Pflichtteil-Rechner
Pflichtteil berechnen: Bei 400.000 € Nachlass, Ehegatten in Zugewinngemeinschaft und 2 Kindern beträgt der Pflichtteil je Kind 50.000 €. Mit Schenkungen.
- Pflichtteilsquote als Bruch
- 1/8
- Pflichtteilsquote
- 12,5 %
- Bereinigter Nachlass
- 400.000,00 €
- Pflichtteil aus vorhandenem Nachlass
- 50.000,00 €
- 1/4 neben Kindern (§ 1931 Abs. 1 BGB) + 1/4 Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 1 BGB)
- Geldanspruch einer vollständig enterbten Person. Erbverzicht, Pflichtteilsentziehung, Zusatzpflichtteil, Ausgleichung unter Abkömmlingen und eigene anrechenbare Vorempfänge sind nicht berechnet.
- Schenkungswert nach § 2325 Abs. 2 BGB vorher bewerten: bei nicht verbrauchbaren Sachen grundsätzlich Niederstwertprinzip und Kaufkraftausgleich beachten. Ein Immobilienverkehrswert allein genügt dafür nicht.
- Die Familienkonstellation ohne Kinder/Eltern setzt entweder Verwandte zweiter Ordnung oder das Fehlen auch der Großeltern voraus. Eine Verteilung zwischen Ehegatte und lebenden Großeltern ist hier nicht abgebildet.
Pflichtteilsquoten in dieser Konstellation
| Berechtigter | Quote | Ohne Ergänzung |
|---|---|---|
| Ehegatte | 1/4 | 100.000,00 € |
| Je Kind/Stamm | 1/8 | 50.000,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Positiver Nachlassanteil 400.000,00 € × 1/8 = 50.000,00 € Pflichtteil.
- Pflichtteil aus Nachlass plus 0,00 € berücksichtigter Schenkung, abzüglich Grundpflichtteil: 0,00 € Ergänzung.
- Zusammen 50.000,00 €; Zugewinnausgleich ist ein gesonderter Anspruch.
Wie kannst du den Pflichtteil berechnen?
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den oder die Erben. Er wird nicht als Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen ausgezahlt, sondern als Betrag. Ausgangspunkt ist der bereinigte Nachlass: Vermögen abzüglich Nachlassverbindlichkeiten. Der Zugewinnausgleich kann daneben eine eigene Rolle haben, ist aber nicht einfach der Pflichtteil.
Die Rechnung läuft in Worten so: bereinigter Nachlass mal Pflichtteilsquote. Die Pflichtteilsquote ist die halbe gesetzliche Erbquote. Wenn Schenkungen zu berücksichtigen sind, wird zusätzlich geprüft, ob eine Pflichtteilsergänzung entsteht.
Ein Beispiel: Bei einem Kind als pflichtteilsberechtigter Person, Zugewinngemeinschaft, einem erbenden Ehegatten und 2 Kindern ergibt sich je Kind eine Pflichtteilsquote von 1/8. Bei einem bereinigten Nachlass von 400.000,00 € rechnet man: 400.000,00 € mal 1/8. Der Pflichtteil aus dem vorhandenen Nachlass beträgt 50.000,00 €. Da in diesem Beispiel keine Schenkung berücksichtigt wird, kommt 0,00 € Ergänzung hinzu. Der Betrag bleibt also 50.000,00 €.
Im Rechner wählst du die berechtigte Person, Familienstand, Güterstand, Kinder oder Stämme sowie Nachlasswerte und mögliche Schenkungen aus.
Pflichtteil berechnen bei Kindern: Ehegatte und Güterstand verändern die Quote
Bei Kindern hängt der Pflichtteil stark davon ab, ob ein Ehegatte vorhanden ist und welcher Güterstand gilt. Die Zahl der Kinder oder erbberechtigten Stämme ist ebenfalls entscheidend. Ein vorverstorbenes Kind mit eigenen Nachkommen zählt dabei als Stamm; die interne Aufteilung innerhalb dieses Stamms wird hier nicht weiter aufgeteilt.
