Grundstücksteilung
1.000 m² Grundstück, 400 m² abteilen, Bodenrichtwert 250 €: rund 4.970 € für Teilungsvermessung, Kataster und Grundbuch. Mit GRZ-Prüfung und Verkauf.
- Teilbarkeit
- Nach GRZ und Mindestgröße möglich - Zuwegung, Abstandsflächen und Erschließung der neuen Parzelle zusätzlich prüfen.
- Restgrundstück
- 600 m²
- GRZ des Restgrundstücks mit Bestand
- 0,25
- Zulässige Grundfläche Restgrundstück
- 240 m²
- Bebaubare Grundfläche der neuen Parzelle?
- 160 m²
- Teilungsvermessung inkl. USt
- 3.960,32 €
- Katasterfortführung
- 962,40 €
- Grundbuchamt (Teilung, KV 14160)
- 50,00 €
- Wert der Teilfläche (Bodenrichtwert)
- 100.000,00 €
- Bebautes Grundstück: In NRW ist eine Teilungsgenehmigung nötig (§ 7 BauO NRW) - schalte "Amtlicher Lageplan" dazu, um die Kosten einzurechnen.
Kosten im Einzelnen
| Posten | Wer | Betrag |
|---|---|---|
| Grundaufwandspauschale (1.2) | Vermessungsstelle | 380,00 € |
| Basisgebühr Grenzniederschrift (1.3.1) | Vermessungsstelle | 500,00 € |
| Neues Flurstück 400 m² (1.3.3) | Vermessungsstelle | 2.448,00 € |
| Fortführung: Grundaufwand (60 % von 1.2) (2.1.2.1) | Katasterbehörde | 228,00 € |
| Fortführung: 30 % der Flurstücksgebühren (2.1.2.2) | Katasterbehörde | 734,40 € |
| Umsatzsteuer 19 % auf die Vermessung | Vermessungsstelle | 632,32 € |
| Eintragung der Teilung ins Grundbuch (KV 14160) | Grundbuchamt | 50,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Restgrundstück = 1.000 − 400 = 600 m²; zulässige Grundfläche = 0,4 × 600 = 240 m²
- Wertfaktor 1,6 (Bodenrichtwert 250 €/m²); gebührenpflichtig ist nur das kleinere neue Flurstück (400 m²)
- Vermessung 3.960,32 € + Kataster 962,40 € + Grundbuch 50,00 € = 4.972,72 €
Was gehört zu den grundstück teilen Kosten?
Wenn du ein Grundstück teilen willst, entstehen die größten Kosten meist bei der amtlichen Vermessung. Dazu kommen die Fortführung im Kataster und die Eintragung im Grundbuch. Je nach Fall kann ein amtlicher Lageplan dazukommen, vor allem wenn die Bauaufsicht eine Teilungsgenehmigung verlangt.
Der Rechner unterscheidet deshalb zwischen Vermessung, Katasterfortführung, Grundbuch, Lageplan und Verkaufskosten. Gib Fläche, Teilfläche, GRZ, Bodenrichtwert und die übrigen Eckdaten ein, dann siehst du Kosten und Teilbarkeit zusammen.
Wichtig ist die Grenze der Rechnung: Die Vermessungsgebühren orientieren sich am Kostentarif NRW. Andere Bundesländer können eigene Tarife verwenden. Das Bundesland wirkt sich im Rechner vor allem dann aus, wenn die Teilfläche verkauft wird, weil dann Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten ein Thema werden. Eine verbindliche Auskunft zu Genehmigung, Baurecht und Gebühren bekommst du erst über Vermessungsstelle, Katasterbehörde, Bauaufsicht oder Notariat.
Wie werden Grundstücksteilung Kosten berechnet?
