Gerichtsvollzieher-Kosten

Gerichtsvollzieher-Kosten nach GvKostG: Pfändung 31,20 €, Vermögensauskunft 39,50 €. Mit gütlicher Erledigung, Wegegeld, Kopien und Räumung.

Stand 24.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Ermäßigte Gebühr KV 208 bei gleichzeitigem Auftrag zu Pfändung oder Vermögensauskunft.

Weitester maßgeblicher Weg im Auftrag, nicht Hin- und Rückweg addieren.

KV 500: ab mehr als 3 Stunden je weitere angefangene Stunde.

Die erste Abschrift des Vermögensverzeichnisses bei KV 260/261 ist nicht zusätzlich anzusetzen.

Zum Beispiel Zustellungsentgelt, Schlüsseldienst, Transport und Lagerung; tatsächliche Endbeträge.

Summe der ausgewählten Kosten52,21 €
Gebühren
40,80 €
Auslagenpauschale KV 716
8,16 €
Wegegeld KV 711
3,25 €
Kopien KV 700
0,00 €
  • Rechnung für einen Auftrag und die ausgewählten tatsächlich gebührenpflichtigen Maßnahmen. Nicht jede Kombination fällt automatisch an.
  • Wegegeld nach Bundes-KV 711; abweichende Landesverordnungen, mehrere Aufträge und etwaige Umsatzsteuer nach KV 717 sind gesondert zu prüfen.
Kostenaufstellung
KV-Nr.PostenBetrag
205Bewirkung einer Pfändung (Sachpfändung)31,20 €
208Gütliche Erledigung neben Vermögensauskunft oder Pfändung (ermäßigt)9,60 €
716Pauschale für sonstige bare Auslagen8,16 €
711Wegegeld (Bundestabelle)3,25 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Gebühren: 40,80 €.
  2. 20 % der Gebühren, begrenzt auf 3 bis 10 €: 8,16 €.
  3. Mit Wegegeld 3,25 €, Kopien und eingegebenen Auslagen: 52,21 €.

Wie setzen sich Gerichtsvollzieher-Kosten zusammen?

Gerichtsvollzieher-Kosten bestehen aus mehreren Bausteinen. Zuerst kommt die Gebühr für die beauftragte Maßnahme, zum Beispiel für eine Sachpfändung, eine Zustellung, die Vermögensauskunft oder eine Räumung. Dazu kommt die Auslagenpauschale KV 716. Sie beträgt 20 % der Gebühren, mindestens 3 € und höchstens 10 €.

Wenn der Gerichtsvollzieher für die Amtshandlung fahren muss, kann Wegegeld hinzukommen. Außerdem können berechenbare Kopien und weitere tatsächliche Auslagen anfallen, etwa für Zustellung, Schlüsseldienst, Transport oder Lagerung. Solche Beträge hängen vom konkreten Auftrag ab und sind deshalb in der Rechnung nur dann enthalten, wenn du sie eingibst.

Der Rechner unterscheidet deshalb zwischen festen Gebühren und variablen Kosten. Das ist wichtig: Eine einfache elektronische Zustellung liegt im Beispiel bei 11,00 €, während eine Räumung wegen Wegegeld, Zeitaufwand und Fremdauslagen deutlich höher ausfallen kann. Die endgültige Kostenrechnung kann abweichen, wenn im Verfahren weitere Handlungen nötig werden oder Auslagen erst später feststehen.

So rechnest du Gerichtsvollzieher-Kosten an einem Beispiel

Die Rechnung lautet in Worten: Maßnahme auswählen, die angefallenen Gebühren addieren, darauf die Auslagenpauschale anwenden und anschließend Wegegeld, berechenbare Kopien sowie weitere belegte Auslagen hinzufügen.

Beispiel: Du beauftragst eine Sachpfändung. Zusätzlich wird eine gütliche Erledigung versucht. Der Weg ist gebührenpflichtig, die maßgebliche einfache Entfernung beträgt 8 km. Die Dauer vor Ort beträgt 1 Stunde, zusätzliche Kopien und weitere Auslagen sind mit 0 Seiten und 0 € angesetzt.

Die Gebühren betragen 40,80 €. Darauf entfallen 8,16 € Auslagenpauschale. Das Wegegeld beträgt 3,25 €. Kopien werden mit 0,00 € angesetzt. Daraus ergeben sich 52,21 € als Summe der ausgewählten Kosten.

Du siehst daran auch, warum die Grundgebühr allein nicht reicht. Bei derselben Sachpfändung verändern Zusatzauftrag, Wegegeld, Kopien oder belegte Fremdauslagen die Summe. Mit 10 zusätzlichen Schwarzweißkopien steigt das Beispiel auf 57,21 €, die Kopien machen darin 5,00 € aus. Mit 50 € weiteren Auslagen laut Belegen liegt dieselbe Ausgangslage bei 102,21 €.

Was kosten Vermögensauskunft, Pfändung und Zustellung?

