Unterhaltsrechner

Kindesunterhalt 2026 berechnen: 2.800 € netto, Kinder 8 und 14 Jahre = 1.074 € Zahlbetrag. Mit Selbstbehalt 1.450 €, Mangelfall und volljährigen Kindern.

Stand 23.09.2026Quelle: Oberlandesgericht DüsseldorfVon Sebastian Wiercinski

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Durchschnitt der letzten 12 Monate inkl. anteiligem Weihnachts- und Urlaubsgeld, ohne Kindergeld.

Selbstbehalt 2026: 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig).

Die Tabelle gilt für zwei Berechtigte. Viele Gerichte stufen bei einem Kind höher und bei drei und mehr tiefer ein und prüfen den Bedarfskontrollbetrag.

Für Volljährige zahlen beide Eltern anteilig. 0 = nur der Zahlende ist leistungsfähig.

Z. B. Ausbildungsvergütung nach Abzug von 100 € ausbildungsbedingtem Aufwand, BAföG. Mindert den Bedarf voll.

Düsseldorfer Tabelle
Unterhalt pro Monat (Zahlbetrag)1.074,00 €
Tabellenbedarf vor Kindergeld
1.333,00 €
Angerechnetes Kindergeld
259,00 €
Einkommensgruppe
Gruppe 3 (2.501 bis 2.900 €, 110 %)
Bereinigtes Nettoeinkommen
2.800,00 €
Dem Zahlenden bleibt
1.726,00 €
Notwendiger Selbstbehalt
1.450,00 €
Unterhalt pro Jahr
12.888,00 €
Einordnung
Selbstbehalt gewahrt (1.726,00 € bleiben)
Unterhalt je Kind
KindAltersstufeBedarfKindergeldZahlbetrag% Mindestunterhalt
Kind 1 (minderjährig)6-11 Jahre614,00 €129,50 €484,50 €110 %
Kind 2 (minderjährig)12-17 Jahre719,00 €129,50 €589,50 €110 %
Aufteilung des Nettos
Unterhalt: 1.074,00 €Bleibt dem Zahlenden: 1.726,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Bereinigtes Netto 2.800,00 € → Gruppe 3 (2.501 bis 2.900 €, 110 %).
  2. Kind 1 (minderjährig): 614,00 € Bedarf − 129,50 € Kindergeld = 484,50 €.
  3. Kind 2 (minderjährig): 719,00 € Bedarf − 129,50 € Kindergeld = 589,50 €.
  4. Kindergeld 2026: 259,00 € je Kind; minderjährig wird die Hälfte angerechnet, volljährig das volle Kindergeld.
  5. Summe 1.074,00 €; es bleiben 1.726,00 € (Selbstbehalt 1.450,00 €).

Was leistet der Unterhaltsrechner 2026?

Der Unterhaltsrechner schätzt den monatlichen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle für 2026 oder 2025. Du gibst das Nettoeinkommen, mögliche Abzüge, die Erwerbstätigkeit und die Altersstufen der Kinder ein; bei volljährigen Kindern zusätzlich Einkommen des anderen Elternteils und eigenes Einkommen des Kindes.

Das Ergebnis zeigt dir den Zahlbetrag, den Tabellenbedarf vor Kindergeld, die angerechnete Kindergeldsumme, die Einkommensgruppe und den Betrag, der dem zahlenden Elternteil rechnerisch bleibt. Das ist hilfreich, wenn du wissen willst, ob der Selbstbehalt gewahrt ist oder ob ein Mangelfall entsteht.

Wichtig: Der Rechner bildet typische Fälle ab. In der Praxis können Gerichte einzelne Punkte anders bewerten, etwa bei schwankendem Einkommen, Schulden, Wohnvorteil, Selbstständigkeit, Wechselmodell oder weiteren Unterhaltspflichten. Nutze das Ergebnis deshalb als Orientierung, nicht als verbindlichen Titel.

Wie berechnet sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle?

Die Rechnung läuft in Worten so: Zuerst wird aus dem bereinigten Nettoeinkommen die passende Einkommensgruppe bestimmt. Daraus ergibt sich je Kind und Altersstufe der Tabellenbetrag. Danach wird Kindergeld angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld.

Ein Beispiel: Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.800,00 € liegt die Rechnung in Gruppe 3 (2.501 bis 2.900 €, 110 %). Für ein minderjähriges Kind in der Altersstufe 6-11 Jahre beträgt der Bedarf 614,00 €. Davon wird 129,50 € Kindergeld abgezogen. Der Zahlbetrag für dieses Kind liegt bei 484,50 €.

