Erbschein-Kosten
Was kostet ein Erbschein? Bei 100.000 € Nachlass 546 €, bei 200.000 € 870 € (Nachlassgericht). Mit Notar-Vergleich, Teilerbschein und Kostentabelle.
- Geschäftswert
- 200.000,00 €
- 1,0-Gebühr (Tabelle B)
- 435,00 €
- Erteilung (KV 12210)
- 435,00 €
- Eidesstattliche Versicherung (KV 23300)
- 435,00 €
- Testamentseröffnung (KV 12101)
- 0,00 €
- Kosten auf dem anderen Weg?
- 976,45 €
- Ersparnis Nachlassgericht gegenüber Notar
- 106,45 €
Kostenaufstellung
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Erteilung des Erbscheins, 1,0 × 435,00 € (KV 12210) | 435,00 € |
| Eidesstattliche Versicherung beim Nachlassgericht, 1,0 (KV 23300) | 435,00 € |
| Gesamt | 870,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Geschäftswert: 200.000 € − 0 € Schulden = 200.000,00 €
- 1,0-Gebühr nach Tabelle B: 435,00 €
- Erteilung 435,00 € + eidesstattliche Versicherung 435,00 € = 870,00 €
Was kostet ein Erbschein?
Die Erbschein-Kosten richten sich nicht danach, wie aufwendig der Antrag wirkt, sondern nach dem Geschäftswert. Dieser Wert ist im Kern der Nachlass abzüglich der Schulden des Verstorbenen. Danach wird die passende Gebühr aus Tabelle B des GNotKG genommen.
Für den normalen Erbschein fallen regelmäßig zwei volle Gebühren an: eine für die Erteilung des Erbscheins und eine für die eidesstattliche Versicherung. Wenn du die eidesstattliche Versicherung beim Nachlassgericht abgibst, bleibt es bei diesen gerichtlichen Gebühren. Beim Notar kommen auf den notariellen Teil zusätzlich Auslagen und 19 % Umsatzsteuer hinzu.
Ein paar typische Werte zeigen die Größenordnung:
| Fall | Geschäftswert | Erbschein beim Nachlassgericht |
|---|---|---|
| Nachlass ohne Schulden | 50.000,00 € | 330,00 € |
| Nachlass mit Schulden | 90.000,00 € | 492,00 € |
| Nachlass ohne Schulden | 200.000,00 € | 870,00 € |
| Nachlass ohne Schulden | 500.000,00 € | 1.870,00 € |
Der Betrag kann niedriger ausfallen, wenn das Nachlassgericht auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet. Er kann höher ausfallen, wenn zusätzlich ein Testament eröffnet wird oder wenn die eidesstattliche Versicherung beim Notar abgegeben wird.
So nutzt du den Erbschein-Kosten-Rechner
Trage Nachlasswert, Schulden, deinen Erbanteil sowie den Ort der eidesstattlichen Versicherung ein und wähle aus, ob eine eidesstattliche Versicherung oder Testamentseröffnung berücksichtigt werden soll.
Der Nachlasswert ist der Verkehrswert am Todestag. Dazu gehören zum Beispiel Immobilien, Bankguthaben, Depots, Fahrzeuge und Wertsachen. Bei Schulden zählen nur Schulden des Erblassers, etwa Kredite oder offene Rechnungen. Beerdigungskosten und Pflichtteile ziehst du in dieser Rechnung nicht als Erblasserschulden ab.
Wenn du einen Alleinerbschein oder einen gemeinschaftlichen Erbschein für den ganzen Nachlass beantragst, wird der volle Wert angesetzt. Beantragst du als Miterbe nur einen Teilerbschein für deinen Anteil, zählt nur dieser Anteil. Ein Beispiel: Bei einem Nachlass von 120.000 € und einem Anteil von 25 % beträgt der Geschäftswert 30.000,00 €. Daraus ergeben sich Erbschein-Kosten von 250,00 € beim Nachlassgericht.
Der Rechner bildet die Gebührenlogik nach GNotKG ab. Die tatsächliche Festsetzung erfolgt im konkreten Verfahren durch Gericht oder Notar. Gerade bei unklaren Immobilienwerten, streitigen Schulden oder mehreren Nachlassgegenständen kann die Einordnung im Einzelfall abweichen.
