Prozesskostenrechner
Prozesskosten berechnen: Bei 5.000 € Streitwert kostet ein verlorener Prozess in der 1. Instanz 2.668,38 € (Gericht + 2 Anwälte). Mit Quote und Vergleich.
- Kostenrisiko bei vollständigem Unterliegen
- 2.668,38 €
- Gesamtkosten des Verfahrens
- 2.668,38 €
- Gerichtskosten
- 511,50 €
- Dein Anwalt (brutto)
- 1.078,44 €
- Anwalt der Gegenseite (brutto)
- 1.078,44 €
- Trägt die Gegenseite
- 0,00 €
- Vorab zu zahlen (als Kläger)?
- 1.589,94 €
Wer trägt welche Kosten?
| Posten | Betrag | Du trägst | Gegenseite trägt |
|---|---|---|---|
| Gerichtskosten (KV 1210, 3,0) | 511,50 € | 511,50 € | 0,00 € |
| Dein Anwalt | 1.078,44 € | 1.078,44 € | 0,00 € |
| Anwalt der Gegenseite | 1.078,44 € | 1.078,44 € | 0,00 € |
| Summe | 2.668,38 € | 2.668,38 € | 0,00 € |
Kostenrisiko durch alle Instanzen (Urteil, beide Seiten mit Anwalt)
| Instanz | Gerichtskosten | Anwalt je Seite | Risiko dieser Instanz | Risiko kumuliert |
|---|---|---|---|---|
| 1. Instanz | 511,50 € | 1.078,44 € | 2.668,38 € | 2.668,38 € |
| Berufung | 682,00 € | 1.204,99 € | 3.091,98 € | 5.760,36 € |
| Revision | 852,50 € | 1.626,85 € | 4.106,20 € | 9.866,56 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Einfache Gerichtsgebühr bei 5.000 €: 170,50 € → Gerichtskosten 511,50 €
- Anwalt je Seite: 1,3 Verfahrens- + 1,2 Terminsgebühr + 20 € Auslagen + USt = 1.078,44 €
- Gesamtkosten: 2.668,38 €
- Du gewinnst zu 0 % und trägst 100 % der Kosten = 2.668,38 €
Was zeigt dir der Prozesskostenrechner?
Der Prozesskostenrechner schätzt das Kostenrisiko eines Zivilprozesses anhand von Streitwert, Gericht, Instanz, Verfahrensende, Erfolgsquote und Anwaltsbeteiligung. Gemeint ist das Kostenrisiko nach den gesetzlichen Gebühren, also vor allem Gerichtskosten nach GKG und Anwaltskosten nach RVG.
Du gibst die Werte ein, die zu deinem Fall passen, und siehst, welcher Anteil voraussichtlich bei dir bleibt. Besonders hilfreich ist das vor einer Klage: Dann geht es nicht nur um die Forderung selbst, sondern um die Frage, welches zusätzliche Risiko entsteht, falls du verlierst oder nur teilweise gewinnst.
Der Streitwert ist dabei der zentrale Ausgangspunkt. Bei einer Zahlungsklage ist das meist die eingeklagte Hauptforderung, ohne Zinsen und Nebenkosten. Steigt der Streitwert, steigen auch Gerichts- und Anwaltskosten. Bei 5.000 € Streitwert liegen die Gerichtskosten in der 1. Instanz bei 511,50 €, der Anwalt je Seite bei 1.078,44 €. Bei 20.000 € Streitwert sind es in der 1. Instanz 1.215,00 € Gerichtskosten und 2.618,00 € je Anwalt.
Der Rechner ersetzt keine rechtliche Prüfung. Er zeigt eine Gebührenrechnung für typische Konstellationen. Sonderkosten, mehrere Beteiligte, besondere Anträge oder abweichende Kostenentscheidungen können das Ergebnis verändern.
Wie funktioniert die Berechnung der Prozesskosten?
