Mindestlohn-Rechner
Mindestlohn 2026: 13,90 €, ab 1.1.2027: 14,60 € pro Stunde. Bei 40 Stunden sind das 2.409,33 € bzw. 2.530,67 € im Monat. Mit Netto und Minijob-Stunden.
- Stundenlohn
- 13,90 €
- Stunden im Monat
- 173,33 h
- Jahresbrutto (12 Monate)
- 28.911,96 €
- Netto pro Monat (Abgaben 2026)
- 1.716,47 €
- Minijob-Grenze
- 603 €
- Höchststunden im Minijob pro Monat
- 43,38 h
- Prüfung deines Lohns
- keine Prüfung (Monatslohn 0 €)
- Mehr ab 2027 pro Monat
- 121,33 €
- Keinen Anspruch haben u. a. Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten (§ 22 MiLoG).
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Stunden im Monat: 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 h
- Mindest-Monatslohn: 13,90 € × 173,33 h = 2.409,33 €
- Minijob: 603 € ÷ 13,90 € = 43,38 Stunden im Monat
Was zeigt der Mindestlohn-Rechner für 2026 und 2027?
Der Mindestlohn-Rechner hilft dir, aus Stundenlohn und Arbeitszeit den erforderlichen Bruttolohn pro Monat abzuleiten. Du siehst außerdem, ob ein eingegebener Monatslohn rechnerisch zum Mindestlohn passt, wie hoch ein Modell-Netto ausfällt und wie viele Stunden im Minijob bei der jeweiligen Grenze möglich sind.
Wähle das Jahr, gib deine Arbeitszeit als Wochenstunden oder Monatsstunden ein und trage optional einen höheren Branchenmindestlohn sowie deinen aktuellen Bruttolohn ein.
Für die Einordnung ist wichtig: Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Entscheidend ist also nicht nur, was monatlich überwiesen wird, sondern wie viele bezahlte Stunden damit abgegolten sind. Ein Monatslohn kann auf den ersten Blick ordentlich wirken und trotzdem zu niedrig sein, wenn viele Stunden vereinbart oder tatsächlich bezahlt werden müssen.
Der Rechner trennt deshalb drei Fragen sauber voneinander:
- Welcher Bruttolohn ist mindestens nötig?
- Welcher rechnerische Stundenlohn steckt in deinem Monatslohn?
- Wie wirkt sich die Grenze im Minijob auf die zulässigen Stunden aus?
Das Netto ist eine Modellrechnung. Es hängt unter anderem von Steuerklasse, Sozialversicherung, Abrechnungsdetails und persönlichen Merkmalen ab. Für arbeitsrechtliche Ansprüche zählt zuerst der Bruttolohn. Wenn es um eine konkrete Nachzahlung, eine Abmahnung oder einen Streit mit dem Arbeitgeber geht, ersetzt die Rechnung keine individuelle Prüfung.
Wie berechnet man den Mindestlohn monatlich?
Die Monatsrechnung nutzt eine durchschnittliche Monatsstundenzahl. In Worten lautet die Formel: Wochenstunden werden mit 13 multipliziert und durch 3 geteilt. Dieser Monatswert wird anschließend mit dem Mindestlohn pro Stunde multipliziert.
Beispiel für eine 40-Stunden-Woche im Jahr 2026:
- Stunden im Monat: 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 h
- Mindest-Monatslohn: 13,90 € × 173,33 h = 2.409,33 € brutto
- Jahresbrutto: 28.911,96 €
- Modell-Netto bei Steuerklasse I: 1.716,47 €
Der Wert 173,33 h ist kein einzelner Kalendermonat mit exakt dieser Arbeitszeit, sondern ein Durchschnitt. Dadurch lassen sich Monatsgehälter mit einer festen Wochenarbeitszeit fair vergleichen. Monate sind unterschiedlich lang, dein Gehalt ist aber häufig jeden Monat gleich.
Wenn du statt Wochenstunden direkt Monatsstunden hast, ist die Rechnung einfacher: Dann wird die Monatsstundenzahl direkt mit dem Stundenlohn multipliziert. Bei 50,00 h im Monat und 13,90 € ergibt sich ein Mindest-Monatslohn von 695,00 € brutto. Wird dafür nur 603 € gezahlt, liegt der rechnerische Stundenlohn bei 12,06 €. In diesem Beispiel fehlen 92,00 € im Monat.
