Gesetzliche Erbfolge

Berechne Erbquoten mit 3 Güterständen, Kindern, Enkeln oder Eltern. Mit Stammprinzip, Geschwisterzweigen und Verteilung des Nachlasses nach Schulden.

Stand 24.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Ehe und Güterstand

Unverheiratete Lebensgefährten haben kein gesetzliches Ehegattenerbrecht. Scheidung, eingetragene Lebenspartnerschaft und Sondervereinbarungen individuell prüfen.

Vorhandene Verwandte

Je Zeile Name;0 für ein lebendes Kind. Bei vorverstorbenem Kind: Name;Zahl seiner lebenden Kinder (deiner Enkel). Verstorbene Kinder ohne Nachkommen weglassen. Keine Urenkel-Simulation.

Nur Eigentum der verstorbenen Person. Bei Gütergemeinschaft nicht das gesamte gemeinsame Vermögen eintragen.

Rechnerischer Nettonachlass450.000,00 €
Ehegattenquote
50 %
Ehegattenanteil
225.000,00 €
Quote der Verwandten
50 %
Berücksichtigte Kinderstämme
2
  • 1/4 neben Kindern (§ 1931 Abs. 1 BGB) + 1/4 Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 1 BGB)
  • Nur gesetzliche Erbfolge ohne Testament, Erbvertrag, Ausschlagung, Erbverzicht oder Erbunwürdigkeit. Adoption, internationale Fälle und Scheidung erfordern gesonderte Prüfung.
  • Lebende Kinder schließen ihre Nachkommen aus. Vorverstorbene Kinder werden hier nur durch lebende Enkel vertreten; weitere Generationen sind nicht abgebildet. Gleiches gilt sinngemäß in Geschwisterstämmen.
  • Bruchquoten sind exakt, Geldbeträge je Tabellenzeile auf Cent gerundet. Erbschaftsteuer, Pflichtteilsansprüche und die konkrete Teilung von Gegenständen sind nicht enthalten.
Gesetzliche Anteile nach Stämmen
Erbberechtigte Person / StammBruchteilQuoteNachlassanteil
Kind A1/425 %112.500,00 €
Kind B1/425 %112.500,00 €
Ehepartner1/250 %225.000,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. 500000 € Vermögen - 50000 € Verbindlichkeiten = 450000 € Nettonachlass.
  2. Ehepartner: 50 %, Verwandte: 50 %. Die Tabelle löst die Verteilung innerhalb der erbberechtigten Stämme auf.

Wie funktioniert der Erbrechner für die gesetzliche Erbfolge?

Der Erbrechner ordnet zuerst ein, ob ein erbberechtigter Ehepartner vorhanden ist und welcher Güterstand gilt. Danach schaut er auf die erbberechtigten Verwandten: Gibt es Kinder oder deren Nachkommen, gehen Eltern und Geschwisterzweige nicht in die Verteilung ein. Gibt es keine Nachkommen, kommen Eltern und gegebenenfalls Geschwisterzweige ins Spiel. Sind weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, erbt der erbberechtigte Ehepartner allein.

Für die Eingabe wählst du Ehe und Güterstand, die vorhandenen Verwandten und trägst anschließend Vermögen sowie Nachlassverbindlichkeiten ein.

Wichtig ist die Reihenfolge der Prüfung. Kinder schließen entferntere Verwandte aus. Ein vorverstorbenes Kind wird aber nicht einfach ignoriert, wenn es selbst lebende Kinder hat. Dann wird nach Stämmen verteilt: Der Stamm des verstorbenen Kindes bleibt erhalten, und dessen Anteil wird innerhalb dieses Stamms weitergegeben. Genau deshalb unterscheidet die Rechnung zwischen lebenden Kindern und Enkelkindern im Stamm eines verstorbenen Kindes.

Wie rechnet man die gesetzliche Erbquote aus?

Die Rechnung besteht aus zwei Schritten. In Worten lautet die Formel: Zum Nachlass gehörendes Vermögen minus Nachlassverbindlichkeiten ergibt den rechnerischen Nettonachlass. Dieser Nettonachlass wird danach nach Ehegattenquote und Verwandtenquote verteilt. Innerhalb der Verwandtenquote wird nach Stämmen aufgeteilt.

