Minijob-Rechner
Minijob 2026: Bei 603 € bleiben dir 581,29 € netto, der Arbeitgeber zahlt 187,95 € Abgaben. Mit Privathaushalt, RV-Befreiung, Stunden und Midijob-Übergang.
- Einordnung
- Minijob (geringfügig entlohnt)
- Abstand zur Minijob-Grenze (603 €)?
- 0,00 €
- Dein Rentenbeitrag (Eigenanteil)
- 21,71 €
- Deine Lohnsteuer (inkl. Soli/Kirchensteuer)
- 0,00 €
- Deine Sozialabgaben gesamt
- 21,71 €
- Abgaben des Arbeitgebers
- 187,95 €
- Kosten für den Arbeitgeber gesamt
- 790,95 €
- Aufschlag auf den Lohn
- 31,17 %
- Arbeitsstunden pro Monat bei diesem Verdienst
- 43,38 h
- Maximale Minijob-Stunden pro Monat
- 43,38 h
- Maximale Stunden pro Woche (Durchschnitt)
- 10,01 h
- Jahresverdienst (Grenze 2026: 7.236 €)
- 7.236,00 €
- Rentenplus je Jahr Minijob (Monatsrente)?
- 5,92 €
- 2027: Die Minijob-Grenze steigt auf 633 € (Mindestlohn 14,60 €). Beschlossen ist eine KV-Pauschale von 14,6 % zzgl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag statt 13 %; die Pauschsteuer von 5 % statt 2 % ist bisher nur im Regierungsentwurf.
Abgaben im Detail
| Posten | Satz | Du zahlst | Arbeitgeber zahlt |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 15,00 % AG + 3,60 % AN | 21,71 € | 90,45 € |
| Krankenversicherung (Pauschale) | 13,00 % | 0,00 € | 78,39 € |
| Pauschsteuer | 2,00 % | 0,00 € | 12,06 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,80 % | 0,00 € | 4,82 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | 0,00 € | 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 0,00 € | 0,90 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Minijob-Grenze 2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet 603 €
- Dein Rentenbeitrag: 603,00 € × 18,6 % − Arbeitgeberanteil 15 % = 21,71 €
- Netto = 603,00 € − 21,71 € − 0,00 € Steuern = 581,29 €
- Arbeitgeber: 603,00 € + 187,95 € Abgaben = 790,95 €
- Maximale Stunden: 603 € ÷ 13,90 € = 43,38 h im Monat
Was zeigt dir der Minijob-Rechner 2026?
Der Minijob-Rechner zeigt dir, was von deinem Bruttoverdienst übrig bleibt, welche Abgaben dein Arbeitgeber trägt und ob dein Job noch als Minijob zählt. Für die Einordnung ist der regelmäßige Monatsverdienst maßgeblich. Liegt er innerhalb der Grenze, wird der Job als geringfügig entlohnter Minijob behandelt. Darüber beginnt der Midijob-Übergangsbereich.
Du gibst Monatsverdienst, Arbeitgeberart, Stundenlohn, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Lohnsteuerart ein und bekommst Netto, Arbeitgeberkosten, Stunden und Einordnung angezeigt.
Typisch ist der Unterschied zwischen Betrieb und Privathaushalt. Im Betrieb fallen andere Pauschalbeiträge an als bei einer Putzhilfe im Privathaushalt. Auch die Rentenversicherung macht viel aus: Ohne Befreiung zahlst du einen Eigenanteil, mit Befreiung bleibt dein Brutto im Minijob oft vollständig als Netto erhalten, wenn keine individuelle Lohnsteuer anfällt. Dafür entstehen geringere Rentenansprüche.
Wie rechnet man den Minijob 2026 aus?
Die Grenze ergibt sich aus dem Mindestlohn: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, anschließend aufgerundet. Für 2026 lautet die Rechnung: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € - daraus wird 603 €.
