Zuzahlungsbefreiung-Rechner
Belastungsgrenze 2026: 2 % bzw. 1 % für Chroniker. Paar mit 1 Kind und 36.000 € brutto: 382,50 €. Bürgergeld: 135,12 €. Mit Freibeträgen und Zuzahlungen.
- Das sind pro Monat
- 31,88 €
- Stand
- 0 % der Grenze erreicht
- Noch zu zahlen bis zur Befreiung
- 382,50 €
- Zu viel gezahlt (Erstattung beantragen)
- 0,00 €
- Maßgebliche Bruttoeinnahmen
- 19.125,00 €
- Freibeträge gesamt
- 16.875,00 €
So wird gerechnet
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (Haushalt) | 36.000,00 € |
| Freibetrag erster Angehöriger (15 % der Bezugsgröße) | -7.119,00 € |
| Kinderfreibetrag 1 × 9.756 € | -9.756,00 € |
| Bemessungsgrundlage | 19.125,00 € |
Belastungsgrenze 2 % und 1 % im Vergleich
| Grenze | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 2 % (Regelfall) | 382,50 € | 31,88 € |
| 1 % (chronisch krank) | 191,25 € | 15,94 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Bezugsgröße 2026: 47.460,00 €; Kinderfreibetrag je Kind: 9.756,00 €
- 36.000,00 € − 16.875,00 € Freibeträge = 19.125,00 €
- Belastungsgrenze = 19.125,00 € × 2 % = 382,50 €
Wie funktioniert der Zuzahlungsbefreiung Rechner?
Der Rechner zieht die für deinen Haushalt geltenden Freibeträge von den Bruttoeinnahmen ab und wendet danach die passende Belastungsgrenze an. Du trägst Jahr, Haushaltssituation, Einkommen, Kinder, mögliche chronische Erkrankung und bereits gezahlte Zuzahlungen ein.
Für die Belastungsgrenze zählen die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Haushalts. Dazu gehören zum Beispiel Lohn, Rente, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Bei Ehe- oder Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt wird ein Freibetrag abgezogen. Für Kinder gibt es ebenfalls einen Freibetrag. Weitere Angehörige kommen nur in besonderen Fällen vor, etwa bei mitarbeitenden Familienangehörigen in der Landwirtschaft.
Die Berechnung zeigt dir zwei Dinge: erstens deine jährliche Grenze, bis zu der du Zuzahlungen selbst tragen musst, und zweitens, wie viel davon nach deinen bereits eingetragenen Zahlungen noch offen ist. Wenn du schon mehr gezahlt hast als deine Grenze, kannst du bei deiner Krankenkasse eine Erstattung beantragen. Die konkrete Prüfung und die Befreiungsbescheinigung kommen aber immer von der Krankenkasse.
Wie wird die Belastungsgrenze 2026 berechnet?
Die Rechnung läuft in drei Schritten. Zuerst werden die Bruttoeinnahmen des Haushalts angesetzt. Dann werden die Freibeträge abgezogen. Auf die verbleibenden maßgeblichen Bruttoeinnahmen wird die Belastungsgrenze angewendet: im Regelfall 2 %, bei schwerwiegend chronischer Krankheit 1 %.
Als Beispiel: Ein Paar mit einem Kind hat 36.000,00 € Bruttoeinnahmen im Jahr. Für 2026 werden insgesamt 16.875,00 € Freibeträge abgezogen. Übrig bleiben 19.125,00 € als Bemessungsgrundlage. Daraus ergibt sich eine Belastungsgrenze von 382,50 € im Jahr. Pro Monat entspricht das 31,88 €.
So liest du das Ergebnis: Bis 382,50 € trägst du anrechenbare Zuzahlungen selbst. Wenn bisher 0,00 € gezahlt wurden, sind noch 382,50 € bis zur Befreiung offen. Wäre in demselben Haushalt die 1 %-Grenze für chronisch Kranke anzuwenden, läge die Grenze bei 191,25 € im Jahr und 15,94 € pro Monat.