Ein Beispiel: Zum Nachlass gehören 500.000 €, außerdem bestehen 50.000 € Nachlassverbindlichkeiten. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Nettonachlass von 450.000,00 €. Bei Ehe in Zugewinngemeinschaft und zwei lebenden Kindern beträgt die Ehegattenquote 50 %. Der Ehepartner erhält 225.000,00 €. Die Quote der Verwandten beträgt ebenfalls 50 %. Bei den berücksichtigten Kinderstämmen sind es 2 Stämme: Kind A erhält 112.500,00 €, Kind B erhält 112.500,00 €. In Bruchteilen entspricht das 1/2 für den Ehepartner und 1/4 für jedes Kind.

Dass der Rechner mit dem Nettonachlass arbeitet, ist entscheidend. Verbindlichkeiten mindern den rechnerischen Betrag, der verteilt wird. Es geht also nicht nur um das vorhandene Vermögen, sondern um den Betrag nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten. Ob eine Verbindlichkeit tatsächlich zum Nachlass gehört, kann im Einzelfall rechtlich zu prüfen sein.

Was ändert der Güterstand bei Ehepartner und Kindern?

Der Güterstand kann die Ehegattenquote deutlich verändern. Bei Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner neben Kindern in den Beispielen eine Quote von 50 %. Das zeigt sich auch bei größeren Familien: Bei 1.000.000 € Nachlass und 0 € Schulden mit drei Kindern beträgt der rechnerische Nettonachlass 1.000.000,00 €. Der Ehepartner erhält 500.000,00 €, die Quote der Verwandten beträgt 50 %, berücksichtigt werden 3 Kinderstämme.

Anders kann es bei Gütertrennung aussehen. Bei einem Kind, Ehepartner in Gütertrennung, 250.000 € Nachlass und 10.000 € Schulden ergibt sich ein Nettonachlass von 240.000,00 €. Die Ehegattenquote beträgt 50 %, der Ehegattenanteil 120.000,00 €. Bei zwei Kindern in Gütertrennung, 500.000 € Vermögen und 100.000 € Nachlassverbindlichkeiten zeigt die Rechnung dagegen 400.000,00 € Nettonachlass, 33,33 % Ehegattenquote, 133.333,33 € Ehegattenanteil und 66,67 % Quote der Verwandten.

Bei Gütergemeinschaft ist besondere Vorsicht nötig. Im Beispiel mit 600.000 € Vermögen und 100.000 € Schulden ergibt sich ein rechnerischer Nettonachlass von 500.000,00 €. Der Ehepartner erhält bei zwei Kindern 25 %, also 125.000,00 €. Die Verwandtenquote beträgt 75 %. Trage bei Gütergemeinschaft nicht vorschnell das gesamte gemeinsame Vermögen ein, sondern nur das Vermögen, das wirklich zum Nachlass der verstorbenen Person gehört.

Was passiert ohne Kinder: Eltern, Geschwisterzweige und Ehepartner

Sind keine Kinder oder sonstigen Nachkommen vorhanden, wird die gesetzliche Erbfolge anders aufgebaut. Dann sind Eltern und gegebenenfalls Geschwisterzweige relevant. Leben beide Eltern und gibt es einen Ehepartner in Zugewinngemeinschaft, zeigt das Beispiel bei 500.000 € Vermögen und 50.000 € Verbindlichkeiten einen rechnerischen Nettonachlass von 450.000,00 €. Die Ehegattenquote beträgt 75 %, der Ehegattenanteil 337.500,00 €. Die Quote der Verwandten beträgt 25 %. Mutter und Vater erhalten jeweils 56.250,00 €.

