Heilpraktiker-Kosten
Heilpraktiker-Kosten und Eigenanteil berechnen: Beihilfe erkennt z. B. 23 € je Akupunktur und 80 € für die Erstanamnese an. GKV zahlt nicht. Mit PKV-Tarif.
- Rechnungsbetrag gesamt
- 790,00 €
- Erstattung insgesamt
- 261,00 €
- Erstattungsquote
- 33 %
- Davon beihilfefähig (Anlage 2 BBhV)
- 261,00 €
- Beihilfe
- 130,50 €
- Restkostenversicherung
- 130,50 €
- Eigenanteil je Folgesitzung
- 47,00 €
- Dein Honorar liegt 529,00 € über den Höchstbeträgen der Bundesbeihilfe - diesen Teil zahlst du selbst. Landesbeihilfen haben teils andere Grenzen.
Rechnung und Beihilfe-Höchstbeträge
| Leistung | Nr. Anlage 2 | Honorar | Höchstbetrag | beihilfefähig |
|---|---|---|---|---|
| Erstbehandlung: Eingehende Untersuchung + Beratung | 1 + 4 | 90,00 € | 31,00 € | 31,00 € |
| 10 × Akupunktur (inkl. Pulsdiagnose) | 21.1 | 700,00 € | 230,00 € | 230,00 € |
| Summe | - | 790,00 € | - | 261,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Rechnung: 790,00 €
- Beihilfefähig nach Anlage 2 BBhV: 261,00 €
- Beihilfe 50 %: 130,50 €, Restkostentarif 50 %: 130,50 €
- Eigenanteil = 790,00 € − 261,00 € = 529,00 €
Wie setzen sich Heilpraktiker-Kosten zusammen?
Heilpraktiker vereinbaren ihr Honorar frei mit dir. Deshalb ist die Rechnung der Praxis der Ausgangspunkt: Erstbehandlung, Folgesitzungen, Anzahl der Termine und Preis je Termin. Ob du davon etwas erstattet bekommst, hängt nicht von einem einheitlichen Kassensatz ab, sondern von deinem Versicherungsstatus und deinem Tarif.
Bei gesetzlicher Versicherung ohne Zusatzversicherung trägst du die Heilpraktiker-Kosten selbst. Bei einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung zählt, was im Tarif steht: zum Beispiel ein Erstattungssatz, ein Jahresbudget oder bestimmte ausgeschlossene Leistungen. Bei privater Krankenversicherung ist ebenfalls der Vertrag maßgeblich. Der Rechner kann deshalb nur so gut rechnen, wie du die Tarifdaten einträgst.
Bei Beihilfe kommt eine zweite Ebene dazu. Die Bundesbeihilfe erkennt Heilpraktikerleistungen nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen an. Liegt das Honorar darüber, bleibt der übersteigende Teil bei dir, auch wenn du einen hohen Bemessungssatz hast. Ein Restkostentarif kann nur den beihilfefähigen Rest abdecken, wenn er entsprechend vereinbart ist.
Du wählst oben deinen Versicherungsstatus, die Behandlung, das Honorar und die Erstattung aus - daraus werden Rechnung, Erstattung und Eigenanteil berechnet.
Wie rechnet man Heilpraktiker-Kosten mit Beihilfe?
Die Rechnung läuft bei Beihilfe in zwei Schritten. Zuerst wird pro Leistung geprüft, welcher Betrag beihilfefähig ist: maßgeblich ist immer der niedrigere Wert aus Praxisrechnung und Höchstbetrag. Danach wird darauf der Bemessungssatz angewendet. Wenn ein Restkostentarif eingetragen ist, ergänzt er nur den Teil bis zur beihilfefähigen Grenze.
Ein Beispiel: Eine eingehende Untersuchung mit Beratung kostet 90 €, dazu kommen 10 Akupunktur-Sitzungen zu je 70 €. Die Rechnung der Praxis beträgt 790,00 €. Für die Erstbehandlung werden beihilfefähig 31,00 € angesetzt, für die Akupunktur insgesamt 230,00 €. Damit sind 261,00 € beihilfefähig.
