Kita-Gebühren-Rechner

Kita-Gebühren 2026 für Berlin, Hamburg, München, Köln und Stuttgart mit amtlichen Tabellen. Berlin: 0 € Betreuung + 23 € Essen. Alle 16 Länder.

Stand 23.09.2026Quelle: BerlinVon Sebastian Wiercinski

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Berechnung

Standard ist der aktuelle Monat.

Betrag aus der Gebührentabelle deiner Kommune oder des Trägers, ohne Essen und ohne Landesentlastung.

Im Stadttarif nur für Köln relevant; die anderen Stadttarife enthalten ihre amtlichen Verpflegungssätze.

Steuer- und sozialabgabenfrei nach § 3 Nr. 33 EStG, zusätzlich zum Gehalt.

Dann entfällt der Kita-Beitrag bundesweit (§ 90 Abs. 4 SGB VIII); das Mittagessen zahlt Bildung und Teilhabe.

0 = automatisch nach dem Stichtag des Landes. Bei Rückstellung oder Kann-Kind das Jahr eintragen.

Für die Steuerersparnis. 0 = nicht berechnen.

Deine Kita-Kosten im Monat220,00 €
Regel in diesem Monat
Sep 2026: Kindergarten (ab 3), Beitrag laut Satzung
Davon Betreuungsbeitrag
150,00 €
Davon Essensgeld
70,00 €
Entlastung durch das Land
0,00 €
Kosten im Kita-Jahr
2.640,00 €
Kosten bis zur Einschulung?
10.930,00 €
Entlastung durch das Land insgesamt
3.600,00 €
Beitragsfreie Monate
24 Monate
Einschulung (Kita-Ende)
Sommer 2029, Kita bis Juli 2029 (erster Schultag 15.08.2029)
Als Sonderausgaben absetzbar (Kalenderjahr)?
1.552,00 €
Landesregel
Nordrhein-Westfalen: Die beiden letzten Kita-Jahre vor der Einschulung beitragsfrei, sonst Beitrag nach Satzung des Jugendamts
  • Planungsrechnung mit deinem Satzungsbeitrag: Kommunale Einkommens- und Geschwisterstaffeln sind nicht automatisch hinterlegt.
Kosten je Kita-Jahr
01.0002.0003.0004.0002024/252025/262026/272027/282028/29
Dein AnteilÜbernimmt das Land
Kita-Jahre im Überblick
Kita-JahrMonateBeitrag laut SatzungEntlastung LandEssenDein Anteil
2024/25122.640,00 €0,00 €840,00 €3.480,00 €
2025/26122.290,00 €0,00 €840,00 €3.130,00 €
2026/27121.800,00 €0,00 €840,00 €2.640,00 €
2027/28121.800,00 €1.800,00 €840,00 €840,00 €
2028/29121.800,00 €1.800,00 €840,00 €840,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Beitrag laut Satzung (ab 3): 150,00 € − Entlastung 0,00 € = 150,00 € (Beitrag laut Satzung)
  2. + Essensgeld 70,00 € = 220,00 € im Monat
  3. 60 Kita-Monate bis Juli 2029, davon 24 beitragsfrei: zusammen 10.930,00 €
  4. Absetzbar 2026: 80 % der Betreuungsbeiträge ohne Essen = 1.552,00 € (Höchstbetrag 4.800 €)

Wie funktioniert der Kita-Gebühren-Rechner?

Kita-Gebühren entstehen selten aus einer einzigen Tabelle. Entscheidend sind Bundesland, Kommune, Alter des Kindes, Betreuungsumfang, Satzungsbeitrag, Essensgeld, mögliche Geschwisterregeln und Zuschüsse. Der Rechner trennt deshalb den Betreuungsbeitrag vom Essensgeld und zeigt, welche Entlastung in der Rechnung berücksichtigt wurde.

Du kannst entweder einen bekannten Beitrag aus deiner Satzung eingeben oder für ausgewählte Städte den Stadttarif ermitteln lassen. Mehr Bedienung braucht es hier nicht: Wähle die passende Berechnung, trage die Vertragsdaten ein und prüfe danach besonders Betreuungsbeitrag, Essensgeld und Zuschüsse.

Wichtig ist die Einordnung: Die Rechnung bildet typische Regeln nach den hinterlegten Tarifen ab. Sie ersetzt keinen Gebührenbescheid deiner Kommune oder deines Trägers. Gerade bei Einkommen, Sonderfällen im Haushalt, Rückstellung von der Schule, Kann-Kind, Pflegeverhältnissen oder abweichenden Verträgen kann die zuständige Stelle anders prüfen.