Wichtig ist, dass du Brutto mit Brutto vergleichst. Nettozahlungen, Trinkgeld, Auslagenersatz oder Zuschläge können die Prüfung verfälschen, wenn sie nicht zum regelmäßigen Grundlohn gehören. Für den Mindestlohn-Check ist der bezahlte Bruttolohn für die maßgeblichen Arbeitsstunden der Ausgangspunkt.
Mindestlohn 2027 bei Vollzeit, Teilzeit und Netto
Für 2027 steigt der rechnerische Monatslohn gegenüber 2026, wenn die Arbeitszeit gleich bleibt. Bei Vollzeit mit 40 Wochenstunden ergibt die Rechnung 173,33 h im Monat. Daraus werden 2.530,67 € brutto. Das Modell-Netto bei Steuerklasse I liegt bei 1.786,67 €. Gegenüber 2026 sind das 121,33 € mehr brutto pro Monat.
Einige typische Arbeitszeiten zeigen, wie stark die Wochenstunden den Monatslohn verändern:
| Wochenstunden | Brutto 2026 | Netto 2026 | Brutto 2027 |
|---|---|---|---|
| 20 | 1.204,67 € | 1.015,96 € | 1.265,33 € |
| 30 | 1.807,00 € | 1.378,19 € | 1.898,00 € |
| 40 | 2.409,33 € | 1.716,47 € | 2.530,67 € |
Bei 30 Wochenstunden im Jahr 2027 rechnet der Mindestlohn-Rechner mit 130,00 h im Monat. Der Bruttolohn beträgt dann 1.898,00 €, das Modell-Netto bei Steuerklasse I 1.425,34 €. Für Teilzeit ist die Rechnung also keine Sonderlogik, sondern dieselbe Formel mit weniger Wochenstunden.
Bei 20 Wochenstunden im Jahr 2026 ergeben sich 86,67 h im Monat und 1.204,67 € brutto. Das Modell-Netto beträgt 1.015,96 €. Wenn in diesem Fall ein Monatslohn von 1.150 € eingetragen wird, zeigt die Prüfung eine Unterschreitung: Der rechnerische Stundenlohn liegt bei 13,27 €, und es fehlen 54,67 € im Monat.
Nettoangaben sind hilfreich für deine private Planung. Für den Mindestlohnanspruch ist aber der Bruttowert entscheidend. Besonders bei Steuerklasse III, V oder VI kann das Netto deutlich anders aussehen als bei Steuerklasse I.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch im Minijob. Der Unterschied liegt nicht beim Stundenlohn, sondern bei der Entgeltgrenze. Je höher der Mindestlohn, desto weniger Monatsstunden passen in einen Minijob, wenn die Grenze nicht überschritten werden soll.
Für 2026 zeigt der Rechner eine Minijob-Grenze von 603 €. Daraus ergeben sich bei 13,90 € höchstens 43,38 h im Monat. Für 2027 liegt die Grenze bei 633 €. Bei 14,60 € sind höchstens 43,35 h im Monat möglich.
Ein typischer Fehler ist der Blick nur auf den Monatsbetrag. Beispiel: 603 € klingen im Jahr 2026 wie ein passender Minijob. Werden dafür aber 50,00 h gearbeitet, reicht der Betrag nicht. Der Mindest-Monatslohn müsste 695,00 € betragen. Die Prüfung zeigt dann: Mindestlohn unterschritten - es fehlen 92,00 € im Monat.
Ein anderes Beispiel: Bei 450 € im Monat und 10 Wochenstunden im Jahr 2026 ergeben sich 43,33 h im Monat. Der erforderliche Mindest-Monatslohn liegt bei 602,33 €. Der rechnerische Stundenlohn beträgt nur 10,38 €. Es fehlen 152,33 € im Monat.
Für die Praxis heißt das: Bei einem Minijob solltest du die Stunden dokumentieren und nicht nur die Monatsgrenze kennen. Schon kleine Abweichungen bei der tatsächlichen Arbeitszeit können dazu führen, dass der vereinbarte Monatslohn nicht mehr zum Mindestlohn passt.
Lohn prüfen: typische Fehler bei Mindestlohn monatlich
Der häufigste Fehler ist die falsche Umrechnung von Wochenstunden in Monatsstunden. Wer einfach nur einzelne Wochen betrachtet, übersieht den Monatsdurchschnitt. Der Rechner verwendet deshalb Wochenstunden × 13 ÷ 3. So werden zum Beispiel aus 40 Wochenstunden 173,33 h im Monat und aus 20 Wochenstunden 86,67 h im Monat.