Bei 50 % Beihilfe ergibt das 130,50 € Beihilfe. Wenn der Restkostentarif den restlichen beihilfefähigen Anteil übernimmt, kommen 130,50 € aus der Restkostenversicherung dazu. Insgesamt werden 261,00 € erstattet. Dein Eigenanteil liegt damit bei 529,00 €. Pro Folgesitzung bleiben 47,00 € selbst zu zahlen.
Der Punkt, der häufig überrascht: Die Erstattung richtet sich bei Beihilfe nicht nach dem vollen Honorar der Praxis. Bei Akupunktur liegt der beihilfefähige Höchstbetrag bei 23,00 € je Sitzung, auch wenn die Praxis 70 € berechnet.
Heilpraktiker-Kosten bei gesetzlicher Krankenkasse und Zusatzversicherung
Ohne Zusatzversicherung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Heilpraktiker-Kosten nicht. Das zeigt ein Beispiel aus der klassischen Homöopathie: Eine homöopathische Erstanamnese kostet 150 €, dazu kommen 3 Folgebehandlungen zu je 70 €. Die Rechnung beträgt 360,00 €, die Erstattung liegt bei 0,00 €, der Eigenanteil ebenfalls bei 360,00 €.
Mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung kann die Rechnung anders aussehen. Bei 6 Akupunktur-Sitzungen zu je 50 € und einem Tarif mit 80 % Erstattung werden von 300,00 € insgesamt 240,00 € erstattet. Übrig bleiben 60,00 €, also 10,00 € je Folgesitzung.
Ein weiteres Beispiel: Bei 8 Beratungen zu je 60 € plus Erstbehandlung zu 80 € beträgt die Rechnung 560,00 €. Wenn der Tarif 80 % zahlt und das Budget ausreicht, werden 448,00 € erstattet. Der Eigenanteil beträgt 112,00 €.
Wichtig ist die Tarifgrenze. Manche Zusatzversicherungen erstatten einen Prozentsatz, begrenzen die Leistung aber durch ein Jahresbudget. Dann kann ein hoher Erstattungssatz trotzdem nicht bedeuten, dass alle späteren Rechnungen im selben Jahr genauso erstattet werden. Prüfe deshalb immer, ob dein Budget bereits durch andere Behandlungen belastet ist.
Osteopathie, Akupunktur und andere Heilpraktiker-Kosten im Vergleich
Die Unterschiede zwischen Honorar und beihilfefähigem Höchstbetrag sind je nach Leistung sehr groß. Das macht die Einschätzung vor Beginn einer Behandlung wichtig. Bei der Bundesbeihilfe gelten zum Beispiel diese Höchstbeträge:
| Leistung | Höchstbetrag |
|---|---|
| Homöopathische Erstanamnese | 80,00 € |
| Eingehende Beratung, mind. 15 Minuten | 18,50 € |
| Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose | 23,00 € |
| Eigenblutinjektion | 11,00 € |
| Infusion | 8,00 € |
| Schröpfköpfe, blutig | 5,00 € |
| Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule | 17,00 € |
| Osteopathische Behandlung Schultergelenk/Wirbelsäule | 21,00 € |
Bei Osteopathie zeigt sich der Effekt deutlich: 12 Sitzungen zu je 90 € plus Erstbehandlung zu 90 € ergeben 1.170,00 € Rechnung. Bei 80 % Beihilfe-Bemessungssatz und Restkostentarif werden 283,00 € erstattet. Der Eigenanteil beträgt 887,00 €, pro Folgesitzung 69,00 €.
Bei Schröpfkopfmassage ist der beihilfefähige Anteil noch niedriger. 7 Sitzungen zu je 55 € plus Erstbehandlung zu 70 € führen zu 455,00 € Rechnung. Die Erstattung beträgt 66,00 €, der Eigenanteil 389,00 €.
Bei privater Krankenversicherung kann es dagegen zu einer vollständigen Erstattung kommen, wenn der Tarif das abdeckt. Für 3 Osteopathie-Sitzungen zu je 95 € plus Erstbehandlung zu 100 € ergibt sich eine Rechnung von 385,00 €. Bei 100 % Erstattung und ausreichendem Budget bleibt ein Eigenanteil von 0,00 €.