Der Stadttarifmodus berechnet reguläre Monatsbeiträge im Jahr 2026; für Stuttgart sind erst die Tarife ab August 2026 hinterlegt. Er enthält keinen mehrjährigen Kostenplan und keine Jahressteuerrechnung. Diese Funktionen gehören zum Landesmodus. Künftige Tarifänderungen werden nicht als bekannt vorausgesetzt.

Wie rechnet man Kita-Kosten pro Monat aus?

Die Monatsrechnung läuft in Worten so: Du nimmst den Beitrag laut Satzung, ziehst eine Entlastung des Landes ab, addierst das Essensgeld und ziehst einen Arbeitgeberzuschuss ab. Für die Steuer zählt anschließend nur der Betreuungsanteil ohne Essen, vermindert um den Arbeitgeberzuschuss. Davon sind 80 % als Sonderausgaben ansetzbar, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr.

Ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen zeigt den Aufbau: Für ein Kindergartenkind ab 3 Jahren beträgt der Satzungsbeitrag 150,00 €. In diesem Monat gibt es keine Landesentlastung, also bleiben 150,00 € Betreuungsbeitrag. Dazu kommen 70,00 € Essensgeld. Der monatliche Eigenanteil liegt damit bei 220,00 €.

Im Landesmodus hängt die Jahressumme zusätzlich von Geburtsdatum, Kita-Beginn und Einschulungsjahr ab. Ein Wechsel von Krippe zu Kindergarten oder der Beginn der Beitragsfreiheit kann den Betrag innerhalb eines Jahres ändern. Der Monatsbetrag allein reicht deshalb nicht für die Jahressteuerrechnung.

Das Beispiel macht auch den Unterschied zwischen Monatsbetrag und Gesamtkosten sichtbar. Ein Monat kann noch beitragspflichtig sein, obwohl spätere Kita-Jahre schon teilweise oder vollständig entlastet werden. Deshalb lohnt sich der Blick auf das Kita-Jahr und auf den Zeitraum bis zur Einschulung.

Warum unterscheiden sich Kita-Gebühren nach Bundesland und Stadt so stark?

Kita-Beiträge sind in Deutschland nicht einheitlich. Manche Länder entlasten nach Alter, manche nach Zeitumfang, manche erst kurz vor der Schule. Dazu kommen kommunale Satzungen. Deshalb kann derselbe Betreuungsumfang in einer Stadt anders wirken als in einer anderen.

Berlin ist ein klares Beispiel für beitragsfreie Betreuung. Für ein 4-jähriges Kind mit 7 Stunden Betreuung zeigt die Rechnung 23,00 € im Monat. Der Betreuungsbeitrag beträgt 0,00 €, das Essensgeld 23,00 €.

Hamburg rechnet mit dem Kita-Gutschein und einem einkommensabhängigen Elternbeitrag für längere Betreuung. Bei 3.000 € bereinigtem monatlichem Familieneinkommen, 4 Personen im Haushalt und 7 Stunden Betreuung ergibt sich ein Monatsbetrag von 156,00 €. Das Mittagessen ist dort im Elternbeitrag enthalten, deshalb steht in der Rechnung 0,00 € Essensgeld.

In Köln hängt der Beitrag stark von Einkommen, Alter und Wochenstunden ab. Bei 60.000 € maßgeblichen Jahreseinkünften, 35 Wochenstunden und einem Kind von 2 bis unter 3 Jahren zeigt die Rechnung 341,35 € im Monat. Davon sind 271,35 € Betreuung und 70,00 € Essensgeld. Ein beitragsfreies Vorschul-Geschwisterkind befreit ein jüngeres Kind nicht automatisch vollständig: Es kann ein Differenzbeitrag bleiben. Beide Betreuungsumfänge und die begrenzte Einkommensstufe gehen in diese Berechnung ein.

München zeigt, warum Platzart und Alter wichtig sind. Die Krippengebühr richtet sich nach den maßgeblichen Jahreseinkünften und der Buchungszeit. Der Landeszuschuss greift ab September des Jahres, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, auch auf einem Krippenplatz. Der Zuschuss kann den Betreuungsbeitrag auf null senken; die Verpflegung von 105,00 € monatlich bleibt. Geschwisterermäßigungen müssen beantragt werden.