Der zweite Fehler ist der Vergleich von Netto und Brutto. Wenn du 1.800 € netto erwartest, ist das nicht dasselbe wie 1.800 € brutto. Für die Mindestlohnprüfung brauchst du den Bruttolohn laut Abrechnung oder Vertrag. Das Netto kann je nach Steuerklasse und Abgaben anders ausfallen.
Der dritte Fehler betrifft Monatsgehälter, die für die vereinbarte Arbeitszeit zu niedrig sind. Bei 35 Wochenstunden im Jahr 2027 liegt der Mindest-Monatslohn bei 2.214,33 € brutto. Ein eingegebener Monatslohn von 1.800 € reicht dafür nicht. Der rechnerische Stundenlohn beträgt 11,87 €, und es fehlen 414,33 € im Monat. Der Lohn deckt rechnerisch nur 123,29 h ab.
Auch bei einem Monatslohn von 2.000 € im Jahr 2027 kann es bei 40 Wochenstunden zu wenig sein. Der erforderliche Bruttolohn liegt bei 2.530,67 €. Die Prüfung ergibt einen Stundenlohn von 11,54 € und einen Fehlbetrag von 530,67 € im Monat.
Achte außerdem darauf, welche Stunden bezahlt werden müssen. Regelmäßige Arbeitszeit, bezahlte Bereitschaft oder dokumentierte Mehrarbeit können die Rechnung verändern. Nicht jede Zahlung auf der Abrechnung ist automatisch mindestlohnwirksam. Wenn unklar ist, welche Bestandteile zählen, solltest du die Abrechnung getrennt prüfen lassen.
Branchenmindestlohn und Grenzen der Rechnung
In manchen Branchen kann ein höherer Mindestlohn gelten als der gesetzliche Mindestlohn. Dann ist für deine Prüfung der höhere Stundenlohn maßgeblich. Der Rechner kann deshalb einen optionalen Branchenmindestlohn berücksichtigen.
Beispiel: Wird für 2026 ein Branchenmindestlohn von 16,00 € eingetragen und mit 40 Wochenstunden gerechnet, ergibt sich ein Mindest-Monatslohn von 2.773,33 € brutto. Das Modell-Netto bei Steuerklasse I beträgt 1.925,80 €. Die Minijob-Grenze bleibt in der Rechnung bei 603 €, aber die Höchststunden sinken auf 37,68 h im Monat, weil jede Stunde teurer ist.
Das zeigt den Unterschied zwischen gesetzlicher Untergrenze und einem höheren branchenspezifischen Anspruch. Wenn der Branchenwert gilt, reicht es nicht, nur den allgemeinen Mindestlohn zu erfüllen.
Die Rechnung ist trotzdem ein Modell. Sie bildet Standardfälle ab: Stundenlohn, regelmäßige Arbeitszeit, Monatslohn und Steuerklasse. Sie klärt nicht automatisch, ob ein Tarifvertrag gilt, ob Zuschläge angerechnet werden dürfen oder ob besondere Beschäftigungsformen anders zu behandeln sind. Für deine schnelle Plausibilitätsprüfung ist der Rechner geeignet. Für verbindliche Ansprüche solltest du Vertrag, Abrechnung und tatsächliche Stunden zusammen betrachten.
Tabellen zum Nachschlagen
Mindestlohn-Tabelle 2015 bis 2027: Stundenlohn, Monatslohn und Minijob-Grenze
| gültig ab | Mindestlohn | Monat (40 h) | Minijob-Grenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2015 | 8,50 € | 1.473,33 € | 450 € | § 1 Abs. 2 MiLoG |
| 01.01.2017 | 8,84 € | 1.532,27 € | 450 € | MiLoV vom 15.11.2016 |
| 01.01.2019 | 9,19 € | 1.592,93 € | 450 € | Zweite MiLoV vom 13.11.2018 |
| 01.01.2020 | 9,35 € | 1.620,67 € | 450 € | Zweite MiLoV vom 13.11.2018 |
| 01.01.2021 | 9,50 € | 1.646,67 € | 450 € | Dritte MiLoV vom 09.11.2020 |
| 01.07.2021 | 9,60 € | 1.664,00 € | 450 € | Dritte MiLoV vom 09.11.2020 |
| 01.01.2022 | 9,82 € | 1.702,13 € | 450 € | Dritte MiLoV vom 09.11.2020 |
| 01.07.2022 | 10,45 € | 1.811,33 € | 450 € | Dritte MiLoV vom 09.11.2020 |
| 01.10.2022 | 12,00 € | 2.080,00 € | 520 € | Mindestlohnerhöhungsgesetz vom 30.06.2022 |
| 01.01.2024 | 12,41 € | 2.151,07 € | 538 € | Vierte MiLoV vom 24.11.2023 |
