Kita-Gebühren-Rechner
Kita-Gebühren 2026 für Berlin, Hamburg, München, Köln und Stuttgart mit amtlichen Tabellen. Berlin: 0 € Betreuung + 23 € Essen. Alle 16 Länder.
- Regel in diesem Monat
- Sep 2026: Kindergarten (ab 3), Beitrag laut Satzung
- Davon Betreuungsbeitrag
- 150,00 €
- Davon Essensgeld
- 70,00 €
- Entlastung durch das Land
- 0,00 €
- Kosten im Kita-Jahr
- 2.640,00 €
- Kosten bis zur Einschulung?
- 10.930,00 €
- Entlastung durch das Land insgesamt
- 3.600,00 €
- Beitragsfreie Monate
- 24 Monate
- Einschulung (Kita-Ende)
- Sommer 2029, Kita bis Juli 2029 (erster Schultag 15.08.2029)
- Als Sonderausgaben absetzbar (Kalenderjahr)?
- 1.552,00 €
- Landesregel
- Nordrhein-Westfalen: Die beiden letzten Kita-Jahre vor der Einschulung beitragsfrei, sonst Beitrag nach Satzung des Jugendamts
- Planungsrechnung mit deinem Satzungsbeitrag: Kommunale Einkommens- und Geschwisterstaffeln sind nicht automatisch hinterlegt.
Kita-Jahre im Überblick
| Kita-Jahr | Monate | Beitrag laut Satzung | Entlastung Land | Essen | Dein Anteil |
|---|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | 12 | 2.640,00 € | 0,00 € | 840,00 € | 3.480,00 € |
| 2025/26 | 12 | 2.290,00 € | 0,00 € | 840,00 € | 3.130,00 € |
| 2026/27 | 12 | 1.800,00 € | 0,00 € | 840,00 € | 2.640,00 € |
| 2027/28 | 12 | 1.800,00 € | 1.800,00 € | 840,00 € | 840,00 € |
| 2028/29 | 12 | 1.800,00 € | 1.800,00 € | 840,00 € | 840,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Beitrag laut Satzung (ab 3): 150,00 € − Entlastung 0,00 € = 150,00 € (Beitrag laut Satzung)
- + Essensgeld 70,00 € = 220,00 € im Monat
- 60 Kita-Monate bis Juli 2029, davon 24 beitragsfrei: zusammen 10.930,00 €
- Absetzbar 2026: 80 % der Betreuungsbeiträge ohne Essen = 1.552,00 € (Höchstbetrag 4.800 €)
Wie funktioniert der Kita-Gebühren-Rechner?
Kita-Gebühren entstehen selten aus einer einzigen Tabelle. Entscheidend sind Bundesland, Kommune, Alter des Kindes, Betreuungsumfang, Satzungsbeitrag, Essensgeld, mögliche Geschwisterregeln und Zuschüsse. Der Rechner trennt deshalb den Betreuungsbeitrag vom Essensgeld und zeigt, welche Entlastung in der Rechnung berücksichtigt wurde.
Du kannst entweder einen bekannten Beitrag aus deiner Satzung eingeben oder für ausgewählte Städte den Stadttarif ermitteln lassen. Mehr Bedienung braucht es hier nicht: Wähle die passende Berechnung, trage die Vertragsdaten ein und prüfe danach besonders Betreuungsbeitrag, Essensgeld und Zuschüsse.
Wichtig ist die Einordnung: Die Rechnung bildet typische Regeln nach den hinterlegten Tarifen ab. Sie ersetzt keinen Gebührenbescheid deiner Kommune oder deines Trägers. Gerade bei Einkommen, Sonderfällen im Haushalt, Rückstellung von der Schule, Kann-Kind, Pflegeverhältnissen oder abweichenden Verträgen kann die zuständige Stelle anders prüfen.
Der Stadttarifmodus berechnet reguläre Monatsbeiträge im Jahr 2026; für Stuttgart sind erst die Tarife ab August 2026 hinterlegt. Er enthält keinen mehrjährigen Kostenplan und keine Jahressteuerrechnung. Diese Funktionen gehören zum Landesmodus. Künftige Tarifänderungen werden nicht als bekannt vorausgesetzt.
Wie rechnet man Kita-Kosten pro Monat aus?