Ein Beispiel im Betrieb mit 603 € Monatsverdienst, gesetzlicher Krankenversicherung und pauschaler Lohnsteuer: Dein Rentenbeitrag beträgt 21,71 €. Lohnsteuer zahlst du in dieser Variante selbst 0,00 €. Das Netto ergibt sich aus Brutto minus Rentenbeitrag minus eigene Steuer: 603,00 € - 21,71 € - 0,00 € = 581,29 €.
Für den Arbeitgeber kommt zum Lohn ein Paket aus Pauschalabgaben hinzu. Im Beispiel sind das 187,95 €. Die gesamten Arbeitgeberkosten liegen dadurch bei 790,95 €. Der Aufschlag auf den Lohn beträgt 31,17 %. Bei einem Stundenlohn von 13,90 € entspricht der Verdienst 43,38 h im Monat. Genau dieser Stundenwert ist zugleich die maximale Minijob-Stundenzahl bei diesem Stundenlohn.
Minijob netto: Betrieb, Privathaushalt und Rentenversicherung
Bei gleichem Brutto kann dein Netto je nach Arbeitgeberart und Rentenversicherung unterschiedlich ausfallen. Im Betrieb ist der Eigenanteil zur Rentenversicherung niedriger als im Privathaushalt. Dafür trägt der Betrieb höhere Pauschalabgaben.
Beispiele:
| Fall | Brutto | Netto | Arbeitgeberkosten |
|---|---|---|---|
| Betrieb, mit Rentenbeitrag | 603 € | 581,29 € | 790,95 € |
| Privathaushalt, mit Rentenbeitrag | 300 € | 259,20 € | 343,86 € |
| Betrieb, RV-Befreiung | 520 € | 520,00 € | 682,08 € |
Im Privathaushalt sieht die Rechnung anders aus: Bei 300 € Monatsverdienst bleiben 259,20 € netto. Der Eigenanteil zur Rentenversicherung liegt bei 40,80 €, die Arbeitgeberabgaben bei 43,86 €. Die gesamten Kosten für den Haushalt betragen 343,86 €. Zusätzlich kann für den Haushalt eine Steuerermäßigung von 510,00 € pro Jahr berücksichtigt werden.
Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, fällt dein Eigenanteil weg. Bei 520 € im Betrieb bleiben dann 520,00 € netto. Der Arbeitgeber zahlt trotzdem Abgaben, hier 162,08 €, sodass die Gesamtkosten 682,08 € betragen. Das kann kurzfristig attraktiv sein, hat aber Auswirkungen auf Rentenansprüche.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?
Die zulässigen Stunden hängen direkt von deinem Stundenlohn ab. Die Formel ist einfach: Minijob-Grenze geteilt durch Stundenlohn. Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden passen in die Grenze.
Bei 13,90 € sind 43,38 h im Monat möglich. Im Durchschnitt entspricht das 10,01 h pro Woche. Bei 15,00 € sind es 40,20 h im Monat und 9,28 h pro Woche. Bei 20,00 € sinkt der Wert auf 30,15 h im Monat und 6,96 h pro Woche.
Achte dabei auf den regelmäßigen Verdienst. Wenn du in einzelnen Monaten mehr arbeitest, kann die Einordnung kippen, wenn der regelmäßige Monatsverdienst nicht mehr zur Grenze passt. Der Rechner zeigt deshalb auch den Abstand zur Grenze. Bei 500 € im Betrieb bleiben 103,00 € Abstand. Bei 603 € sind es 0,00 €. Bei 1.000 € steht der Abstand mit -397,00 €, der Job wird als Midijob im Übergangsbereich eingeordnet.
Typische Fehler beim Minijob-Rechner vermeiden
Ein häufiger Fehler ist, nur auf dein Netto zu schauen. Für dich ist das Netto zentral, für den Arbeitgeber zählen aber die Gesamtkosten. Bei 603 € im Betrieb bekommst du 581,29 € netto, der Arbeitgeber zahlt 790,95 €. Bei 603 € im Privathaushalt mit RV-Befreiung bekommst du 603,00 € netto, die Gesamtkosten liegen bei 691,16 €.
