Düsseldorfer Tabelle 2026

Düsseldorfer Tabelle 2026: Mindestunterhalt 486 €, 558 €, 653 €, ab 18 Jahren 698 €. Zahlbeträge nach Kindergeld, alle 15 Gruppen, Selbstbehalt 1.450 €.

Stand 23.09.2026Quelle: Oberlandesgericht DüsseldorfVon Sebastian Wiercinski

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Netto minus berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und zusätzliche Altersvorsorge.

Alter des Kindes
Tabelle
Zahlbetrag pro Monat512,50 €
Tabellenbetrag (Bedarf)
642,00 €
Angerechnetes Kindergeld
129,50 €
Einkommensgruppe
Gruppe 4: 2.901 - 3.300 €
Prozent des Mindestunterhalts
115 %
Bedarfskontrollbetrag
1.950 €
Mindestunterhalt dieser Altersstufe
558 €
Änderung gegenüber dem Vorjahr?
2,00 €
  • Die Tabelle gilt für zwei Unterhaltsberechtigte. Bei nur einem Kind stufen Gerichte oft eine Gruppe höher, bei drei und mehr tiefer ein.
Düsseldorfer Tabelle (Bedarf)
GruppeNetto0-56-1112-17ab 18%BKB
1bis 2.100 €486 €558 €653 €698 €1001.200 / 1.450 €
22.101 - 2.500 €511 €586 €686 €733 €1051.750 €
32.501 - 2.900 €535 €614 €719 €768 €1101.850 €
42.901 - 3.300 €559 €642 €751 €803 €1151.950 €
53.301 - 3.700 €584 €670 €784 €838 €1202.050 €
63.701 - 4.100 €623 €715 €836 €894 €1282.150 €
74.101 - 4.500 €661 €759 €889 €950 €1362.250 €
84.501 - 4.900 €700 €804 €941 €1.006 €1442.350 €
94.901 - 5.300 €739 €849 €993 €1.061 €1522.450 €
105.301 - 5.700 €778 €893 €1.045 €1.117 €1602.550 €
115.701 - 6.400 €817 €938 €1.098 €1.173 €1682.850 €
126.401 - 7.200 €856 €983 €1.150 €1.229 €1763.250 €
137.201 - 8.200 €895 €1.027 €1.202 €1.285 €1843.750 €
148.201 - 9.700 €934 €1.072 €1.254 €1.341 €1924.350 €
159.701 - 11.200 €972 €1.116 €1.306 €1.396 €2005.050 €
Zahlbeträge nach Abzug des Kindergelds
GruppeNetto0-56-1112-17ab 18
1bis 2.100 €356,50 €428,50 €523,50 €439,00 €
22.101 - 2.500 €381,50 €456,50 €556,50 €474,00 €
32.501 - 2.900 €405,50 €484,50 €589,50 €509,00 €
42.901 - 3.300 €429,50 €512,50 €621,50 €544,00 €
53.301 - 3.700 €454,50 €540,50 €654,50 €579,00 €
63.701 - 4.100 €493,50 €585,50 €706,50 €635,00 €
74.101 - 4.500 €531,50 €629,50 €759,50 €691,00 €
84.501 - 4.900 €570,50 €674,50 €811,50 €747,00 €
94.901 - 5.300 €609,50 €719,50 €863,50 €802,00 €
105.301 - 5.700 €648,50 €763,50 €915,50 €858,00 €
115.701 - 6.400 €687,50 €808,50 €968,50 €914,00 €
126.401 - 7.200 €726,50 €853,50 €1.020,50 €970,00 €
137.201 - 8.200 €765,50 €897,50 €1.072,50 €1.026,00 €
148.201 - 9.700 €804,50 €942,50 €1.124,50 €1.082,00 €
159.701 - 11.200 €842,50 €986,50 €1.176,50 €1.137,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Gruppe 4: 2.901 - 3.300 € → 115 % des Mindestunterhalts (558 €).
  2. Tabellenbetrag: 558 € × 115 % = 642 € (auf volle Euro aufgerundet).
  3. Zahlbetrag: 642 € − halbes Kindergeld 129,50 € = 512,50 € (Kindergeld 2026: 259 €).

Wie liest du die Düsseldorfer Tabelle 2026 richtig?

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 ordnet den Kindesunterhalt nach zwei Punkten: dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes. Das bereinigte Nettoeinkommen ist nicht einfach der Auszahlungsbetrag auf dem Gehaltskonto. Es kann sich zum Beispiel durch berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden oder zusätzliche Altersvorsorge verändern.