Die Monatsrechnung läuft in Worten so: Du nimmst den Beitrag laut Satzung, ziehst eine Entlastung des Landes ab, addierst das Essensgeld und ziehst einen Arbeitgeberzuschuss ab. Für die Steuer zählt anschließend nur der Betreuungsanteil ohne Essen, vermindert um den Arbeitgeberzuschuss. Davon sind 80 % als Sonderausgaben ansetzbar, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr.
Ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen zeigt den Aufbau: Für ein Kindergartenkind ab 3 Jahren beträgt der Satzungsbeitrag 150,00 €. In diesem Monat gibt es keine Landesentlastung, also bleiben 150,00 € Betreuungsbeitrag. Dazu kommen 70,00 € Essensgeld. Der monatliche Eigenanteil liegt damit bei 220,00 €.
Im Landesmodus hängt die Jahressumme zusätzlich von Geburtsdatum, Kita-Beginn und Einschulungsjahr ab. Ein Wechsel von Krippe zu Kindergarten oder der Beginn der Beitragsfreiheit kann den Betrag innerhalb eines Jahres ändern. Der Monatsbetrag allein reicht deshalb nicht für die Jahressteuerrechnung.
Das Beispiel macht auch den Unterschied zwischen Monatsbetrag und Gesamtkosten sichtbar. Ein Monat kann noch beitragspflichtig sein, obwohl spätere Kita-Jahre schon teilweise oder vollständig entlastet werden. Deshalb lohnt sich der Blick auf das Kita-Jahr und auf den Zeitraum bis zur Einschulung.
Warum unterscheiden sich Kita-Gebühren nach Bundesland und Stadt so stark?
Kita-Beiträge sind in Deutschland nicht einheitlich. Manche Länder entlasten nach Alter, manche nach Zeitumfang, manche erst kurz vor der Schule. Dazu kommen kommunale Satzungen. Deshalb kann derselbe Betreuungsumfang in einer Stadt anders wirken als in einer anderen.
Berlin ist ein klares Beispiel für beitragsfreie Betreuung. Für ein 4-jähriges Kind mit 7 Stunden Betreuung zeigt die Rechnung 23,00 € im Monat. Der Betreuungsbeitrag beträgt 0,00 €, das Essensgeld 23,00 €.
Hamburg rechnet mit dem Kita-Gutschein und einem einkommensabhängigen Elternbeitrag für längere Betreuung. Bei 3.000 € bereinigtem monatlichem Familieneinkommen, 4 Personen im Haushalt und 7 Stunden Betreuung ergibt sich ein Monatsbetrag von 156,00 €. Das Mittagessen ist dort im Elternbeitrag enthalten, deshalb steht in der Rechnung 0,00 € Essensgeld.
In Köln hängt der Beitrag stark von Einkommen, Alter und Wochenstunden ab. Bei 60.000 € maßgeblichen Jahreseinkünften, 35 Wochenstunden und einem Kind von 2 bis unter 3 Jahren zeigt die Rechnung 341,35 € im Monat. Davon sind 271,35 € Betreuung und 70,00 € Essensgeld. Ein beitragsfreies Vorschul-Geschwisterkind befreit ein jüngeres Kind nicht automatisch vollständig: Es kann ein Differenzbeitrag bleiben. Beide Betreuungsumfänge und die begrenzte Einkommensstufe gehen in diese Berechnung ein.
München zeigt, warum Platzart und Alter wichtig sind. Die Krippengebühr richtet sich nach den maßgeblichen Jahreseinkünften und der Buchungszeit. Der Landeszuschuss greift ab September des Jahres, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, auch auf einem Krippenplatz. Der Zuschuss kann den Betreuungsbeitrag auf null senken; die Verpflegung von 105,00 € monatlich bleibt. Geschwisterermäßigungen müssen beantragt werden.
Stuttgart rechnet bei städtischen Kitas mit Kinderzahl und Berechtigung. Bei 2 Kindern im Haushalt, bestätigter FamilienCard, U3-Kind und 7 Stunden täglicher Betreuung im Oktober 2026 werden 167,00 € im Monat ausgewiesen: 90,00 € Betreuung plus 77,00 € Essensgeld. Im August fällt nach dieser Satzung kein Beitrag an, auch kein Essensgeld. Die Kartenberechtigung muss bereits feststehen; sie wird hier nicht aus dem Einkommen ermittelt.
Was bedeutet beitragsfrei - und was zahlst du trotzdem?
Beitragsfrei meint in der Regel den Betreuungsbeitrag, nicht automatisch Essen, Ausflüge, Zusatzleistungen oder besondere Vertragsbestandteile. Deshalb zeigen viele Rechnungen trotz Beitragsfreiheit einen Monatsbetrag.
