KVdR-Vorversicherungszeit
Prüfe die 9/10-Regel mit Kalenderdaten, GKV-Zeiträumen und 3 Jahren je Kind. Mit zusammengeführten Zeiten und bedingtem späterem Prüftermin.
- Beginn der zweiten Rahmenhälfte
- 22.10.2001
- Dauer der zweiten Rahmenhälfte
- 24 Jahre, 3 Monate, 21 Tage
- Erforderliche Zeit in normierten Tagen
- 7.983
- GKV-Zeit in normierten Tagen
- 8.871
- Zusätzliche Kinderzeit in normierten Tagen
- 0
- Fehlende normierte Tage
- 0
- Rechnerische Belegung einschließlich Kinder
- 100 %
- Nur Prüfung der Vorversicherungszeit nach §5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V. Rentenanspruch, Ausschlüsse etwa bei hauptberuflicher Selbstständigkeit, Beamtenstatus, Befreiung oder §6 Absatz 3a SGB V sind nicht geprüft. Die Krankenkasse entscheidet.
- Kalenderrechnung einschließlich Anfangs- und Antragstag; halbe Tage beim Beginn der zweiten Hälfte zugunsten des Versicherten aufgerundet. Für die 9/10-Schwelle wird die günstige Tagesalternative des gemeinsamen Rundschreibens verwendet: Jahr 365 Tage, Monat 30 Tage, Ergebnis abrunden. Normierte Tage sind keine tatsächlichen Kalendertage.
- Zusammenhängende und überlappende GKV-Zeiten werden zuerst zusammengeführt. Versicherungsfreie Lücken zählen nicht. Volle Versicherungsjahre zählen 365, volle Kalendermonate 30, untermonatige Randzeiten mit tatsächlichen Tagen. GKV-Zeit wird höchstens bis zur gesamten zweiten Rahmenhälfte angerechnet. Kinderzeiten werden zusätzlich angerechnet, auch bei Überschneidung mit GKV-Zeiten. Anerkennung von Kindern, Auslands-, Ehe- und Sonderzeiten bitte bestätigen lassen.
- Ein späterer Prüftermin setzt ab dem eingegebenen Antragstag durchgehende weitere GKV voraus. Er ist eine bedingte Modellrechnung für einen noch nicht gestellten Antrag, keine Empfehlung zum Verschieben und keine rückwirkende Änderung einer bereits fixierten Rahmenfrist. Suche maximal zehn Jahre; Rentenbeginn und mögliche Rentenverluste sind nicht bewertet.
Berücksichtigte GKV-Zeiträume in der zweiten Hälfte
| Von | Bis | Normierte Tage |
|---|---|---|
| 22.10.2001 | 12.02.2026 | 8.872 |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Zweite Rahmenhälfte ab 22. Oktober 2001: 24 Jahre, 3 Monate, 21 Tage.
- Günstige Tagesalternative: 90 % der normierten Dauer, abgerundet = 7.983 Tage.
- 8.871 normierte GKV-Tage plus 0 Kinder-Tage.
- Es fehlen rechnerisch 0 normierte Tage.
Was prüft der KVdR-Rechner bei der 9/10-Regel?
Der KVdR-Rechner prüft rechnerisch, ob deine gesetzlichen Versicherungszeiten in der maßgeblichen zweiten Hälfte deines Erwerbslebens für die Krankenversicherung der Rentner ausreichen. Gemeint sind Zeiten als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der Familienversicherung. Lücken ohne gesetzliche Versicherung zählen nicht mit.
Du gibst den Beginn deiner ersten Erwerbstätigkeit, den Tag der Rentenantragstellung, deine GKV-Zeiträume und anrechenbare Kinder ein.
Wichtig ist die Grenze der Rechnung: Geprüft wird nur die Vorversicherungszeit nach §5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V. Nicht geprüft werden Rentenanspruch, Ausschlüsse etwa bei hauptberuflicher Selbstständigkeit, Beamtenstatus, Befreiung oder §6 Absatz 3a SGB V. Die Krankenkasse entscheidet verbindlich.