Der zweite Fehler ist die falsche Steuerart. Bei pauschaler Lohnsteuer trägt der Arbeitgeber die Pauschsteuer, dein eigener Steuerabzug beträgt im Beispiel 0,00 €. Wird nach Steuerklasse abgerechnet, kann das anders aussehen. In Steuerklasse VI bei 603 € bleiben 504,79 € netto, weil 76,50 € Lohnsteuer abgezogen werden. In Steuerklasse III mit Kirchensteuerpflicht zeigt das Beispiel dagegen 581,29 € netto und 0,00 € Lohnsteuer.
Der dritte Fehler betrifft private Krankenversicherung. Bei 450 € im Betrieb mit privater Krankenversicherung bleiben 433,80 € netto. Die Arbeitgeberkosten liegen bei 531,77 €, der Aufschlag bei 18,17 %. Das unterscheidet sich von der Rechnung mit gesetzlicher Krankenversicherung, weil die Krankenversicherungs-Pauschale des Arbeitgebers anders behandelt wird.
Die Berechnung ist eine Modellrechnung für typische Fälle. Eine Lohnabrechnung kann durch weitere Angaben, Besonderheiten im Arbeitsvertrag oder steuerliche Details abweichen. Wenn es um verbindliche Einstufung, Steuern oder Sozialversicherung geht, klärst du Sonderfälle am besten mit der abrechnenden Stelle.
Tabellen zum Nachschlagen
Minijob-Tabelle 2026: Netto und Abgaben von 100 bis 603 €
| Verdienst | Netto (Betrieb) | AG-Kosten Betrieb | Netto (Privathaushalt) | AG-Kosten Haushalt |
|---|---|---|---|---|
| 100 € | 82,45 € | 131,17 € | 72,45 € | 114,62 € |
| 150 € | 139,95 € | 196,76 € | 124,95 € | 171,93 € |
| 175 € | 168,70 € | 229,55 € | 151,20 € | 200,59 € |
| 200 € | 192,80 € | 262,34 € | 172,80 € | 229,24 € |
| 250 € | 241,00 € | 327,93 € | 216,00 € | 286,55 € |
| 300 € | 289,20 € | 393,51 € | 259,20 € | 343,86 € |
| 350 € | 337,40 € | 459,10 € | 302,40 € | 401,17 € |
| 400 € | 385,60 € | 524,68 € | 345,60 € | 458,48 € |
| 450 € | 433,80 € | 590,27 € | 388,80 € | 515,79 € |
| 500 € | 482,00 € | 655,85 € | 432,00 € | 573,10 € |
| 520 € | 501,28 € | 682,08 € | 449,28 € | 596,02 € |
| 538 € | 518,63 € | 705,69 € | 464,83 € | 616,65 € |
| 556 € | 535,98 € | 729,30 € | 480,38 € | 637,29 € |
| 603 € | 581,29 € | 790,95 € | 520,99 € | 691,16 € |
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten? (603 € nach Stundenlohn)
| Stundenlohn | Stunden pro Monat | Stunden pro Woche | Stunden pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 13,90 € | 43,38 | 10,01 | 520,6 |
| 14,00 € | 43,07 | 9,94 | 516,9 |
| 14,50 € | 41,59 | 9,60 | 499,0 |
| 15,00 € | 40,20 | 9,28 | 482,4 |
| 15,50 € | 38,90 | 8,98 | 466,8 |
| 16,00 € | 37,69 | 8,70 | 452,3 |
| 17,00 € | 35,47 | 8,19 | 425,6 |
| 18,00 € | 33,50 | 7,73 | 402,0 |
| 19,00 € | 31,74 | 7,32 | 380,8 |
| 20,00 € | 30,15 | 6,96 | 361,8 |
| 22,00 € | 27,41 | 6,33 | 328,9 |
| 25,00 € | 24,12 | 5,57 | 289,4 |
| 30,00 € | 20,10 | 4,64 | 241,2 |
Minijob-Grenze seit 2013: 450, 520, 538, 556, 603 und 633 Euro
| Gültig ab | Mindestlohn | Minijob-Grenze | Jahresgrenze |
|---|---|---|---|
| 01.01.2013 | - | 450 € | 5.400 € |
| 01.10.2022 | 12,00 € | 520 € | 6.240 € |
| 01.01.2024 | 12,41 € | 538 € | 6.456 € |
| 01.01.2025 | 12,82 € | 556 € | 6.672 € |
| 01.01.2026 | 13,90 € | 603 € | 7.236 € |
| 01.01.2027 | 14,60 € | 633 € | 7.596 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 € im Monat. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 € und der Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Im Jahr entspricht die Grenze 7.236,00 €.