Stuttgart rechnet bei städtischen Kitas mit Kinderzahl und Berechtigung. Bei 2 Kindern im Haushalt, bestätigter FamilienCard, U3-Kind und 7 Stunden täglicher Betreuung im Oktober 2026 werden 167,00 € im Monat ausgewiesen: 90,00 € Betreuung plus 77,00 € Essensgeld. Im August fällt nach dieser Satzung kein Beitrag an, auch kein Essensgeld. Die Kartenberechtigung muss bereits feststehen; sie wird hier nicht aus dem Einkommen ermittelt.

Was bedeutet beitragsfrei - und was zahlst du trotzdem?

Beitragsfrei meint in der Regel den Betreuungsbeitrag, nicht automatisch Essen, Ausflüge, Zusatzleistungen oder besondere Vertragsbestandteile. Deshalb zeigen viele Rechnungen trotz Beitragsfreiheit einen Monatsbetrag.

In Berlin bleibt bei beitragsfreier Betreuung das Essensgeld von 23,00 € monatlich. In Mecklenburg-Vorpommern zeigt der Bundesländer-Vergleich bei beitragsfreier Betreuung bis 10 Stunden täglich im Oktober 2026 bei angenommenen 70,00 € Essensgeld einen Monatswert von 70,00 €. Rheinland-Pfalz ist ab dem 2. Geburtstag beitragsfrei; im Vergleich stehen für Oktober 2026 bei demselben angenommenen Essensgeld ebenfalls 70,00 €.

Teilweise ist nur ein bestimmter Umfang frei. Hessen entlastet ab 3 Jahren bis zur Einschulung für 6 Stunden täglich. Bei 9 Stunden Betreuung, 300,00 € Kindergartenbeitrag laut Satzung und 80,00 € Essensgeld bleiben im vereinfachten Landesmodell 180,00 € im Monat. Der Betreuungsbeitrag sinkt durch 200,00 € Entlastung auf 100,00 €, das Essen kommt hinzu.

Auch Geschwisterregeln können den Betrag verändern, ohne dass das Kind komplett beitragsfrei ist. In Schleswig-Holstein führt das 2. Kind im Beispiel zu einer Ermäßigung. Bei 150,00 € Satzungsbeitrag und 60,00 € Essensgeld beträgt der Monatsbetrag 135,00 €. Der Betreuungsbeitrag liegt bei 75,00 €, die Entlastung ebenfalls bei 75,00 €.

Wenn Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe vorliegen, kann der Kita-Beitrag bundesweit entfallen. Das betrifft aber nicht jede Position automatisch in gleicher Weise. Das Mittagessen läuft dann über Bildung und Teilhabe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei stundenbegrenzter Beitragsfreiheit verteilt der Landesmodus den eingegebenen Beitrag linear auf die verbleibenden Stunden. Das ist eine Näherung: Eine kommunale Gebührentabelle kann anders staffeln. Nutze deshalb bei verfügbaren Städten den passenden Stadttarif oder prüfe den Restbeitrag anhand deiner Satzung.

Kitagebühren steuerlich absetzen: Was zählt und was nicht?

Für die Steuer zählt der Betreuungsbeitrag, nicht das Essensgeld. Absetzbar sind 80 % der begünstigten Betreuungskosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Ein steuer- und sozialabgabenfreier Arbeitgeberzuschuss mindert den Betrag, den du selbst steuerlich geltend machen kannst.

Ein Monatsbetrag einschließlich Essen ist nicht vollständig steuerlich relevant. Für die Jahressumme berücksichtigt das Modell die im jeweiligen Kalenderjahr anfallenden Betreuungsbeiträge und die eingegebenen Zuschüsse.

Bei einer Krippe in Bayern mit 420,00 € Betreuungsbeitrag, 90,00 € Essensgeld und 150,00 € Arbeitgeberzuschuss beträgt der Monatsbetrag 360,00 €. Als Sonderausgaben werden 2.592,00 € berücksichtigt. Bei 80.000 € zu versteuerndem Einkommen und Zusammenveranlagung zeigt die Rechnung eine Steuerersparnis von 814,00 €. Diese Steuerersparnis ist eine Modellrechnung auf Basis der eingegebenen Daten.

Für deine Steuerunterlagen brauchst du in der Praxis eine nachvollziehbare Trennung von Betreuung und Verpflegung. Wenn dein Vertrag oder deine Abrechnung beides nur als Gesamtbetrag ausweist, solltest du die Aufteilung beim Träger klären, bevor du den Betrag in der Steuererklärung ansetzt.