Wie rechnet man die 9/10-Regel in der Krankenversicherung der Rentner?
Die Rechnung läuft in drei Schritten. Zuerst wird die Rahmenfrist von der erstmaligen Erwerbstätigkeit bis zum Tag der Rentenantragstellung betrachtet. Davon zählt die zweite Hälfte. Dann wird geprüft, wie viele GKV-Zeiten in diese zweite Hälfte fallen. Dazu kommen Kinderzeiten, wenn anrechenbare Kinder vorliegen.
In Worten lautet die Formel: Vorversicherungszeit ist GKV-Zeit in der zweiten Rahmenhälfte plus Kinderzeit je anrechenbarem Kind.
Ein Beispiel: Bei erstmaliger Erwerbstätigkeit am 1977-07-01 und Rentenantrag am 2026-02-12 beginnt die zweite Rahmenhälfte am 22.10.2001. Ihre Dauer beträgt 24 Jahre, 3 Monate, 21 Tage. Für die 9/10-Schwelle werden 7.983 normierte Tage benötigt. Liegt die GKV-Mitgliedschaft oder Familienversicherung vom 2001-10-22 bis 2026-02-12 vor, zählen 8.871 normierte GKV-Tage. Kinderzeiten gibt es in diesem Beispiel nicht, also 0 zusätzliche normierte Tage. Das Ergebnis lautet: Vorversicherungszeit rechnerisch erfüllt, fehlende normierte Tage 0.
Die Tagesrechnung ist eine normierte Rechnung. Für die Schwelle wird die günstige Tagesalternative verwendet: Jahr 365 Tage, Monat 30 Tage, Ergebnis abrunden. Normierte Tage sind deshalb nicht immer identisch mit tatsächlichen Kalendertagen.
Wie wirken Kinder auf die KVdR-Vorversicherungszeit?
Anrechenbare Kinder können die Vorversicherungszeit deutlich verbessern. Je Kind werden drei Jahre zusätzlich berücksichtigt. Das gilt in der Rechnung zusätzlich zur GKV-Zeit, auch wenn sich die Kinderzeit mit bereits vorhandenen Versicherungszeiten überschneidet.
Im Beispiel mit GKV-Zeit seit 2005-01-01 bis 2026-02-12 und einem Kind reicht die Rechnung aus: Die zweite Rahmenhälfte beginnt am 22.10.2001, erforderlich sind 7.983 normierte Tage. Es liegen 7.707 normierte GKV-Tage vor. Dazu kommen 1.095 normierte Kinder-Tage. Die Belegung einschließlich Kinder beträgt 99,22 %, fehlende normierte Tage 0.
Bei zwei anrechenbaren Kindern zeigt ein anderes Beispiel ebenfalls die Wirkung: GKV seit 2005-10-01 bis 2026-02-15, Rentenantrag am 15.02.2026, Beginn der zweiten Rahmenhälfte 24.10.2001. Erforderlich sind 7.984 normierte Tage, vorhanden sind 7.435 normierte GKV-Tage und 2.190 zusätzliche normierte Tage. Auch hier fehlen 0 normierte Tage.
Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder zählen nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn du dir bei der Anerkennung unsicher bist, solltest du das Ergebnis als Rechenhilfe verstehen und die Kinderzeiten bestätigen lassen.
Wann reicht die GKV-Zeit für die 9/10-Regel nicht?
Nicht erfüllt ist die Vorversicherungszeit vor allem dann, wenn die gesetzliche Versicherung erst relativ spät in der zweiten Rahmenhälfte beginnt oder größere Lücken vorhanden sind.