Typische Fehler bei Heilpraktiker-Kosten vermeiden
Der häufigste Fehler ist, Honorar und Erstattung gleichzusetzen. Eine Praxis kann 70 € für Akupunktur berechnen, während die Beihilfe nur 23,00 € als Höchstbetrag berücksichtigt. Der Unterschied verschwindet nicht durch den Bemessungssatz.
Auch die Erstbehandlung wird oft falsch eingeschätzt. Eine eingehende Untersuchung mit Beratung kann in der Rechnung 90 € kosten, beihilfefähig sind im Beispiel aber 31,00 €. Eine homöopathische Erstanamnese hat einen anderen Höchstbetrag, nämlich 80,00 €. Deshalb solltest du die Leistung auf der Rechnung genau lesen und nicht nur den Gesamtbetrag prüfen.
Bei Zusatzversicherungen ist der Tariftext entscheidend. Trage den Erstattungssatz und das Jahresbudget so ein, wie sie in deinem Vertrag stehen. Wenn deine Versicherung bestimmte Methoden ausschließt oder eine vorherige Zusage verlangt, bildet eine reine Kostenrechnung das nicht ab.
Bei Beihilfe gelten außerdem Angemessenheit, Beihilfefähigkeit und der persönliche Bemessungssatz. Der Rechner ersetzt keine Prüfung durch Beihilfestelle oder Versicherung. Er hilft dir aber, vorab zu sehen, welcher Teil der Heilpraktiker-Kosten wahrscheinlich bei dir bleibt und welche Rechnungsposten den Eigenanteil besonders treiben.
Tabellen zum Nachschlagen
Heilpraktiker-Höchstbeträge der Beihilfe (Anlage 2 BBhV)
| Nr. | Leistung | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| 1 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung | 12,50 € |
| 2a | Homöopathische Erstanamnese (mind. 1 Stunde) | 80,00 € |
| 2b | Krankenexamen mit Repertorisation (klassische Homöopathie) | 35,00 € |
| 3 | Kurze Information/Wiederholungsverordnung | 3,00 € |
| 4 | Eingehende Beratung, mind. 15 Minuten | 18,50 € |
| 5 | Beratung, auch telefonisch | 9,00 € |
| 9.1 | Hausbesuch bei Tag inkl. Beratung | 24,00 € |
| 12.7 | Blutstatus | 10,00 € |
| 14.7 | EKG mit Standardableitungen | 14,00 € |
| 17.1 | Neurologische Untersuchung | 21,00 € |
| 20.3 | Bindegewebsmassage | 6,00 € |
| 20.5 | Großmassage | 6,00 € |
| 21.1 | Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose | 23,00 € |
| 21.2 | Moxibustion, Injektionen/Quaddeln in Akupunkturpunkte | 7,00 € |
| 24.1 | Eigenblutinjektion | 11,00 € |
| 25.3 | Injektion intravenös | 7,00 € |
| 25.6 | Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke | 11,50 € |
| 25.7 | Infusion | 8,00 € |
| 26.2 | Aderlass | 12,00 € |
| 27.4 | Schröpfköpfe, blutig | 5,00 € |
| 34.2 | Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule | 17,00 € |
| 35.2 | Osteopathische Behandlung Schultergelenk/Wirbelsäule | 21,00 € |
| 39.10 | Magnetfeldtherapie | 4,00 € |
Eigenanteil für 10 Akupunktur-Sitzungen mit Beihilfe
| Honorar je Sitzung | 50 % Beihilfe | 50 % mit Rest | 70 % Beihilfe | 70 % mit Rest |
|---|---|---|---|---|
| 40,00 € | 285,00 € | 170,00 € | 239,00 € | 170,00 € |
| 50,00 € | 385,00 € | 270,00 € | 339,00 € | 270,00 € |
| 60,00 € | 485,00 € | 370,00 € | 439,00 € | 370,00 € |
| 70,00 € | 585,00 € | 470,00 € | 539,00 € | 470,00 € |
| 80,00 € | 685,00 € | 570,00 € | 639,00 € | 570,00 € |
| 100,00 € | 885,00 € | 770,00 € | 839,00 € | 770,00 € |
| 120,00 € | 1.085,00 € | 970,00 € | 1.039,00 € | 970,00 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was kostet ein Heilpraktiker, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Gesetzlich versichert ohne Zusatzversicherung zahlst du die Heilpraktiker-Kosten selbst. Im Beispiel mit homöopathischer Erstanamnese für 150 € und 3 Folgebehandlungen zu je 70 € beträgt die Rechnung 360,00 €. Die Erstattung liegt bei 0,00 €, dein Eigenanteil ebenfalls bei 360,00 €.