Die Rechnung folgt einem einfachen Schema: Gesamtkosten ergeben sich aus den Gerichtskosten plus den Anwaltskosten der beteiligten Seiten. Dein Anteil hängt anschließend davon ab, in welchem Umfang du gewinnst oder verlierst.
In Worten lautet die Formel: Gerichtskosten werden nach Gebührensatz und GKG-Tabelle berechnet. Die Anwaltskosten setzen sich aus Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagen und bei entsprechender Einstellung 19 % USt zusammen. Bei zwei anwaltlich vertretenen Seiten fällt dieser Anwaltsblock für beide Seiten an. Dein Anteil ergibt sich aus den Gesamtkosten und deiner Obsiegensquote.
Ein Beispiel: Bei 5.000 € Streitwert vor dem Zivilgericht in der 1. Instanz, Urteil, beide Seiten mit Anwalt und 0 % Obsiegen entstehen 511,50 € Gerichtskosten. Dein Anwalt kostet 1.078,44 €, der Anwalt der Gegenseite ebenfalls 1.078,44 €. Daraus ergeben sich Gesamtkosten von 2.668,38 €. Weil du in diesem Beispiel vollständig unterliegst, bleibt dieser Betrag bei dir.
Als Kläger musst du außerdem mit Vorabzahlungen rechnen. Im Beispiel sind vorab 1.589,94 € zu zahlen. Das ist nicht zwingend dein endgültiger Kostenanteil. Die endgültige Verteilung folgt der Kostenentscheidung oder der Vereinbarung im Vergleich.
Was bedeutet die Obsiegensquote für dein Kostenrisiko?
Die Obsiegensquote beschreibt, zu welchem Anteil du im Prozess Erfolg hast. Bei 0 % verlierst du vollständig. Bei 100 % gewinnst du vollständig. Dazwischen werden die Kosten anteilig verteilt. Grundlage ist bei teilweisem Erfolg die Kostenquote, wie sie das Gericht festlegt.
Bei 10.000 € Streitwert vor dem Zivilgericht in der 1. Instanz entstehen bei einem Urteil Gesamtkosten von 4.776,00 €. Gewinnst du zu 50 %, bleiben bei dir 2.388,00 €. Die Gegenseite trägt ebenfalls 2.388,00 €. Die Gerichtskosten betragen 849,00 €, jeder Anwalt kostet 1.963,50 €.
Bei hohen Streitwerten wirkt sich die Quote deutlich aus. Bei 100.000 € Streitwert in der 1. Instanz beträgt das Kostenrisiko bei vollständigem Unterliegen 14.083,86 €. Wenn du zu 25 % gewinnst, liegen deine Prozesskosten bei 10.562,90 €, während die Gegenseite 3.520,96 € trägt.
Wichtig für die Praxis: Eine Quote ist keine Erfolgseinschätzung. Sie beschreibt nur, wie die Kosten verteilt werden, wenn das Verfahren mit diesem Ergebnis endet. Ob du tatsächlich zu 25 %, 50 % oder 100 % obsiegst, hängt vom Anspruch, den Beweisen und der gerichtlichen Bewertung ab.
Urteil, Vergleich, Berufung und Revision verändern die Kosten
Ein Urteil und ein Vergleich führen zu unterschiedlichen Kostenbildern. Beim gerichtlichen Vergleich sinken die Gerichtskosten, dafür entsteht eine Einigungsgebühr. Häufig werden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Dann zahlst du deinen eigenen Anwalt und einen Anteil an den Gerichtskosten, während die Gegenseite ihren Anwalt selbst trägt.
Bei 7.500 € Streitwert und Vergleich im Zivilverfahren liegen deine Prozesskosten bei 2.362,75 €. Die Gesamtkosten betragen 4.725,50 €, davon 238,00 € Gerichtskosten und je 2.243,75 € für die Anwälte. Vorab als Kläger stehen 2.957,75 € im Raum.