Ein Beispiel: Erste Erwerbstätigkeit am 01.04.1990, Rentenantrag am 01.03.2026, GKV erst ab 01.04.2010. Die zweite Rahmenhälfte beginnt am 17.03.2008 und dauert 17 Jahre, 11 Monate, 15 Tage. Erforderlich sind 5.895 normierte Tage. Angerechnet werden 5.806 normierte GKV-Tage. Ohne Kinderzeit fehlen 89 normierte Tage, die rechnerische Belegung liegt bei 88,64 %.
Noch deutlicher ist ein Fall mit GKV erst seit 01.07.2015 und Rentenantrag am 01.07.2027. Bei Beginn der zweiten Rahmenhälfte am 02.01.2010 werden 5.746 normierte Tage benötigt. Vorhanden sind 4.381 normierte GKV-Tage. Es fehlen 1.365 normierte Tage, die Belegung beträgt 68,61 %.
Solche Ergebnisse bedeuten nicht automatisch, dass keine andere versicherungsrechtliche Lösung möglich ist. Sie sagen nur: Diese rechnerische Vorversicherungsprüfung ist mit den eingegebenen Zeiten nicht erfüllt.
Typische Fehler bei GKV-Zeiten, Familienversicherung und späterem Antrag
Achte besonders auf die Eingaben zu Beginn und Ende der Versicherungszeiten. Der Rechner berücksichtigt Anfangs- und Antragstag. Zusammenhängende und überlappende GKV-Zeiträume werden zuerst zusammengeführt. Lücken ohne gesetzliche Versicherung zählen dagegen nicht.
Häufige Fehler sind:
- Zeiten außerhalb der GKV eintragen, obwohl sie nicht geprüft oder nicht bestätigt sind.
- Familienversicherung vergessen, obwohl sie als GKV-Zeit zählen kann.
- Überschneidungen doppelt erwarten. Sie werden zusammengeführt, nicht mehrfach gezählt.
- Kinder eintragen, obwohl die Voraussetzungen bei Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern nicht geklärt sind.
- Den modellierten späteren Prüftermin als Empfehlung zum Verschieben des Rentenantrags verstehen.
Der spätere Prüftermin ist nur eine bedingte Modellrechnung. Er setzt ab dem eingegebenen Antragstag durchgehende weitere GKV voraus. Im Beispiel mit GKV seit 2005-01-01, Rentenantrag 2026-02-12 und 0 Kindern fehlen zunächst 276 normierte Tage. Bei durchgehender weiterer GKV wird als erster modellierter späterer Prüftermin 2027-06-25 angezeigt. Rentenbeginn, mögliche Rentenverluste und eine bereits fixierte Rahmenfrist werden damit nicht bewertet.
Tabellen zum Nachschlagen
Zusätzliche Vorversicherungszeit durch Kinder
| Anrechenbare Kinder nach §5 Absatz 2 SGB V | Benötigte normierte Tage | Zusätzliche normierte Tage | Fehlende normierte Tage |
|---|---|---|---|
| 0 | 7.983,00 | 0,00 | 0,00 |
| 1 | 7.983,00 | 1.095,00 | 0,00 |
| 2 | 7.983,00 | 2.190,00 | 0,00 |
| 3 | 7.983,00 | 3.285,00 | 0,00 |
| 4 | 7.983,00 | 4.380,00 | 0,00 |
Beispiele zum Ausprobieren
- Durchgehend gesetzlich versichertRechnerische Vorversicherungsprüfung: Vorversicherungszeit rechnerisch erfüllt
- GKV seit 2005, ein KindRechnerische Vorversicherungsprüfung: Vorversicherungszeit rechnerisch erfüllt
- GKV seit 2005, späteren Termin prüfenRechnerische Vorversicherungsprüfung: Vorversicherungszeit rechnerisch nicht erfüllt
Häufige Fragen
Was bedeutet die 9/10-Regel für Rentner in der Krankenversicherung?
