Elternzeit-Rechner

Elternzeit berechnen: Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Beginn, bis zu 36 Monate je Elternteil, 24 davon bis zum 8. Geburtstag. Mit Kündigungsschutz und Teilzeit.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

Deine Angaben

Ergebnis aktualisiert sich direkt
Elternzeit für
Mutterschutz nach der Geburt
Beginn

Bis zu 3 Abschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers.

Erlaubt bis 32 Stunden. Anspruch auf Teilzeit bei 15 bis 32 Stunden, wenn der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat und du länger als 6 Monate dort bist.

Spätestens anmelden bis30.11.2026
Beginn der Elternzeit
18.01.2027
Ende der Elternzeit
17.01.2028
Dauer
365 Tage
Kündigungsschutz frühestens ab?
23.11.2026
Verbleibende Elternzeit
22,2 Monate
davon bis zum 8. Geburtstag nutzbar
22,2 Monate
Anspruch bis einschließlich (Tag vor dem 3. Geburtstag)
21.11.2029
Späteste Elternzeit bis (Tag vor dem 8. Geburtstag)
21.11.2034
Teilzeit
keine Teilzeit geplant
  • Bei der Anmeldung musst du verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb der ersten 2 Jahre du Elternzeit nimmst (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG).
  • Verpasst? Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Anmeldefrist möglich; die Mutter kann eine direkt an den Mutterschutz anschließende Elternzeit ohne Verschulden binnen einer Woche nachholen (§ 16 Abs. 2 BEEG).
Deine Abschnitte und Fristen
AbschnittvonbisMonateanmelden bisKündigungsschutz ab
Mutterschutz (angerechnet)23.11.202617.01.2027---
Elternzeit 118.01.202717.01.20281230.11.202623.11.2026
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Beginn 18.01.2027 + 12 Monate − 1 Tag = Ende 17.01.2028.
  2. Anmeldung: 18.01.2027 − 7 Wochen = spätestens 30.11.2026 (schriftlich, § 16 BEEG).
  3. Kündigungsschutz ab der Anmeldung, frühestens 23.11.2026 (8 Wochen vor Beginn), bis zum Ende der Elternzeit.
  4. Rest: 36 Monate − genommene Monate − Mutterschutz nach der Geburt = 22,2 Monate.

Was berechnet der Elternzeit-Rechner genau?

Der Elternzeit-Rechner ordnet deine geplante Elternzeit zeitlich ein: Er zeigt dir den Beginn, das Ende, die späteste Anmeldung beim Arbeitgeber, den frühestmöglichen Start des besonderen Kündigungsschutzes und den verbleibenden Anspruch. Für Mütter berücksichtigt er außerdem den Mutterschutz nach der Geburt, weil dieser auf den Elternzeitanspruch angerechnet wird.

Du trägst Geburtstag oder errechneten Termin, Elternteil, Beginn, Dauer und bei Bedarf einen weiteren Abschnitt sowie Teilzeitstunden ein.

Die Rechnung hilft dir vor allem bei drei praktischen Fragen:

  • Bis wann muss die Elternzeit schriftlich angemeldet sein?
  • An welchem Tag endet die geplante Elternzeit?
  • Wie viel Elternzeit bleibt für später übrig?

Rechtlich geht es um Elternzeit nach dem BEEG, vor allem um Anspruch, Anmeldung und Kündigungsschutz. Der Rechner bildet die typischen Fristen ab. Er prüft aber nicht, ob dein Antrag inhaltlich vollständig ist, ob besondere betriebliche Gründe eine Teilzeitregelung beeinflussen oder ob in deinem Einzelfall weitere arbeitsrechtliche Punkte hinzukommen.

Wie funktioniert die Rechnung beim Elternzeit berechnen?

Die Dauer wird kalendarisch gerechnet: Du nimmst den Beginn der Elternzeit, addierst die gewünschte Dauer in Monaten und ziehst einen Tag ab. Die Anmeldefrist wird vom Beginn zurückgerechnet. Beginnt die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag, gilt die kürzere Frist. Beginnt sie nach dem 3. Geburtstag, gilt die längere Frist. Der Kündigungsschutz läuft ab der Anmeldung, aber nicht beliebig früh vor dem Start.