Wichtig ist die Bemessungsgrundlage. Sie ist nicht immer identisch mit deinem tatsächlichen Haushaltseinkommen, weil Freibeträge für Partner, Kinder und bestimmte weitere Angehörige abgezogen werden können. Deshalb kann ein Haushalt mit Kindern bei gleichem Bruttoeinkommen eine deutlich niedrigere Grenze haben als eine alleinstehende Person.
Belastungsgrenze 2026: Beispiele für Alleinstehende, Paare und Familien
Die Belastungsgrenze hängt stark davon ab, wer im Haushalt lebt. Bei einer einzelnen Person mit 12.000 € Bruttoeinnahmen im Jahr werden keine Freibeträge angesetzt. Die maßgeblichen Bruttoeinnahmen betragen 12.000,00 €, die jährliche Grenze liegt bei 240,00 €. Pro Monat sind das 20,00 €.
Bei einem Ehepaar ohne Kinder und 36.000 € Bruttoeinnahmen sieht die Rechnung anders aus. Der Freibetrag für den Partner beträgt 7.119,00 €. Dadurch sinken die maßgeblichen Bruttoeinnahmen auf 28.881,00 €. Die Belastungsgrenze beträgt 577,62 € im Jahr, also 48,14 € pro Monat.
Eine Familie mit zwei Kindern und 48.000 € Bruttoeinnahmen hat insgesamt 26.631,00 € Freibeträge. Die maßgeblichen Bruttoeinnahmen betragen dadurch 21.369,00 €. Die Grenze liegt bei 427,38 € im Jahr und 35,62 € pro Monat.
Noch ein Sonderfall: Ein Ehepaar mit einem Kind, einem weiteren Angehörigen und 60.000 € Bruttoeinnahmen kommt auf 21.621,00 € Freibeträge. Daraus ergeben sich 38.379,00 € maßgebliche Bruttoeinnahmen und eine Belastungsgrenze von 767,58 € im Jahr. Pro Monat sind das 63,97 €.
Diese Beispiele zeigen den typischen Effekt: Kinder und berücksichtigungsfähige Angehörige senken die Bemessungsgrundlage. Entscheidend ist aber, dass du Kinder nicht zusätzlich als weitere Angehörige einträgst. Sonst würdest du denselben Haushaltsteil doppelt berücksichtigen.
Belastungsgrenze für Chroniker und bei Bürgergeld
Bei schwerwiegend chronischer Krankheit gilt eine niedrigere Grenze. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft deine Krankenkasse anhand der Nachweise. In der Rechnung wird dann statt der regulären Grenze die Chroniker-Grenze verwendet.
Eine chronisch kranke Person mit 18.000 € Bruttoeinnahmen im Jahr hat maßgebliche Bruttoeinnahmen von 18.000,00 €. Die Belastungsgrenze beträgt 180,00 € im Jahr oder 15,00 € pro Monat. Wurden bereits 150 € anrechenbare Zuzahlungen geleistet, sind noch 30,00 € bis zur Befreiung offen. Der erreichte Stand liegt dann bei 83 % der Grenze.
Bei 24.000 € Bruttoeinnahmen im Jahr und chronischer Krankheit liegt die Grenze bei 240,00 € im Jahr. Pro Monat entspricht das 20,00 €. Diese Grenze gilt für anrechenbare gesetzliche Zuzahlungen, nicht für jede private Ausgabe rund um Gesundheit.
Bei Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe wird für die Bedarfsgemeinschaft nicht das tatsächliche Einkommen angesetzt. In der Rechnung für 2026 ergeben sich maßgebliche Bruttoeinnahmen von 6.756,00 €. Daraus folgt eine Belastungsgrenze von 135,12 € im Regelfall und 67,56 € bei chronischer Krankheit. Pro Monat sind das 11,26 € beziehungsweise 5,63 €.
Gerade bei Grundsicherung und Chroniker-Regelung lohnt es sich, Belege sauber zu sammeln. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch im Alltag an der Apothekenkasse, wenn du keinen Befreiungsausweis oder keine Bestätigung deiner Krankenkasse vorlegen kannst.
Welche Zuzahlungen zählen und wo passieren typische Fehler?