Die 9/10-Regel bedeutet, dass in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens genügend GKV-Zeiten liegen müssen. Der Rechner ermittelt dafür die zweite Rahmenhälfte, zählt gesetzliche Mitgliedschaft und Familienversicherung und addiert anrechenbare Kinderzeiten. Geprüft wird nur diese Vorversicherungszeit, nicht der Rentenanspruch oder mögliche Ausschlüsse.
Erfülle ich die KVdR bei Rentenantrag am 01.01.2026 und GKV seit 01.01.2000?
Ja, in diesem Beispiel ist die Vorversicherungszeit rechnerisch erfüllt. Bei erster Erwerbstätigkeit am 01.07.1985 beginnt die zweite Rahmenhälfte am 02.10.2005. Erforderlich sind 6.651 normierte Tage, vorhanden sind 7.390 normierte GKV-Tage. Es fehlen 0 normierte Tage.
Zählt Familienversicherung für die KVdR-Vorversicherungszeit?
Ja, Familienversicherung kann als GKV-Zeit in die KVdR-Vorversicherungszeit einfließen. Der Rechner behandelt eingegebene Zeiten der GKV-Mitgliedschaft oder Familienversicherung als anrechenbare Zeit, soweit sie in die zweite Rahmenhälfte fallen. Ungeklärte Auslands-, Ehe- oder Sonderzeiten solltest du bestätigen lassen.
Wie viel bringt ein Kind bei der 9/10-Regel?
Ein anrechenbares Kind bringt 1.095 zusätzliche normierte Tage. Im Beispiel mit GKV seit 2005-01-01 und Rentenantrag am 2026-02-12 reichen 7.707 normierte GKV-Tage plus 1.095 Kinder-Tage aus. Die rechnerische Belegung einschließlich Kind beträgt 99,22 %.
Kann ich die KVdR trotz später GKV-Mitgliedschaft erfüllen?
Ja, das kann möglich sein, hängt aber von Rahmenfrist, GKV-Beginn und Kinderzeiten ab. Bei sehr später Erwerbsaufnahme am 01.01.2000 und GKV ab 01.01.2010 bis zum Rentenantrag am 01.02.2026 ist die Vorversicherungszeit rechnerisch erfüllt: Erforderlich sind 4.284 normierte Tage, vorhanden sind 4.760.
Was heißt fehlende normierte Tage beim KVdR-Rechner?
Fehlende normierte Tage zeigen, wie groß die rechnerische Lücke zur Schwelle ist. Beispiel: Bei erster Erwerbstätigkeit am 01.04.1990, Rentenantrag am 01.03.2026 und GKV ab 01.04.2010 fehlen 89 normierte Tage. Normierte Tage folgen der Rechenmethode und sind nicht zwingend tatsächliche Kalendertage.
Prüft der KVdR-Rechner einen späteren Rentenantrag?
Ja, wenn du die Zusatzprüfung aktivierst, kann ein späterer Prüftermin modelliert werden. Bei GKV seit 2005-01-01, Rentenantrag am 2026-02-12 und 0 Kindern ist die Vorversicherungszeit zunächst nicht erfüllt; es fehlen 276 normierte Tage. Bei durchgehender weiterer GKV erscheint 2027-06-25 als erster modellierter späterer Prüftermin.
Wer entscheidet verbindlich über die KVdR?
Die Krankenkasse entscheidet verbindlich über die KVdR. Der Rechner prüft nur die Vorversicherungszeit nach §5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V anhand deiner Eingaben. Andere Punkte wie Rentenanspruch, hauptberufliche Selbstständigkeit, Beamtenstatus, Befreiung oder §6 Absatz 3a SGB V werden nicht geprüft.
Quellen und Prüfung
- §5 SGB V: 9/10-Regel und Kinder
- DRV/GKV: gemeinsames Rundschreiben, Abschnitt A I 3.3.2
- DRV: Studientext29 KVdR
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
KVdR-Vorversicherungszeit. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/rente/kvdr-rechner