Lebt nur die Mutter, gibt es keinen väterlichen Geschwisterzweig und besteht eine Ehe in Zugewinngemeinschaft, zeigt das Beispiel bei 300.000 € Nachlass und 0 € Schulden einen Nettonachlass von 300.000,00 €. Der Ehepartner erhält 75 %, also 225.000,00 €. Die Quote der Verwandten beträgt 25 %. Lebt nur der Vater, während die Mutter ohne weiteren erbberechtigten Zweig verstorben ist, ergibt das Beispiel bei 400.000 € Vermögen und 20.000 € Schulden einen Nettonachlass von 380.000,00 €. Der Ehepartner erhält 285.000,00 €, die Verwandtenquote bleibt 25 %.

Wenn keine Kinder vorhanden sind und weder Mutter noch Vater leben, kann es auf weitere Verwandte ankommen. Im Beispiel mit der Auswahl, dass keine 1./2. Ordnung und keine Großeltern vorhanden sind, beträgt die Ehegattenquote 100 %. Bei 450.000,00 € Nettonachlass entspricht das einem Ehegattenanteil von 450.000,00 €.

Bei verstorbenen Eltern werden deren Zweige getrennt verteilt. Vollgeschwister gehören deshalb in beide Listen und erhalten die Summe beider Anteile. Halbgeschwister gehören nur zum gemeinsamen Elternteil. Lebt ein Elternteil, schließt er seine Nachkommen innerhalb dieses Zweiges aus. Vorverstorbene Geschwister können hier nur durch ihre lebenden Kinder vertreten werden; weitere Generationen und Großelternzweige werden nicht simuliert.

Typische Fehler bei der gesetzlichen Erbquote

Ein häufiger Fehler ist, den Nachlass mit dem Familienvermögen zu verwechseln. In die Rechnung gehört nur das Vermögen der verstorbenen Person. Das gilt besonders bei Ehe und gemeinsamen Konten, Immobilien oder Gütergemeinschaft. Der Rechner kann nur mit den Werten arbeiten, die du einträgst.

Der zweite Fehler betrifft Schulden. Nachlassverbindlichkeiten gehören in die Rechnung, private Schulden anderer Familienmitglieder nicht. Im Beispiel mit 750.000 € Vermögen und 50.000 € Verbindlichkeiten ergibt sich ein rechnerischer Nettonachlass von 700.000,00 €. Bei Ehe in Zugewinngemeinschaft und vier Kindern beträgt der Ehegattenanteil 350.000,00 €, die Quote der Verwandten 50 %.

Der dritte Fehler ist die falsche Behandlung verstorbener Kinder. Wenn ein Kind vorverstorben ist und eigene Kinder hinterlässt, kann dessen Stamm weiter berücksichtigt werden. Bei 450.000 € Nettonachlass, Ehe in Zugewinngemeinschaft, Kind A und zwei Enkeln im Stamm Kind B erhält der Ehepartner 225.000,00 €. Kind A erhält 112.500,00 €. Enkel 1 im Stamm Kind B und Enkel 2 im Stamm Kind B erhalten jeweils 56.250,00 €.

Grenze der Rechnung: Sie bildet die gesetzliche Erbfolge nach den eingegebenen Daten ab. Testament, Erbvertrag, Ausschlagung, Scheidung, Pflichtteilsfragen, Auslandsbezug oder unklare Eigentumsverhältnisse können das Ergebnis ändern. Bruchquoten sind exakt; angezeigte Prozente und Geldbeträge sind gerundet. Die einzelnen Centbeträge können deshalb in der Summe geringfügig vom Nettonachlass abweichen. Ein überschuldeter Nachlass wird nicht als positiver Erbteil verteilt; Erbenhaftung oder Ausschlagung musst du gesondert klären.

Tabellen zum Nachschlagen

Ehegattenquote neben Kindern: Güterstände im Vergleich

Lebende Kinder, keine Nachkommen vorverstorbener Kinder. Gesetzliche Erbfolge; Betrag ohne Einfluss auf Quote.
KinderZugewinnGütertrennungGütergemeinschaft
150 %50 %25 %
250 %33,33 %25 %
350 %25 %25 %
450 %25 %25 %
550 %25 %25 %

Beispiele zum Ausprobieren

Gesetzliche Erbfolge als Grafik

Die wichtigsten Werte als Bild, frei nutzbar mit Quellenlink auf diese Seite (Lizenz CC BY 4.0).

