Versorgungsausgleich
Teile gesetzliche Ehezeit-Rentenpunkte hälftig: Aus 20 und 8 Punkten werden je 14. Mit Ehezeitmonaten, kurzer Ehe und Rentenwirkung zum Stand Juli 2026.
- Einordnung
- A gibt netto Punkte an B ab
- Beginn der gesetzlichen Ehezeit
- 2010-06-01
- Ende der gesetzlichen Ehezeit
- 2026-08-31
- Ehezeitmonate
- 195
- Hälfte des Ehezeitanrechts A
- 10,0000 EP
- Hälfte des Ehezeitanrechts B
- 4,0000 EP
- A: Punkte insgesamt danach
- 19,0000 EP
- B: Punkte insgesamt danach
- 17,0000 EP
- A: monatliche Bruttorentenänderung
- -255,12 €
- B: monatliche Bruttorentenänderung
- 255,12 €
- Verwendeter Rentenwert je Punkt
- 42,52 €
- Nur gleichartige gesetzliche Rentenanrechte in Entgeltpunkten. Betriebsrenten, Beamtenversorgung, private Renten, Kapitalwerte und Sonderarten von Entgeltpunkten nicht addieren. Jedes Anrecht ist grundsätzlich gesondert auszugleichen.
- Modell ohne Teilungskosten, Vereinbarungen, Geringfügigkeit nach § 18 VersAusglG, Härtefälle und Anpassungen. Über Ausgleich und Verrechnung entscheidet das Familiengericht.
- Rentenwirkung zum Wert ab Juli 2026 bei Zugangsfaktor und Rentenartfaktor 1, vor Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung. Kein heutiger Zahlungsanspruch und keine Prognose künftiger Rentenanpassungen.
Punkte vor und nach dem Modell-Ausgleich
| Person | Vorher EP | Danach EP | Bruttorentenwert danach |
|---|---|---|---|
| A | 25,0000 | 19,0000 | 807,88 € |
| B | 11,0000 | 17,0000 | 722,84 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Ehezeit 2010-06-01 bis 2026-08-31: 195 Monate.
- Halbe Ehezeitanteile: A 10 EP, B 4 EP. Netto A an B: 6 EP.
- Nettoübertragung × 42.52 € Rentenwert = 255.12 € monatliche Bruttowirkung bei B.
Was berechnet der Versorgungsausgleich-Rechner?
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte zwischen euch geteilt. Für gesetzliche Rentenansprüche passiert das häufig über Entgeltpunkte, also Rentenpunkte. Entscheidend sind dabei nicht alle Rentenpunkte, die eine Person jemals gesammelt hat, sondern nur die Punkte aus der Ehezeit.
Der Rechner bildet ein Modell für gleichartige gesetzliche Rentenpunkte ab. Er zeigt, wer rechnerisch Punkte abgibt, wer Punkte erhält und wie sich das monatlich als Bruttorentenänderung auswirkt. Gib dafür die Ehe-Daten, die Zustellung des Scheidungsantrags und die Entgeltpunkte aus der Ehezeit ein.
Wichtig: Das ist eine rechnerische Orientierung. Das Familiengericht entscheidet auf Basis der Versorgungsauskünfte und der gesetzlichen Regeln. Bei anderen Versorgungen, nicht gleichartigen Anrechten, Besonderheiten einzelner Versorgungsträger oder Vereinbarungen zwischen euch kann das Ergebnis anders aussehen.
Die Nettoverrechnung setzt gleichartige Anrechte beim selben Versorgungsträger oder eine zulässige Verrechnungsvereinbarung zwischen Trägern voraus. Betriebsrenten, Beamtenversorgung, private Renten und Sonderarten von Entgeltpunkten lassen sich hier nicht einfach zusammenzählen. Teilungskosten, Geringfügigkeit, Härtefälle und abweichende Vereinbarungen bildet das Modell nicht ab.
Wie rechnet man den Versorgungsausgleich mit Rentenpunkten?
Die Rechnung folgt dem Halbteilungsprinzip: Für jedes Ehezeitanrecht wird der Ehezeitanteil halbiert. Wenn die gesetzlichen Rentenpunkte gleichartig verrechnet werden, zählt die Differenz der Ehezeitpunkte. Diese Differenz wird durch zwei geteilt. Die Bruttorentenwirkung ergibt sich anschließend aus den übertragenen Punkten mal aktuellem Rentenwert.
Ein Beispiel: A hat 35 EP aus der Ehezeit, B hat 12 EP aus der Ehezeit. Die Hälfte des Ehezeitanrechts von A beträgt 17,5000 EP, die Hälfte von B beträgt 6,0000 EP. Daraus ergibt sich eine Nettoübertragung von 11,5000 EP von A an B. Mit dem verwendeten Rentenwert von 42,52 € entspricht das bei B einer monatlichen Bruttorentenänderung von 488,98 €. Bei A steht dieselbe Wirkung mit negativem Vorzeichen: -488,98 €.