Wähle im Rechner die Tabelle, die Altersstufe und dein bereinigtes Nettoeinkommen aus, dann siehst du Tabellenbetrag, Kindergeldabzug, Zahlbetrag und Einkommensgruppe.

Der Tabellenbetrag ist der Bedarf des Kindes nach Tabelle. Der Zahlbetrag ist meist der Betrag, den der barunterhaltspflichtige Elternteil tatsächlich überweist. Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in der Rechnung vollständig angerechnet. Deshalb können Tabellenbetrag und Zahlbetrag deutlich auseinanderliegen.

Ein Beispiel zeigt den Unterschied: Bei 3.000 € bereinigtem Nettoeinkommen und einem Kind von 6-11 Jahren steht die Rechnung in Gruppe 4: 2.901 - 3.300 €. Der Tabellenbetrag beträgt 642,00 €, der angerechnete Kindergeldanteil 129,50 €. Daraus ergibt sich ein Zahlbetrag von 512,50 € pro Monat.

Wie wird der Kindesunterhalt 2026 berechnet?

Die Rechnung folgt einem festen Schema: Zuerst wird das bereinigte Nettoeinkommen einer Einkommensgruppe zugeordnet. Dann wird für die Altersstufe des Kindes der Tabellenbetrag bestimmt. Dieser Tabellenbetrag ergibt sich aus dem Mindestunterhalt der Altersstufe und dem Prozentsatz der jeweiligen Einkommensgruppe. Danach wird das Kindergeld angerechnet.

Durchgerechnetes Beispiel für die Düsseldorfer Tabelle 2026:

  • Bereinigtes Nettoeinkommen: 3.000 €
  • Alter des Kindes: 6-11 Jahre
  • Einkommensgruppe: Gruppe 4: 2.901 - 3.300 €
  • Prozentsatz des Mindestunterhalts: 115 %
  • Mindestunterhalt dieser Altersstufe: 558 €
  • Tabellenbetrag: 642,00 €
  • Angerechnetes Kindergeld: 129,50 €
  • Zahlbetrag pro Monat: 512,50 €

In Worten: Der Mindestunterhalt der passenden Altersstufe wird mit dem Prozentsatz der Einkommensgruppe angesetzt und auf volle Euro aufgerundet. Vom Tabellenbetrag wird anschließend das Kindergeld abgezogen, bei minderjährigen Kindern nur der hälftige Anteil.

Bei volljährigen Kindern ist die Logik ähnlich, aber die Kindergeldanrechnung ist anders. Bei 5.000 € bereinigtem Nettoeinkommen und einem volljährigen Kind liegt die Rechnung in Gruppe 9: 4.901 - 5.300 €. Der Tabellenbetrag beträgt 1.061,00 €, das angerechnete Kindergeld 259,00 €. Der Zahlbetrag liegt dann bei 802,00 € pro Monat.

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2026: Beispiele aus typischen Einkommen

Viele suchen nicht den Tabellenbetrag, sondern den Betrag, der monatlich tatsächlich zu zahlen ist. Entscheidend ist daher der Zahlbetrag nach Kindergeldanrechnung. Die folgenden Beispiele zeigen typische Konstellationen aus der Düsseldorfer Tabelle 2026:

Bereinigtes Nettoeinkommen Alter des Kindes Einkommensgruppe Zahlbetrag
2.500 € 0-5 Jahre Gruppe 2: 2.101 - 2.500 € 381,50 €
2.200 € 6-11 Jahre Gruppe 2: 2.101 - 2.500 € 456,50 €
2.800 € 12-17 Jahre Gruppe 3: 2.501 - 2.900 € 589,50 €
4.000 € 12-17 Jahre Gruppe 6: 3.701 - 4.100 € 706,50 €
6.000 € ab 18 Jahre Gruppe 11: 5.701 - 6.400 € 914,00 €

Du siehst daran: Ein höheres Einkommen führt nicht einfach zu einem beliebigen Mehrbetrag, sondern zur nächsten Einkommensgruppe. Außerdem steigt der Bedarf mit der Altersstufe. Ein Kind von 12-17 Jahren hat in der Tabelle einen anderen Bedarf als ein Kind von 6-11 Jahren, auch wenn das Einkommen gleich bleibt.

Bei einem Einkommen von 1.800 € und einem Kind von 0-5 Jahren greift Gruppe 1: bis 2.100 €. Der Tabellenbetrag beträgt 486,00 €, angerechnet werden 129,50 €, der Zahlbetrag beträgt 356,50 €. Das ist der typische Fall, in dem vom Mindestunterhalt ausgegangen wird.