Auch die Instanz ist ein starker Kostentreiber. Bei 25.000 € Streitwert in der Berufung und vollständigem Unterliegen entstehen 7.967,12 € Prozesskosten. Darin stecken 1.742,00 € Gerichtskosten sowie 3.112,56 € für den eigenen und 3.112,56 € für den gegnerischen Anwalt.
In der Revision steigen die Beträge ebenfalls. Bei 15.000 € Streitwert und vollständigem Unterliegen liegen die Prozesskosten bei 8.659,12 €. Die Gerichtskosten betragen 1.720,00 €, jeder Anwalt 3.469,56 €. Deshalb solltest du bei Rechtsmitteln immer getrennt betrachten, was die nächste Instanz kostet und welches zusätzliche Risiko hinzukommt.
Arbeitsgericht, Anwaltswahl und Zusatzkosten richtig einordnen
Vor dem Arbeitsgericht gelten in der 1. Instanz Besonderheiten. Selbst wenn du gewinnst, trägst du deine eigenen Anwaltskosten. Beispiel: Bei einer Kündigungsschutzklage mit 12.000 € Streitwert und 100 % Obsiegen bleiben 2.127,13 € bei dir. Die Gerichtskosten von 627,00 € und der gegnerische Anwalt von 2.127,13 € werden der Gegenseite zugeordnet.
Das zeigt auch ein höherer Streitwert: Bei 50.000 € vor dem Arbeitsgericht in der 1. Instanz und einem Urteil zu deinen Gunsten zahlst du 4.060,88 € für deinen Anwalt. Die Gesamtkosten des Verfahrens liegen bei 9.397,76 €, die Gegenseite trägt 5.336,88 €.
Ob beide Seiten anwaltlich vertreten sind, verändert das Risiko. Bei 20.000 € Streitwert im Zivilverfahren und vollständigem Unterliegen kostet der Prozess 3.833,00 €, wenn nur du einen Anwalt hast. Das setzt sich aus 1.215,00 € Gerichtskosten und 2.618,00 € für deinen Anwalt zusammen. Ein gegnerischer Anwalt fällt in dieser Rechnung mit 0,00 € an.
Zusätzliche Auslagen solltest du nicht übersehen. Bei 30.000 € Streitwert, vollständigem Unterliegen und 2.000 € für Zeugen und Sachverständige steigen deine Prozesskosten auf 9.502,96 €. Ohne solche Auslagen liegt das Risiko in der 1. Instanz bei 7.502,96 €. Solche Kosten können gerade bei Gutachten spürbar sein.
Typische Fehler beim Prozesskosten berechnen
Der häufigste Fehler ist ein zu niedriger Streitwert. Wenn du nur den Betrag einträgst, den du sicher durchsetzen willst, aber tatsächlich mehr einklagst, wirkt die Rechnung zu günstig. Nimm für die Berechnung den Wert, der im Verfahren angesetzt werden soll.
Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung von Vorabzahlung und Endbelastung. Bei 5.000 € Streitwert stehen als Kläger vorab 1.589,94 € an. Die endgültige Belastung kann aber 2.668,38 € betragen, wenn du vollständig verlierst. Umgekehrt kann die Gegenseite Kosten tragen, wenn du ganz oder teilweise gewinnst.
Achte außerdem darauf, ob du Zivilgericht oder Arbeitsgericht auswählst. Die Kostenverteilung unterscheidet sich besonders in der 1. Instanz. Bei 2.500 € Streitwert vor dem Arbeitsgericht ohne 19 % USt auf Anwaltskosten entstehen bei vollständigem Unterliegen 859,75 € Prozesskosten, obwohl die Gesamtkosten 1.468,50 € betragen.
Prüfe zuletzt, ob du mit oder ohne Umsatzsteuer rechnen solltest. Die Einstellung zur 19 % USt passt nicht für jeden Fall. Wenn beide Parteien vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann eine Rechnung ohne diese Steuer sinnvoller sein. Kläre solche Punkte im Zweifel mit deiner anwaltlichen Beratung, bevor du aus der Schätzung eine Prozessentscheidung ableitest.