| 01.01.2025 | 12,82 € | 2.222,13 € | 556 € | Vierte MiLoV vom 24.11.2023 |
| 01.01.2026 | 13,90 € | 2.409,33 € | 603 € | Fünfte MiLoV vom 05.11.2025 |
| 01.01.2027 | 14,60 € | 2.530,67 € | 633 € | Fünfte MiLoV vom 05.11.2025 |
Mindestlohn nach Wochenstunden: Monatslohn 2026 und 2027
| Wochenstunden | Brutto 2026 | Netto 2026 | Brutto 2027 |
|---|---|---|---|
| 10 | 602,33 € | 580,65 € | 632,67 € |
| 15 | 903,50 € | 808,06 € | 949,00 € |
| 20 | 1.204,67 € | 1.015,96 € | 1.265,33 € |
| 25 | 1.505,83 € | 1.213,94 € | 1.581,67 € |
| 30 | 1.807,00 € | 1.378,19 € | 1.898,00 € |
| 35 | 2.108,17 € | 1.540,56 € | 2.214,33 € |
| 38 | 2.288,87 € | 1.646,38 € | 2.404,13 € |
| 39 | 2.349,10 € | 1.681,50 € | 2.467,40 € |
| 40 | 2.409,33 € | 1.716,47 € | 2.530,67 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Bei 40 Wochenstunden ergibt das 2.409,33 € brutto im Monat. Die Rechnung nutzt dafür 173,33 h im Monatsdurchschnitt. Dein Netto kann je nach Steuerklasse und Abrechnung abweichen.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027 monatlich bei 40 Stunden?
Bei 40 Wochenstunden liegt der Mindestlohn 2027 bei 2.530,67 € brutto im Monat. Grundlage sind 14,60 € pro Stunde und 173,33 h im Monatsdurchschnitt. Das Modell-Netto bei Steuerklasse I beträgt 1.786,67 €.
Wie viel netto bleiben bei 30 Stunden Mindestlohn 2027?
Bei 30 Wochenstunden zum Mindestlohn 2027 zeigt die Rechnung 1.425,34 € netto pro Monat in Steuerklasse I. Der Bruttolohn beträgt 1.898,00 €, gerechnet mit 130,00 h im Monat und 14,60 € pro Stunde.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 zum Mindestlohn arbeiten?
2026 sind bei Mindestlohn höchstens 43,38 h im Monat im Minijob möglich. Die Rechnung teilt die Minijob-Grenze von 603 € durch 13,90 €. Wenn du mehr Stunden arbeitest, muss der Monatslohn entsprechend höher sein oder der Minijob passt rechnerisch nicht mehr.
Reicht 1.800 € brutto bei 35 Stunden pro Woche im Jahr 2027?
Nein, 1.800 € brutto reichen bei 35 Wochenstunden im Jahr 2027 nicht aus. Der erforderliche Mindest-Monatslohn beträgt 2.214,33 €. Der Rechner weist einen Stundenlohn von 11,87 € aus; es fehlen 414,33 € im Monat.
Wird der Mindestlohn bei 450 € und 10 Stunden pro Woche unterschritten?
Ja, bei 450 € im Monat und 10 Wochenstunden wird der Mindestlohn 2026 unterschritten. Erforderlich wären 602,33 € brutto. Der rechnerische Stundenlohn beträgt 10,38 €, dadurch fehlen 152,33 € im Monat.
Gilt der Mindestlohn auch für Teilzeit?
Ja, der Mindestlohn gilt auch für Teilzeitbeschäftigte. Die Monatsrechnung passt sich nur an die geringere Arbeitszeit an. Bei 20 Wochenstunden im Jahr 2026 ergibt sich zum Beispiel ein Mindest-Monatslohn von 1.204,67 € brutto.
Was passiert bei einem höheren Branchenmindestlohn?
Dann zählt der höhere Branchenmindestlohn für die Rechnung. Bei 16,00 € pro Stunde und 40 Wochenstunden im Jahr 2026 ergibt sich ein Mindest-Monatslohn von 2.773,33 € brutto. Für den Minijob sinken die möglichen Stunden auf 37,68 h im Monat.
Quellen und Prüfung
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 268) - Bundesministerium der Justiz
- Bisher festgesetzte Mindestlöhne - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- § 1 Mindestlohngesetz - Bundesministerium der Justiz
- § 8 SGB IV - Geringfügige Beschäftigung - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Mindestlohn-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/gehalt/mindestlohn-rechner

