Prozesskostenhilfe

PKH 2026 mit 619 € persönlichem Freibetrag und 282 € Erwerbsfreibetrag berechnen. Mit vier Regionen, Unterhaltseinkommen und Grenze von 48 Monatsraten.

Stand 24.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Anwendbare Freibeträge

Einkünfte nach Steuer/SV. Anerkannte Erwerbsaufwendungen nicht doppelt abziehen.

Nur deinen anerkannten Anteil, keine doppelte Anrechnung von Kosten anderer Haushaltsmitglieder.

Zum Beispiel angemessene Versicherungen, Erwerbsaufwendungen oder besondere Belastungen, soweit nicht bereits im Netto enthalten.

Je tatsächlich gesetzlich unterhaltene Person eine Zeile, zum Beispiel 10;0. Leer lassen, wenn niemand. Eigenes Einkommen vermindert den jeweiligen Freibetrag, nicht pauschal den der ganzen Familie.

Nicht schon anderweitig geschütztes Vermögen wie angemessenen Hausrat oder geschütztes Wohneigentum eintragen.

Beispiel: 10.000 € für dich plus 500 € für eine überwiegend unterhaltene Person. Familienkonstellation und Schutz nach § 90 SGB XII gesondert prüfen; nicht automatisch aus der Unterhaltsliste abgeleitet.

Für die Vier-Raten-Grenze des § 115 Abs. 4. Nicht automatisch sämtliche gegnerischen Kosten eingeschlossen.

Rechnerische Monatsrate260,00 €
Einzusetzendes Einkommen
520,00 €
Freibeträge für Partei und Unterhalt
1.330,00 €
Abzüge insgesamt
1.980,00 €
Geldbetrag oberhalb des eingetragenen Schutzes
0,00 €
Vier Raten plus Vermögenseinsatz
1.040,00 €
Prüfung der Vier-Raten-Grenze
Kosten über der Vier-Raten-Grenze; weitere Voraussetzungen bleiben zu prüfen
Obergrenze aus 48 unveränderten Monatsraten
12.480,00 €
Raten zur Deckung der restlichen eingegebenen Kosten?
24
  • Einkommens- und Vermögensmodell, keine Bewilligungsentscheidung. Erfolgsaussicht, Mutwilligkeit und Zumutbarkeit der Vermögensverwertung prüft das Gericht.
  • PKH schützt regelmäßig nicht vor Erstattung gegnerischer Anwaltskosten bei Unterliegen. Einkommen und Vermögen können nachträglich überprüft werden; Raten können sich ändern.
Berücksichtigte Unterhaltsfreibeträge
PersonFreibetragEigenes EinkommenVerbleibender Abzug
Person 1, 10 Jahre429,00 €0,00 €429,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. 2500 € Netto minus 1980 € anerkannte Abzüge = 520 € einzusetzendes Einkommen.
  2. Halbes Einkommen, volle Euro abgerundet; Raten unter 10 € entfallen: 260 €.
  3. Kosten über der Vier-Raten-Grenze; weitere Voraussetzungen bleiben zu prüfen

Was zeigt dir der Prozesskostenhilfe-Rechner?

Der Prozesskostenhilfe-Rechner schätzt, ob aus deinem Einkommen eine Monatsrate entsteht und ob eingetragenes Geldvermögen oberhalb des geschützten Betrags liegt. Er ersetzt keine Bewilligung durch das Gericht, hilft dir aber, die typischen Rechenschritte nachzuvollziehen.

Prozesskostenhilfe bedeutet: Das Gericht kann Kosten eines Verfahrens ganz oder teilweise vorstrecken, wenn deine wirtschaftlichen Verhältnisse das rechtfertigen und die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechnung allein entscheidet also nicht alles. Das Gericht prüft zusätzlich die Erfolgsaussicht, die Mutwilligkeit und die Nachweise zu Einkommen, Ausgaben, Unterhalt und Vermögen.

