Pendlerpauschale-Rechner
Pendlerpauschale 2026: 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem 1. km. 25 km an 220 Tagen = 2.090 €. Mit Homeoffice, ÖPNV, 2025er Werten und Steuerersparnis.
- Pauschale je Arbeitstag
- 9,50 €
- Tage mit Fahrt zur Arbeit
- 220 Tage
- Angesetzt als
- Entfernungspauschale
- Homeoffice-Pauschale
- 0,00 €
- Werbungskosten gesamt
- 2.090,00 €
- Über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €)
- 860,00 €
- Steuerersparnis im Jahr (inkl. Soli/KiSt)
- 255,00 €
- Als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte: mehr Netto pro Monat
- 21,25 €
- Mobilitätsprämie (Geringverdiener)?
- 0,00 €
- Gefahrene Kilometer im Jahr (hin und zurück)
- 11.000 km
Pendlerpauschale nach Entfernung (deine Arbeitstage)
| Entfernung | Pauschale | über 1.230 € | Steuerersparnis |
|---|---|---|---|
| 5 km | 418,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 10 km | 836,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 15 km | 1.254,00 € | 24,00 € | 7,00 € |
| 20 km | 1.672,00 € | 442,00 € | 132,00 € |
| 25 km | 2.090,00 € | 860,00 € | 255,00 € |
| 30 km | 2.508,00 € | 1.278,00 € | 378,00 € |
| 40 km | 3.344,00 € | 2.114,00 € | 623,00 € |
| 50 km | 4.180,00 € | 2.950,00 € | 864,00 € |
| 60 km | 5.016,00 € | 3.786,00 € | 1.104,00 € |
| 80 km | 6.688,00 € | 5.458,00 € | 1.576,00 € |
| 100 km | 8.360,00 € | 7.130,00 € | 2.038,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Pro Arbeitstag: 25 km × 0,38 € = 9,50 €
- Im Jahr: 9,50 € × 220 Tage = 2.090,00 €
- Werbungskosten gesamt 2.090,00 € − 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag = 860,00 € zusätzlich absetzbar
- Steuer ohne und mit diesem Betrag (Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026): Ersparnis 255,00 €
Wie funktioniert die Pendlerpauschale 2026?
Die Pendlerpauschale 2026 ist eine Werbungskostenpauschale für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Du setzt nicht deine echten Kosten pro Fahrt an, sondern eine Pauschale nach Entfernung und Arbeitstagen. Maßgeblich ist die einfache Entfernung, also nur die Strecke von der Wohnung zur Arbeit. Der Rückweg wird für die Entfernungspauschale nicht zusätzlich angesetzt.
Der Rechner braucht dafür vor allem deine einfache Entfernung, deine Arbeitstage und die Homeoffice-Tage. Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrtage. Dafür kann die Homeoffice-Pauschale hinzukommen.
Wichtig: Die Pendlerpauschale ist keine Auszahlung in dieser Höhe. Sie senkt deine steuerpflichtigen Einkünfte als Werbungskosten. Steuerlich wirkt sie sich erst aus, soweit deine Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen. Deshalb kann eine Pendlerpauschale vorhanden sein, ohne dass daraus direkt eine Steuerersparnis entsteht.
So rechnest du die Entfernungspauschale 2026 aus
Die Rechnung lautet in Worten: volle Kilometer der einfachen Entfernung mal Pauschale je Kilometer mal Arbeitstage mit Fahrt zur Arbeit. Für 2026 gilt dafür 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Ein Beispiel mit 25 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen:
- Pro Arbeitstag: 25 km × 0,38 € = 9,50 €
- Im Jahr: 9,50 € × 220 Tage = 2.090,00 €
- Werbungskosten gesamt: 2.090,00 €
- Zusätzlich wirksam gegenüber dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 860,00 €
- Steuerersparnis im Beispiel: 255,00 €
Du siehst daran den Unterschied zwischen Abzug und Erstattung: 2.090,00 € sind der Werbungskostenbetrag aus der Entfernungspauschale. Die Steuerersparnis liegt im Beispiel bei 255,00 €, weil nur der Betrag über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag zusätzlich zählt und weil die konkrete Entlastung vom persönlichen Steuersatz abhängt.