Bei häufigen Einzelmaßnahmen unterscheiden sich die Gerichtsvollzieher-Kosten deutlich. Für die Vermögensauskunft im Büro ohne weitere Maßnahmen zeigt die Rechnung 47,40 €. Darin stecken 39,50 € Gebühren und 7,90 € Auslagenpauschale, ohne Wegegeld und ohne Kopien.

Wenn zur Vermögensauskunft weitere Punkte hinzukommen, steigt die Summe. Mit persönlicher Zustellung, gütlichem Versuch und 12 km Anfahrt ergeben sich 77,60 €. Ohne persönliche Zustellung, aber mit gütlichem Versuch und ohne Wegegeld zeigt die Rechnung 58,92 €.

Bei der Pfändung ist ebenfalls die konkrete Ausführung entscheidend. Eine Sachpfändung mit gütlichem Versuch, 8 km Weg und 1 Stunde Dauer kostet 52,21 €. Eine fruchtlose Pfändung mit gütlichem Versuch und 15 km Entfernung liegt bei 39,62 €. Eine Sachpfändung mit 20 km Weg, 4 Stunden Dauer und 2 zusätzlichen Kopien kommt auf 82,30 €.

Für Zustellungen fallen niedrigere Beträge an. Eine persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher bei 5 km Entfernung kostet 18,25 €. Eine elektronische Zustellung kostet 11,00 €. Eine sonstige Zustellung per Post liegt im Modell bei 6,60 € vor gegebenenfalls gesondert berechenbaren tatsächlichen Zustellauslagen.

Warum Räumungskosten stark schwanken

Bei Räumungen reicht ein Blick auf die Grundgebühr oft nicht aus. Neben der Räumungsart können Wegegeld, Zeitzuschläge und tatsächliche Auslagen den Betrag verändern. Besonders Fremdauslagen für praktische Durchführungsschritte können die Kosten prägen.

Eine Räumung nach KV 240 mit persönlicher Zustellung, 25 km Entfernung und 2 Stunden vor Ort kostet im Beispiel 195,25 €. Die Gebühren betragen 175,50 €, die Auslagenpauschale 10,00 € und das Wegegeld 9,75 €.

Bei der Berliner Räumung nach KV 241 ohne Wegschaffung der Sachen fällt das Beispiel mit 30 km Weg und 3 Stunden Einsatzdauer mit 140,75 € niedriger aus. Die Gebühren betragen 121,00 €, die Auslagenpauschale 10,00 € und das Wegegeld 9,75 €.

Anders sieht es aus, wenn belegte Fremdauslagen hinzukommen. Bei einer Berliner Räumung mit 4,5 Stunden Dauer, 15 km Weg und 250 € Fremdauslagen beträgt die Summe 423,50 €. Darin stecken 157,00 € Gebühren, 10,00 € Auslagenpauschale, 6,50 € Wegegeld und die eingegebenen weiteren Auslagen.

Typische Fehler bei Gerichtsvollzieher-Kosten vermeiden

Der häufigste Fehler ist, nur die Gebühr der Hauptmaßnahme zu betrachten. Die Auslagenpauschale kommt regelmäßig hinzu. Bei kleinen Gebühren greift mindestens 3 €, bei höheren Gebühren höchstens 10 €. Deshalb ergeben eine sonstige Zustellung per Post mit 3,60 € Gebühr und die Mindestpauschale zunächst 6,60 €, bevor gegebenenfalls tatsächliche Zustellauslagen hinzukommen.

Ein zweiter Fehler betrifft die Entfernung. Maßgeblich ist die einfache Entfernung in Luftlinie, nicht die Addition von Hinweg und Rückweg. Wenn ein gebührenpflichtiger Weg vorliegt, kann Wegegeld entstehen. Bei 8 km sind im Beispiel 3,25 € angesetzt, bei 15 km 6,50 € und bei 25 km 9,75 €.

Auch Kopien werden leicht doppelt angesetzt. Die erste Abschrift des Vermögensverzeichnisses bei der Vermögensauskunft wird nicht zusätzlich angesetzt. Trage nur zusätzliche berechenbare Schwarzweißkopien ein. Im Beispiel erhöhen 10 zusätzliche Seiten die Kosten um 5,00 €.

Die bundesgesetzlichen Gebührenwerte und ausgewählten Positionen bilden nicht jede landesrechtliche oder auftragsspezifische Abweichung ab. Bei rechtlichen Kosten bleibt die Rechnung eine Modellrechnung auf Basis der ausgewählten Positionen. Wer am Ende Kostenschuldner ist und welche weiteren Auslagen tatsächlich entstehen, hängt vom Auftrag und vom Verfahrensablauf ab. Prüfe deshalb die spätere Kostenrechnung darauf, welche Maßnahme wirklich erledigt wurde und welche Auslagen belegt sind.