Diese Abzugsgrenzen gelten seit 2025. Rechnung und unbare Zahlung sind erforderlich; der Sonderausgabenabzug ist keine Erstattung desselben Betrags. Individuelle Voraussetzungen und die tatsächliche Jahresabrechnung bleiben maßgeblich.

Typische Fehler beim Kita-Kosten berechnen

Viele Abweichungen entstehen durch kleine Eingabefehler. Prüfe besonders diese Punkte:

  • Verwechsle Haushaltsnetto, maßgebliche Jahreseinkünfte und zu versteuerndes Einkommen nicht. Köln und München verwenden andere Einkommensbegriffe als Hamburg.
  • Gib das Essensgeld separat ein. Es erhöht den Monatsbetrag, ist aber steuerlich anders zu behandeln als Betreuung.
  • Achte auf die Platzart laut Vertrag. Ein Kind kann 3 Jahre alt sein und trotzdem noch einen Krippenplatz belegen, wenn der Vertrag so läuft.
  • Prüfe Geschwisterregeln genau. In Köln kann ein beitragsfreies Vorschul-Geschwisterkind den Beitrag verändern, in Schleswig-Holstein zählt, welches Kind in der Kita ist.
  • Trage einen Arbeitgeberzuschuss ein, wenn er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Er senkt deinen Eigenanteil und kann die absetzbaren Kosten mindern.
  • Kontrolliere die Einschulung. Eine Rückstellung oder ein Kann-Kind verändert den Zeitraum bis zum Kita-Ende.
  • Bei städtischen Tarifen gilt der hinterlegte Tarif nur für die genannte Stadt und Einrichtungskategorie. München und Stuttgart beziehen sich auf städtische Einrichtungen.

Wenn dein Gebührenbescheid vom Ergebnis abweicht, ist nicht automatisch eine Seite falsch. Häufig liegt es an einer anderen Einkommensdefinition, an fehlenden Nachweisen, an einem abweichenden Betreuungsvertrag oder an einer kommunalen Sonderregel.

Tabellen zum Nachschlagen

Kita-Gebühren Köln 2026: 45 Stunden nach Jahreseinkommen und Alter

Betreuung ohne Essensgeld, Oktober 2026, Einzel-/Zahlkind; unter 2, 2 bis unter 3 und ab 3 (noch kein beitragsfreies Vorschulkind). Einkommen nach § 4 der Satzung.
Jahreseinkommen bisUnter 22 bis unter 3Ab 3
24.542,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
36.813,00 €148,18 €148,18 €42,00 €
49.084,00 €235,47 €224,26 €123,67 €
61.355,00 €331,65 €301,50 €193,94 €
78.000,00 €409,29 €341,07 €256,36 €
100.000,00 €532,06 €409,28 €307,63 €
120.000,00 €638,48 €491,14 €369,16 €
140.000,00 €734,25 €564,81 €424,53 €
160.000,00 €766,18 €589,37 €442,99 €
über 160.000 €830,02 €638,48 €479,91 €

Krippengebühren München 2026: 8 Stunden und Geschwisterermäßigung

Städtischer Krippenplatz, Kind geboren 2025, ohne Verpflegung (zusätzlich 105 €); Einkünfte nach Satzung. Ordnungsnummer nach Alter aller Kindergeldkinder im Haushalt.
Jahreseinkünfte1. Kind2. KindAb 3. Kind
bis 60.000,00 €100,00 €100,00 €0,00 €
bis 70.000,00 €175,00 €100,00 €0,00 €
bis 80.000,00 €198,00 €175,00 €0,00 €
über 80.000 €213,00 €198,00 €0,00 €

Hamburg Kita-Beitrag 2026: Familie mit 4 Personen

Maßgebliches monatliches Nettoeinkommen nach Abzügen; jüngstes/einziges betreutes Kind, inklusive Mittagessen, ohne zusätzliche Härtefallbefreiung. Bis 5 Stunden: 0 €.
Monatsnettobis 6 Stundenbis 8 Stundenbis 10 Stundenbis 12 Stunden
1.500 €4,00 €11,00 €16,00 €22,00 €
2.000 €9,00 €28,00 €41,00 €54,00 €
2.500 €19,00 €58,00 €86,00 €112,00 €
3.000 €86,00 €156,00 €202,00 €204,00 €
3.500 €115,00 €191,00 €204,00 €204,00 €
4.000 €115,00 €191,00 €204,00 €204,00 €