In Berlin bleibt bei beitragsfreier Betreuung das Essensgeld von 23,00 € monatlich. In Mecklenburg-Vorpommern zeigt der Bundesländer-Vergleich bei beitragsfreier Betreuung bis 10 Stunden täglich im Oktober 2026 bei angenommenen 70,00 € Essensgeld einen Monatswert von 70,00 €. Rheinland-Pfalz ist ab dem 2. Geburtstag beitragsfrei; im Vergleich stehen für Oktober 2026 bei demselben angenommenen Essensgeld ebenfalls 70,00 €.
Teilweise ist nur ein bestimmter Umfang frei. Hessen entlastet ab 3 Jahren bis zur Einschulung für 6 Stunden täglich. Bei 9 Stunden Betreuung, 300,00 € Kindergartenbeitrag laut Satzung und 80,00 € Essensgeld bleiben im vereinfachten Landesmodell 180,00 € im Monat. Der Betreuungsbeitrag sinkt durch 200,00 € Entlastung auf 100,00 €, das Essen kommt hinzu.
Auch Geschwisterregeln können den Betrag verändern, ohne dass das Kind komplett beitragsfrei ist. In Schleswig-Holstein führt das 2. Kind im Beispiel zu einer Ermäßigung. Bei 150,00 € Satzungsbeitrag und 60,00 € Essensgeld beträgt der Monatsbetrag 135,00 €. Der Betreuungsbeitrag liegt bei 75,00 €, die Entlastung ebenfalls bei 75,00 €.
Wenn Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe vorliegen, kann der Kita-Beitrag bundesweit entfallen. Das betrifft aber nicht jede Position automatisch in gleicher Weise. Das Mittagessen läuft dann über Bildung und Teilhabe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei stundenbegrenzter Beitragsfreiheit verteilt der Landesmodus den eingegebenen Beitrag linear auf die verbleibenden Stunden. Das ist eine Näherung: Eine kommunale Gebührentabelle kann anders staffeln. Nutze deshalb bei verfügbaren Städten den passenden Stadttarif oder prüfe den Restbeitrag anhand deiner Satzung.
Kitagebühren steuerlich absetzen: Was zählt und was nicht?
Für die Steuer zählt der Betreuungsbeitrag, nicht das Essensgeld. Absetzbar sind 80 % der begünstigten Betreuungskosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Ein steuer- und sozialabgabenfreier Arbeitgeberzuschuss mindert den Betrag, den du selbst steuerlich geltend machen kannst.
Ein Monatsbetrag einschließlich Essen ist nicht vollständig steuerlich relevant. Für die Jahressumme berücksichtigt das Modell die im jeweiligen Kalenderjahr anfallenden Betreuungsbeiträge und die eingegebenen Zuschüsse.
Bei einer Krippe in Bayern mit 420,00 € Betreuungsbeitrag, 90,00 € Essensgeld und 150,00 € Arbeitgeberzuschuss beträgt der Monatsbetrag 360,00 €. Als Sonderausgaben werden 2.592,00 € berücksichtigt. Bei 80.000 € zu versteuerndem Einkommen und Zusammenveranlagung zeigt die Rechnung eine Steuerersparnis von 814,00 €. Diese Steuerersparnis ist eine Modellrechnung auf Basis der eingegebenen Daten.
Für deine Steuerunterlagen brauchst du in der Praxis eine nachvollziehbare Trennung von Betreuung und Verpflegung. Wenn dein Vertrag oder deine Abrechnung beides nur als Gesamtbetrag ausweist, solltest du die Aufteilung beim Träger klären, bevor du den Betrag in der Steuererklärung ansetzt.
Diese Abzugsgrenzen gelten seit 2025. Rechnung und unbare Zahlung sind erforderlich; der Sonderausgabenabzug ist keine Erstattung desselben Betrags. Individuelle Voraussetzungen und die tatsächliche Jahresabrechnung bleiben maßgeblich.
Typische Fehler beim Kita-Kosten berechnen
Viele Abweichungen entstehen durch kleine Eingabefehler. Prüfe besonders diese Punkte:
- Verwechsle Haushaltsnetto, maßgebliche Jahreseinkünfte und zu versteuerndes Einkommen nicht. Köln und München verwenden andere Einkommensbegriffe als Hamburg.
- Gib das Essensgeld separat ein. Es erhöht den Monatsbetrag, ist aber steuerlich anders zu behandeln als Betreuung.