Ein Beispiel: Das Kind wird am 22.11.2026 geboren, die Mutter nimmt nach 8 Wochen Mutterschutz 12 Monate Elternzeit. Die Elternzeit beginnt am 18.01.2027 und endet am 17.01.2028. Die Anmeldung muss spätestens am 30.11.2026 beim Arbeitgeber sein. Der besondere Kündigungsschutz kann frühestens ab dem 23.11.2026 greifen. Nach dieser Planung bleiben 22,2 Monate Elternzeit übrig, die bis zum 8. Geburtstag nutzbar sind.

Die Rechnung dahinter lautet in Worten: Beginn plus Dauer in Monaten minus ein Tag ergibt das Ende. Für die Anmeldung wird die passende Frist vom Beginn abgezogen. Beim Restanspruch werden bereits genommene Monate und bei der Mutter der Mutterschutz nach der Geburt vom Gesamtanspruch abgezogen.

Das ist der häufigste Punkt, an dem sich Eltern verrechnen: Wer 12 Monate ab dem 18.01.2027 nimmt, endet nicht am 18.01.2028, sondern am 17.01.2028. Der erste Tag zählt bereits mit.

Wann muss ich Elternzeit anmelden und ab wann gilt der Kündigungsschutz?

Die Anmeldung richtet sich nach dem geplanten Beginn. Für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag muss dein Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Für Elternzeit nach dem 3. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.

Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung, aber nur innerhalb des gesetzlichen Vorlaufs. Vor dem 3. Geburtstag ist der frühestmögliche Zeitpunkt 8 Wochen vor Beginn. Bei Elternzeit nach dem 3. Geburtstag ist es 14 Wochen vor Beginn. Deshalb ist nicht jede sehr frühe Anmeldung automatisch früher geschützt.

Ein Beispiel für den Vater oder zweiten Elternteil: Beginnt die Elternzeit am 01.03.2027 und dauert 12 Monate, muss sie spätestens am 11.01.2027 angemeldet sein. Der Kündigungsschutz kann frühestens am 04.01.2027 beginnen. Das Ende liegt am 29.02.2028, die Dauer beträgt 366 Tage.

Zur Orientierung bei Beginn am Monatsanfang:

Beginn Anmelden bis Kündigungsschutz ab Ende bei 12 Monaten
01.10.2026 13.08.2026 06.08.2026 30.09.2027
01.01.2027 13.11.2026 06.11.2026 31.12.2027
01.03.2027 11.01.2027 04.01.2027 29.02.2028
01.09.2027 14.07.2027 07.07.2027 31.08.2028

Wenn du Elternzeit und Kündigungsschutz planst, sollte der Zugang beim Arbeitgeber nachweisbar sein. Der Rechner nennt den spätesten Termin, ersetzt aber keinen Nachweis über den tatsächlichen Eingang.

Wie wirken Mutterschutz, Aufteilung und Restanspruch zusammen?

Bei der Mutter beginnt eine direkt geplante Elternzeit nicht am Geburtstag des Kindes, sondern nach dem Mutterschutz nach der Geburt. Dieser Zeitraum wird auf die Elternzeit angerechnet. Das erklärt, warum bei einer Mutter nach 12 Monaten geplanter Elternzeit nicht der volle Rest bleibt.

Bei einem Kind mit Geburtstag 22.11.2026 und 12 Wochen Mutterschutz beginnt die Elternzeit der Mutter am 15.02.2027 und endet am 14.02.2028. Die Anmeldung muss bis zum 28.12.2026 erfolgen, Kündigungsschutz kann frühestens ab dem 21.12.2026 gelten. Verbleibend sind 21,2 Monate.