Trage im Rechner dein anrechenbares Nettoeinkommen, anerkannte Wohnkosten, weitere Abzüge, Unterhaltsberechtigte, verwertbare Geldwerte und die geschätzten Prozesskosten ein.

Wie wird das einzusetzende Einkommen bei der Prozesskostenhilfe berechnet?

Die Rechnung läuft in Worten so: Vom monatlich anrechenbaren Netto werden bei Erwerbstätigkeit der Erwerbsfreibetrag sowie der persönliche Freibetrag, berücksichtigte Unterhaltsfreibeträge und anerkannte Kosten abgezogen. Was danach bleibt, ist das einzusetzende Einkommen. Daraus wird die Rate abgeleitet.

Ein Beispiel mit Bundesfreibeträgen: Bei 2.500 € monatlich anrechenbarem Nettoeinkommen, Erwerbstätigkeit, 650 € anerkannten Wohn- und Heizkosten, weiteren Abzügen von 0 € und einem Kind im Alter von 10 Jahren ohne eigenes Einkommen werden insgesamt 1.980,00 € abgezogen. Daraus ergibt sich ein einzusetzendes Einkommen von 520,00 €.

Die Monatsrate wird anschließend nach der Staffel berechnet. Bei 520,00 € einzusetzendem Einkommen ergibt sich eine rechnerische Monatsrate von 260,00 €. Der berücksichtigte Unterhaltsfreibetrag für das Kind wird in diesem Beispiel mit 429 € angesetzt, eigenes Einkommen des Kindes mit 0 €, der Abzug ebenfalls mit 429 €.

Wichtig ist der Unterschied zwischen tatsächlichen Ausgaben und anerkannten Abzügen. Wenn du eine Ausgabe zwar hast, sie aber in der PKH-Prüfung nicht oder nur teilweise berücksichtigt wird, darf sie die Rechnung nicht voll mindern. Genau deshalb kommt es stark auf belegbare und anerkannte Beträge an.

Wie hoch sind die Prozesskostenhilfe-Freibeträge 2026?

Die Freibeträge hängen davon ab, welche Tabelle für deinen Fall angewendet wird. Der Rechner kann Bundesfreibeträge und die hinterlegten regionalen Werte unterscheiden. Bei gleicher Einnahme und gleichen Kosten kann dadurch eine andere Rate entstehen.

Region Persönlich Erwerbstätigkeit
Bundesfreibeträge 619,00 € 282,00 €
Landkreis Fürstenfeldbruck 649,00 € 295,00 €
Landeshauptstadt München 650,00 € 296,00 €
Landkreis München 637,00 € 290,00 €

Das zeigt sich im Vergleich: Bei 2.700 € Nettoeinkommen, Erwerbstätigkeit, 600 € Wohnkosten, 0 € weiteren Abzügen und einem Kind von 10 Jahren ohne eigenes Einkommen ergeben sich in der Landeshauptstadt München Freibeträge für Partei und Unterhalt von 1.392,00 €. Das einzusetzende Einkommen liegt bei 708,00 €, die Monatsrate bei 408,00 €.

Im Landkreis München liegen die Freibeträge für Partei und Unterhalt im gleichen Szenario bei 1.368,00 €. Das einzusetzende Einkommen beträgt 732,00 €, die Monatsrate 432,00 €. Der Unterschied entsteht hier also nicht durch andere Wohnkosten oder anderes Einkommen, sondern durch die angesetzten Freibeträge.

Wann fällt keine PKH-Rate an und wann steigt sie deutlich?

Eine Rate entsteht nur, wenn nach Abzug der anerkannten Beträge einzusetzendes Einkommen bleibt und die Ratenregel greift. Bei niedrigem Einkommen kann die Rate deshalb 0,00 € betragen, obwohl Einkommen vorhanden ist.