Für ein weiteres minderjähriges Kind in der Altersstufe 12-17 Jahre beträgt der Bedarf 719,00 €. Auch hier werden 129,50 € Kindergeld angerechnet. Der Zahlbetrag liegt bei 589,50 €. Zusammen ergibt das 1.074,00 € monatlichen Kindesunterhalt. Dem zahlenden Elternteil bleiben 1.726,00 €; der notwendige Selbstbehalt von 1.450,00 € ist damit gewahrt.

Tabellenbetrag und Zahlbetrag beim Unterhalt richtig unterscheiden

Der Tabellenbetrag ist der Bedarf aus der Düsseldorfer Tabelle vor Kindergeld. Der Zahlbetrag ist das, was nach der Kindergeldanrechnung rechnerisch zu zahlen ist. Viele Missverständnisse entstehen genau an dieser Stelle: Wer nur den Tabellenbetrag liest, kommt zu einem zu hohen Zahlungsbetrag.

Das siehst du gut an einzelnen Beispielen:

  • Bei 3.200,00 € bereinigtem Nettoeinkommen und einem Kind von 6-11 Jahre liegt der Tabellenbedarf bei 642,00 €. Nach Anrechnung von 129,50 € Kindergeld ergibt sich ein Zahlbetrag von 512,50 €.
  • Bei 2.500,00 € Nettoeinkommen, einem Kind von 0-5 Jahre und einem Kind von 12-17 Jahre beträgt der Tabellenbedarf zusammen 1.197,00 €. Angerechnet werden 259,00 € Kindergeld, der Zahlbetrag liegt bei 938,00 €.
  • Bei 4.000,00 € Nettoeinkommen und zwei Kindern in den Altersstufen 6-11 Jahre und 12-17 Jahre liegt der Tabellenbedarf bei 1.551,00 €. Nach 259,00 € Kindergeldanrechnung bleiben 1.292,00 € Zahlbetrag.

Für 2025 kann das Ergebnis anders ausfallen. Im Beispiel mit 2.800,00 € Nettoeinkommen und zwei Kindern in den Altersstufen 6-11 Jahre und 12-17 Jahre ergibt sich für 2025 ein Zahlbetrag von 1.069,00 €. Für 2026 liegt die vergleichbare Rechnung bei 1.074,00 €.

Bereinigtes Nettoeinkommen, Selbstbehalt und Mangelfall

Ausgangspunkt ist nicht immer einfach das Gehalt auf dem Konto. Für den Kindesunterhalt zählt regelmäßig das bereinigte Nettoeinkommen. Dazu können zum Beispiel konkret nachgewiesene berufsbedingte Aufwendungen, vor der Trennung aufgenommene Kreditraten oder zusätzliche Altersvorsorge gehören. Eine Pauschale von 5 % gibt es in NRW nur bei fiktivem Einkommen. Zusätzliche Altersvorsorge ist bis 4 % des Bruttos ein Thema, aber nur, wenn der Mindestunterhalt gesichert ist.

Beispiel Fahrtkosten: Bei 2.800,00 € Netto und berücksichtigten berufsbedingten Aufwendungen von 200 € sinkt das bereinigte Nettoeinkommen auf 2.600,00 €. In der Rechnung für zwei Kinder in den Altersstufen 6-11 Jahre und 12-17 Jahre bleibt der Zahlbetrag dennoch bei 1.074,00 €, weil die Einkommensgruppe gleich bleibt. Dem Zahlenden bleiben dann 1.526,00 €.

Beispiel Kreditrate: Bei 2.600 € Nettoeinkommen und einer Kreditrate von 150 € wird mit 2.450,00 € bereinigtem Nettoeinkommen gerechnet. Für ein Kind von 6-11 Jahre ergibt sich ein Zahlbetrag von 456,50 €.

Der Selbstbehalt begrenzt, was tatsächlich gezahlt werden kann. Gegenüber minderjährigen Kindern liegt er bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei 1.450 €. Reicht das Einkommen nicht aus, entsteht ein Mangelfall. Bei 1.800,00 € Nettoeinkommen und einem Kind von 12-17 Jahre ergibt sich ein Zahlbetrag von 350,00 €; dem Zahlenden bleiben genau 1.450,00 €. Bei 1.400,00 € Nettoeinkommen und zwei Kindern ergibt die Modellrechnung 0,00 € Zahlbetrag, weil das Einkommen unter dem notwendigen Selbstbehalt liegt.

Unterhalt für volljährige Kinder berechnen

Bei volljährigen Kindern ändert sich die Logik. Das volle Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet. Außerdem können beide Eltern barunterhaltspflichtig sein. Deshalb braucht die Rechnung bei Volljährigen das Einkommen des anderen Elternteils und eigenes Einkommen des Kindes, etwa Ausbildungsvergütung oder BAföG.