Bei 8 Wochen Mutterschutz und demselben Geburtstag beginnt die Elternzeit dagegen am 18.01.2027 und endet am 17.01.2028. Dann bleiben 22,2 Monate. Der Unterschied entsteht durch die längere Mutterschutzzeit, die ebenfalls angerechnet wird.

Elternzeit kann aufgeteilt werden. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers sind bis zu 3 Abschnitte je Elternteil möglich. Beispiel Vater: 12 Monate direkt ab Geburt ab 22.11.2026 und ein weiterer Abschnitt ab 01.09.2028 mit 6 Monaten. Der erste Abschnitt endet am 21.11.2027, danach bleiben 18,0 Monate. Der Anspruch bis einschließlich Tag vor dem 3. Geburtstag läuft bis 21.11.2029, die späteste Elternzeit bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag bis 21.11.2034.

Für die Planung nach hinten ist die Grenze wichtig: Von verbleibender Elternzeit können nur bis zu 24 Monate in die Zeit zwischen 3. und 8. Geburtstag verschoben werden. Deshalb zeigt der Rechner neben dem gesamten Rest auch den Teil, der später noch nutzbar ist.

Welche Fehler solltest du bei Elternzeit, Teilzeit und Elterngeld vermeiden?

Der erste typische Fehler ist die Verwechslung von Elternzeit und Elterngeld. Elternzeit ist die arbeitsrechtliche Freistellung vom Job. Elterngeld ist eine finanzielle Leistung. Die Zeiträume können zusammenpassen, müssen aber nicht automatisch gleich sein. Der Rechner hier berechnet die Elternzeitfristen, nicht die Höhe oder Bezugsmonate des Elterngeldes.

Der zweite Fehler ist ein falscher Starttermin bei der Mutter. Wenn du direkt nach der Geburt planst, läuft zuerst der Mutterschutz nach der Geburt. Bei Geburtstag 01.12.2026, 8 Wochen Mutterschutz und 12 Monaten Elternzeit beginnt die Elternzeit am 27.01.2027 und endet am 26.01.2028. Die Anmeldung ist spätestens am 09.12.2026 fällig.

Der dritte Fehler betrifft Teilzeit während der Elternzeit. Teilzeit ist bis 32 Stunden möglich. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht im typischen Fall bei 15 bis 32 Stunden, wenn der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat und du länger als 6 Monate dort bist. Bei 20 Std./Woche zeigt die Rechnung daher: zulässig, mit Anspruch auf Teilzeit, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Bei 25 Std./Woche gilt dieselbe Einordnung in dem gezeigten Beispiel.

Der vierte Fehler ist, zu spät an spätere Abschnitte zu denken. Wenn du Elternzeit nach dem 3. Geburtstag nutzen willst, brauchst du mehr Vorlauf für die Anmeldung. Außerdem sollte klar sein, ob du noch genügend Restanspruch hast und ob der geplante Abschnitt vor dem Tag vor dem 8. Geburtstag endet.

Behandle das Ergebnis als Fristen- und Datumsrechnung. Für Streitfälle, Sonderkonstellationen, Tarifregeln oder formale Fragen zum Antrag brauchst du eine Prüfung deines konkreten Falls.

Tabellen zum Nachschlagen

Elternzeit anmelden: Fristen nach Beginn

Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Beginn, Kündigungsschutz frühestens 8 Wochen vorher (Elternzeit bis zum 3. Geburtstag)
BeginnAnmelden bisKündigungsschutz abEnde bei 12 Monaten
01.10.202613.08.202606.08.202630.09.2027
01.11.202613.09.202606.09.202631.10.2027
01.12.202613.10.202606.10.202630.11.2027
01.01.202713.11.202606.11.202631.12.2027
01.02.202714.12.202607.12.202631.01.2028
01.03.202711.01.202704.01.202729.02.2028
01.04.202711.02.202704.02.202731.03.2028
01.05.202713.03.202706.03.202730.04.2028
01.06.202713.04.202706.04.202731.05.2028
01.07.202713.05.202706.05.202730.06.2028
01.08.202713.06.202706.06.202731.07.2028
01.09.202714.07.202707.07.202731.08.2028