Gesetzliche Erbfolge: Bei gesetzlicher Erbfolge erhält ein Ehepartner in Zugewinngemeinschaft neben Kindern die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte geht zu gleichen Teilen an die Kinderstämme. Bei 2 lebenden Kindern erbt damit jedes Kind ein Viertel. Testament und Erbvertrag können die Verteilung ändern.
Auf einen Blick
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Ehegattenquote neben Kindern: Güterstände im Vergleich (Tabelle)
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Häufige Fragen

Wie hoch ist die gesetzliche Erbquote bei Ehepartner und 2 Kindern?

Bei Zugewinngemeinschaft beträgt die Ehegattenquote 50 % und die Quote der Verwandten 50 %. Im Beispiel mit 500.000 € Vermögen und 50.000 € Verbindlichkeiten ergibt sich ein Nettonachlass von 450.000,00 €. Der Ehepartner erhält 225.000,00 €, Kind A und Kind B erhalten jeweils 112.500,00 €.

Wie viel erbt der Ehepartner bei 3 Kindern in Zugewinngemeinschaft?

Der Ehepartner erbt 50 % des Nettonachlasses. Bei 1.000.000 € Nachlass und 0 € Schulden sind das 500.000,00 €. Die übrigen 50 % gehen an die Verwandten. In der Rechnung werden 3 Kinderstämme berücksichtigt.

Was erbt der Ehepartner bei Gütertrennung und 2 Kindern?

Bei Gütertrennung und 2 Kindern beträgt die Ehegattenquote exakt 1/3, angezeigt als gerundete 33,33 %. Im Beispiel mit 500.000 € Vermögen und 100.000 € Nachlassverbindlichkeiten ergibt sich ein Nettonachlass von 400.000,00 €. Der Ehepartner erhält 133.333,33 €, die Verwandtenquote beträgt 66,67 %.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge ohne Ehepartner und mit Kindern?

Ohne erbberechtigten Ehepartner beträgt die Ehegattenquote 0 % und die Quote der Verwandten 100 %. Bei 200.000 € Nachlass und 0 € Schulden mit 2 Kindern liegt der rechnerische Nettonachlass bei 200.000,00 €. Die Verteilung läuft dann über die berücksichtigten Kinderstämme.

Wer erbt, wenn keine Kinder da sind, aber beide Eltern leben?

Bei Ehe in Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner 75 % und die Verwandtenquote beträgt 25 %. Im Beispiel mit 450.000,00 € Nettonachlass erhält der Ehepartner 337.500,00 €. Mutter und Vater werden als Eltern berücksichtigt.

Was passiert, wenn ein Kind verstorben ist und Enkel vorhanden sind?

Der Stamm des verstorbenen Kindes bleibt in der gesetzlichen Erbfolge erhalten. Bei 450.000 € Nettonachlass, Zugewinngemeinschaft, Kind A und 2 Enkeln im Stamm Kind B erhält Kind A 112.500,00 €. Enkel 1 im Stamm Kind B und Enkel 2 im Stamm Kind B erhalten jeweils 56.250,00 €. Der Ehepartner erhält 225.000,00 €.

Wie wirkt sich Gütergemeinschaft bei Kindern auf die Erbquote aus?

Bei Gütergemeinschaft und 2 Kindern beträgt die Ehegattenquote im Beispiel 25 %. Aus 600.000 € Vermögen und 100.000 € Schulden wird ein Nettonachlass von 500.000,00 €. Der Ehepartner erhält 125.000,00 €, die Quote der Verwandten beträgt 75 %.

Ersetzt der Erbrechner eine rechtliche Beratung?

Nein, der Erbrechner zeigt eine rechnerische Orientierung zur gesetzlichen Erbfolge. Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Ausschlagung, Scheidung, Güterstandsvereinbarungen oder unklare Vermögenszuordnung können die tatsächliche Verteilung ändern. Bei Streit oder Sonderfällen solltest du das Ergebnis rechtlich prüfen lassen.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
24.09.2026, Werte gültig ab 24.09.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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