Kita-Beitrag Stuttgart ab August 2026: 8 Stunden nach Kinderzahl

Städtische Kita, Oktober 2026, ohne Essensgeld (77 €); U3-Zuschlag bei diesem Kind. Für August fällt kein Monatsbeitrag an. FamilienCard nur bei bestätigter Berechtigung.
Kinder unter 18U3 VollzahlerU3 FamilienCardAb 3 VollzahlerAb 3 FamilienCard
1243,00 €146,00 €160,00 €98,00 €
2202,00 €108,00 €120,00 €61,00 €
3138,00 €0,00 €58,00 €0,00 €
4 oder mehr131,00 €0,00 €52,00 €0,00 €

Kita-Kosten 2026 im Bundesländer-Vergleich

Beispiel: Kind geboren 1. März 2023, Kita ab August 2024, 7 Std. täglich, Satzungsbeitrag 250 € (unter 3) bzw. 180 € (ab 3), Essen 70 €. Monat = Oktober 2026; gesamt = bis Juli vor der Einschulung
BundeslandLandesregel 2026Okt. 2026GesamtBeitragsfreie Monate
Baden-WürttembergKeine landesweite Beitragsfreiheit - Beitrag nach Satzung der Gemeinde oder des Trägers250,00 €16.260 €0
BayernBeitragszuschuss 100 € im Monat für Kindergartenkinder (ab 1. September des Jahres, in dem das Kind 3 wird) bis Dezember 2026; ab 2027 geht er in der Förderung der Träger auf150,00 €15.860 €0
BerlinKita und Kindertagespflege für alle Kinder beitragsfrei (Essensanteil 23 € im Monat)70,00 €4.200 €60
BrandenburgBeitragsfrei ab dem Monat, in dem das Kind 3 wird, unabhängig vom Betreuungsumfang70,00 €8.700 €42
BremenBeitragsfrei ab 3 Jahren bis zur Einschulung für bis zu 8 Stunden täglich70,00 €8.700 €42
Hamburg5 Stunden täglich (inkl. Mittagessen) für alle Kinder bis zur Einschulung beitragsfrei, darüber einkommensabhängiger Beitrag121,43 €7.646 €0
HessenAb 3 Jahren bis zur Einschulung 6 Stunden täglich beitragsfrei95,71 €9.780 €0
Mecklenburg-VorpommernKrippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege beitragsfrei (bis 10 Stunden täglich)70,00 €4.200 €60
NiedersachsenBeitragsfrei ab dem Monat, in dem das Kind 3 wird, bis zu 8 Stunden täglich70,00 €8.700 €42
Nordrhein-WestfalenDie beiden letzten Kita-Jahre vor der Einschulung beitragsfrei, sonst Beitrag nach Satzung des Jugendamts250,00 €11.940 €24
Rheinland-PfalzBeitragsfrei ab dem 2. Geburtstag bis zur Einschulung70,00 €5.700 €54
SaarlandElternanteil seit 01.08.2026 bei 2,5 % der Personalkosten, ab 01.01.2027 beitragsfrei250,00 €10.680 €31
SachsenKeine landesweite Beitragsfreiheit - Beitrag nach Satzung der Gemeinde250,00 €16.260 €0
Sachsen-AnhaltKeine Beitragsfreiheit, aber Geschwisterregel: Eltern zahlen nur für das älteste Kind in der Kita250,00 €16.260 €0
Schleswig-HolsteinBeitragsdeckel 5,80 € (unter 3) bzw. 5,66 € (ab 3) je Wochenstunde im Monat; 2. Kind halber Beitrag, ab dem 3. Kind frei250,00 €15.414 €0
ThüringenDie letzten 24 Monate vor dem Schuleintritt beitragsfrei, ab 01.08.2027 die letzten 36 Monate250,00 €11.940 €24

Kita-Gebühren steuerlich absetzen: Ersparnis 2026 nach Monatsbeitrag

Betreuungsbeitrag ohne Essen, 12 Monate; 80 %, höchstens 4.800 € als Sonderausgaben; Ersparnis an Einkommensteuer und Soli bei Zusammenveranlagung (ohne Kirchensteuer)
Beitrag/MonatJahresbeitragAbsetzbarErsparnis bei zvE 40.000 €bei 70.000 €bei 100.000 €
100 €1.200 €960 €236,00 €288,00 €336,00 €
150 €1.800 €1.440 €354,00 €430,00 €504,00 €
200 €2.400 €1.920 €470,00 €572,00 €672,00 €
250 €3.000 €2.400 €588,00 €714,00 €838,00 €
300 €3.600 €2.880 €704,00 €856,00 €1.004,00 €
400 €4.800 €3.840 €936,00 €1.138,00 €1.336,00 €
500 €6.000 €4.800 €1.166,00 €1.418,00 €1.666,00 €
600 €7.200 €4.800 €1.166,00 €1.418,00 €1.666,00 €