Angerechnet werden gesetzliche Zuzahlungen, zum Beispiel für Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrkosten oder stationäre Aufenthalte. Für einzelne Leistungen gelten eigene Regeln. Eine Arzneimittelpackung mit 20 € Preis führt zum Beispiel zu 5,00 € Zuzahlung. Bei einer sonstigen stationären Reha über 21 Tage ergibt sich eine Zuzahlung von 210,00 €.
Nicht jede Ausgabe ist automatisch eine gesetzliche Zuzahlung. Privat gekaufte Produkte, Mehrkosten oder Leistungen außerhalb der Kassenleistung können anders behandelt werden. Bewahre deshalb Quittungen und Zahlungsnachweise auf und achte darauf, dass Name, Datum, Leistung und Betrag nachvollziehbar sind. Die Krankenkasse kann sonst Nachweise ablehnen oder Rückfragen stellen.
Häufige Fehler:
- Du trägst Nettoeinkommen statt Bruttoeinnahmen ein. Für die Belastungsgrenze zählt das Brutto.
- Du vergisst Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, obwohl sie zum Lebensunterhalt beitragen.
- Du setzt Kinder zusätzlich als weitere Angehörige an. Kinder gehören in das Kinderfeld.
- Du wählst die Chroniker-Grenze, obwohl die Krankenkasse die Voraussetzungen noch nicht bestätigt hat.
- Du rechnest mit bereits gezahlten Beträgen, die keine anrechenbaren gesetzlichen Zuzahlungen sind.
Ein praktischer Kontrollpunkt ist der Betrag „Noch zu zahlen bis zur Befreiung“. Beispiel: Ein Paar mit einem Kind, 30.000 € Haushaltsbrutto und bereits 180 € gezahlten Zuzahlungen hat eine Grenze von 262,50 €. Offen bleiben 82,50 €. Erst wenn anrechenbare Zuzahlungen die Grenze überschreiten, kommt eine Erstattung in Betracht.
Tabellen zum Nachschlagen
Belastungsgrenze 2026 nach Einkommen und Haushalt
| Brutto im Jahr | Alleinstehend | Paar | Paar, 1 Kind | Paar, 2 Kinder | Alleinerziehend, 1 Kind |
|---|---|---|---|---|---|
| 15.000 € | 300,00 € | 157,62 € | 0,00 € | 0,00 € | 104,88 € |
| 20.000 € | 400,00 € | 257,62 € | 62,50 € | 0,00 € | 204,88 € |
| 25.000 € | 500,00 € | 357,62 € | 162,50 € | 0,00 € | 304,88 € |
| 30.000 € | 600,00 € | 457,62 € | 262,50 € | 67,38 € | 404,88 € |
| 35.000 € | 700,00 € | 557,62 € | 362,50 € | 167,38 € | 504,88 € |
| 40.000 € | 800,00 € | 657,62 € | 462,50 € | 267,38 € | 604,88 € |
| 50.000 € | 1.000,00 € | 857,62 € | 662,50 € | 467,38 € | 804,88 € |
| 60.000 € | 1.200,00 € | 1.057,62 € | 862,50 € | 667,38 € | 1.004,88 € |
| 80.000 € | 1.600,00 € | 1.457,62 € | 1.262,50 € | 1.067,38 € | 1.404,88 € |
| 100.000 € | 2.000,00 € | 1.857,62 € | 1.662,50 € | 1.467,38 € | 1.804,88 € |
Freibeträge für die Belastungsgrenze 2025 und 2026
| Freibetrag | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Erster Angehöriger (Ehe-/Lebenspartner), 15 % | 6.741,00 € | 7.119,00 € |
| Jeder weitere Angehörige, 10 % | 4.494,00 € | 4.746,00 € |
| Je Kind | 9.600,00 € | 9.756,00 € |
| Bürgergeld/Grundsicherung: Belastungsgrenze 2 % | 135,12 € | 135,12 € |
| Bürgergeld/Grundsicherung: Belastungsgrenze 1 % | 67,56 € | 67,56 € |
Zuzahlung für Medikamente nach Preis
| Preis der Packung | Zuzahlung |
|---|---|
| 3,00 € | 3,00 € |
| 5,00 € | 5,00 € |
| 10,00 € | 5,00 € |
| 20,00 € | 5,00 € |
| 30,00 € | 5,00 € |
| 45,00 € | 5,00 € |
| 50,00 € | 5,00 € |
| 60,00 € | 6,00 € |
| 75,00 € | 7,50 € |
| 100,00 € | 10,00 € |
| 150,00 € | 10,00 € |
| 250,00 € | 10,00 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Belastungsgrenze 2026 für Zuzahlungen?