Für 2025 war die Rechnung anders: 0,30 € bis km 20 und 0,38 € ab km 21. Bei 35 km und 215 Tagen ergibt das für 2025 eine Pauschale je Arbeitstag von 11,70 €, im Jahr 2.515,50 € und eine Steuerersparnis von 384,00 € im Beispiel.
Wie viel Steuer bringt die Pendlerpauschale 2026 wirklich?
Die steuerliche Wirkung hängt daran, ob du mit Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale und weiteren Werbungskosten über 1.230 € kommst. Liegt alles darunter, bleibt es bei diesem Pauschbetrag und es entsteht durch die Fahrtkosten allein keine zusätzliche Entlastung.
Bei 15 km einfacher Entfernung und 200 Arbeitstagen beträgt die Pendlerpauschale 1.140,00 €. Das liegt im Beispiel nicht über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ergebnis: 0,00 € zusätzliche Steuerersparnis und 0,00 € mehr Netto pro Monat über einen Freibetrag.
Anders sieht es bei längeren Wegen aus. Bei 30 km und 220 Arbeitstagen entstehen 2.508,00 € Pendlerpauschale. Davon liegen 1.278,00 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die Steuerersparnis beträgt im Beispiel 378,00 €, als Freibetrag wären das 31,50 € mehr Netto pro Monat.
Auch dein Einkommen und Familienstand ändern die Wirkung. Bei 25 km und 220 Arbeitstagen beträgt die Pendlerpauschale jeweils 2.090,00 €. Im Beispiel mit ledig und 45.000 € Jahresbrutto liegt die Steuerersparnis bei 255,00 €. Bei verheiratet, Alleinverdiener und 45.000 € Jahresbrutto sind es 196,00 €. Der Werbungskostenbetrag ist gleich, die Steuerwirkung nicht.
Einfache Strecke, Homeoffice, Bus und Bahn: was zählt?
Für die Entfernungspauschale zählt grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung und nur eine Richtung. Eine längere Strecke kann anerkannt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig fährst. Gerechnet wird mit vollen Entfernungskilometern.
Homeoffice-Tage sind keine Fahrtage. Bei 20 km, 180 Arbeitstagen und 60 Homeoffice-Tagen bleiben im Beispiel 120 Tage mit Fahrt zur Arbeit. Die Pendlerpauschale beträgt 912,00 €, zusätzlich kommt eine Homeoffice-Pauschale von 360,00 € hinzu. Zusammen entstehen 1.272,00 € Werbungskosten. Gegenüber 1.230 € sind nur 42,00 € zusätzlich wirksam, die Steuerersparnis beträgt 13,00 €.
Bei Bus und Bahn gilt ebenfalls die Entfernungspauschale. Ohne eigenes Auto ist die Pauschale jedoch auf 4.500 € begrenzt. Sind tatsächliche Ticketkosten für Bus und Bahn höher als die Pauschale, können sie stattdessen angesetzt werden. Im Beispiel mit 25 km, 220 Arbeitstagen und 12.000 € Ticketkosten werden 12.000,00 € angesetzt. Daraus ergeben sich 10.770,00 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und 3.010,00 € Steuerersparnis.
Wenn du mit dem Rad fährst oder Mitfahrer bist, bleibt es bei der Entfernungspauschale. Eigene Spritkosten, Reparaturen oder Parkgebühren erhöhen die Pendlerpauschale normalerweise nicht. Der optionale Vergleich mit tatsächlichen Autokosten zeigt nur, wie viel deiner realen Kosten die Pauschale abdeckt.