Selbstbehalt 2026 und Bedarfskontrollbetrag: Wo die Rechnung Grenzen hat

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie für den Unterhalt, aber sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Besonders wichtig sind Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag. Der Selbstbehalt beschreibt den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich bleiben soll. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt er bei Erwerbstätigkeit 1.450 €, bei nicht Erwerbstätigen 1.200 €. Gegenüber volljährigen Kindern liegt er bei 1.750 €.

Der Bedarfskontrollbetrag ist kein zusätzlicher Abzug vom Unterhalt. Er dient als Kontrollgröße innerhalb der Einkommensgruppen. Beispiel: Bei 3.500 € bereinigtem Nettoeinkommen und einem Kind von 6-11 Jahren ergibt sich Gruppe 5: 3.301 - 3.700 €. Der Tabellenbetrag beträgt 670,00 €, der Zahlbetrag 540,50 €, der Bedarfskontrollbetrag 2.050 €.

Wenn mehrere Unterhaltspflichten bestehen, kann die Tabellenstufe anders bewertet werden. Auch berufsbedingte Aufwendungen, Schulden, besondere Belastungen oder ein schwankendes Einkommen können die Einordnung verändern. Der Rechner bildet die Tabellenlogik ab. Ob ein Anspruch in genau dieser Höhe durchsetzbar ist, hängt von den konkreten Umständen ab.

Düsseldorfer Tabelle 2025 und 2026 nicht vermischen

Ein häufiger Fehler ist der Vergleich mit alten Zahlbeträgen. Für die Unterhaltspflicht kommt es auf die jeweils anzuwendende Tabelle an. Die Werte für 2025 und 2026 liegen nah beieinander, sind aber nicht identisch.

Bei 3.000 € bereinigtem Nettoeinkommen und einem Kind von 6-11 Jahren beträgt der Zahlbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle 2025 510,50 €. In der Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt er bei derselben Konstellation 512,50 €. Der Tabellenbetrag liegt 2025 bei 638,00 € und 2026 bei 642,00 €. Auch das angerechnete Kindergeld unterscheidet sich: 127,50 € in der Rechnung für 2025 und 129,50 € in der Rechnung für 2026.

Achte außerdem auf die richtige Altersstufe. Ein Wechsel der Altersgruppe kann den Zahlbetrag stärker verändern als der Jahreswechsel. Ein Kind von 0-5 Jahren, ein Kind von 6-11 Jahren und ein Kind von 12-17 Jahren stehen in verschiedenen Spalten. Für volljährige Kinder gilt wieder eine eigene Spalte mit vollständiger Kindergeldanrechnung.

Typische Fehler bei der Düsseldorfer Tabelle vermeiden

Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Tabellenbetrag und Zahlbetrag. Der Tabellenbetrag ist der Bedarf vor Kindergeldanrechnung. Der Zahlbetrag ist der Betrag nach Anrechnung. Wenn du nur den Tabellenbetrag ansiehst, setzt du den monatlichen Überweisungsbetrag oft zu hoch an.

Weitere typische Stolperstellen:

  • Du verwendest das normale Netto statt des bereinigten Nettoeinkommens.
  • Du nimmst die falsche Altersstufe, etwa 6-11 Jahre statt 12-17 Jahre.
  • Du ziehst bei minderjährigen Kindern das volle Kindergeld ab, obwohl in der Rechnung nur 129,50 € angerechnet werden.
  • Du behandelst volljährige Kinder wie minderjährige Kinder, obwohl dort 259,00 € angerechnet werden.
  • Du übersiehst den Selbstbehalt oder hältst den Bedarfskontrollbetrag für einen direkten Abzug.

Praktisch heißt das: Erst die passende Tabelle wählen, dann das bereinigte Nettoeinkommen sauber bestimmen und erst danach Tabellenbetrag und Zahlbetrag vergleichen. Wenn sich Einkommen, Alter des Kindes oder Kindergeld ändern, solltest du die Rechnung neu prüfen.

