Faktorverfahren-Rechner

Faktor für Steuerklasse IV/IV nach § 39f EStG berechnen: Y ÷ X, Lohnsteuer und Netto je Partner 2026. Beispiel 4.500 € + 2.800 € brutto = Faktor 0,978.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Jahr

In Klasse IV mit Faktor erhält jeder Partner 0,5 Kinderfreibetrag je Kind (wirkt auf Soli und Kirchensteuer).

0 = Faktor berechnen. Sonst z. B. 0,934 eintragen, um dein Netto damit zu sehen.

Faktor für Steuerklasse IV0,978
Y: Einkommensteuer nach Splittingtarif (Jahr)
10.572,00 €
X: Lohnsteuer beider Partner in Klasse IV (Jahr)
10.802,00 €
Lohnsteuer Partner 1 mit Faktor (Monat)
635,83 €
Lohnsteuer Partner 2 mit Faktor (Monat)
244,50 €
Netto Partner 1 (Monat)
2.885,42 €
Netto Partner 2 (Monat)
1.946,50 €
Voraussichtliche Erstattung (+) / Nachzahlung (−) im Jahr
-20,04 €
Vergleich der Steuerklassen (Monat)
KlassenNetto P1Netto P2Netto gesamtErstattung/Nachzahlung Jahr
III/V3.221,09 €1.624,75 €4.845,84 €-187,08 €
V/III2.408,67 €2.180,67 €4.589,34 €2.890,92 €
IV/IV2.871,09 €1.941,00 €4.812,09 €217,92 €
IV/IV mit Faktor 0,9782.885,42 €1.946,50 €4.831,92 €-20,04 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Y = Einkommensteuer nach Splittingtarif auf das gemeinsame zvE (Lohnsteuer-Rechenweg) = 10.572 €
  2. X = Jahreslohnsteuer Klasse IV Partner 1 + Partner 2 = 10.802,00 €
  3. F = Y ÷ X = 0,97871 → 0,978 (abgeschnitten)
  4. Lohnsteuer mit Faktor: 635,83 € und 244,50 € pro Monat

Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor?

Steuerklasse 4 mit Faktor ist eine Variante der normalen Steuerklasse IV für Paare, die gemeinsam veranlagt werden können. Beide bleiben in Steuerklasse IV, aber die monatliche Lohnsteuer wird mit einem Faktor angepasst. Dadurch wird der Splittingvorteil schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und nicht erst nach der Steuererklärung.

Der Vorteil liegt vor allem in der faireren Verteilung. Bei III/V hat eine Person oft ein deutlich höheres Netto, die andere deutlich weniger. Beim Faktorverfahren zahlt jede Person ihren Anteil näher an der voraussichtlichen gemeinsamen Jahressteuer. Das ist besonders hilfreich, wenn ihr laufend planen wollt und keine große Verschiebung zwischen den Gehältern möchtet.

Trage Jahr, Monatsbruttos, Kinder, Kirchensteuer, Bundesland und bei Bedarf einen eigenen Faktor ein.

Die Rechnung bleibt eine Lohnsteuer-Modellrechnung. Der tatsächliche Steuerbescheid kann abweichen, wenn weitere Einkünfte, Entgeltersatzleistungen, Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder andere persönliche Daten dazukommen.

Wie wird der Faktor in Steuerklasse 4 mit Faktor berechnet?

Die Formel lautet in Worten: Die voraussichtliche Einkommensteuer nach Splittingtarif wird durch die Summe der Lohnsteuer beider Personen in Steuerklasse IV geteilt. Dieser Faktor wird auf drei Nachkommastellen abgeschnitten. Danach wird die jeweilige Lohnsteuer in Klasse IV mit dem Faktor multipliziert.

Beispiel: Bei 4.500 € und 2.800 € Monatsbrutto im Jahr 2026 ohne Kinder und ohne Kirchensteuer ergibt sich zuerst Y, also die Einkommensteuer nach Splittingtarif. Sie beträgt 10.572,00 €. Danach wird X bestimmt, also die gemeinsame Jahreslohnsteuer beider Personen in Klasse IV. Sie beträgt 10.802,00 €.

Aus Y geteilt durch X ergibt sich 0,97871. Für das Verfahren wird daraus 0,978, weil abgeschnitten und nicht aufgerundet wird. Mit diesem Faktor beträgt die monatliche Lohnsteuer 635,83 € für Partner 1 und 244,50 € für Partner 2. Das monatliche Netto liegt bei 2.885,42 € und 1.946,50 €. Die voraussichtliche Nachzahlung liegt in diesem Beispiel bei -20,04 €.

Wichtig: Der Faktor senkt nicht die endgültige Einkommensteuer. Er verteilt nur den monatlichen Lohnsteuerabzug genauer auf das Jahr.

Wann bringt Steuerklasse 4 mit Faktor besonders viel?