Die folgenden Beispiele verwenden die Bundesfreibeträge, Erwerbstätigkeit, keinen unterhaltsberechtigten Partner und ein Kind von 10 Jahren ohne eigenes Einkommen. Soweit nicht anders genannt, werden keine weiteren Abzüge angesetzt:

  • Bei 1.300 € Nettoeinkommen, Erwerbstätigkeit, 650 € Wohnkosten, 0 € weiteren Abzügen und einem Kind von 10 Jahren ohne eigenes Einkommen bleiben 0,00 € einzusetzendes Einkommen. Die Monatsrate beträgt 0,00 €.
  • Bei 1.800 € Nettoeinkommen, 700 € Wohn- und Heizkosten und 0 € weiteren Abzügen liegt das einzusetzende Einkommen ebenfalls bei 0,00 €. Auch hier beträgt die Rate 0,00 €.
  • Bei 2.500 € Nettoeinkommen und 900 € anerkannten Wohn- und Heizkosten bleiben 270,00 € einzusetzendes Einkommen. Die Monatsrate beträgt 135,00 €.
  • Bei 3.200 € Nettoeinkommen, 650 € Wohnkosten und 250 € weiteren anerkannten Abzügen bleiben 970,00 € einzusetzendes Einkommen. Die Monatsrate beträgt 670,00 €.
  • Bei 4.000 € Nettoeinkommen und 1.000 € Wohnkosten liegt das einzusetzende Einkommen bei 1.670,00 €. Die Monatsrate beträgt 1.370,00 €.

Die Staffel ist dabei nicht nur eine einfache Halbierung in jedem Bereich. Bis 600,00 € wird die Rate aus dem halben einzusetzenden Einkommen abgeleitet. Darüber greift die Regel, dass vom einzusetzenden Einkommen 300,00 € abgezogen werden. Oberhalb dieser Grenze steigt die Rate mit jedem zusätzlichen Euro einzusetzendem Einkommen stärker. Volle Euro werden abgerundet. Ergibt sich eine Monatsrate unter 10 €, wird keine Rate festgesetzt. Eine Rate von 0 € allein ist keine Bewilligung; Vermögen und weitere Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen.

Wie wirken Ehegatte, Kinder und Vermögen auf die PKH-Berechnung?

Unterhaltsberechtigte Personen können die Rechnung senken, eigenes Einkommen dieser Personen mindert aber ihren jeweiligen Freibetrag. Das ist ein häufiger Stolperpunkt: Das Einkommen des Partners oder eines Kindes wird nicht pauschal vom Familieneinkommen abgezogen, sondern beim passenden Unterhaltsfreibetrag berücksichtigt.

Bei Bundesfreibeträgen, Erwerbstätigkeit und 0 € weiteren Abzügen ergeben sich folgende Beispiele: Bei 2.400 € Nettoeinkommen des Antragstellers, einem unterhaltsberechtigten Ehegatten mit 1.200 € eigenem anrechenbarem Einkommen, 650 € Wohnkosten und einem Kind von 10 Jahren ohne eigenes Einkommen ergibt die Rechnung 420,00 € einzusetzendes Einkommen und eine Monatsrate von 210,00 €. Bei 1.900 € Nettoeinkommen und 800 € eigenem Einkommen des Partners bleiben mit ebenfalls 650 € Wohnkosten und demselben Kind in der Vergleichsrechnung 0,00 € einzusetzendes Einkommen und 0,00 € Monatsrate.

Auch Vermögen kann zählen. Der Rechner trennt zwischen grundsätzlich verwertbaren Geldwerten und dem eingetragenen geschützten Geldbetrag. Bei 15.000 € verwertbarem Vermögen und 10.500 € geschütztem Betrag liegt der Geldbetrag oberhalb des eingetragenen Schutzes bei 4.500,00 €. Bei 8.000 € Geldvermögen und 12.000 € Schonvermögen liegt er bei 0,00 €.

Die Schutzprüfung ist rechtlich sensibel. Angemessener Hausrat, geschütztes Wohneigentum und Härtefälle können anders zu behandeln sein als frei verfügbares Geld. Der Rechner bildet die eingegebenen Geldwerte ab, ersetzt aber keine Prüfung nach § 90 SGB XII. Der geschützte Geldbetrag ist eine eigene Eingabe, keine pauschale Schongrenze für jede Familie.