So funktioniert die Berechnung der Erbschein-Kosten
Die Rechnung läuft in zwei Schritten. Zuerst wird der Geschäftswert ermittelt: Nachlass minus Schulden des Verstorbenen. Danach wird aus Tabelle B die passende 1,0-Gebühr genommen. Diese Gebühr fällt einmal für die Erteilung des Erbscheins an. Wenn eine eidesstattliche Versicherung nötig ist, fällt dieselbe Gebühr ein zweites Mal an.
Durchgerechnetes Beispiel: Der Nachlasswert beträgt 200.000 €, Schulden gibt es mit 0 €. Der Geschäftswert liegt damit bei 200.000,00 €. Die 1,0-Gebühr nach Tabelle B beträgt 435,00 €. Für die Erteilung werden 435,00 € angesetzt, für die eidesstattliche Versicherung beim Nachlassgericht ebenfalls 435,00 €. Daraus ergeben sich 870,00 €.
Gibst du die eidesstattliche Versicherung beim Notar ab, bleibt die gerichtliche Gebühr für die Erteilung bestehen. Die eidesstattliche Versicherung wird dann notariell abgerechnet. Bei 200.000 € Geschäftswert entstehen in diesem Weg Kosten von 976,45 €. Der Unterschied gegenüber dem Nachlassgericht beträgt 106,45 €.
Wenn keine eidesstattliche Versicherung nötig ist, entfällt die zweite Gebühr. Beim gleichen Geschäftswert von 200.000,00 € bleiben dann nur 435,00 € für die Erteilung des Erbscheins übrig.
Erbschein-Kosten bei Schulden, Anteilen und überschuldetem Nachlass
Schulden senken den Geschäftswert, wenn es Schulden des Verstorbenen sind. Bei 100.000 € Nachlasswert und 10.000 € Schulden beträgt der Geschäftswert 90.000,00 €. Die 1,0-Gebühr liegt dann bei 246,00 €, die Erteilung kostet 246,00 € und die eidesstattliche Versicherung ebenfalls 246,00 €. Insgesamt entstehen 492,00 €.
Bei größeren Nachlässen wirkt sich ein Schuldenabzug entsprechend auf die Gebührenstufe aus. Bei 250.000 € Nachlasswert und 20.000 € Schulden liegt der Geschäftswert bei 230.000,00 €. Die Erbschein-Kosten beim Nachlassgericht betragen 970,00 €. Bei 1.000.000 € Nachlasswert und 100.000 € Schulden ergibt sich ein Geschäftswert von 900.000,00 € und Kosten von 3.150,00 €.
Bei Teilerbscheinen ist der beantragte Anteil entscheidend. Wenn bei 200.000 € Nachlasswert nur 50 % beantragt werden, wird mit einem Geschäftswert von 100.000,00 € gerechnet. Die Kosten betragen dann 546,00 €. Bei einem Anteil von 33,33 % an 150.000 € ergibt sich ein Geschäftswert von 49.995,00 € und ein Gesamtbetrag von 330,00 €.
Ist der Nachlass überschuldet, wird der Geschäftswert nicht negativ angesetzt. Im Beispiel mit 20.000 € Nachlasswert und 35.000 € Schulden liegt der Geschäftswert bei 0,00 €. Trotzdem entstehen Mindestgebühren: 15,00 € für die Erteilung und 15,00 € für die eidesstattliche Versicherung, zusammen 30,00 €.
Nachlassgericht oder Notar: was bei den Erbschein-Gebühren anders ist
Der Antrag kann über das Nachlassgericht laufen oder mit notarieller Mitwirkung. Der zentrale Unterschied liegt nicht in der Gebühr für den Erbschein selbst, sondern in den zusätzlichen Notarkosten, wenn die eidesstattliche Versicherung beim Notar abgegeben wird. Dann kommen Auslagen und 19 % Umsatzsteuer auf den notariellen Teil hinzu.