Die Rechnung läuft in zwei Schritten: Zuerst wird geprüft, welche Fläche nach der Teilung übrig bleibt. Dann wird geschaut, ob die zulässige Grundfläche nach GRZ ausreicht. Die Kosten setzen sich aus Vermessung, Katasterfortführung und Grundbuch zusammen. Wenn ein amtlicher Lageplan nötig ist, kommt dieser als weiterer Posten dazu.
Im Beispiel mit 1.000 m² Gesamtfläche und 400 m² abzutrennender Fläche bleibt ein Restgrundstück von 600 m². Die Rechnung lautet: 1.000 - 400 = 600 m². Bei einer GRZ von 0,4 ergibt sich für das Restgrundstück eine zulässige Grundfläche von 240 m². Die vorhandene Grundfläche des Gebäudes liegt bei 150 m², Garagen, Zufahrten und Terrassen bei 60 m². Die GRZ des Restgrundstücks mit Bestand beträgt 0,25.
Die Kosten ergeben sich in diesem Beispiel aus 3.960,32 € für die Teilungsvermessung inkl. USt, 962,40 € für die Katasterfortführung und 50,00 € für das Grundbuchamt. Zusammen sind das 4.972,72 €. Der Wert der Teilfläche nach Bodenrichtwert liegt bei 100.000,00 €. Dieser Wert ist keine Kaufpreisgarantie, hilft aber bei der Einordnung, ob sich die Teilung wirtschaftlich lohnt.
Wann ist ein Grundstück nach GRZ teilbar?
Die GRZ begrenzt, wie viel Grundfläche auf einem Grundstück überbaut werden darf. Für die Teilung zählt deshalb nicht nur die neue Parzelle. Auch das Restgrundstück muss mit dem vorhandenen Gebäude und den Nebenanlagen weiterhin passen. Zusätzlich kann eine Mindestgröße für Baugrundstücke gelten.
Ein Beispiel: Bei 750 m² Gesamtfläche und 300 m² Teilfläche bleibt ein Restgrundstück von 450 m². Bei GRZ 0,4 ist die Teilung nach GRZ und Mindestgröße möglich. Das Restgrundstück hat eine GRZ mit Bestand von 0,33, die zulässige Grundfläche beträgt 180 m². Für die neue Parzelle ergeben sich 120 m² bebaubare Grundfläche. Trotzdem bleiben Zuwegung, Abstandsflächen und Erschließung gesondert zu prüfen.
Anders sieht es aus, wenn die Flächen zu klein oder der Bestand zu groß ist. Bei 700 m² Gesamtfläche und 350 m² Teilfläche mit Mindestgröße 400 m² ist die Teilung kritisch. Restgrundstück und neue Parzelle liegen jeweils bei 350 m² und damit unter der Mindestgröße. Zusätzlich liegt der Bestand mit 140 m² über der zulässigen Grundfläche von 105 m². Gebäude und Nebenanlagen liegen mit 180 m² über 158 m². In so einem Fall kann die Teilung dem Bebauungsplan widersprechen.
Grundstück teilen und verkaufen: Was ändert sich bei den Kosten?
Wenn du die abgetrennte Fläche verkaufst, bleibt die Teilung selbst nur ein Teil der Rechnung. Zusätzlich entstehen beim Käufer Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch. Für dich ist vor allem interessant, welcher Erlös nach den Teilungskosten übrig bleibt.
Bei 1.200 m² Gesamtfläche und 450 m² Teilfläche zu 320 €/m² liegt der rechnerische Kaufpreis bei 144.000,00 €. Die Teilung kostet 6.930,49 €, weil Vermessung, Katasterfortführung und amtlicher Lageplan enthalten sind. Die Käufer-Nebenkosten betragen 11.273,08 €. Dein Erlös nach Teilungskosten liegt bei 137.069,51 €.