Wie viel netto bleiben bei 603 € Minijob?
Bei 603 € im Betrieb bleiben 581,29 € netto, wenn du gesetzlich versichert bist, pauschal besteuert wirst und nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit bist. Der eigene Rentenbeitrag beträgt 21,71 €, eigene Lohnsteuer fällt in diesem Beispiel mit 0,00 € an.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Bei 13,90 € Stundenlohn darfst du bis zu 43,38 h im Monat arbeiten, damit 603 € nicht überschritten werden. Das entspricht durchschnittlich 10,01 h pro Woche. Bei höherem Stundenlohn sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend.
Was kostet ein 603 € Minijob den Arbeitgeber?
Ein 603 € Minijob im Betrieb kostet den Arbeitgeber insgesamt 790,95 €. Darin stecken 603 € Lohn und 187,95 € Arbeitgeberabgaben. Der Aufschlag auf den Lohn beträgt 31,17 %. Im Privathaushalt können die Arbeitgeberkosten niedriger ausfallen.
Wie viel netto bleiben bei 500 € Minijob?
Bei 500 € Monatsverdienst im Betrieb bleiben 482,00 € netto, wenn du gesetzlich versichert bist, pauschal besteuert wirst und nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit bist. Dein Rentenbeitrag beträgt 18,00 €, der Abstand zur Grenze liegt bei 103,00 €.
Was passiert, wenn ich mehr als 603 € verdiene?
Bei 1.000 € Monatsverdienst wird der Job als Midijob im Übergangsbereich eingeordnet. Das Beispiel ergibt 874,67 € netto, 125,33 € Sozialabgaben für dich und 1.242,55 € Arbeitgeberkosten. Der Abstand zur Minijob-Grenze beträgt -397,00 €.
Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob?
Mit RV-Befreiung steigt dein Netto, weil kein Eigenanteil abgezogen wird. Bei 520 € im Betrieb bleiben dann 520,00 € netto statt eines Abzugs für die Rentenversicherung. Dafür fallen Rentenansprüche geringer aus. Die passende Wahl hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Wie wird ein Minijob als Zweitjob in Steuerklasse VI abgerechnet?
Bei 603 € als Zweitjob in Steuerklasse VI bleiben im Beispiel 504,79 € netto. Neben dem Rentenbeitrag von 21,71 € fällt Lohnsteuer von 76,50 € an. Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 778,89 €, wenn nach Steuerklasse abgerechnet wird.
Quellen und Prüfung
- Minijob-Beiträge 2026 (Sätze, U1-Senkung) - Minijob-Zentrale
- § 8 SGB IV - Geringfügige Beschäftigung, Geringfügigkeitsgrenze - Bundesministerium der Justiz
- § 40a EStG - Pauschalierung der Lohnsteuer (2 %) - Bundesministerium der Justiz
- § 35a EStG - Steuerermäßigung für Minijobs im Haushalt - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Minijob-Rechner. Rechner-info.de, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/gehalt/minijob-rechner