Bei 200.000 € Geschäftswert kostet der Weg über das Nachlassgericht 870,00 €. Mit eidesstattlicher Versicherung beim Notar ergeben sich 976,45 €. Die Mehrkosten betragen 106,45 €. Bei 350.000 € Nachlasswert und 80.000 € Hypothek liegt der Geschäftswert bei 270.000,00 €. Über den Notar ergeben sich 1.304,95 €, während der andere Weg 1.170,00 € kostet.
Auch eine Testamentseröffnung kann zusätzlich anfallen. Bei 200.000 € Nachlasswert, 0 € Schulden und Testamentseröffnung entstehen 979,00 €. Darin enthalten sind 435,00 € für die Erteilung, 435,00 € für die eidesstattliche Versicherung und 109,00 € für die Testamentseröffnung.
Für ein europäisches Nachlasszeugnis funktioniert die Wertlogik vergleichbar. Bei 80.000 € Nachlasswert und 5.000 € Schulden liegt der Geschäftswert bei 75.000,00 €. Die berechneten Kosten betragen 438,00 €.
Typische Fehler bei Erbschein-Kosten vermeiden
Der häufigste Fehler ist ein falscher Nachlasswert. Setze nicht nur Kontostände an, wenn auch eine Immobilie, ein Depot, ein Auto oder wertvolle Gegenstände zum Nachlass gehören. Umgekehrt solltest du keine Werte eintragen, die gar nicht zum Nachlass gehören.
Achte außerdem auf die richtige Schuldenart. Kredite und offene Rechnungen des Verstorbenen mindern den Geschäftswert. Beerdigungskosten und Pflichtteile zählen in dieser Berechnung nicht zu den abziehbaren Erblasserschulden. Wenn du diese Positionen trotzdem abziehst, wirkt die Gebühr zu niedrig.
Ein weiterer Fehler ist der falsche Anteil. Bei einem Alleinerbschein oder einem gemeinschaftlichen Erbschein wird regelmäßig mit 100 % gerechnet. Bei einem Teilerbschein gibst du nur deinen Anteil ein. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Erben beteiligt sind und nicht der ganze Nachlass bescheinigt werden soll.
Prüfe auch, ob die eidesstattliche Versicherung tatsächlich nötig ist. Wenn sie entfällt, kann sich der Betrag deutlich ändern. Bei 200.000,00 € Geschäftswert sinken die Kosten von 870,00 € auf 435,00 €. Ob darauf verzichtet wird, entscheidet aber nicht der Rechner, sondern das Verfahren.
Tabellen zum Nachschlagen
Erbschein Kosten Tabelle 2026: Gebühren nach Nachlasswert
| Nachlasswert bis | 1,0-Gebühr | Erbschein über Nachlassgericht | Erbschein mit Notar |
|---|---|---|---|
| 5.000 € | 45,00 € | 90,00 € | 109,26 € |
| 10.000 € | 75,00 € | 150,00 € | 182,10 € |
| 20.000 € | 107,00 € | 214,00 € | 258,13 € |
| 25.000 € | 115,00 € | 230,00 € | 275,65 € |
| 30.000 € | 125,00 € | 250,00 € | 297,55 € |
| 40.000 € | 145,00 € | 290,00 € | 341,35 € |
| 50.000 € | 165,00 € | 330,00 € | 385,15 € |
| 75.000 € | 219,00 € | 438,00 € | 503,41 € |
| 100.000 € | 273,00 € | 546,00 € | 621,67 € |
| 125.000 € | 300,00 € | 600,00 € | 680,80 € |
| 150.000 € | 354,00 € | 708,00 € | 799,06 € |
| 200.000 € | 435,00 € | 870,00 € | 976,45 € |
| 250.000 € | 535,00 € | 1.070,00 € | 1.195,45 € |
| 300.000 € | 635,00 € | 1.270,00 € | 1.414,45 € |
| 350.000 € | 685,00 € | 1.370,00 € | 1.523,95 € |
| 400.000 € | 785,00 € | 1.570,00 € | 1.742,95 € |
| 500.000 € | 935,00 € | 1.870,00 € | 2.071,45 € |
| 600.000 € | 1.095,00 € | 2.190,00 € | 2.421,85 € |
| 750.000 € | 1.335,00 € | 2.670,00 € | 2.947,45 € |
| 1.000.000 € | 1.735,00 € | 3.470,00 € | 3.823,45 € |
| 1.500.000 € | 2.535,00 € | 5.070,00 € | 5.575,45 € |
| 2.000.000 € | 3.335,00 € | 6.670,00 € | 7.327,45 € |
| 3.000.000 € | 4.935,00 € | 9.870,00 € | 10.831,45 € |
| 5.000.000 € | 8.135,00 € | 16.270,00 € | 17.839,45 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was kostet ein Erbschein bei 50.000 € Nachlass?