- Achte auf die Platzart laut Vertrag. Ein Kind kann 3 Jahre alt sein und trotzdem noch einen Krippenplatz belegen, wenn der Vertrag so läuft.
- Prüfe Geschwisterregeln genau. In Köln kann ein beitragsfreies Vorschul-Geschwisterkind den Beitrag verändern, in Schleswig-Holstein zählt, welches Kind in der Kita ist.
- Trage einen Arbeitgeberzuschuss ein, wenn er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Er senkt deinen Eigenanteil und kann die absetzbaren Kosten mindern.
- Kontrolliere die Einschulung. Eine Rückstellung oder ein Kann-Kind verändert den Zeitraum bis zum Kita-Ende.
- Bei städtischen Tarifen gilt der hinterlegte Tarif nur für die genannte Stadt und Einrichtungskategorie. München und Stuttgart beziehen sich auf städtische Einrichtungen.
Wenn dein Gebührenbescheid vom Ergebnis abweicht, ist nicht automatisch eine Seite falsch. Häufig liegt es an einer anderen Einkommensdefinition, an fehlenden Nachweisen, an einem abweichenden Betreuungsvertrag oder an einer kommunalen Sonderregel.
Tabellen zum Nachschlagen
Kita-Gebühren Köln 2026: 45 Stunden nach Jahreseinkommen und Alter
| Jahreseinkommen bis | Unter 2 | 2 bis unter 3 | Ab 3 |
|---|---|---|---|
| 24.542,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 36.813,00 € | 148,18 € | 148,18 € | 42,00 € |
| 49.084,00 € | 235,47 € | 224,26 € | 123,67 € |
| 61.355,00 € | 331,65 € | 301,50 € | 193,94 € |
| 78.000,00 € | 409,29 € | 341,07 € | 256,36 € |
| 100.000,00 € | 532,06 € | 409,28 € | 307,63 € |
| 120.000,00 € | 638,48 € | 491,14 € | 369,16 € |
| 140.000,00 € | 734,25 € | 564,81 € | 424,53 € |
| 160.000,00 € | 766,18 € | 589,37 € | 442,99 € |
| über 160.000 € | 830,02 € | 638,48 € | 479,91 € |
Krippengebühren München 2026: 8 Stunden und Geschwisterermäßigung
| Jahreseinkünfte | 1. Kind | 2. Kind | Ab 3. Kind |
|---|---|---|---|
| bis 60.000,00 € | 100,00 € | 100,00 € | 0,00 € |
| bis 70.000,00 € | 175,00 € | 100,00 € | 0,00 € |
| bis 80.000,00 € | 198,00 € | 175,00 € | 0,00 € |
| über 80.000 € | 213,00 € | 198,00 € | 0,00 € |
Hamburg Kita-Beitrag 2026: Familie mit 4 Personen
| Monatsnetto | bis 6 Stunden | bis 8 Stunden | bis 10 Stunden | bis 12 Stunden |
|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 4,00 € | 11,00 € | 16,00 € | 22,00 € |
| 2.000 € | 9,00 € | 28,00 € | 41,00 € | 54,00 € |
| 2.500 € | 19,00 € | 58,00 € | 86,00 € | 112,00 € |
| 3.000 € | 86,00 € | 156,00 € | 202,00 € | 204,00 € |
| 3.500 € | 115,00 € | 191,00 € | 204,00 € | 204,00 € |
| 4.000 € | 115,00 € | 191,00 € | 204,00 € | 204,00 € |
Kita-Beitrag Stuttgart ab August 2026: 8 Stunden nach Kinderzahl
| Kinder unter 18 | U3 Vollzahler | U3 FamilienCard | Ab 3 Vollzahler | Ab 3 FamilienCard |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 243,00 € | 146,00 € | 160,00 € | 98,00 € |
| 2 | 202,00 € | 108,00 € | 120,00 € | 61,00 € |
| 3 | 138,00 € | 0,00 € | 58,00 € | 0,00 € |
| 4 oder mehr | 131,00 € | 0,00 € | 52,00 € | 0,00 € |
Kita-Kosten 2026 im Bundesländer-Vergleich
| Bundesland | Landesregel 2026 | Okt. 2026 | Gesamt | Beitragsfreie Monate |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Keine landesweite Beitragsfreiheit - Beitrag nach Satzung der Gemeinde oder des Trägers | 250,00 € | 16.260 € | 0 |