Bei Zugewinngemeinschaft und einem erbenden Ehegatten fällt die Quote je Kind kleiner aus, weil der Ehegatte beim gesetzlichen Erbrecht berücksichtigt wird. Bei 3 Kindern, Zugewinngemeinschaft und 900.000,00 € bereinigtem Nachlass beträgt die Pflichtteilsquote je Kind 1/12 beziehungsweise 8,333 %. Daraus ergibt sich ein Pflichtteil von 75.000,00 € je Kind.
Auch der Güterstand kann deutlich etwas ändern. Bei Gütertrennung, 1 Kind und 400.000,00 € bereinigtem Nachlass liegt die Pflichtteilsquote des Kindes bei 1/4 beziehungsweise 25 %. Der Pflichtteil beträgt dann 100.000,00 €. Bei Gütergemeinschaft und 2 Kindern kann die Quote je Kind 3/16 beziehungsweise 18,75 % betragen. Bei 1.200.000,00 € Nachlass ergibt das 225.000,00 € je Kind.
Ein kurzer Vergleich bei 400.000,00 € Nachlass zeigt, wie stark die Konstellation zählt:
| Konstellation | Quote je Kind | Pflichtteil je Kind |
|---|---|---|
| ledig, 1 Kind | 1/2 | 200.000,00 € |
| Zugewinngemeinschaft, 2 Kinder | 1/8 | 50.000,00 € |
| Gütertrennung, 2 Kinder | 1/6 | 66.666,67 € |
| Gütergemeinschaft, 2 Kinder | 3/16 | 75.000,00 € |
Pflichtteil Ehepartner: Warum Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung anders wirken
Wenn du den Pflichtteil des Ehepartners berechnest, ist zuerst der Güterstand wichtig. Außerdem zählt, welche weiteren gesetzlichen Erben vorhanden sind. Besonders häufig geht es um die Konstellation mit Kindern.
Im hier gerechneten Fall erhält der Ehepartner weder einen Erbteil noch ein Vermächtnis. Sein konkreter Zugewinnausgleich ist gesondert zu ermitteln und bei der Nachlassbasis zu berücksichtigen. Bei Zugewinngemeinschaft und 2 Kindern kann der Ehepartner eine Pflichtteilsquote von 1/8 beziehungsweise 12,5 % haben. Bei 500.000,00 € bereinigtem Nachlass ergibt das 62.500,00 €. Liegt derselbe Nachlass bei Gütertrennung vor, kann sich eine Pflichtteilsquote von 1/6 beziehungsweise 16,667 % ergeben. Der Pflichtteil beträgt dann 83.333,33 €.
Schulden senken nicht die Quote, aber die Rechengrundlage. Hat der Erblasser 700.000 € Vermögen und 80.000 € Nachlassverbindlichkeiten, beträgt der bereinigte Nachlass 620.000,00 €. Bei einer Quote von 1/8 beziehungsweise 12,5 % ergibt sich für den Ehepartner ein Pflichtteil von 77.500,00 €.
Wichtig ist die Trennung zwischen Pflichtteil und Zugewinnausgleich. Bei der Kindesberechnung mit einem erbenden Ehepartner in Zugewinngemeinschaft ist das Feld zum konkreten Zugewinnausgleich nicht aktiv. Daraus folgt keine allgemeine Regel, dass ein tatsächlich geschuldeter Zugewinnausgleich den Nachlass niemals mindert. Bei der Berechnung des kleinen Ehegattenpflichtteils wird der konkrete Zugewinnausgleich gesondert berücksichtigt.
Pflichtteil Schenkung: Wann eine Ergänzung hinzukommt
Schenkungen können den Pflichtteil erhöhen. Das ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dabei wird nicht jede Schenkung immer in voller Höhe angesetzt. Entscheidend sind unter anderem der Schenkungswert, der Fristbeginn, das Datum des Erbfalls und die Frage, ob die Abschmelzungsfrist überhaupt läuft.
Ein Beispiel mit 2 Kindern, Zugewinngemeinschaft und 400.000,00 € bereinigtem Nachlass: Der Grundpflichtteil je Kind beträgt 50.000,00 € bei einer Quote von 1/8. Kommt eine Schenkung über 100.000 € hinzu und wird davon ein Schenkungswert von 50.000,00 € berücksichtigt, beträgt der berücksichtigte Anteil 50 %. Die Pflichtteilsergänzung liegt dann bei 6.250,00 €. Zusammen ergibt sich 56.250,00 €.