Welche typischen Fehler solltest du beim PKH-Rechner vermeiden?

Achte vor allem darauf, nur Beträge einzutragen, die in der PKH-Prüfung wirklich anrechenbar oder anerkannt sind. Kleine Eingabefehler können die Rate stark verändern.

Typische Fehler sind:

  • Erwerbsaufwendungen doppelt abziehen, obwohl sie schon im anrechenbaren Netto berücksichtigt wurden.
  • Die gesamten Wohnkosten des Haushalts eintragen, obwohl nur dein anerkannter Anteil zählt.
  • Einkommen von Partner oder Kind falsch behandeln. Es mindert den jeweiligen Freibetrag, nicht automatisch alle Freibeträge zusammen.
  • Vermögen eintragen, ohne zwischen verwertbaren Geldwerten und geschütztem Betrag zu unterscheiden.
  • Die eingegebenen Prozesskosten mit allen denkbaren Kosten verwechseln. Die PKH erfasst nicht automatisch sämtliche gegnerischen Kosten.

Beachte auch die Vier-Raten-Prüfung. In mehreren Beispielen lautet die Prüfung: Kosten über der Vier-Raten-Grenze; weitere Voraussetzungen bleiben zu prüfen. Bei 6.000 € voraussichtlichen Prozesskosten, 260,00 € Monatsrate und 0,00 € Vermögenseinsatz liegt der Wert für Vier Raten plus Vermögenseinsatz bei 1.040,00 €. Die Obergrenze aus 48 unveränderten Monatsraten beträgt in diesem Beispiel 12.480,00 €.

Übersteigen die voraussichtlichen erfassten Prozesskosten vier Monatsraten zuzüglich des einzusetzenden Vermögens nicht, scheidet PKH nach dieser Kostengrenze aus. Auch Gleichstand reicht für den Ausschluss. Die Anzeige aus 48 Raten ist nur eine rechnerische Obergrenze; sie bedeutet nicht, dass du mehr als die tatsächlich zu deckenden Kosten zahlen musst.

Tabellen zum Nachschlagen

PKH-Monatsrate nach einzusetzendem Einkommen

§ 115 Abs. 2 ZPO, nach allen anerkannten Abzügen.
Einzusetzendes EinkommenMonatsrate
0,00 €0,00 €
19,00 €0,00 €
20,00 €10,00 €
100,00 €50,00 €
520,00 €260,00 €
600,00 €300,00 €
601,00 €301,00 €
800,00 €500,00 €
1.000,00 €700,00 €

Persönlicher und Erwerbsfreibetrag 2026

RegionPersönlichErwerbstätigkeit
Bundesfreibeträge619,00 €282,00 €
Landkreis Fürstenfeldbruck649,00 €295,00 €
Landeshauptstadt München650,00 €296,00 €
Landkreis München637,00 €290,00 €

Beispiele zum Ausprobieren

Prozesskostenhilfe als Grafik

Die wichtigsten Werte als Bild, frei nutzbar mit Quellenlink auf diese Seite (Lizenz CC BY 4.0).

Prozesskostenhilfe: Bei 2.500 € Nettoeinkommen, Erwerbstätigkeit, 650 € anerkannten Wohnkosten und einem Kind von 6 bis 13 Jahren ohne eigenes Einkommen bleiben nach den Bundesfreibeträgen 520 € einzusetzendes Einkommen. Die rechnerische PKH-Monatsrate beträgt 260 €.
Auf einen Blick
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PKH-Monatsrate nach einzusetzendem Einkommen (Tabelle)
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Häufige Fragen

Wie berechnet man die PKH-Rate?