Höchstbetrag, Werbungskosten und typische Fehler bei der Pendlerpauschale 2026
Ein häufiger Fehler ist die doppelte Strecke. Auch wenn du tatsächlich hin und zurück fährst, rechnest du bei der normalen Entfernungspauschale nur die einfache Entfernung. Bei 10 km und 200 Arbeitstagen ergibt das 760,00 € Pendlerpauschale, obwohl im Jahr 4.000 km gefahren werden. Für die Pauschale zählt nicht die gesamte Fahrleistung.
Der Höchstbetrag von 4.500 € betrifft vor allem Fälle ohne eigenes Auto. Bei eigenem Auto oder Firmenwagen kann die Entfernungspauschale darüber liegen. Bei 90 km und 240 Arbeitstagen werden im Beispiel 8.208,00 € angesetzt, nicht 4.500 €. Die Steuerersparnis beträgt dort 1.996,00 €.
Weitere Werbungskosten können die Wirkung deutlich ändern. Bei 25 km und 220 Arbeitstagen beträgt die Pendlerpauschale 2.090,00 €. Kommen 3.000 € weitere Werbungskosten hinzu, steigen die Werbungskosten gesamt auf 5.090,00 €. Davon liegen 3.860,00 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die Steuerersparnis beträgt 1.125,00 €.
Bei Behinderung mit GdB ab 70 oder ab 50 mit Merkzeichen G gelten besondere Regeln: Dann können statt der Entfernungspauschale 0,30 € je gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückweg oder die tatsächlichen Kosten relevant sein. Das ist ein Sonderfall und sollte in der Steuererklärung sauber belegt werden.
Die berechnete Steuerersparnis ist eine Modellrechnung. Sie orientiert sich an den eingegebenen Daten und kann von deiner späteren Steuerfestsetzung abweichen, wenn weitere Einkünfte, Versicherungen, Freibeträge oder Arbeitgebererstattungen hinzukommen.
Tabellen zum Nachschlagen
Pendlerpauschale 2026: Tabelle nach Entfernung und Arbeitstagen
| Entfernung | je Tag | 100 Tage | 150 Tage | 180 Tage | 200 Tage | 210 Tage | 220 Tage | 230 Tage |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 km | 0,38 € | 38 € | 57 € | 68 € | 76 € | 80 € | 84 € | 87 € |
| 2 km | 0,76 € | 76 € | 114 € | 137 € | 152 € | 160 € | 167 € | 175 € |
| 3 km | 1,14 € | 114 € | 171 € | 205 € | 228 € | 239 € | 251 € | 262 € |
| 5 km | 1,90 € | 190 € | 285 € | 342 € | 380 € | 399 € | 418 € | 437 € |
| 8 km | 3,04 € | 304 € | 456 € | 547 € | 608 € | 638 € | 669 € | 699 € |
| 10 km | 3,80 € | 380 € | 570 € | 684 € | 760 € | 798 € | 836 € | 874 € |
| 12 km | 4,56 € | 456 € | 684 € | 821 € | 912 € | 958 € | 1.003 € | 1.049 € |
| 15 km | 5,70 € | 570 € | 855 € | 1.026 € | 1.140 € | 1.197 € | 1.254 € | 1.311 € |
| 18 km | 6,84 € | 684 € | 1.026 € | 1.231 € | 1.368 € | 1.436 € | 1.505 € | 1.573 € |
| 20 km | 7,60 € | 760 € | 1.140 € | 1.368 € | 1.520 € | 1.596 € | 1.672 € | 1.748 € |
| 22 km | 8,36 € | 836 € | 1.254 € | 1.505 € | 1.672 € | 1.756 € | 1.839 € | 1.923 € |
| 25 km | 9,50 € | 950 € | 1.425 € | 1.710 € | 1.900 € | 1.995 € | 2.090 € | 2.185 € |