Tabellen zum Nachschlagen

Düsseldorfer Tabelle 2026: Bedarfssätze aller 15 Einkommensgruppen

Stand 01.01.2026; Gruppe 1: Bedarfskontrollbetrag = Selbstbehalt 1.200 € / 1.450 €
GruppeNettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentBedarfskontrollbetrag
1bis 2.100 €486 €558 €653 €698 €1001.450 €
22.101 - 2.500 €511 €586 €686 €733 €1051.750 €
32.501 - 2.900 €535 €614 €719 €768 €1101.850 €
42.901 - 3.300 €559 €642 €751 €803 €1151.950 €
53.301 - 3.700 €584 €670 €784 €838 €1202.050 €
63.701 - 4.100 €623 €715 €836 €894 €1282.150 €
74.101 - 4.500 €661 €759 €889 €950 €1362.250 €
84.501 - 4.900 €700 €804 €941 €1.006 €1442.350 €
94.901 - 5.300 €739 €849 €993 €1.061 €1522.450 €
105.301 - 5.700 €778 €893 €1.045 €1.117 €1602.550 €
115.701 - 6.400 €817 €938 €1.098 €1.173 €1682.850 €
126.401 - 7.200 €856 €983 €1.150 €1.229 €1763.250 €
137.201 - 8.200 €895 €1.027 €1.202 €1.285 €1843.750 €
148.201 - 9.700 €934 €1.072 €1.254 €1.341 €1924.350 €
159.701 - 11.200 €972 €1.116 €1.306 €1.396 €2005.050 €

Düsseldorfer Tabelle 2026: Zahlbeträge nach Abzug des Kindergelds (259 €)

Minderjährige: minus 129,50 € (halbes Kindergeld), Volljährige: minus 259 €
GruppeNettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 Jahre
1bis 2.100 €356,50 €428,50 €523,50 €439,00 €
22.101 - 2.500 €381,50 €456,50 €556,50 €474,00 €
32.501 - 2.900 €405,50 €484,50 €589,50 €509,00 €
42.901 - 3.300 €429,50 €512,50 €621,50 €544,00 €
53.301 - 3.700 €454,50 €540,50 €654,50 €579,00 €
63.701 - 4.100 €493,50 €585,50 €706,50 €635,00 €
74.101 - 4.500 €531,50 €629,50 €759,50 €691,00 €
84.501 - 4.900 €570,50 €674,50 €811,50 €747,00 €
94.901 - 5.300 €609,50 €719,50 €863,50 €802,00 €
105.301 - 5.700 €648,50 €763,50 €915,50 €858,00 €
115.701 - 6.400 €687,50 €808,50 €968,50 €914,00 €
126.401 - 7.200 €726,50 €853,50 €1.020,50 €970,00 €
137.201 - 8.200 €765,50 €897,50 €1.072,50 €1.026,00 €
148.201 - 9.700 €804,50 €942,50 €1.124,50 €1.082,00 €
159.701 - 11.200 €842,50 €986,50 €1.176,50 €1.137,00 €

Selbstbehalt 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle

Selbstbehalt gegenüberBetragdarin Warmmiete
minderjährigen Kindern (erwerbstätig)1.450 €bis 520 €
minderjährigen Kindern (nicht erwerbstätig)1.200 €bis 520 €
volljährigen Kindern1.750 €bis 650 €
Ehegatten (erwerbstätig)1.600 €bis 580 €
Ehegatten (nicht erwerbstätig)1.475 €bis 580 €
Eltern und Enkeln2.650 €bis 1.000 €
Bedarf Studierende mit eigener Wohnung990 €bis 440 €

Mindestunterhalt 2023 bis 2026 und Unterhaltsvorschuss

Mindestunterhalt = 1. Einkommensgruppe; Unterhaltsvorschuss 2026 = Mindestunterhalt − 259 €
Jahr0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreSelbstbehalt
2023437 €502 €588 €628 €1.370 €
2024480 €551 €645 €689 €1.450 €
2025482 €554 €649 €693 €1.450 €
2026486 €558 €653 €698 €1.450 €
Unterhaltsvorschuss 2026227 €299 €394 €--

Düsseldorfer Tabelle 2025: Bedarfssätze

Stand 01.01.2025, Kindergeld 2025: 255 €
GruppeNettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 JahreProzentBedarfskontrollbetrag
1bis 2.100 €482 €554 €649 €693 €1001.450 €
22.101 - 2.500 €507 €582 €682 €728 €1051.750 €
32.501 - 2.900 €531 €610 €714 €763 €1101.850 €
42.901 - 3.300 €555 €638 €747 €797 €1151.950 €
53.301 - 3.700 €579 €665 €779 €832 €1202.050 €
63.701 - 4.100 €617 €710 €831 €888 €1282.150 €
74.101 - 4.500 €656 €754 €883 €943 €1362.250 €
84.501 - 4.900 €695 €798 €935 €998 €1442.350 €
94.901 - 5.300 €733 €843 €987 €1.054 €1522.450 €
105.301 - 5.700 €772 €887 €1.039 €1.109 €1602.550 €
115.701 - 6.400 €810 €931 €1.091 €1.165 €1682.850 €
126.401 - 7.200 €849 €976 €1.143 €1.220 €1763.250 €
137.201 - 8.200 €887 €1.020 €1.195 €1.276 €1843.750 €
148.201 - 9.700 €926 €1.064 €1.247 €1.331 €1924.350 €
159.701 - 11.200 €964 €1.108 €1.298 €1.386 €2005.050 €