In einem anderen Beispiel mit 1 Kind, 600.000,00 € bereinigtem Nachlass und einer Schenkung über 100.000 € wird ein Schenkungswert von 60.000,00 € berücksichtigt. Das entspricht 60 %. Der Pflichtteil aus dem vorhandenen Nachlass beträgt 150.000,00 €, die Ergänzung 15.000,00 € und zusammen 165.000,00 €.
Die folgenden alten Schenkungen unterstellen eine seit der Übertragung laufende Abschmelzungsfrist ohne solche Ausnahmen. Es gibt dann auch Fälle ohne Ergänzung. Bei 800.000,00 € Nachlass, 2 Kindern und einer Schenkung über 200.000 € vor 12 Jahren wird in der Rechnung 0,00 € Schenkungswert berücksichtigt. Der Grundpflichtteil bleibt 100.000,00 €, die Ergänzung beträgt 0,00 €.
Typische Fehler beim Pflichtteil berechnen
Viele falsche Ergebnisse entstehen nicht durch die Formel, sondern durch falsche Eingaben oder eine falsche rechtliche Einordnung. Diese Punkte solltest du besonders prüfen:
- Nachlassverbindlichkeiten vergessen: Bei 300.000 € Vermögen und 20.000 € Schulden ist die Grundlage nicht das Vermögen, sondern der bereinigte Nachlass von 280.000,00 €. Bei 1 Kind, Zugewinngemeinschaft und Quote 1/4 ergibt sich daraus 70.000,00 €.
- Pflichtteil mit Erbteil verwechseln: Der Pflichtteil ist die halbe gesetzliche Erbquote. Er ist ein Zahlungsanspruch, kein automatischer Anteil an Haus, Konto oder Depot.
- Stämme falsch zählen: Hat ein verstorbenes Kind eigene Nachkommen, zählt dieser Zweig als Stamm. Das kann die Quote verändern.
- Zugewinnausgleich doppelt einbauen: Der konkret ermittelte Zugewinnausgleich ist ein eigener Anspruch. Im passenden Ehegattenfall mindert er die Pflichtteilsbasis; denselben Betrag nicht nochmals unter anderen Nachlassschulden abziehen.
- Schenkungen pauschal voll ansetzen: Bei laufender Abschmelzungsfrist sinkt der Ansatz nach vollständig abgelaufenen Jahren. Bei Ehegattenschenkungen beginnt diese Frist nicht vor Auflösung der Ehe; vorbehaltener umfassender wirtschaftlicher Genuss kann ihren Beginn ebenfalls verhindern. Dann kann auch eine alte Schenkung weiterhin voll zählen.
Der Rechner bildet typische gesetzliche Konstellationen ab. Er ersetzt keine Prüfung eines Testaments, Erbvertrags, Pflichtteilsverzichts, lebzeitiger Vereinbarungen oder streitiger Bewertungen. Gerade bei Immobilien, Unternehmensanteilen, Auslandsbezug oder größeren Schenkungen kann eine rechtliche und gutachterliche Klärung nötig sein.
Tabellen zum Nachschlagen
Pflichtteil je Kind bei 400.000 € Nachlass nach Güterstand
| Güterstand | Kinder/Stämme | Quote je Kind | Pflichtteil je Kind |
|---|---|---|---|
| ledig | 1 | 1/2 | 200.000,00 € |
| ledig | 2 | 1/4 | 100.000,00 € |
| ledig | 3 | 1/6 | 66.666,67 € |
| ledig | 4 | 1/8 | 50.000,00 € |
| zugewinn | 1 | 1/4 | 100.000,00 € |
| zugewinn | 2 | 1/8 | 50.000,00 € |
| zugewinn | 3 | 1/12 | 33.333,33 € |
| zugewinn | 4 | 1/16 | 25.000,00 € |
| guetertrennung | 1 | 1/4 | 100.000,00 € |
| guetertrennung | 2 | 1/6 | 66.666,67 € |
| guetertrennung | 3 | 1/8 | 50.000,00 € |
| guetertrennung | 4 | 3/32 | 37.500,00 € |
| guetergemeinschaft | 1 | 3/8 | 150.000,00 € |
| guetergemeinschaft | 2 | 3/16 | 75.000,00 € |
| guetergemeinschaft | 3 | 1/8 | 50.000,00 € |
| guetergemeinschaft | 4 | 3/32 | 37.500,00 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie berechnet man den Pflichtteil?