Tabellen zum Nachschlagen
Prozesskosten nach Streitwert: Kostenrisiko bei vollständigem Unterliegen
| Streitwert | Gericht 1. Instanz | Anwalt je Seite | Risiko 1. Instanz | Risiko Berufung | 1. Instanz + Berufung |
|---|---|---|---|---|---|
| 500 € | 120,00 € | 177,01 € | 474,02 € | 550,80 € | 1.024,82 € |
| 1.000 € | 183,00 € | 300,48 € | 783,96 € | 911,36 € | 1.695,32 € |
| 2.000 € | 309,00 € | 547,40 € | 1.403,80 € | 1.632,46 € | 3.036,26 € |
| 3.000 € | 376,50 € | 724,41 € | 1.825,32 € | 2.118,98 € | 3.944,30 € |
| 5.000 € | 511,50 € | 1.078,44 € | 2.668,38 € | 3.091,98 € | 5.760,36 € |
| 7.500 € | 714,00 € | 1.609,48 € | 3.932,96 € | 4.551,52 € | 8.484,48 € |
| 10.000 € | 849,00 € | 1.963,50 € | 4.776,00 € | 5.524,52 € | 10.300,52 € |
| 15.000 € | 1.032,00 € | 2.290,75 € | 5.613,50 € | 6.501,56 € | 12.115,06 € |
| 20.000 € | 1.215,00 € | 2.618,00 € | 6.451,00 € | 7.478,60 € | 13.929,60 € |
| 25.000 € | 1.306,50 € | 2.781,63 € | 6.869,76 € | 7.967,12 € | 14.836,88 € |
| 30.000 € | 1.428,00 € | 3.037,48 € | 7.502,96 € | 8.702,24 € | 16.205,20 € |
| 50.000 € | 1.914,00 € | 4.060,88 € | 10.035,76 € | 11.642,64 € | 21.678,40 € |
| 75.000 € | 2.754,00 € | 4.652,90 € | 12.059,80 € | 14.088,78 € | 26.148,58 € |
| 100.000 € | 3.594,00 € | 5.244,93 € | 14.083,86 € | 16.534,92 € | 30.618,78 € |
| 150.000 € | 4.854,00 € | 6.132,96 € | 17.119,92 € | 20.204,12 € | 37.324,04 € |
| 200.000 € | 6.114,00 € | 7.021,00 € | 20.156,00 € | 23.873,32 € | 44.029,32 € |
| 250.000 € | 7.374,00 € | 7.854,00 € | 23.082,00 € | 27.419,24 € | 50.501,24 € |
| 500.000 € | 12.414,00 € | 11.186,00 € | 34.786,00 € | 41.602,92 € | 76.388,92 € |
| 1.000.000 € | 18.714,00 € | 16.392,25 € | 51.498,50 € | 61.664,92 € | 113.163,42 € |
Urteil oder Vergleich: Was kostet dich der Prozess?
| Streitwert | Urteil, verloren | Urteil, 50 % | Vergleich |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 783,96 € | 391,98 € | 441,65 € |
| 3.000 € | 1.825,32 € | 912,67 € | 1.067,41 € |
| 5.000 € | 2.668,38 € | 1.334,19 € | 1.585,54 € |
| 10.000 € | 4.776,00 € | 2.388,00 € | 2.880,88 € |
| 20.000 € | 6.451,00 € | 3.225,50 € | 3.858,18 € |
| 50.000 € | 10.035,76 € | 5.017,88 € | 5.994,71 € |
| 100.000 € | 14.083,86 € | 7.041,94 € | 7.932,38 € |
Beispiele zum Ausprobieren
- Klage über 5.000 €, komplett verlorenDeine Prozesskosten: 2.668,38 €
- Klage über 20.000 €, Vergleich vor dem LandgerichtDeine Prozesskosten: 3.858,18 €
- Berufung über 25.000 €, halb gewonnenDeine Prozesskosten: 3.983,56 €
- Kündigungsschutzklage (12.000 €) vor dem ArbeitsgerichtDeine Prozesskosten: 2.127,13 €
Häufige Fragen
Was kostet ein Zivilprozess bei 5.000 € Streitwert?