330,00 € kostet der Erbschein bei 50.000 € Nachlasswert ohne Schulden, wenn die eidesstattliche Versicherung beim Nachlassgericht abgegeben wird. Der Geschäftswert beträgt 50.000,00 €. Die 1,0-Gebühr liegt bei 165,00 €, sie fällt für die Erteilung und für die eidesstattliche Versicherung an.
Was kostet ein Erbschein bei 100.000 € Nachlass und 10.000 € Schulden?
492,00 € betragen die Erbschein-Gebühren bei 100.000 € Nachlasswert und 10.000 € Schulden. Gerechnet wird mit einem Geschäftswert von 90.000,00 €. Daraus folgt eine 1,0-Gebühr von 246,00 €, jeweils für Erteilung und eidesstattliche Versicherung.
Wie hoch sind die Erbschein-Kosten bei 200.000 €?
870,00 € fallen bei 200.000 € Geschäftswert an, wenn die eidesstattliche Versicherung beim Nachlassgericht abgegeben wird. Die Gebühr für die Erteilung beträgt 435,00 €. Für die eidesstattliche Versicherung kommt nochmals 435,00 € hinzu.
Was kostet ein Erbschein beim Notar?
976,45 € kostet der Erbschein bei 200.000 € Geschäftswert, wenn die eidesstattliche Versicherung beim Notar abgegeben wird. Die Erteilung kostet 435,00 €, die eidesstattliche Versicherung 435,00 €. Dazu kommen beim Notar Auslagen und 19 % Umsatzsteuer von 106,45 €.
Was kostet ein Erbschein, wenn keine eidesstattliche Versicherung nötig ist?
435,00 € kostet der Erbschein bei 200.000,00 € Geschäftswert, wenn keine eidesstattliche Versicherung nötig ist. Dann fällt nur die Gebühr für die Erteilung an. Die zweite Gebühr wird mit 0,00 € angesetzt.
Wie teuer ist ein Teilerbschein für 50 %?
546,00 € kostet ein Teilerbschein für 50 % bei 200.000 € Nachlasswert ohne Schulden. Der Geschäftswert beträgt dann 100.000,00 €. Die 1,0-Gebühr liegt bei 273,00 € und fällt zweimal an, wenn die eidesstattliche Versicherung nötig ist.
Zählt eine Hypothek bei den Erbschein-Kosten als Schulden?
Ja, 80.000 € Hypothek mindern im Beispiel den Geschäftswert von 350.000 € auf 270.000,00 €. Bei eidesstattlicher Versicherung über den Notar entstehen dann 1.304,95 €. Entscheidend ist, dass es sich um Schulden des Verstorbenen handelt.
Was kostet ein europäisches Nachlasszeugnis?
438,00 € kostet ein europäisches Nachlasszeugnis im Beispiel mit 80.000 € Nachlasswert und 5.000 € Schulden. Der Geschäftswert beträgt 75.000,00 €. Die 1,0-Gebühr liegt bei 219,00 € und wird für Erteilung und eidesstattliche Versicherung angesetzt.
Quellen und Prüfung
- § 40 GNotKG - Geschäftswert für Erbschein und Nachlasszeugnis - Bundesministerium der Justiz
- Anlage 1 GNotKG - Kostenverzeichnis (KV 12210, 23300) - Bundesministerium der Justiz
- Anlage 2 GNotKG - Gebührentabelle A und B - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Erbschein-Kosten. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/recht/erbschein-kosten-rechner