Mit zusätzlich 5 EP außerhalb der Ehezeit bei A und 3 EP bei B hat A danach insgesamt 28,5000 EP, B insgesamt 26,5000 EP. Dass die Gesamtpunkte danach nicht zwingend gleich hoch sind, liegt an den Punkten außerhalb der Ehezeit. Diese werden nicht geteilt, bleiben aber für die Gesamtübersicht sichtbar.
Alle Eurobeträge sind eine Bewertung mit dem Rentenwert ab Juli 2026, auch bei Beispielen mit früherem Zustellungsdatum. Zugangsfaktor und Rentenartfaktor sind jeweils 1. Es geht um monatliche Bruttorentenwirkung vor Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung, nicht um eine sofortige Zahlung zwischen euch oder eine Prognose künftiger Rentenanpassungen.
Welche Ehezeit zählt beim Versorgungsausgleich?
Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung. Sie endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Es kommt also nicht nur darauf an, wann der Antrag erstellt oder eingereicht wurde, sondern wann er der anderen Person zugestellt wurde.
Bei einer Ehe mit Eheschließung am 2015-01-01 und Zustellung am 2025-01-01 läuft die gesetzliche Ehezeit im Beispiel vom 2015-01-01 bis 2024-12-31. Das sind 120 Ehezeitmonate. Bei 20 EP für A und 8 EP für B aus dieser Ehezeit werden 6,0000 EP von A an B übertragen. Die monatliche Bruttorentenänderung liegt bei -255,12 € für A und 255,12 € für B.
Bei einer längeren Ehe ab 2000-10-15 bis zur Zustellung am 2025-10-15 ergibt das Beispiel 300 Ehezeitmonate. Mit 40 EP bei A und 16 EP bei B beträgt die Nettoübertragung 12,0000 EP. Die Bruttowirkung beträgt -510,24 € bei A und 510,24 € bei B.
Wann gibt es keinen oder einen umgekehrten Ausgleich?
Keine Nettoübertragung entsteht im Modell, wenn beide in der Ehezeit gleich viele Entgeltpunkte erworben haben. Bei 10 EP für A und 10 EP für B ist die Nettoübertragung 0,0000 EP. Die monatliche Bruttorentenänderung beträgt bei beiden 0,00 €. Trotzdem können die Gesamtpunkte unterschiedlich sein, wenn außerhalb der Ehezeit weitere Punkte vorhanden sind. Mit 5 EP außerhalb der Ehezeit bei A und 3 EP bei B stehen danach 15,0000 EP bei A und 13,0000 EP bei B.
Ein umgekehrter Ausgleich entsteht, wenn B in der Ehezeit mehr Rentenpunkte erworben hat als A. Bei 5 EP für A und 18 EP für B gibt B netto Punkte an A ab. Die Nettoübertragung A an B wird dann mit -6,5000 EP angezeigt. A gewinnt dadurch 276,38 € monatliche Bruttorentenwirkung, die Bruttorentenwirkung bei B beträgt -276,38 €.
Bei kurzen Ehen gilt eine Besonderheit: Bei bis zu 36 Ehezeitmonaten ist ein Antrag nötig. Ohne Antrag zeigt das Modell bei 32 Ehezeitmonaten keine Übertragung: 0,0000 EP und 0,00 € Bruttorentenänderung. Wird bei 24 Ehezeitmonaten ein Antrag gestellt, kann der Ausgleich dagegen laufen. Bei 12 EP für A und 6 EP für B werden dann 3,0000 EP übertragen, mit 127,56 € monatlicher Bruttowirkung bei B.
Typische Fehler bei Rentenpunkten nach der Scheidung
Der häufigste Fehler ist, die gesamten Rentenpunkte einzutragen. Für den Ausgleich zählen nur die Entgeltpunkte aus der Ehezeit. Punkte davor oder danach beeinflussen die Übertragung nicht. Sie erklären aber, warum die Gesamtpunkte nach dem Ausgleich nicht identisch sein müssen.
Ein Beispiel zeigt den Unterschied: A hat 20 EP in der Ehezeit und zusätzlich 8 EP außerhalb der Ehezeit. B hat 12 EP in der Ehezeit und 3 EP außerhalb der Ehezeit. Für den Ausgleich zählen nur 20 EP und 12 EP. Die Nettoübertragung beträgt 4,0000 EP. Danach hat A insgesamt 24,0000 EP und B 19,0000 EP.