Beispiele zum Ausprobieren

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Kita-Gebühren-Rechner: Beitragsfrei ist die Kita 2026 in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern für alle Kinder, in Rheinland-Pfalz ab 2 und in Brandenburg, Bremen, Hessen und Niedersachsen ab 3 Jahren (teils nur 6 bzw. 8 Stunden am Tag), in NRW und Thüringen in den letzten zwei Jahren vor der Schule. Das Saarland folgt am 1. Januar 2027. Essensgeld zahlen Eltern fast überall selbst; vom Betreuungsbeitrag sind 80 %, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr, als Sonderausgaben absetzbar.
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Kita-Gebühren Köln 2026: 45 Stunden nach Jahreseinkommen und Alter (Tabelle)
Kita-Gebühren Köln 2026: 45 Stunden nach Jahreseinkommen und Alter
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Häufige Fragen

Wie berechnet man Kita-Gebühren?

Du berechnest Kita-Gebühren aus Betreuungsbeitrag laut Satzung, Landesentlastung, Essensgeld und Arbeitgeberzuschuss. In Worten: Satzungsbeitrag minus Entlastung plus Essen minus Zuschuss. Für die Steuer zählt nur der Betreuungsanteil ohne Essen. Absetzbar sind 80 %, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr.

Was kostet Kita in Berlin 2026?

In Berlin kostet die Betreuung im Beispiel 0,00 €, es bleiben 23,00 € Essensgeld im Monat. Für ein 4-jähriges Kind mit 7 Stunden Betreuung zeigt die Rechnung daher 23,00 € monatlich. Mit berlinpass-BuT kann auch das Mittagessen auf 0 € fallen.

Wie hoch sind Kita-Kosten in Hamburg bei 3.000 € Einkommen?

In Hamburg zeigt das Beispiel 156,00 € im Monat. Gerechnet wurde mit 3.000 € bereinigtem monatlichem Familieneinkommen, 4 Personen im Haushalt und 7 Stunden Betreuung. Das Mittagessen ist im Hamburger Elternbeitrag enthalten, deshalb wird in dieser Rechnung 0,00 € Essensgeld ausgewiesen.

Was kostet ein Kita-Platz in Köln bei 60.000 € Jahreseinkommen?

In Köln ergeben sich im Beispiel 341,35 € im Monat. Das gilt für 60.000 € maßgebliche Jahreseinkünfte, 35 Wochenstunden und ein Kind von 2 bis unter 3 Jahren. Der Betrag besteht aus 271,35 € Betreuungsbeitrag und 70,00 € Essensgeld.

Sind Kita-Gebühren steuerlich absetzbar?

Ja, Kita-Gebühren sind anteilig absetzbar: 80 % der Betreuungskosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Essensgeld zählt nicht dazu. Ein Arbeitgeberzuschuss mindert den Betrag, den du selbst ansetzen kannst. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinen Steuerdaten ab.

Zählt Essensgeld zu den Kita-Gebühren?

Ja, Essensgeld zählt zu deinem monatlichen Eigenanteil, aber nicht zu den steuerlich absetzbaren Betreuungskosten. Im Nordrhein-Westfalen-Beispiel liegen die Monatskosten bei 220,00 €, davon sind 150,00 € Betreuung und 70,00 € Essen. Für die Steuer wird nur der Betreuungsanteil berücksichtigt.

Was bedeutet beitragsfrei bei der Kita?

Beitragsfrei bedeutet meist, dass der Betreuungsbeitrag entfällt. Essen kann trotzdem anfallen. In Berlin zeigt das Beispiel 0,00 € Betreuung und 23,00 € Essensgeld. Bei einem jüngeren Geschwisterkind in Köln kann daneben ein Differenzbeitrag bleiben.

Senkt ein Arbeitgeberzuschuss die Kita-Kosten?

Ja, ein Arbeitgeberzuschuss senkt deinen Eigenanteil, wenn er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. In einem Nordrhein-Westfalen-Beispiel mit 220,00 € Krippenbeitrag, 70,00 € Essensgeld und 100,00 € Zuschuss bleiben 190,00 € im Monat. Steuerlich kann der Zuschuss den absetzbaren Betrag mindern.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.08.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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