Die PKH-Rate wird aus dem einzusetzenden Einkommen berechnet. Bis 600,00 € wird die Rate als halbes Einkommen angesetzt, volle Euro werden abgerundet; bei höheren Beträgen gilt die Regel mit 300,00 € Abzug. Bei 520,00 € einzusetzendem Einkommen beträgt die Monatsrate 260,00 €. Eine berechnete Rate unter 10 € entfällt.

Wie hoch ist die PKH-Rate bei 2.500 € netto?

Bei 2.500 € Nettoeinkommen, Bundesfreibeträgen, Erwerbstätigkeit, 650 € Wohnkosten, keinen weiteren Abzügen, keinem unterhaltsberechtigten Partner und einem Kind von 10 Jahren ohne eigenes Einkommen beträgt die rechnerische Monatsrate 260,00 €. Das einzusetzende Einkommen liegt bei 520,00 €, die gesamten Abzüge bei 1.980,00 €.

Wann bekomme ich Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung?

Eine rechnerische Rate entfällt, wenn kein einzusetzendes Einkommen bleibt oder die abgerundete Monatsrate unter 10 € liegt. Beispiel: Mit Bundesfreibeträgen, Erwerbstätigkeit, 1.300 € netto, 650 € Wohnkosten, einem Kind von 10 Jahren ohne Einkommen und keinen weiteren Abzügen ergibt sich Rate 0 €. Eine Bewilligung hängt zusätzlich von Vermögen und rechtlichen Voraussetzungen ab.

Wie wirkt sich ein Ehegatte auf die Prozesskostenhilfe aus?

Eigenes anrechenbares Einkommen des Ehegatten mindert dessen Unterhaltsfreibetrag bis höchstens auf 0 €. Beispiel mit Bundesfreibeträgen und Erwerbstätigkeit: 2.400 € eigenes Netto, 1.200 € Partnereinkommen, 650 € Wohnkosten, ein Kind von 10 Jahren ohne Einkommen und keine weiteren Abzüge ergeben 420,00 € einzusetzendes Einkommen und 210,00 € Rate.

Was zählt als Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe?

Schonvermögen ist der Teil des Vermögens, der nicht für Prozesskosten eingesetzt werden muss. In der Rechnung mit 15.000 € verwertbarem Vermögen und 10.500 € geschütztem Betrag bleiben 4.500,00 € oberhalb des Schutzes. Was rechtlich geschützt ist, hängt von § 90 SGB XII und den konkreten Umständen ab.

Wie hoch sind die PKH-Freibeträge 2026 in München?

In der Landeshauptstadt München sind 2026 im Rechner 650,00 € persönlicher Freibetrag und 296,00 € Erwerbsfreibetrag hinterlegt. Bei 2.700 € Nettoeinkommen, 600 € Wohnkosten, Erwerbstätigkeit, keinen weiteren Abzügen und einem Kind von 10 Jahren ohne Einkommen ergeben sich Freibeträge für Partei und Unterhalt von 1.392,00 €.

Welche Kosten übernimmt die Prozesskostenhilfe?

PKH betrifft die erfassten Gerichtskosten und bei entsprechender Beiordnung die eigenen Anwaltskosten. Eine Pflicht zur Erstattung gegnerischer Kosten wird dadurch grundsätzlich nicht aufgehoben. Die angezeigte Rate sagt nicht allein, welche Kosten übernommen werden. Bei 12.000 € erfassten Kosten, 260,00 € unveränderter Monatsrate und 0 € Vermögenseinsatz wären rechnerisch 47 Raten erforderlich, wobei die letzte Rate nur den verbleibenden Betrag deckt.

Kann die bewilligte Prozesskostenhilfe später überprüft werden?

Ja, eine bewilligte Prozesskostenhilfe kann später überprüft werden. Wenn sich Einkommen, anerkannte Belastungen, Unterhalt oder Vermögen ändern, kann sich auch die Rate ändern. Der Rechner zeigt nur die eingegebene Situation; er sagt nicht sicher voraus, wie ein Gericht spätere Änderungen bewertet.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
24.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Prozesskostenhilfe. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/recht/prozesskostenhilfe-rechner