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Düsseldorfer Tabelle 2026: Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 € (0-5 Jahre), 558 € (6-11), 653 € (12-17) und 698 € ab 18 Jahren. Nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 € zahlt ein Elternteil mit bis zu 2.100 € Netto mindestens 356,50 €, 428,50 € bzw. 523,50 € im Monat; der Selbstbehalt liegt bei 1.450 € (erwerbstätig).
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Düsseldorfer Tabelle 2026: Bedarfssätze aller 15 Einkommensgruppen (Tabelle)
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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kindesunterhalt 2026 bei 3.000 € netto und einem Kind von 6-11 Jahren?

Der Zahlbetrag beträgt 512,50 € pro Monat. Die Rechnung fällt in Gruppe 4: 2.901 - 3.300 €. Der Tabellenbetrag liegt bei 642,00 €, davon werden 129,50 € Kindergeldanteil abgezogen. Der Mindestunterhalt dieser Altersstufe beträgt 558 €.

Was ist der Mindestunterhalt 2026 für ein Kind von 0-5 Jahren?

Der Mindestunterhalt beträgt 486 € für ein Kind von 0-5 Jahren. Nach Abzug des angerechneten Kindergeldanteils von 129,50 € ergibt sich in Gruppe 1: bis 2.100 € ein Zahlbetrag von 356,50 € pro Monat.

Wie viel Unterhalt zahlt man 2026 bei 2.200 € netto für ein Kind von 6-11 Jahren?

Der Zahlbetrag beträgt 456,50 € pro Monat. Bei 2.200 € bereinigtem Nettoeinkommen gilt Gruppe 2: 2.101 - 2.500 €. Der Tabellenbetrag beträgt 586,00 €, angerechnet werden 129,50 € Kindergeld.

Wie hoch ist der Unterhalt 2026 bei 4.000 € netto und einem Kind von 12-17 Jahren?

Der Zahlbetrag liegt bei 706,50 € pro Monat. Die Berechnung erfolgt in Gruppe 6: 3.701 - 4.100 €. Der Tabellenbetrag beträgt 836,00 €, davon werden bei einem minderjährigen Kind 129,50 € Kindergeldanteil abgezogen.

Wie wird Kindergeld in der Düsseldorfer Tabelle 2026 angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern werden 129,50 € angerechnet. Bei volljährigen Kindern werden 259,00 € angerechnet. Darum ist der Zahlbetrag niedriger als der Tabellenbetrag. Beispiel volljähriges Kind bei 5.000 € bereinigtem Nettoeinkommen: Tabellenbetrag 1.061,00 €, Zahlbetrag 802,00 €.

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026 beim Kindesunterhalt?

Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 1.450 € bei Erwerbstätigkeit und 1.200 € ohne Erwerbstätigkeit. Gegenüber volljährigen Kindern beträgt er 1.750 €. Der Selbstbehalt ist eine Schutzgrenze und kann im Einzelfall mit weiteren Unterhaltspflichten zusammenhängen.

Was ist der Unterschied zwischen Düsseldorfer Tabelle 2025 und 2026?

Die Werte unterscheiden sich je nach Altersstufe und Einkommensgruppe. Bei 3.000 € bereinigtem Nettoeinkommen und einem Kind von 6-11 Jahren beträgt der Zahlbetrag 2025 510,50 € und 2026 512,50 €. Auch die Kindergeldanrechnung ist in diesen Rechnungen unterschiedlich.

Wie hoch ist der Unterhalt 2026 für ein volljähriges Kind bei 6.000 € netto?

Der Zahlbetrag beträgt 914,00 € pro Monat. Bei 6.000 € bereinigtem Nettoeinkommen gilt Gruppe 11: 5.701 - 6.400 €. Der Tabellenbetrag liegt bei 1.173,00 €, das angerechnete Kindergeld beträgt 259,00 €.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Düsseldorfer Tabelle 2026. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/familie/duesseldorfer-tabelle