Elternzeit: Regeln im Überblick

RegelWert
Dauer je Elternteilbis zu 3 Jahre (36 Monate) je Kind
davon übertragbarbis zu 24 Monate zwischen 3. und 8. Geburtstag
Abschnittebis zu 3 je Elternteil ohne Zustimmung
Anmeldefrist bis 3. Geburtstag7 Wochen vor Beginn
Anmeldefrist 3. bis 8. Geburtstag13 Wochen vor Beginn
Kündigungsschutz abAnmeldung, frühestens 8 bzw. 14 Wochen vor Beginn
Teilzeitbis 32 Stunden; Anspruch bei 15 bis 32 Stunden
Mutterschutzwird bei der Mutter auf die 3 Jahre angerechnet

Beispiele zum Ausprobieren

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Elternzeit-Rechner: Jeder Elternteil hat bis zum 3. Geburtstag des Kindes Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit, davon lassen sich bis zu 24 Monate auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag verschieben. Anmelden musst du sie schriftlich spätestens 7 Wochen vor Beginn (13 Wochen, wenn sie nach dem 3. Geburtstag beginnt); bei der Mutter zählen die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt mit.
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Elternzeit anmelden: Fristen nach Beginn (Tabelle)
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Häufige Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit je Kind nehmen. Das entspricht 36 Monaten je Elternteil. Bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegen. Bereits genommene Monate und bei der Mutter der Mutterschutz nach der Geburt mindern den Restanspruch.

Wann muss ich Elternzeit anmelden?

Du musst Elternzeit vor dem 3. Geburtstag spätestens 7 Wochen vor Beginn anmelden. Beginnt die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag, gilt eine Frist von 13 Wochen. Beispiel: Bei Beginn am 01.03.2027 ist die Anmeldung spätestens am 11.01.2027 fällig.

Wann beginnt der Kündigungsschutz in der Elternzeit?

Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung, aber frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Bei Elternzeit nach dem 3. Geburtstag gilt frühestens 14 Wochen vor Beginn. Beispiel: Startet die Elternzeit am 15.02.2027, kann der Schutz frühestens am 21.12.2026 beginnen.

Wird der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet?

Ja, der Mutterschutz nach der Geburt wird bei der Mutter auf die Elternzeit angerechnet. Bei Geburtstag 22.11.2026, 8 Wochen Mutterschutz und 12 Monaten Elternzeit bleiben 22,2 Monate. Bei 12 Wochen Mutterschutz bleiben in der entsprechenden Rechnung 21,2 Monate.

Kann ich Elternzeit in zwei Abschnitte aufteilen?

Ja, du kannst Elternzeit aufteilen. Bis zu 3 Abschnitte je Elternteil sind ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Beispiel: 12 Monate ab 22.11.2026 und weitere 6 Monate ab 01.09.2028 ergeben in der Rechnung einen verbleibenden Anspruch von 18,0 Monaten.

Darf ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja, Teilzeit während der Elternzeit ist bis 32 Stunden möglich. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht bei 15 bis 32 Stunden, wenn der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat und du länger als 6 Monate dort bist. Bei 20 Std./Woche wird die Teilzeit entsprechend als zulässig eingeordnet.

Wann endet Elternzeit bei 36 Monaten ab Geburt?

Bei 36 Monaten Elternzeit ab Geburt am 22.11.2026 endet die Elternzeit am 21.11.2029. In der Rechnung für den Vater oder zweiten Elternteil beträgt die Dauer 1.096 Tage. Danach verbleiben 0,0 Monate Elternzeit.

Was passiert bei Frühgeburt mit 12 Wochen Mutterschutz?

Bei 12 Wochen Mutterschutz verschiebt sich der Beginn der Elternzeit der Mutter nach hinten. Wird das Kind am 10.10.2026 geboren und die Mutter plant 12 Monate direkt nach dem Mutterschutz, beginnt die Elternzeit am 03.01.2027 und endet am 02.01.2028.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.07.2015

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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