Ehegattenunterhalt
Schätze Trennungsunterhalt mit 45 % Erwerbseinkommensdifferenz, sonstigen Einkünften und Selbstbehalt. Bei 3.500 € und 1.500 € netto: 900 €.
- Rechnerische Zahlungsrichtung
- Person A an Person B
- Quotenbetrag vor Selbstbehalt
- 900,00 €
- Angesetzter Selbstbehalt
- 1.600,00 €
- Einkommen oberhalb Selbstbehalt
- 1.900,00 €
- Einkommen der zahlenden Person danach
- 2.600,00 €
- Erwerbsanreiz Person A
- 350,00 €
- Erwerbsanreiz Person B
- 150,00 €
- Orientierung nach den Leitlinien NRW 2026, auf volle Euro gerundet. Nur ein berechtigter Ehegatte, eheprägende Einkünfte und vollständig anrechenbare Erwerbstätigkeit. Anspruchsdauer, Erwerbsobliegenheit, fiktives Einkommen, Altersvorsorge-/Krankenunterhalt und Billigkeitskorrekturen sind nicht automatisch ermittelt.
- Auch während der Trennung müssen Bedürftigkeit, eheliche Lebensverhältnisse und Erwerbsobliegenheit geprüft werden.
Einkommen nach Kindesunterhalt
| Person | Erwerb | Sonstiges | Summe |
|---|---|---|---|
| A | 3.500,00 € | 0,00 € | 3.500,00 € |
| B | 1.500,00 € | 0,00 € | 1.500,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Erwerbsanreiz nach anteiligem Kindesunterhalt: A 350,00 €, B 150,00 €.
- 45 % der Erwerbsdifferenz plus 50 % der sonstigen Differenz: 900,00 € in der angegebenen Richtung.
- Mit Selbstbehalt 1.600,00 € sind 1.900,00 € verfügbar; gerundeter Zahlbetrag 900,00 €.
Was berechnet der Trennungsunterhalt-Rechner?
Der Trennungsunterhalt-Rechner schätzt den monatlichen Ehegattenunterhalt nach dem Quotenmodell der Leitlinien NRW 2026. Andere Gerichtsbezirke und Einzelfälle können abweichen. Er nutzt bereinigte Einkünfte, berücksichtigt vorrangigen Kindesunterhalt und prüft, ob der zahlenden Person nach dem Rechenergebnis der Selbstbehalt bleibt.
Du trägst die Unterhaltsart, die bereinigten Einkünfte beider Personen, möglichen Kindesunterhalt und die Warmmiete der zahlenden Person ein.
Das Ergebnis ist eine rechnerische Orientierung. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt beim Trennungsunterhalt vom Getrenntleben und der Bedürftigkeit ab. Nach der Scheidung gilt stärker der Grundsatz der Eigenverantwortung. Außerdem können Gerichte und Beteiligte einzelne Einkünfte, Schulden, Wohnvorteile oder Erwerbsobliegenheiten anders bewerten, als es eine Modellrechnung kann.
Wie rechnet man Trennungsunterhalt nach der Quote?
Die Rechnung trennt Erwerbseinkommen und sonstige Einkünfte. Sie setzt voraus, dass das relevante Einkommen für den Lebensbedarf verbraucht wird. Bei mehr als 11.200 € gemeinsamem bereinigtem Monatseinkommen gibt der Rechner deshalb keinen pauschalen Zahlbetrag aus; dann ist eine genauere Bedarfsprüfung erforderlich. Bei Erwerbseinkommen wird die Differenz mit 45 % angesetzt. Bei sonstigen Einkünften, etwa Rente, anrechenbarem Wohnwert oder Netto-Mieteinkünften, wird die Differenz zur Hälfte berücksichtigt. In Worten lautet die Formel: Quote aus der Erwerbsdifferenz plus Hälfte der Differenz sonstiger Einkünfte. Danach wird geprüft, ob der zahlenden Person genug Einkommen oberhalb des Selbstbehalts bleibt.
Beispiel: Person A hat ein bereinigtes Erwerbsnetto von 3.500 €/Monat, Person B 1.500 €/Monat. Sonstige Einkünfte und Kindesunterhalt werden mit 0 €/Monat angesetzt. Daraus ergibt sich im Quotenmodell ein monatlicher Unterhalt von 900,00 € von Person A an Person B. Der Quotenbetrag vor Selbstbehalt liegt ebenfalls bei 900,00 €.
Der angesetzte Selbstbehalt beträgt in dieser Rechnung 1.600,00 €. Das Einkommen oberhalb des Selbstbehalts liegt bei 1.900,00 €. Deshalb wird der Quotenbetrag nicht gekürzt. Nach Zahlung bleiben der zahlenden Person 2.600,00 €. Der Erwerbsanreiz beträgt bei Person A 350,00 € und bei Person B 150,00 €.