Auch Punkte außerhalb der Ehezeit bei B ändern die Übertragung nicht direkt. Bei 24 EP für A und 9 EP für B aus der Ehezeit sowie 5 EP außerhalb der Ehezeit bei A und 10 EP bei B beträgt die Nettoübertragung 7,5000 EP von A an B. Danach hat A 21,5000 EP und B 26,5000 EP.
Prüfe deshalb immer, ob du den Ehezeitanteil aus der Versorgungsauskunft verwendest. Wenn du nur den bisherigen Gesamtstand kennst, ist das Ergebnis für den Versorgungsausgleich schnell zu hoch oder zu niedrig.
Tabellen zum Nachschlagen
Halbteilung gleichartiger Ehezeitpunkte
| A Ehezeit-EP | B Ehezeit-EP | Danach je Person EP | Netto A an B EP | Bruttowirkung B |
|---|---|---|---|---|
| 10 | 0 | 5 | 5 | 212,60 € |
| 20 | 8 | 14 | 6 | 255,12 € |
| 15 | 15 | 15 | 0 | 0,00 € |
| 5 | 25 | 15 | -10 | -425,20 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie kann ich den Versorgungsausgleich berechnen?
Bei gleichartigen und verrechenbaren gesetzlichen Ehezeitanrechten halbiert das Modell die Differenz der Entgeltpunkte. Bei 20 EP für A und 8 EP für B sind das netto 6,0000 EP. Mit 42,52 € Rentenwert ab Juli 2026 entspricht dies bei beiden Rentenfaktoren 1 einer monatlichen Bruttorentenwirkung von 255,12 €. Bei kurzer Ehe ist zusätzlich ein Antrag nötig.
Welche Rentenpunkte zählen bei Scheidung?
Es zählen die Rentenpunkte aus der Ehezeit, nicht automatisch alle bisher erworbenen Punkte. Bei 20 EP in der Ehezeit und 8 EP außerhalb der Ehezeit zählen für die Übertragung nur die 20 EP. Die weiteren Punkte bleiben für die Gesamtpunkte sichtbar, werden aber nicht halbiert.
Was passiert bei 35 und 12 Entgeltpunkten in der Ehezeit?
Bei 35 EP für A und 12 EP für B gibt A im Modell 11,5000 EP an B ab. Bei zusätzlichen Punkten außerhalb der Ehezeit von 5 EP für A und 3 EP für B landet A danach bei 28,5000 EP, B bei 26,5000 EP. Die monatliche Bruttorentenänderung beträgt -488,98 € bei A und 488,98 € bei B.
Gibt es Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe?
Bei bis zu 36 Ehezeitmonaten ist ein Antrag nötig. Ohne Antrag ergibt das Modell bei 32 Ehezeitmonaten 0,0000 EP Übertragung und 0,00 € Bruttorentenänderung. Mit Antrag kann es anders sein: Bei 24 Ehezeitmonaten und 12 EP zu 6 EP werden 3,0000 EP übertragen.
Was bedeutet eine negative Nettoübertragung beim Versorgungsausgleich?
Eine negative Nettoübertragung bedeutet, dass B mehr Ehezeitpunkte hat und Punkte an A abgibt. Bei 5 EP für A und 18 EP für B steht die Nettoübertragung A an B bei -6,5000 EP. A erhält dadurch 276,38 € monatliche Bruttowirkung, B hat -276,38 €.
Was ist, wenn beide gleich viele Entgeltpunkte aus der Ehezeit haben?
Wenn beide gleich viele Ehezeitpunkte haben, gibt es netto keinen Ausgleich. Bei 10 EP für A und 10 EP für B beträgt die Nettoübertragung 0,0000 EP. Die monatliche Bruttorentenänderung liegt bei beiden bei 0,00 €, auch wenn die Gesamtpunkte durch Punkte außerhalb der Ehezeit abweichen.
Wie wirkt sich der Rentenwert auf den Versorgungsausgleich aus?
Der Rentenwert wandelt die übertragenen Entgeltpunkte in eine monatliche Bruttorentenwirkung um. Im Rechner wird 42,52 € je Punkt ab Juli 2026 und jeweils Faktor 1 für Zugang und Rentenart verwendet. Bei 7,5000 EP Übertragung ergibt sich eine Bruttowirkung von 318,90 € bei der empfangenden Person und -318,90 € bei der abgebenden Person.
Quellen und Prüfung
- § 1 VersAusglG: Halbteilung der Ehezeitanrechte - Bundesministerium der Justiz
- § 3 VersAusglG: Ehezeit und Drei-Jahres-Grenze - Bundesministerium der Justiz
- § 10 VersAusglG: interne Teilung und Verrechnung - Bundesministerium der Justiz
- Amtlicher aktueller Rentenwert ab Juli 2026 - Deutsche Rentenversicherung / amtliche Rentenanpassung
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Versorgungsausgleich. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/recht/versorgungsausgleich-rechner