Bei 5.000 € Streitwert kostet ein verlorener Zivilprozess in der 1. Instanz 2.668,38 €. Darin enthalten sind 511,50 € Gerichtskosten, 1.078,44 € für deinen Anwalt und 1.078,44 € für den gegnerischen Anwalt. Als Kläger zahlst du zunächst 1.589,94 € vorab.
Wie berechnet der Prozesskostenrechner die Anwaltskosten?
Der Prozesskostenrechner berechnet die Anwaltskosten nach RVG aus Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagen und auf Wunsch 19 % USt. Bei 5.000 € Streitwert ergeben sich je Anwalt 1.078,44 €. Wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, fällt dieser Betrag auf beiden Seiten an.
Was bedeutet 50 % Obsiegen bei den Prozesskosten?
50 % Obsiegen bedeutet, dass du die Hälfte der berücksichtigten Kosten trägst. Bei 10.000 € Streitwert in der 1. Instanz liegen die Gesamtkosten bei 4.776,00 €. Dein Anteil beträgt dann 2.388,00 €, die Gegenseite trägt ebenfalls 2.388,00 €.
Was kostet ein Vergleich bei 7.500 € Streitwert?
Ein Vergleich bei 7.500 € Streitwert kostet dich im Beispiel 2.362,75 €. Die Gesamtkosten betragen 4.725,50 €. Enthalten sind 238,00 € Gerichtskosten sowie je 2.243,75 € für die Anwälte. Beim Vergleich werden die Kosten häufig gegeneinander aufgehoben.
Warum zahle ich vor dem Arbeitsgericht trotz gewonnenem Prozess meinen Anwalt?
Vor dem Arbeitsgericht trägst du in der 1. Instanz deinen Anwalt selbst. Bei 50.000 € Streitwert und 100 % Obsiegen bleiben deshalb 4.060,88 € bei dir. Die Gegenseite trägt in dieser Rechnung 5.336,88 €, darunter Gerichtskosten und den eigenen Anwalt.
Wie teuer ist eine Berufung bei 25.000 € Streitwert?
Eine verlorene Berufung bei 25.000 € Streitwert kostet 7.967,12 €. Die Gerichtskosten betragen 1.742,00 €, dein Anwalt 3.112,56 € und der gegnerische Anwalt ebenfalls 3.112,56 €. Als Kläger sind vorab 4.854,56 € zu zahlen.
Welche Zusatzkosten können neben Gericht und Anwalt entstehen?
Zusatzkosten können zum Beispiel für Zeugen, Sachverständige oder sonstige Auslagen entstehen. Bei 30.000 € Streitwert und 2.000 € zusätzlichen Auslagen steigen die Prozesskosten bei vollständigem Unterliegen auf 9.502,96 €. Solche Kosten werden wie Gerichtskosten in die Kostenverteilung einbezogen.
Wann sollte ich beim Prozesskostenrechner die 19 % USt ausschalten?
Die 19 % USt solltest du ausschalten, wenn die Anwaltskosten ohne Umsatzsteuer betrachtet werden sollen, etwa bei vorsteuerabzugsberechtigten Parteien. Bei 2.500 € Streitwert vor dem Arbeitsgericht ohne 19 % USt liegen deine Prozesskosten im Beispiel bei 859,75 €.
Quellen und Prüfung
- Anlage 2 GKG - Gebührentabelle für Gerichtskosten - Bundesministerium der Justiz
- Anlage 2 RVG - Gebührentabelle für Anwälte - Bundesministerium der Justiz
- § 92 ZPO - Kosten bei teilweisem Obsiegen - Bundesministerium der Justiz
- Anlage 1 GKG - Kostenverzeichnis (KV 1210 ff., 8210 ff.) - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Prozesskostenrechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/recht/prozesskosten-rechner