Bei einem anderen Verkauf mit 2.000 m² Gesamtfläche und 600 m² Teilfläche in Hessen liegen die Teilungskosten bei 5.566,40 €. Der Kaufpreis der Teilfläche beträgt 150.000,00 €, die Käufer-Nebenkosten betragen 10.913,08 €. Der Erlös nach Teilungskosten liegt bei 144.433,60 €. Solche Rechnungen ersetzen keine steuerliche Prüfung, weil persönliche Umstände und Fristen im Einzelfall eine Rolle spielen können.
Typische Fehler bei Teilungsvermessung Kosten und Teilbarkeit
Ein häufiger Fehler ist, nur auf die Quadratmeterzahl der neuen Parzelle zu schauen. Entscheidend ist aber auch, ob das Restgrundstück nach der Teilung noch baurechtskonform ist. Gerade bei bestehenden Häusern können Garagen, Zufahrten und Terrassen die Prüfung beeinflussen.
Achte besonders auf diese Punkte:
- Prüfe die GRZ für Restgrundstück und neue Parzelle getrennt.
- Vergiss Nebenanlagen nicht, wenn sie für die GRZ mitzählen.
- Kläre die Zuwegung zur neuen Parzelle früh, besonders bei Hinterliegergrundstücken.
- Prüfe, ob Abstandsflächen nach der neuen Grenze eingehalten werden.
- Plane Erschließung, Leitungen und Zufahrt nicht erst nach der Vermessung.
- Rechne bei bebauten Grundstücken in NRW mit der Möglichkeit einer Teilungsgenehmigung nach § 7 BauO NRW.
Die Teilung ist also kein reines Rechenproblem. Der Rechner zeigt dir, ob Fläche, GRZ und Kosten plausibel sind. Die baurechtliche Zulässigkeit hängt aber auch von Bebauungsplan, tatsächlicher Bebauung, Grenzverlauf und behördlicher Prüfung ab.
Tabellen zum Nachschlagen
Grundstück teilen: Kosten nach abgeteilter Fläche und Bodenrichtwert
| Abgeteilte Fläche | 80 €/m² | 150 €/m² | 300 €/m² | 600 €/m² |
|---|---|---|---|---|
| 100 m² | 3.069 € | 3.591 € | 4.114 € | 4.637 € |
| 250 m² | 3.605 € | 4.289 € | 4.973 € | 5.657 € |
| 400 m² | 3.605 € | 4.289 € | 4.973 € | 5.657 € |
| 500 m² | 3.605 € | 4.289 € | 4.973 € | 5.657 € |
| 600 m² | 4.007 € | 4.812 € | 5.616 € | 6.421 € |
| 800 m² | 4.007 € | 4.812 € | 5.616 € | 6.421 € |
| 1.000 m² | 4.007 € | 4.812 € | 5.616 € | 6.421 € |
| 2.000 m² | 4.410 € | 5.335 € | 6.260 € | 7.185 € |
Bebaubare Grundfläche nach GRZ
| Grundstück | GRZ 0,2 | GRZ 0,25 | GRZ 0,3 | GRZ 0,35 | GRZ 0,4 |
|---|---|---|---|---|---|
| 250 m² | 50 m² (75 m²) | 63 m² (94 m²) | 75 m² (112 m²) | 88 m² (131 m²) | 100 m² (150 m²) |
| 300 m² | 60 m² (90 m²) | 75 m² (113 m²) | 90 m² (135 m²) | 105 m² (157 m²) | 120 m² (180 m²) |
| 400 m² | 80 m² (120 m²) | 100 m² (150 m²) | 120 m² (180 m²) | 140 m² (210 m²) | 160 m² (240 m²) |
| 500 m² | 100 m² (150 m²) | 125 m² (188 m²) | 150 m² (225 m²) | 175 m² (262 m²) | 200 m² (300 m²) |
| 600 m² | 120 m² (180 m²) | 150 m² (225 m²) | 180 m² (270 m²) | 210 m² (315 m²) | 240 m² (360 m²) |
| 800 m² | 160 m² (240 m²) | 200 m² (300 m²) | 240 m² (360 m²) | 280 m² (420 m²) | 320 m² (480 m²) |
| 1000 m² | 200 m² (300 m²) | 250 m² (375 m²) | 300 m² (450 m²) | 350 m² (525 m²) | 400 m² (600 m²) |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was kostet es, ein Grundstück mit 1.000 m² zu teilen und 400 m² abzutrennen?