Wann begrenzt der Selbstbehalt den Ehegattenunterhalt?
Der Selbstbehalt ist die Grenze, die der zahlenden Person rechnerisch verbleiben soll. Reicht das Einkommen oberhalb dieser Grenze nicht für den vollen Quotenbetrag, wird der Zahlbetrag begrenzt.
Das sieht man am Beispiel Alleinverdiener: Person A hat 2.000 €/Monat bereinigtes Erwerbsnetto, Person B 0 €/Monat. Der Quotenbetrag vor Selbstbehalt beträgt 900,00 €. Der angesetzte Selbstbehalt liegt bei 1.600,00 €. Oberhalb des Selbstbehalts sind aber nur 400,00 € verfügbar. Deshalb ergibt sich ein monatlicher Unterhalt von 400,00 € statt des vollen Quotenbetrags.
Anders ist es bei 2.800 €/Monat für Person A und 900 €/Monat für Person B. Dort beträgt der Unterhalt 855,00 €. Das Einkommen oberhalb des Selbstbehalts liegt bei 1.200,00 €, der Selbstbehalt wird also durch den errechneten Zahlbetrag nicht unterschritten. Nach der Zahlung bleiben der zahlenden Person 1.945,00 €.
Wie wirken sonstige Einkünfte, Rente und Kindesunterhalt?
Sonstige Einkünfte werden nicht wie Erwerbseinkommen behandelt. Bei zwei Renten von 2.800 €/Monat und 1.200 €/Monat ergibt sich ein Unterhalt von 800,00 €. Der Quotenbetrag vor Selbstbehalt beträgt ebenfalls 800,00 €. Der angesetzte Selbstbehalt liegt in diesem Beispiel bei 1.475,00 €, und nach Zahlung bleiben 2.000,00 €.
Mischeinkünfte können das Ergebnis spürbar verändern. Hat Person A 3.200 €/Monat Erwerbsnetto und Person B 1.200 €/Monat Erwerbsnetto plus 300 €/Monat sonstige Einkünfte, ergibt sich ein Unterhalt von 750,00 €. Die sonstigen Einkünfte von Person B mindern also den Ausgleich, weil sie bereits eigenes Einkommen darstellen.
Kindesunterhalt geht vor. Bei gemischtem Einkommen wird sein tatsächlicher Zahlbetrag anteilig von Erwerbs- und sonstigem Einkommen der zahlenden Person abgezogen, bevor die unterschiedlichen Quoten angewendet werden. Wenn Person A 4.000 €/Monat verdient und 500 €/Monat vorrangigen Kindesunterhalt zahlt, während Person B 1.600 €/Monat hat, ergibt sich ein Trennungsunterhalt von 855,00 €. Zahlt dagegen Person B bei 4.500 €/Monat für Person A und 1.500 €/Monat für Person B vorrangigen Kindesunterhalt von 400 €/Monat, kommt die Rechnung auf 1.530,00 € von Person A an Person B. Entscheidend ist also, bei wem der Kindesunterhalt als vorrangige Belastung angesetzt wird.
Typische Fehler beim Trennungsunterhalt-Rechner
Der häufigste Fehler ist die Eingabe des normalen Nettogehalts statt des bereinigten Erwerbsnettos. Berufliche Aufwendungen, anerkannte Vorsorge, berücksichtigungsfähige Schulden und ähnliche Positionen können die Grundlage verändern. Der Rechner nimmt keinen automatischen 5-%-Abzug vor. Wenn ein Abzug anerkannt ist, muss er schon in deinem bereinigten Wert stecken.
Auch beim Kindesunterhalt passieren schnell Fehler. Einzutragen ist der tatsächliche Zahlbetrag nach Kindergeldanrechnung, nicht der Tabellenbedarf. Wird hier der falsche Wert verwendet, verschiebt sich der Ehegattenunterhalt.
Bei der Warmmiete zählt nur der eigene angemessene Anteil der zahlenden Person. Eine anerkannte Warmmiete von 600 €/Monat führt im Beispiel mit 2.200 €/Monat und 1.100 €/Monat zu einem angesetzten Selbstbehalt von 1.620,00 € und zu 495,00 € Unterhalt. Bei 800 €/Monat Warmmiete und Einkommen von 6.000 €/Monat zu 2.000 €/Monat liegt der Selbstbehalt bei 1.820,00 €, der Unterhalt bei 1.800,00 €.
Verwechsle außerdem Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt nicht. Das Quotenmodell kann für beide eine Rechengröße liefern. Rechtlich sind Anspruch, Dauer und mögliche Begrenzungen aber unterschiedlich zu prüfen.