Die Belastungsgrenze 2026 hängt von Einkommen und Haushalt ab. Eine einzelne Person mit 12.000 € Bruttoeinnahmen im Jahr kommt auf 240,00 €. Ein Paar mit einem Kind und 36.000 € Bruttoeinnahmen kommt auf 382,50 €. Bei schwerwiegend chronischer Krankheit gilt die niedrigere Chroniker-Grenze.
Wie berechne ich die Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung?
Du berechnest die Belastungsgrenze, indem du von den Bruttoeinnahmen des Haushalts die passenden Freibeträge abziehst und auf den Rest die Grenze anwendest. Beim Paar mit einem Kind und 36.000,00 € Bruttoeinnahmen bleiben nach 16.875,00 € Freibeträgen 19.125,00 € maßgebliche Bruttoeinnahmen. Daraus entstehen 382,50 € Belastungsgrenze.
Wie hoch ist die Belastungsgrenze 2026 für chronisch Kranke?
Für chronisch Kranke liegt die Grenze niedriger, wenn die Krankenkasse die Voraussetzungen anerkennt. Eine chronisch kranke Person mit 18.000 € Bruttoeinnahmen im Jahr hat eine Belastungsgrenze von 180,00 €. Bei 24.000 € Bruttoeinnahmen sind es 240,00 € im Jahr.
Wie hoch ist die Belastungsgrenze bei Bürgergeld oder Grundsicherung 2026?
Bei Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe beträgt die Belastungsgrenze 2026 im Regelfall 135,12 €. Bei anerkannter chronischer Krankheit liegt sie bei 67,56 €. In der Rechnung werden maßgebliche Bruttoeinnahmen von 6.756,00 € angesetzt, nicht dein tatsächliches Haushaltseinkommen.
Welche Freibeträge gelten 2026 bei der Zuzahlungsbefreiung?
Für 2026 werden für den ersten Angehörigen 7.119,00 € und je Kind 9.756,00 € berücksichtigt. Für jeden weiteren Angehörigen beträgt der Freibetrag 4.746,00 €. Diese Beträge mindern die Bruttoeinnahmen, bevor die Belastungsgrenze berechnet wird.
Was zählt als Bruttoeinnahmen für die Belastungsgrenze?
Als Bruttoeinnahmen zählen Einnahmen zum Lebensunterhalt im Haushalt, zum Beispiel Lohn, Rente, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Eingerechnet werden auch passende Einnahmen von Ehe- oder Lebenspartnern und im Haushalt lebenden Kindern. Entscheidend ist die Sicht der Krankenkasse, deshalb solltest du die Nachweise vollständig einreichen.
Wann kann ich eine Erstattung der Zuzahlungen beantragen?
Eine Erstattung kommt infrage, wenn deine anrechenbaren Zuzahlungen über deiner Belastungsgrenze liegen. Beispiel: Bei einer Grenze von 262,50 € und bereits 180 € gezahlten Zuzahlungen bleiben noch 82,50 € offen. Erst oberhalb der Grenze entsteht ein Erstattungsbetrag.
Wie hoch ist die Zuzahlung für Medikamente?
Bei einer Arzneimittelpackung für 20 € beträgt die Zuzahlung 5,00 €. Bei anderen Preisen kann die Zuzahlung anders ausfallen, etwa 6,00 € bei 60,00 € oder 10,00 € bei 100,00 €. Diese Einzelzuzahlungen zählen zur Belastungsgrenze, wenn sie gesetzlich anrechenbar sind.
Quellen und Prüfung
- § 62 SGB V: Belastungsgrenze - Bundesministerium der Justiz
- § 61 SGB V: Zuzahlungen - Bundesministerium der Justiz
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Bezugsgröße) - Bundesministerium der Justiz
- § 32 EStG: Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Zuzahlungsbefreiung-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/gesundheit/zuzahlung-rechner