| Bayern | Beitragszuschuss 100 € im Monat für Kindergartenkinder (ab 1. September des Jahres, in dem das Kind 3 wird) bis Dezember 2026; ab 2027 geht er in der Förderung der Träger auf | 150,00 € | 15.860 € | 0 |
| Berlin | Kita und Kindertagespflege für alle Kinder beitragsfrei (Essensanteil 23 € im Monat) | 70,00 € | 4.200 € | 60 |
| Brandenburg | Beitragsfrei ab dem Monat, in dem das Kind 3 wird, unabhängig vom Betreuungsumfang | 70,00 € | 8.700 € | 42 |
| Bremen | Beitragsfrei ab 3 Jahren bis zur Einschulung für bis zu 8 Stunden täglich | 70,00 € | 8.700 € | 42 |
| Hamburg | 5 Stunden täglich (inkl. Mittagessen) für alle Kinder bis zur Einschulung beitragsfrei, darüber einkommensabhängiger Beitrag | 121,43 € | 7.646 € | 0 |
| Hessen | Ab 3 Jahren bis zur Einschulung 6 Stunden täglich beitragsfrei | 95,71 € | 9.780 € | 0 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege beitragsfrei (bis 10 Stunden täglich) | 70,00 € | 4.200 € | 60 |
| Niedersachsen | Beitragsfrei ab dem Monat, in dem das Kind 3 wird, bis zu 8 Stunden täglich | 70,00 € | 8.700 € | 42 |
| Nordrhein-Westfalen | Die beiden letzten Kita-Jahre vor der Einschulung beitragsfrei, sonst Beitrag nach Satzung des Jugendamts | 250,00 € | 11.940 € | 24 |
| Rheinland-Pfalz | Beitragsfrei ab dem 2. Geburtstag bis zur Einschulung | 70,00 € | 5.700 € | 54 |
| Saarland | Elternanteil seit 01.08.2026 bei 2,5 % der Personalkosten, ab 01.01.2027 beitragsfrei | 250,00 € | 10.680 € | 31 |
| Sachsen | Keine landesweite Beitragsfreiheit - Beitrag nach Satzung der Gemeinde | 250,00 € | 16.260 € | 0 |
| Sachsen-Anhalt | Keine Beitragsfreiheit, aber Geschwisterregel: Eltern zahlen nur für das älteste Kind in der Kita | 250,00 € | 16.260 € | 0 |
| Schleswig-Holstein | Beitragsdeckel 5,80 € (unter 3) bzw. 5,66 € (ab 3) je Wochenstunde im Monat; 2. Kind halber Beitrag, ab dem 3. Kind frei | 250,00 € | 15.414 € | 0 |
| Thüringen | Die letzten 24 Monate vor dem Schuleintritt beitragsfrei, ab 01.08.2027 die letzten 36 Monate | 250,00 € | 11.940 € | 24 |
Kita-Gebühren steuerlich absetzen: Ersparnis 2026 nach Monatsbeitrag
| Beitrag/Monat | Jahresbeitrag | Absetzbar | Ersparnis bei zvE 40.000 € | bei 70.000 € | bei 100.000 € |
|---|---|---|---|---|---|
| 100 € | 1.200 € | 960 € | 236,00 € | 288,00 € | 336,00 € |
| 150 € | 1.800 € | 1.440 € | 354,00 € | 430,00 € | 504,00 € |
| 200 € | 2.400 € | 1.920 € | 470,00 € | 572,00 € | 672,00 € |
| 250 € | 3.000 € | 2.400 € | 588,00 € | 714,00 € | 838,00 € |
| 300 € | 3.600 € | 2.880 € | 704,00 € | 856,00 € | 1.004,00 € |
| 400 € | 4.800 € | 3.840 € | 936,00 € | 1.138,00 € | 1.336,00 € |
| 500 € | 6.000 € | 4.800 € | 1.166,00 € | 1.418,00 € | 1.666,00 € |
| 600 € | 7.200 € | 4.800 € | 1.166,00 € | 1.418,00 € | 1.666,00 € |
Beispiele zum Ausprobieren
- Köln: 60.000 €, U2, 45 WochenstundenDeine Kita-Kosten im Monat: 401,65 €
- Hamburg: 4 Personen, 3.000 € netto, 8 StundenDeine Kita-Kosten im Monat: 156,00 €
- Stuttgart: FamilienCard, 2 Kinder, U3Deine Kita-Kosten im Monat: 185,00 €
- NRW: Kindergartenkind, 7 Std., 150 € + EssenDeine Kita-Kosten im Monat: 220,00 €
- Hessen: 9 Std. Betreuung ab 3 JahrenDeine Kita-Kosten im Monat: 180,00 €
- Bayern: Krippe mit ArbeitgeberzuschussDeine Kita-Kosten im Monat: 360,00 €
Häufige Fragen
Wie berechnet man Kita-Gebühren?