| 28 km | 10,64 € | 1.064 € | 1.596 € | 1.915 € | 2.128 € | 2.234 € | 2.341 € | 2.447 € |
| 30 km | 11,40 € | 1.140 € | 1.710 € | 2.052 € | 2.280 € | 2.394 € | 2.508 € | 2.622 € |
| 35 km | 13,30 € | 1.330 € | 1.995 € | 2.394 € | 2.660 € | 2.793 € | 2.926 € | 3.059 € |
| 40 km | 15,20 € | 1.520 € | 2.280 € | 2.736 € | 3.040 € | 3.192 € | 3.344 € | 3.496 € |
| 45 km | 17,10 € | 1.710 € | 2.565 € | 3.078 € | 3.420 € | 3.591 € | 3.762 € | 3.933 € |
| 50 km | 19,00 € | 1.900 € | 2.850 € | 3.420 € | 3.800 € | 3.990 € | 4.180 € | 4.370 € |
| 60 km | 22,80 € | 2.280 € | 3.420 € | 4.104 € | 4.560 € | 4.788 € | 5.016 € | 5.244 € |
| 70 km | 26,60 € | 2.660 € | 3.990 € | 4.788 € | 5.320 € | 5.586 € | 5.852 € | 6.118 € |
| 80 km | 30,40 € | 3.040 € | 4.560 € | 5.472 € | 6.080 € | 6.384 € | 6.688 € | 6.992 € |
| 100 km | 38,00 € | 3.800 € | 5.700 € | 6.840 € | 7.600 € | 7.980 € | 8.360 € | 8.740 € |
Pendlerpauschale 2025 und 2026 im Vergleich (220 Arbeitstage)
| Entfernung | 2025 | 2026 | Mehr 2026 |
|---|---|---|---|
| 1 km | 66,00 € | 83,60 € | 17,60 € |
| 2 km | 132,00 € | 167,20 € | 35,20 € |
| 3 km | 198,00 € | 250,80 € | 52,80 € |
| 5 km | 330,00 € | 418,00 € | 88,00 € |
| 8 km | 528,00 € | 668,80 € | 140,80 € |
| 10 km | 660,00 € | 836,00 € | 176,00 € |
| 12 km | 792,00 € | 1.003,20 € | 211,20 € |
| 15 km | 990,00 € | 1.254,00 € | 264,00 € |
| 18 km | 1.188,00 € | 1.504,80 € | 316,80 € |
| 20 km | 1.320,00 € | 1.672,00 € | 352,00 € |
| 22 km | 1.487,20 € | 1.839,20 € | 352,00 € |
| 25 km | 1.738,00 € | 2.090,00 € | 352,00 € |
| 28 km | 1.988,80 € | 2.340,80 € | 352,00 € |
| 30 km | 2.156,00 € | 2.508,00 € | 352,00 € |
| 35 km | 2.574,00 € | 2.926,00 € | 352,00 € |
| 40 km | 2.992,00 € | 3.344,00 € | 352,00 € |
| 45 km | 3.410,00 € | 3.762,00 € | 352,00 € |
| 50 km | 3.828,00 € | 4.180,00 € | 352,00 € |
| 60 km | 4.664,00 € | 5.016,00 € | 352,00 € |
| 70 km | 5.500,00 € | 5.852,00 € | 352,00 € |
| 80 km | 6.336,00 € | 6.688,00 € | 352,00 € |
| 100 km | 8.008,00 € | 8.360,00 € | 352,00 € |
Ab wie vielen Kilometern lohnt sich die Pendlerpauschale? (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €)
| Arbeitstage mit Fahrt | lohnt ab |
|---|---|
| 100 | 33 km |
| 120 | 27 km |
| 150 | 22 km |
| 180 | 18 km |
| 200 | 17 km |
| 210 | 16 km |
| 220 | 15 km |
| 230 | 15 km |
| 240 | 14 km |
Beispiele zum Ausprobieren
- Fernpendler: 50 km, 230 Tage, Jahresbrutto 60.000 €Pendlerpauschale im Jahr: 4.370,00 €
- Hybrid: 30 km, 220 Arbeitstage, davon 88 HomeofficePendlerpauschale im Jahr: 1.504,80 €
- Bahnpendler: 80 km, 230 Tage, Jahresticket 1.400 €Pendlerpauschale im Jahr: 4.500,00 €
- Steuererklärung 2025: 35 km, 215 TagePendlerpauschale im Jahr: 2.515,50 €
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026 pro Kilometer?