Bei 1.000 m² Gesamtfläche und 400 m² Teilfläche liegen die Kosten bei 4.972,72 €. Darin stecken 3.960,32 € für die Teilungsvermessung inkl. USt, 962,40 € für die Katasterfortführung und 50,00 € für das Grundbuchamt. Das Restgrundstück hat 600 m².
Was kostet eine Grundstücksteilung bei 800 m² und 300 m² Teilfläche in Bayern?
Bei 800 m² Gesamtfläche und 300 m² Teilfläche ergeben sich 4.340,40 € Teilungskosten. Das Beispiel rechnet mit Katasteramt, 250 €/m² Bodenrichtwert und Bayern. Die Teilungsvermessung liegt bei 3.328,00 €, die Katasterfortführung bei 962,40 € und das Grundbuch bei 50,00 €.
Wie teuer ist eine Grundstücksteilung mit amtlichem Lageplan?
Mit amtlichem Lageplan kostet das Beispiel mit 1.200 m² Gesamtfläche und 500 m² Teilfläche 6.980,49 €. Der Lageplan macht davon 2.007,77 € aus. Zusätzlich fallen 3.960,32 € für die Teilungsvermessung, 962,40 € für die Katasterfortführung und 50,00 € für das Grundbuch an.
Ist ein Grundstück mit 750 m² und 300 m² Teilfläche bei GRZ 0,4 teilbar?
Ja, nach GRZ und Mindestgröße ist das Beispiel teilbar. Das Restgrundstück hat 450 m² und eine GRZ mit Bestand von 0,33. Zulässig sind 180 m² Grundfläche auf dem Restgrundstück. Für die neue Parzelle ergeben sich 120 m² bebaubare Grundfläche.
Wann ist eine Grundstücksteilung wegen Mindestgröße kritisch?
Kritisch ist das Beispiel mit 700 m² Gesamtfläche, 350 m² Teilfläche und Mindestgröße 400 m². Restgrundstück und neue Parzelle haben jeweils 350 m² und unterschreiten damit die Mindestgröße. Zusätzlich liegt der Bestand mit 140 m² über der zulässigen Grundfläche von 105 m².
Was bleibt beim Grundstück teilen und verkaufen als Erlös übrig?
Bei 2.000 m² Gesamtfläche und 600 m² verkaufter Teilfläche bleiben im Beispiel 144.433,60 € nach Teilungskosten. Der Kaufpreis beträgt 150.000,00 €, die Teilungskosten liegen bei 5.566,40 €. Die Käufer-Nebenkosten aus Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch betragen 10.913,08 €.
Wie wirkt sich eine GRZ von 0,3 auf eine Teilung aus?
Bei 1.500 m² Gesamtfläche, 500 m² Teilfläche und GRZ 0,3 ist die Teilung nach GRZ und Mindestgröße möglich. Das Restgrundstück hat 1.000 m², die GRZ mit Bestand liegt bei 0,15. Zulässig sind 300 m² Grundfläche auf dem Restgrundstück und 150 m² auf der neuen Parzelle.
Quellen und Prüfung
- § 19 BauGB - Teilung von Grundstücken - Bundesministerium der Justiz
- § 19 BauNVO - Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche - Bundesministerium der Justiz
- Kostentarif VermWertKostT NRW, gültig ab 01.01.2026 - Land Nordrhein-Westfalen
- Genehmigung einer Grundstücksteilung (§ 7 BauO NRW) - Bauportal NRW
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Grundstücksteilung. Rechner-info.de, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/immobilien/grundstueck-teilung-rechner