Der Faktor wirkt vor allem dann, wenn eure Bruttogehälter unterschiedlich hoch sind. Je stärker die Gehälter auseinanderliegen, desto deutlicher kann der Faktor unter dem normalen Abzug in Klasse IV liegen. Bei 6.000 € und 2.000 € Monatsbrutto im Jahr 2026 ergibt sich ein Faktor von 0,907. Die monatliche Lohnsteuer liegt dann bei 974,41 € und 79,91 €, das Netto bei 3.741,50 € und 1.485,09 €. Die voraussichtliche Nachzahlung beträgt -24,16 €.

Bei noch ungleicherer Verteilung zeigt sich der Effekt stärker: In Bayern ergeben 7.500 € und 1.500 € Monatsbrutto einen Faktor von 0,834. Die monatliche Lohnsteuer beträgt 1.350,91 € und 7,66 €, das Netto 4.706,00 € und 1.212,17 €. Die voraussichtliche Nachzahlung liegt bei -195,16 €.

Wenn beide gleich viel verdienen, ist der Faktor kaum ein Thema. Bei 3.000 € und 3.000 € Monatsbrutto sind Y und X jeweils 7.034,00 €. Beide zahlen monatlich 293,08 € Lohnsteuer und haben jeweils 2.054,42 € Netto. Die voraussichtliche Nachzahlung beträgt -10,08 €.

Was ändern Kinder, Kirchensteuer und Bundesland beim Faktorverfahren?

Kinder werden in Steuerklasse IV mit Faktor so berücksichtigt, dass jede Person 0,5 Kinderfreibetrag je Kind erhält. Das wirkt vor allem auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Faktor selbst hängt von der Gegenüberstellung aus Splittingsteuer und Lohnsteuer in Klasse IV ab.

Bei 5.000 € und 4.000 € Monatsbrutto mit 1 Kind ergibt sich im Jahr 2026 ein Faktor von 0,994. Die monatliche Lohnsteuer beträgt 787,75 € und 528,58 €, das Netto 3.154,75 € und 2.625,42 €. Die voraussichtliche Nachzahlung liegt bei -34,04 €.

Ein Beispiel mit stärkerer Entlastung: Bei 4.000 € und 2.500 € Monatsbrutto mit 2 Kindern ergibt sich ein Faktor von 0,979. Die monatliche Lohnsteuer liegt bei 523,66 € und 188,66 €, das Netto bei 2.640,34 € und 1.788,84 €. Die voraussichtliche Nachzahlung beträgt -12,16 €.

Kirchensteuer verändert das Netto, aber nicht zwingend den Faktor. Bei 4.500 € und 2.800 € Monatsbrutto bleibt der Faktor mit Kirchensteuer bei 0,978. Das Netto sinkt in Nordrhein-Westfalen auf 2.828,20 € und 1.924,50 €. Die voraussichtliche Nachzahlung liegt dann bei -21,96 €.

Steuerklasse 4 mit Faktor im Vergleich zu III/V und IV/IV

Der Vergleich zeigt, warum Steuerklasse 4 mit Faktor oft die ruhigere Variante ist. Im Beispiel mit 4.500 € und 2.800 € Monatsbrutto ergibt III/V zwar die höchste monatliche Netto-Summe von 4.845,84 €, dafür steht eine voraussichtliche Nachzahlung von -187,08 € daneben. Bei V/III liegt die monatliche Netto-Summe bei 4.589,34 €, die voraussichtliche Erstattung bei 2.890,92 €.

IV/IV ohne Faktor kommt auf eine monatliche Netto-Summe von 4.812,09 € und eine voraussichtliche Erstattung von 217,92 €. IV/IV mit Faktor 0,978 liegt bei 4.831,92 € und einer voraussichtlichen Nachzahlung von -20,04 €.

Das heißt: Der Faktor versucht, den laufenden Abzug näher an die spätere gemeinsame Steuer zu bringen. Er ist keine Garantie, dass am Jahresende genau null herauskommt. Kleine Abweichungen bleiben möglich, weil der Lohnsteuerabzug nach festen Regeln läuft und die Einkommensteuer später mit den tatsächlichen Jahresdaten festgesetzt wird.

Typische Fehler beim Faktor berechnen in Steuerklasse 4

Der häufigste Fehler ist das Runden. Aus 0,97871 wird im Verfahren 0,978, nicht 0,979. Das klingt klein, kann aber den monatlichen Abzug verändern.

Ein weiterer Fehler ist ein beliebig eingetragener eigener Faktor. Wenn du einen Faktor aus der Lohnabrechnung prüfst, ist das sinnvoll. Wenn du aber einen zu niedrigen Faktor einträgst, steigt das monatliche Netto künstlich und die Nachzahlung kann deutlich werden. Bei 4.500 € und 2.800 € Monatsbrutto führt ein eigener Faktor von 0,500 zu Lohnsteuer von 325,08 € und 125,00 € pro Monat. Das Netto steigt auf 3.196,17 € und 2.066,00 €, die voraussichtliche Nachzahlung liegt aber bei -5.183,04 €.

Auch wichtig: Der Faktor gilt zu euren Eingaben. Wechseln Gehalt, Kirchensteuer, Kinderangaben oder das Jahr, passt der alte Faktor nicht mehr unbedingt. Dann solltest du neu rechnen, statt den alten Wert weiterzuverwenden.