Die Pendlerpauschale 2026 beträgt 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung. Sie gilt ab dem ersten Kilometer und für jeden Arbeitstag mit tatsächlicher Fahrt zur Arbeit. Du rechnest also nicht Hin- und Rückweg, sondern nur die volle Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.
Wie viel Pendlerpauschale bekomme ich bei 25 km und 220 Arbeitstagen?
Bei 25 km und 220 Arbeitstagen beträgt die Pendlerpauschale 2.090,00 €. Pro Arbeitstag sind das 9,50 €. Steuerlich zusätzlich wirksam sind im Beispiel 860,00 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, daraus ergibt sich eine Steuerersparnis von 255,00 €.
Zählt bei der Entfernungspauschale Hin- und Rückweg?
Nein, bei der Entfernungspauschale zählt nur die einfache Strecke. Bei 10 km und 200 Arbeitstagen ergibt das 760,00 € Pendlerpauschale. Die tatsächlich gefahrenen Kilometer können höher sein, im Beispiel 4.000 km, ändern aber die normale Entfernungspauschale nicht.
Warum bringt meine Pendlerpauschale keine Steuerersparnis?
Eine Steuerersparnis entsteht erst, wenn deine gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen. Bei 15 km und 200 Arbeitstagen beträgt die Pendlerpauschale 1.140,00 €. Im Beispiel bleibt sie unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, deshalb sind 0,00 € zusätzlich absetzbar und die Steuerersparnis beträgt 0,00 €.
Wie viel Steuer spare ich bei 30 km und 220 Arbeitstagen?
Bei 30 km und 220 Arbeitstagen beträgt die Steuerersparnis im Beispiel 378,00 €. Die Pendlerpauschale liegt bei 2.508,00 €, davon sind 1.278,00 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag zusätzlich wirksam. Als Freibetrag entspricht das 31,50 € mehr Netto pro Monat.
Gibt es 2026 noch den Höchstbetrag von 4.500 €?
Ja, den Höchstbetrag von 4.500 € gibt es weiter für Fälle ohne eigenes Auto. Bei eigenem Auto oder Firmenwagen kann die Entfernungspauschale höher sein. Bei 90 km und 240 Arbeitstagen werden im Beispiel 8.208,00 € als Entfernungspauschale angesetzt.
Was gilt bei Homeoffice und Pendlerpauschale?
An Homeoffice-Tagen gibt es keine Pendlerpauschale, dafür kann die Homeoffice-Pauschale zählen. Bei 20 km, 180 Arbeitstagen und 60 Homeoffice-Tagen entstehen 912,00 € Pendlerpauschale und 360,00 € Homeoffice-Pauschale. Die Steuerersparnis beträgt im Beispiel 13,00 €.
Kann ich bei Bus und Bahn statt Pendlerpauschale Ticketkosten absetzen?
Ja, wenn die tatsächlichen Ticketkosten höher sind, können sie bei Bus und Bahn statt der Pauschale angesetzt werden. Bei 25 km, 220 Arbeitstagen und 12.000 € Ticketkosten werden im Beispiel 12.000,00 € berücksichtigt. Die Steuerersparnis beträgt 3.010,00 €.
Quellen und Prüfung
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG - Entfernungspauschale - Bundesministerium der Justiz
- Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363): 0,38 € ab dem ersten Kilometer - Bundesgesetzblatt
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG - Homeoffice-Tagespauschale - Bundesministerium der Justiz
- § 101 EStG - Mobilitätsprämie - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Pendlerpauschale-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/steuern/pendlerpauschale-rechner