Übernimmt die Krankenkasse Heilpraktiker-Kosten?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Heilpraktiker-Kosten ohne Zusatzversicherung nicht. Mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung hängt die Zahlung vom Tarif ab. Bei 6 Akupunktur-Sitzungen zu je 50 € und 80 % Erstattung werden 240,00 € von 300,00 € übernommen, wenn das Budget reicht.
Wie hoch sind Heilpraktiker-Kosten mit Beihilfe bei Akupunktur?
Bei 10 Akupunktur-Sitzungen zu je 70 € ohne gesonderte Erstbehandlung beträgt der Eigenanteil 585,00 €, wenn 50 % Beihilfe gelten und kein Restkostentarif zahlt. Die Rechnung liegt bei 700,00 €, beihilfefähig sind 230,00 €, die Beihilfe beträgt 115,00 €.
Was erstattet die Beihilfe bei Heilpraktiker-Kosten?
Die Beihilfe erstattet nur einen Anteil der beihilfefähigen Beträge. Im Beispiel mit 90 € Erstbehandlung und 10 Akupunktur-Sitzungen zu je 70 € sind 261,00 € beihilfefähig. Bei 50 % Bemessungssatz zahlt die Beihilfe 130,50 €.
Wie viel zahlt eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung zahlt nach Tarif, zum Beispiel 80 % bis zum vereinbarten Budget. Bei 8 Beratungen zu je 60 € und einer Erstbehandlung zu 80 € beträgt die Rechnung 560,00 €. Bei 80 % Erstattung werden 448,00 € gezahlt, der Eigenanteil beträgt 112,00 €.
Was kosten Heilpraktiker-Osteopathie-Sitzungen?
Bei 6 Osteopathie-Sitzungen zu je 90 € beträgt die Rechnung 540,00 €. Mit einer Zusatzversicherung, die 80 % erstattet und ein ausreichendes Budget hat, werden 432,00 € übernommen. Dein Eigenanteil liegt dann bei 108,00 €, pro Folgesitzung bei 18,00 €.
Warum ist mein Eigenanteil bei Beihilfe so hoch?
Dein Eigenanteil ist hoch, wenn das Honorar deutlich über den beihilfefähigen Höchstbeträgen liegt. Bei 12 Osteopathie-Sitzungen zu je 90 € plus Erstbehandlung zu 90 € beträgt die Rechnung 1.170,00 €. Erstattet werden 283,00 €, der Eigenanteil liegt bei 887,00 €.
Gibt es bei privater Krankenversicherung volle Erstattung für Heilpraktiker?
Volle Erstattung ist möglich, wenn dein Tarif 100 % zahlt und das Budget ausreicht. Bei einer Erstbehandlung für 110 € und 5 Beratungen zu je 40 € beträgt die Rechnung 310,00 €. Bei 100 % Erstattung liegt der Eigenanteil bei 0,00 €.
Quellen und Prüfung
- Anlage 2 BBhV: Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen - Bundesministerium der Justiz
- § 6 BBhV: Beihilfefähigkeit, Angemessenheit - Bundesministerium der Justiz
- § 46 BBhV: Bemessungssätze der Beihilfe - Bundesministerium der Justiz
- § 15 SGB V: Ärztliche Behandlung - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Heilpraktiker-Kosten. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/gesundheit/heilpraktiker-kosten

