grundstück und 960 m² Geschossfläche liegt die GFZ bei 1,20. Die Rechnung zeigt dann noch 140,0 m² bebaubare Grundfläche, aber 0,0 m² weitere Geschossfläche.

Wo finde ich die gültige GRZ und GFZ für mein Grundstück?

Die gültige GRZ und GFZ findest du in der Regel im Bebauungsplan. Wenn dort konkrete Werte stehen, verwendest du diese statt allgemeiner Orientierungswerte. Der Rechner kann alternativ mit Baugebieten arbeiten, etwa Allgemeines Wohngebiet mit GRZ 0,40 und GFZ 1,20.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 23.06.2021
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