Tabellen zum Nachschlagen
Trennungsunterhalt-Tabelle: Erwerbseinkommen ohne weitere Abzüge
| Beispiel | 45-%-Quotenbetrag | Nach Selbstbehalt |
|---|---|---|
| A 2.000,00 €, B 1.500 € | 225,00 € | 225,00 € |
| A 2.500,00 €, B 1.500 € | 450,00 € | 450,00 € |
| A 3.000,00 €, B 1.500 € | 675,00 € | 675,00 € |
| A 3.500,00 €, B 1.500 € | 900,00 € | 900,00 € |
| A 4.000,00 €, B 1.500 € | 1.125,00 € | 1.125,00 € |
| A 5.000,00 €, B 1.500 € | 1.575,00 € | 1.575,00 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt bei 3.500 € und 1.500 € netto?
Der rechnerische Trennungsunterhalt im NRW-Modell beträgt 900,00 € monatlich von Person A an Person B, wenn beide Werte bereinigtes Erwerbsnetto sind und keine weiteren Abzüge eingetragen werden. Der Selbstbehalt wird in dieser Rechnung nicht unterschritten, weil oberhalb des Selbstbehalts 1.900,00 € verfügbar sind.
Wie viel Ehegattenunterhalt gibt es nach der Scheidung bei 4.000 € und 1.800 € netto?
Der rechnerische Ehegattenunterhalt beträgt 990,00 € monatlich von Person A an Person B. Der Quotenbetrag vor Selbstbehalt liegt ebenfalls bei 990,00 €. Nach der Zahlung bleiben der zahlenden Person 3.010,00 €. Ob nachehelicher Unterhalt tatsächlich geschuldet ist, hängt zusätzlich vom Anspruchsgrund ab.
Was ist der Selbstbehalt beim Trennungsunterhalt 2026?
Im Beispiel mit Erwerbseinkommen wird ein Selbstbehalt von 1.600,00 € angesetzt. Bei zwei Renten liegt der angesetzte Selbstbehalt im Beispiel bei 1.475,00 €. Eine höhere anerkannte Warmmiete der zahlenden Person kann den angesetzten Selbstbehalt erhöhen, etwa auf 1.620,00 € oder 1.820,00 €.
Wie hoch ist der Unterhalt bei 2.800 € und 900 € netto?
Der rechnerische Unterhalt im NRW-Modell beträgt 855,00 € monatlich von Person A an Person B. Der Selbstbehalt von 1.600,00 € begrenzt den Zahlbetrag hier nicht. Nach der Zahlung bleiben der zahlenden Person 1.945,00 €. Der Erwerbsanreiz liegt bei 280,00 € und 90,00 €.
Wie wirkt Kindesunterhalt auf den Trennungsunterhalt?
Kindesunterhalt wird vorrangig berücksichtigt und kann die Einkommensbasis verändern. Bei 4.000 €/Monat für Person A, 1.600 €/Monat für Person B und 500 €/Monat Kindesunterhalt für Person A ergibt sich ein Trennungsunterhalt von 855,00 €. Maßgeblich ist der tatsächliche Zahlbetrag, nicht ein Tabellenbedarf.
Wie werden sonstige Einkünfte beim Ehegattenunterhalt berücksichtigt?
Sonstige Einkünfte werden mit 50 % der Differenz angesetzt. Bei zwei Renten von 2.800 €/Monat und 1.200 €/Monat ergibt sich deshalb ein Unterhalt von 800,00 €. Hat Person B zusätzlich 300 €/Monat sonstige Einkünfte, kann das den Ausgleich mindern.
Wie hoch ist nachehelicher Unterhalt bei 3.500 € und 2.000 € netto?
Der nacheheliche Unterhalt beträgt rechnerisch 675,00 € monatlich von Person A an Person B. Der angesetzte Selbstbehalt liegt bei 1.600,00 €, das Einkommen oberhalb des Selbstbehalts bei 1.900,00 €. Der Rechner ersetzt aber keine Prüfung, ob nach der Scheidung ein Anspruch besteht.
Warum ist der Zahlbetrag niedriger als der Quotenbetrag?
Der Zahlbetrag ist niedriger, wenn der Selbstbehalt die Zahlung begrenzt. Beim Alleinverdiener-Beispiel mit 2.000 €/Monat und 0 €/Monat beträgt der Quotenbetrag 900,00 €, zahlbar sind aber nur 400,00 €. Mehr ist rechnerisch nicht verfügbar, ohne den Selbstbehalt zu unterschreiten.
Quellen und Prüfung
- Düsseldorfer Tabelle 2026: Anmerkung B zum Ehegattenunterhalt - Oberlandesgericht Düsseldorf
- Leitlinien NRW 2026: Nr. 15, 21 und 25 - Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln
- BGB § 1361: Unterhalt bei Getrenntleben - Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- BGB § 1569: Eigenverantwortung nach der Scheidung - Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Ehegattenunterhalt. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/recht/ehegattenunterhalt-rechner