Du berechnest den Pflichtteil aus dem bereinigten Nachlass mal Pflichtteilsquote. Die Pflichtteilsquote ist die halbe gesetzliche Erbquote. Bei 400.000,00 € bereinigtem Nachlass und einer Quote von 1/8 ergibt sich ein Pflichtteil von 50.000,00 €.
Wie hoch ist der Pflichtteil für 1 Kind bei 300.000 € Nachlass und 20.000 € Schulden?
Der Pflichtteil beträgt 70.000,00 €. Die Schulden werden vom Vermögen abgezogen, sodass der bereinigte Nachlass 280.000,00 € beträgt. Bei Zugewinngemeinschaft, erbendem Ehegatten und 1 Kind liegt die Pflichtteilsquote bei 1/4 beziehungsweise 25 %.
Wie hoch ist der Pflichtteil für 3 Kinder bei 900.000 € Nachlass?
Der Pflichtteil je Kind beträgt 75.000,00 €. Bei Zugewinngemeinschaft, erbendem Ehegatten und 3 Kindern liegt die Pflichtteilsquote je Kind bei 1/12 beziehungsweise 8,333 %. Grundlage ist der bereinigte Nachlass von 900.000,00 €.
Wie hoch ist der Pflichtteil für den Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft?
Beim kleinen Pflichtteil des enterbten Ehepartners, der auch kein Vermächtnis erhält, beträgt der Pflichtteil bei 500.000,00 € bereinigtem Nachlass nach gesondertem Zugewinnausgleich und 2 Kindern 62.500,00 €. Die zugrunde liegende Pflichtteilsquote beträgt 1/8 beziehungsweise 12,5 %. Andere Familienkonstellationen können zu einer anderen Quote führen.
Wie hoch ist der Pflichtteil für den Ehepartner bei Gütertrennung?
Bei Gütertrennung, 2 Kindern und 500.000,00 € bereinigtem Nachlass beträgt der Pflichtteil des Ehepartners 83.333,33 €. Die Pflichtteilsquote liegt in dieser Konstellation bei 1/6 beziehungsweise 16,667 %.
Erhöht eine Schenkung den Pflichtteil?
Ja, eine Schenkung kann den Pflichtteil erhöhen, wenn ein berücksichtigter Schenkungswert anzusetzen ist. Bei 600.000,00 € Nachlass, 100.000 € Schenkung und 60.000,00 € berücksichtigtem Schenkungswert beträgt die Pflichtteilsergänzung 15.000,00 €.
Zählt eine Schenkung vor 12 Jahren noch zum Pflichtteil?
Bei tatsächlich seit der Schenkung laufender Abschmelzungsfrist zählt sie in dieser Konstellation mit 0,00 €. Ausnahmen wie eine fortbestehende Ehe nach Ehegattenschenkung oder umfassend vorbehaltener Genuss sind hier nicht angesetzt. Bei 800.000,00 € Nachlass, 2 Kindern und 200.000 € Schenkung vor 12 Jahren beträgt der berücksichtigte Schenkungswert 0,00 € und die Pflichtteilsergänzung 0,00 €.
Wie hoch ist der Pflichtteil der Eltern, wenn es keine Kinder gibt?
Bei 250.000,00 € bereinigtem Nachlass beträgt der Pflichtteil eines Elternteils 15.625,00 €, wenn beide Eltern leben und ein Ehegatte in Zugewinngemeinschaft als Erbe berücksichtigt wird. Die Pflichtteilsquote beträgt 1/16 beziehungsweise 6,25 %.
Quellen und Prüfung
- § 2303 BGB: Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilshöhe - Bundesministerium der Justiz
- § 1931 BGB: Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten - Bundesministerium der Justiz
- § 1371 BGB: Zugewinnausgleich im Todesfall - Bundesministerium der Justiz
- § 2325 BGB: Schenkungen, Bewertung und Abschmelzung - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Pflichtteil-Rechner. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/recht/pflichtteil-rechner