Ein volljähriges Kind, das noch bei einem Elternteil wohnt, wird anders eingeordnet als ein Kind mit eigener Wohnung. Bei 3.200,00 € Nettoeinkommen des Zahlenden, 2.000 € Netto des anderen Elternteils und einem volljährigen Kind in Ausbildung oder Studium, das bei einem Elternteil wohnt, ergibt sich ein Zahlbetrag von 544,00 €. Der Tabellenbedarf vor Kindergeld beträgt 1.061,00 €, angerechnet werden 259,00 € Kindergeld.

Bei einem volljährigen Kind mit eigener Wohnung sieht die Rechnung wieder anders aus. Bei 3.000,00 € Nettoeinkommen des Zahlenden, 1.800 € Netto des anderen Elternteils und 300 € eigenem Einkommen des Kindes ergibt sich ein Zahlbetrag von 414,42 €. Der Tabellenbedarf vor Kindergeld beträgt 990,00 €, angerechnet werden 259,00 € Kindergeld.

Wenn ein echtes Wechselmodell vorliegt, reicht eine einfache Tabellenrechnung oft nicht aus. Dann kommt es stärker auf Betreuungsanteile, Einkünfte beider Eltern und weitere Kosten an.

Typische Fehler beim Unterhalt berechnen 2026

Achte vor allem auf diese Punkte:

  • Verwechsle Tabellenbedarf und Zahlbetrag nicht. Gezahlt wird in der Regel der Betrag nach Kindergeldanrechnung.
  • Nutze das bereinigte Netto, wenn abzugsfähige Kosten tatsächlich zu berücksichtigen sind. Nicht jede private Ausgabe mindert automatisch den Unterhalt.
  • Prüfe die Altersstufe des Kindes genau. Der Unterschied zwischen 6-11 Jahre und 12-17 Jahre kann deutlich sein.
  • Rechne bei volljährigen Kindern nicht so, als wäre nur ein Elternteil zuständig. Häufig werden die Einkünfte beider Eltern relevant.
  • Beachte den Selbstbehalt. Ein rechnerischer Bedarf bedeutet nicht automatisch, dass der volle Betrag zahlbar ist.
  • Unterscheide 2025 und 2026, wenn du ältere Vereinbarungen oder Zahlungen vergleichst.

Wenn bereits ein Unterhaltstitel besteht, ändert eine neue Rechnung die Zahlung nicht automatisch. Dann brauchst du in der Praxis eine Anpassung der Vereinbarung oder eine rechtliche Klärung.

Tabellen zum Nachschlagen

Kindesunterhalt 2026 für ein Kind nach Nettoeinkommen

Zahlbetrag nach Abzug des halben Kindergelds, Einstufung nur nach Einkommen, Selbstbehalt 1.450 €
Netto0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 (Schule)
1.500 €50,00 €50,00 €50,00 €50,00 €
1.800 €350,00 €350,00 €350,00 €350,00 €
2.000 €356,50 €428,50 €523,50 €439,00 €
2.200 €381,50 €456,50 €556,50 €474,00 €
2.500 €381,50 €456,50 €556,50 €474,00 €
2.800 €405,50 €484,50 €589,50 €509,00 €
3.000 €429,50 €512,50 €621,50 €544,00 €
3.500 €454,50 €540,50 €654,50 €579,00 €
4.000 €493,50 €585,50 €706,50 €635,00 €
4.500 €531,50 €629,50 €759,50 €691,00 €
5.000 €609,50 €719,50 €863,50 €802,00 €
6.000 €687,50 €808,50 €968,50 €914,00 €
7.000 €726,50 €853,50 €1.020,50 €970,00 €
8.000 €765,50 €897,50 €1.072,50 €1.026,00 €
10.000 €842,50 €986,50 €1.176,50 €1.137,00 €

Unterhalt für zwei Kinder 2026 (6-11 und 12-17 Jahre)

Summe der Zahlbeträge; bei geringem Einkommen Mangelfall nach Anm. C der Düsseldorfer Tabelle
NettoUnterhalt gesamtbleibt dem Zahlenden
1.500 €50,00 €1.450,00 €
1.800 €350,00 €1.450,00 €
2.000 €550,00 €1.450,00 €
2.200 €750,00 €1.450,00 €
2.500 €1.013,00 €1.487,00 €
2.800 €1.074,00 €1.726,00 €
3.000 €1.134,00 €1.866,00 €
3.500 €1.195,00 €2.305,00 €
4.000 €1.292,00 €2.708,00 €
4.500 €1.389,00 €3.111,00 €
5.000 €1.583,00 €3.417,00 €
6.000 €1.777,00 €4.223,00 €
7.000 €1.874,00 €5.126,00 €
8.000 €1.970,00 €6.030,00 €
10.000 €2.163,00 €7.837,00 €