Tabellen zum Nachschlagen

Gerichtsvollzieher: Gebühren und Pauschale je einzelner Maßnahme

Je ein Auftrag ohne gütliche Erledigung, zusätzliche Zustellung, Wegegeld oder Fremdauslagen.
MaßnahmeGebührMit KV 716
Persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher12,00 €15,00 €
Zustellung als elektronisches Dokument8,00 €11,00 €
Sonstige Zustellung (z. B. per Post)3,60 €6,60 €
Bewirkung einer Pfändung (Sachpfändung)31,20 €37,44 €
Nicht erledigte Amtshandlung (z. B. fruchtlose Pfändung)18,00 €21,60 €
Abnahme der Vermögensauskunft (§§ 802c, 802d, 807 ZPO)39,50 €47,40 €
Räumung (Entsetzung aus dem Besitz)163,50 €173,50 €
Räumung ohne Wegschaffung der Sachen ("Berliner Räumung")109,00 €119,00 €

Beispiele zum Ausprobieren

Gerichtsvollzieher-Kosten zum Teilen

Die Grafiken darfst du mit Quellenlink auf diese Seite frei verwenden (Lizenz CC BY 4.0).

Gerichtsvollzieher-Kosten: Die Sachpfändung kostet 31,20 € Gebühr, die Vermögensauskunft 39,50 €. Hinzu kommen tatsächlich ausgelöste weitere Gebühren, die Auslagenpauschale von 20 % (mindestens 3 €, höchstens 10 €) sowie gegebenenfalls Wegegeld und Fremdauslagen.
Auf einen Blick
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Gerichtsvollzieher: Gebühren und Pauschale je einzelner Maßnahme (Tabelle)
Gerichtsvollzieher: Gebühren und Pauschale je einzelner Maßnahme
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Häufige Fragen

Was kostet eine Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher?

Eine Sachpfändung mit gütlichem Versuch, 8 km Weg und 1 Stunde Dauer kostet 52,21 €. Enthalten sind 40,80 € Gebühren, 8,16 € Auslagenpauschale und 3,25 € Wegegeld. Ohne identische Rahmenbedingungen kann der Betrag abweichen, etwa durch andere Entfernung, Kopien oder weitere Auslagen.

Was kostet die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher?

Die Vermögensauskunft im Büro ohne weitere Maßnahmen kostet 47,40 €. Davon entfallen 39,50 € auf Gebühren und 7,90 € auf die Auslagenpauschale. Wenn zusätzlich ein gütlicher Versuch, persönliche Zustellung oder Wegegeld anfällt, kann die Rechnung höher sein.

Wie hoch sind Gerichtsvollzieher-Kosten bei einer fruchtlosen Pfändung?

Eine fruchtlose Pfändung mit gütlichem Versuch und 15 km Entfernung kostet 39,62 €. Die Gebühren betragen 27,60 €, die Auslagenpauschale 5,52 € und das Wegegeld 6,50 €. Kopien sind in diesem Beispiel mit 0,00 € angesetzt.

Was kostet eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher?

Eine Räumung nach KV 240 mit persönlicher Zustellung, 25 km Entfernung und 2 Stunden vor Ort kostet 195,25 €. Enthalten sind 175,50 € Gebühren, 10,00 € Auslagenpauschale und 9,75 € Wegegeld. Fremdauslagen können zusätzlich anfallen.

Was kostet eine Berliner Räumung?

Eine Berliner Räumung nach KV 241 mit persönlicher Zustellung, 30 km Weg und 3 Stunden Einsatzdauer kostet 140,75 €. Die Gebühren liegen bei 121,00 €, die Auslagenpauschale bei 10,00 € und das Wegegeld bei 9,75 €.

Wie teuer ist eine persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher?

Eine persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher bei 5 km Entfernung kostet 18,25 €. Die Gebühr beträgt 12,00 €, die Auslagenpauschale 3,00 € und das Wegegeld 3,25 €. Ohne gebührenpflichtigen Weg wäre diese Beispielrechnung anders.

Wie viel kosten zusätzliche Kopien beim Gerichtsvollzieher?

10 zusätzliche Schwarzweißkopien erhöhen die Beispielrechnung um 5,00 €. Die Sachpfändung mit gütlichem Versuch, 8 km Weg und 1 Stunde Dauer steigt dadurch von 52,21 € auf 57,21 €. Setze nur Kopien an, die zusätzlich berechenbar sind.

Was passiert, wenn beim Gerichtsvollzieher weitere Auslagen anfallen?

Bei 50 € zusätzlichen Auslagen laut Belegen steigt die Beispielrechnung auf 102,21 €. Ausgangspunkt ist eine Sachpfändung mit gütlichem Versuch, 8 km Weg und 1 Stunde Dauer. Weitere Auslagen können zum Beispiel durch praktische Durchführungsschritte entstehen und werden neben Gebühren, Pauschale und Wegegeld berücksichtigt.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
24.09.2026, Werte gültig ab 01.06.2025

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Gerichtsvollzieher-Kosten. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/recht/gerichtsvollzieher-kosten