Tabellen zum Nachschlagen

Faktor Steuerklasse 4: Tabelle nach Gehaltsverteilung 2026

Gemeinsames Monatsbrutto und Anteil von Partner 1; kinderlos, gesetzlich versichert. "-" = Faktor ≥ 1.
Brutto gesamt55/4560/4065/3570/3075/2580/2090/10
4.000 €0,9820,9320,8400,6900,5900,5150,408
5.000 €0,9950,9820,9530,9030,7980,7070,573
6.000 €0,9950,9840,9640,9350,8880,7980,654
7.000 €0,9960,9840,9650,9390,9050,8510,699
8.000 €0,9950,9840,9640,9390,9070,8650,725
10.000 €0,9950,9830,9610,9330,9000,8670,766
12.000 €0,9940,9800,9590,9360,9110,8850,814

Beispiele zum Ausprobieren

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Faktorverfahren-Rechner: Der Faktor ist die Splitting-Einkommensteuer (Y) geteilt durch die Summe der Lohnsteuer beider Partner in Klasse IV (X), auf drei Stellen abgeschnitten. Bei 4.500 € und 2.800 € Monatsbrutto ergibt sich 2026 der Faktor 0,978: Jeder zahlt 2,2 % weniger Lohnsteuer als in IV/IV, und die Nachzahlung fällt fast weg.
Auf einen Blick
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Faktor Steuerklasse 4: Tabelle nach Gehaltsverteilung 2026 (Tabelle)
Faktor Steuerklasse 4: Tabelle nach Gehaltsverteilung 2026
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Häufige Fragen

Was ist Steuerklasse 4 mit Faktor?

Steuerklasse 4 mit Faktor ist Steuerklasse IV für beide Partner mit einem zusätzlichen Faktor auf die Lohnsteuer. Der Faktor verteilt den Splittingvorteil schon im laufenden Monat. Dadurch zahlen beide eher ihren voraussichtlichen Anteil an der gemeinsamen Jahressteuer, statt stark wie bei III/V verschoben zu werden.

Wie berechnet man den Faktor in Steuerklasse 4?

Du berechnest den Faktor, indem du Y durch X teilst. Y ist die Einkommensteuer nach Splittingtarif, X die Summe der Lohnsteuer beider Partner in Klasse IV. Bei 10.572,00 € und 10.802,00 € ergibt sich 0,97871, daraus wird 0,978, weil abgeschnitten wird.

Wie hoch ist der Faktor bei 4.500 € und 2.800 € Monatsbrutto?

Der Faktor beträgt 0,978 im Jahr 2026 ohne Kinder und ohne Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen. Die monatliche Lohnsteuer liegt bei 635,83 € und 244,50 €. Das Netto beträgt 2.885,42 € und 1.946,50 €. Die voraussichtliche Nachzahlung liegt bei -20,04 €.

Welcher Faktor ergibt sich bei 6.000 € und 2.000 € Monatsbrutto?

Der Faktor beträgt 0,907 im Jahr 2026 ohne Kinder und ohne Kirchensteuer. Y liegt bei 12.662,00 €, X bei 13.950,00 €. Die monatliche Lohnsteuer beträgt 974,41 € und 79,91 €, das Netto 3.741,50 € und 1.485,09 €.

Lohnt sich Steuerklasse 4 mit Faktor bei gleichem Gehalt?

Bei gleichem Gehalt bringt der Faktor meist kaum eine Änderung. Bei 3.000 € und 3.000 € Monatsbrutto sind Y und X jeweils 7.034,00 €. Beide zahlen 293,08 € Lohnsteuer pro Monat und erhalten jeweils 2.054,42 € Netto.

Ändert Kirchensteuer den Faktor in Steuerklasse 4 mit Faktor?

In dem Beispiel 4.500 € und 2.800 € bleibt der Faktor trotz Kirchensteuer bei 0,978. Das Netto verändert sich aber: Mit Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt es 2.828,20 € und 1.924,50 €. Die voraussichtliche Nachzahlung liegt bei -21,96 €.

Was passiert, wenn ich einen eigenen Faktor eintrage?

Ein eigener Faktor wird für die Lohnsteuerberechnung verwendet. Bei 4.500 € und 2.800 € Monatsbrutto führt ein eigener Faktor von 0,500 zu 325,08 € und 125,00 € Lohnsteuer pro Monat. Das Netto steigt, aber die voraussichtliche Nachzahlung beträgt -5.183,04 €.

Unterscheidet sich der Faktor 2025 und 2026?

Bei 4.500 € und 2.800 € Monatsbrutto beträgt der Faktor sowohl 2025 als auch 2026 jeweils 0,978. Die Beträge unterscheiden sich trotzdem: 2025 beträgt die Lohnsteuer 648,16 € und 252,16 € pro Monat, 2026 sind es 635,83 € und 244,50 €.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Faktorverfahren-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/steuern/faktorverfahren-rechner