Selbstbehalt 2026 beim Unterhalt

GegenüberSelbstbehalt
minderjährigen Kindern, erwerbstätig1.450 €
minderjährigen Kindern, nicht erwerbstätig1.200 €
volljährigen Kindern (nicht privilegiert)1.750 €
Ehegatten, erwerbstätig1.600 €
Ehegatten, nicht erwerbstätig1.475 €
Eltern (Elternunterhalt)2.650 €

Beispiele zum Ausprobieren

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Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt ist der Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle minus Kindergeldanteil: Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (2026: 129,50 €) abgezogen, bei volljährigen das volle (259 €). Bei 2.800 € bereinigtem Netto zahlt man 2026 für ein Kind von 8 und eines von 14 Jahren zusammen 1.074 € im Monat, dem Pflichtigen müssen mindestens 1.450 € bleiben.
Auf einen Blick
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Kindesunterhalt 2026 für ein Kind nach Nettoeinkommen (Tabelle)
Kindesunterhalt 2026 für ein Kind nach Nettoeinkommen
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Häufige Fragen

Wie wird Kindergeld beim Kindesunterhalt 2026 angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern werden 129,50 € angerechnet, bei volljährigen Kindern 259,00 €. Der Tabellenbetrag wird also um den jeweiligen Kindergeldanteil gekürzt. Beispiel: Bei einem minderjährigen Kind mit 642,00 € Tabellenbedarf ergibt sich nach 129,50 € Anrechnung ein Zahlbetrag von 512,50 €.

Was ist der Unterschied zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag?

Der Tabellenbetrag ist der Bedarf vor Kindergeld, der Zahlbetrag ist der Betrag nach Kindergeldanrechnung. Bei 3.200,00 € bereinigtem Nettoeinkommen und einem Kind von 6-11 Jahre beträgt der Tabellenbedarf 642,00 €. Nach Abzug von 129,50 € Kindergeld liegt der Zahlbetrag bei 512,50 €.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Unterhalt 2026?

Gegenüber minderjährigen Kindern liegt der notwendige Selbstbehalt bei erwerbstätigen Zahlenden bei 1.450 € und bei nicht erwerbstätigen Zahlenden bei 1.200 €. Gegenüber volljährigen Kindern, die nicht privilegiert sind, steht in der Tabelle ein Selbstbehalt von 1.750 €. Der passende Wert hängt also vom Unterhaltsfall ab.

Was bedeutet Mangelfall beim Kindesunterhalt?

Ein Mangelfall bedeutet, dass das Einkommen nicht reicht, um den rechnerischen Unterhalt vollständig zu zahlen und den Selbstbehalt zu wahren. Bei 1.800,00 € Nettoeinkommen und einem Kind von 12-17 Jahre ergibt sich zum Beispiel ein gekürzter Zahlbetrag von 350,00 €, sodass dem Zahlenden 1.450,00 € bleiben.

Welches Einkommen zählt beim Unterhalt berechnen 2026?

Maßgeblich ist in der Regel das bereinigte Nettoeinkommen. Ausgangspunkt kann der Durchschnitt der letzten 12 Monate sein, inklusive anteiligem Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber ohne Kindergeld. Abzüge wie nachgewiesene Fahrtkosten, bestimmte Kreditraten oder zusätzliche Altersvorsorge können die Rechnung beeinflussen, wenn sie anerkannt werden.

Wie viel Unterhalt zahle ich 2026 bei 4.000 € netto für zwei Kinder?

Bei 4.000,00 € Nettoeinkommen und zwei Kindern von 6-11 Jahre und 12-17 Jahre ergibt sich ein Zahlbetrag von 1.292,00 € im Monat. Der Tabellenbedarf vor Kindergeld beträgt 1.551,00 €, angerechnet werden 259,00 € Kindergeld. Dem Zahlenden bleiben 2.708,00 €.

Gilt der Unterhaltsrechner auch für volljährige Kinder?

Ja, der Unterhaltsrechner kann auch volljährige Kinder abbilden. Dann wird das volle Kindergeld von 259,00 € angerechnet, und das Einkommen des anderen Elternteils kann relevant werden. Bei 3.200,00 € Netto des Zahlenden und 2.000 € Netto des anderen Elternteils ergibt sich im Beispiel ein Zahlbetrag von 544,00 €.

Kann ich mit dem Unterhaltsrechner einen bestehenden Titel ändern?

Nein, der Rechner ändert keinen bestehenden Unterhaltstitel. Er zeigt eine rechnerische Orientierung nach den eingegebenen Daten. Wenn bereits ein Titel, ein Vergleich oder eine Jugendamtsurkunde besteht, muss eine Änderung gesondert vereinbart oder rechtlich geklärt werden. Sonst kann die alte Zahlungspflicht weiter gelten.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Unterhaltsrechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/familie/unterhaltsrechner