Du berechnest Kita-Gebühren aus Betreuungsbeitrag laut Satzung, Landesentlastung, Essensgeld und Arbeitgeberzuschuss. In Worten: Satzungsbeitrag minus Entlastung plus Essen minus Zuschuss. Für die Steuer zählt nur der Betreuungsanteil ohne Essen. Absetzbar sind 80 %, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr.
Was kostet Kita in Berlin 2026?
In Berlin kostet die Betreuung im Beispiel 0,00 €, es bleiben 23,00 € Essensgeld im Monat. Für ein 4-jähriges Kind mit 7 Stunden Betreuung zeigt die Rechnung daher 23,00 € monatlich. Mit berlinpass-BuT kann auch das Mittagessen auf 0 € fallen.
Wie hoch sind Kita-Kosten in Hamburg bei 3.000 € Einkommen?
In Hamburg zeigt das Beispiel 156,00 € im Monat. Gerechnet wurde mit 3.000 € bereinigtem monatlichem Familieneinkommen, 4 Personen im Haushalt und 7 Stunden Betreuung. Das Mittagessen ist im Hamburger Elternbeitrag enthalten, deshalb wird in dieser Rechnung 0,00 € Essensgeld ausgewiesen.
Was kostet ein Kita-Platz in Köln bei 60.000 € Jahreseinkommen?
In Köln ergeben sich im Beispiel 341,35 € im Monat. Das gilt für 60.000 € maßgebliche Jahreseinkünfte, 35 Wochenstunden und ein Kind von 2 bis unter 3 Jahren. Der Betrag besteht aus 271,35 € Betreuungsbeitrag und 70,00 € Essensgeld.
Sind Kita-Gebühren steuerlich absetzbar?
Ja, Kita-Gebühren sind anteilig absetzbar: 80 % der Betreuungskosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Essensgeld zählt nicht dazu. Ein Arbeitgeberzuschuss mindert den Betrag, den du selbst ansetzen kannst. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinen Steuerdaten ab.
Zählt Essensgeld zu den Kita-Gebühren?
Ja, Essensgeld zählt zu deinem monatlichen Eigenanteil, aber nicht zu den steuerlich absetzbaren Betreuungskosten. Im Nordrhein-Westfalen-Beispiel liegen die Monatskosten bei 220,00 €, davon sind 150,00 € Betreuung und 70,00 € Essen. Für die Steuer wird nur der Betreuungsanteil berücksichtigt.
Was bedeutet beitragsfrei bei der Kita?
Beitragsfrei bedeutet meist, dass der Betreuungsbeitrag entfällt. Essen kann trotzdem anfallen. In Berlin zeigt das Beispiel 0,00 € Betreuung und 23,00 € Essensgeld. Bei einem jüngeren Geschwisterkind in Köln kann daneben ein Differenzbeitrag bleiben.
Senkt ein Arbeitgeberzuschuss die Kita-Kosten?
Ja, ein Arbeitgeberzuschuss senkt deinen Eigenanteil, wenn er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. In einem Nordrhein-Westfalen-Beispiel mit 220,00 € Krippenbeitrag, 70,00 € Essensgeld und 100,00 € Zuschuss bleiben 190,00 € im Monat. Steuerlich kann der Zuschuss den absetzbaren Betrag mindern.
Quellen und Prüfung
- Amtliche Kita-Gebühren: Berlin - Berlin
- Amtliche Kita-Gebühren: Hamburg - Hamburg
- Amtliche Kita-Gebühren: München (städtische Kita) - München (städtische Kita)
- Amtliche Kita-Gebühren: Köln - Köln
- Amtliche Kita-Gebühren: Stuttgart (städtische Kita) - Stuttgart (städtische Kita)
- § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG - Kinderbetreuungskosten - Bundesministerium der Justiz
- Kita-Beitragsfreiheit nach Bundesland - Deutscher Bildungsserver
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Kita-Gebühren-Rechner. Rechner-info.de, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/familie/kita-gebuehren-rechner

