Pfändungsrechner

Pfändungsrechner mit der amtlichen Pfändungstabelle ab 01.07.2026: Freibetrag 1.587,40 €. Bei 2.500 € netto ohne Unterhaltspflicht sind 638,82 € pfändbar.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzVon Sebastian Wiercinski

Deine Angaben

Ergebnis aktualisiert sich direkt
Lohn wird gezahlt

Auszahlungsbetrag nach Steuern und Sozialabgaben, ohne Weihnachtsgeld und Überstundenvergütung (die trägst du unten ein).

Personen, denen du tatsächlich Unterhalt zahlst (Kinder, Ehepartner). Hat eine Person eigenes Einkommen, kann das Gericht sie unberücksichtigt lassen.

Bis 795 € unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO), der Rest zählt zum Einkommen.

Zur Hälfte unpfändbar (§ 850a Nr. 1 ZPO).

Pfändbarer Betrag638,82 €
Unpfändbar - bleibt dir
1.861,18 €
Pfändungsfreibetrag
1.587,40 €
Maßgebliches Netto (abgerundet)?
2.500,00 €
Pfändbar vom Betrag über dem Freibetrag
70 %
Anteil am Einkommen
25,6 %
Unpfändbare Sonderzahlungen (§ 850a)
0,00 €
P-Konto-Freibetrag (monatlich)?
1.590,00 €
Unterschied zur Tabelle bis 30.06.2026?
22,68 €
Pfändbarer Betrag nach Unterhaltspflichten
UnterhaltspflichtenFreibetragPfändbarBleibt dir
keine1.587,40 €638,82 €1.861,18 €
1 Person2.184,82 €157,59 €2.342,41 €
2 Personen2.517,65 €0,00 €2.500,00 €
3 Personen2.850,48 €0,00 €2.500,00 €
4 Personen3.183,31 €0,00 €2.500,00 €
5 oder mehr3.516,14 €0,00 €2.500,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Maßgebliches Netto (abgerundet): 2.500,00 €
  2. Freibetrag ohne Unterhaltspflicht: 1.587,40 € monatlich
  3. Mehrbetrag 912,60 € × 70 % = pfändbar 638,82 €
  4. Dir bleiben 1.861,18 €. Pfändet ein Unterhaltsgläubiger (§ 850d ZPO), legt das Vollstreckungsgericht einen niedrigeren Freibetrag fest.

Was zeigt dir der Pfändungsrechner zur Pfändungstabelle 2026?

Der Pfändungsrechner schätzt, welcher Teil deines Nettoeinkommens nach der Pfändungstabelle 2026 an Gläubiger abgeführt werden kann und welcher Teil dir bleibt. Maßgeblich ist dabei nicht dein Bruttolohn, sondern der Auszahlungsbetrag nach Steuern und Sozialabgaben. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Überstundenvergütung werden getrennt behandelt, weil dafür eigene Regeln nach § 850a ZPO gelten.

Du gibst Lohnrhythmus, Nettoeinkommen, Unterhaltspflichten sowie mögliche Sonderzahlungen ein und erhältst den pfändbaren Betrag, den unpfändbaren Rest und den passenden Freibetrag.

Die Rechnung orientiert sich an § 850c ZPO. Das ist die normale Lohnpfändung. Wenn es um Unterhaltsschulden geht, kann § 850d ZPO greifen. Dann setzt das Vollstreckungsgericht den Betrag fest, der dir bleiben muss. Das kann deutlich anders ausfallen als bei einer gewöhnlichen Forderung. Der Rechner ersetzt deshalb keine gerichtliche Entscheidung, hilft dir aber, die Größenordnung nach der regulären Tabelle einzuordnen.

Wie funktioniert die Berechnung nach der Pfändungstabelle 2026?

Die Rechnung läuft in mehreren Schritten. Zuerst wird das maßgebliche Netto bestimmt. Bei monatlichem Lohn wird in der Tabelle auf volle 10 € abgerundet. Danach wird der passende Pfändungsfreibetrag abgezogen. Nur der Betrag darüber wird mit der Quote aus der Tabelle angesetzt. Die Quote hängt davon ab, wie viele Unterhaltspflichten berücksichtigt werden.

In Worten lautet die Formel: pfändbar ist das abgerundete Netto abzüglich Freibetrag, multipliziert mit der passenden Quote. Für den Freibetrag gilt: Grundbetrag plus Zuschlag für die erste unterhaltsberechtigte Person plus Zuschläge für weitere Personen. Über 4.866,30 € wird der darüberliegende Teil voll pfändbar.

Ein Beispiel: Bei 2.500 € monatlichem Netto ohne Unterhaltspflicht ist das maßgebliche Netto 2.500,00 €. Der Freibetrag liegt bei 1.587,40 €. Der Mehrbetrag beträgt 912,60 €. Davon sind 70 % pfändbar. Das ergibt einen pfändbaren Betrag von 638,82 €. Dir bleiben 1.861,18 €.

Der gleiche Nettolohn kann mit Unterhaltspflicht ganz anders aussehen. Bei 2.500 € netto und 1 Person mit Unterhaltsanspruch sind 157,59 € pfändbar, bei 2 Personen 0,00 €. Der Unterschied entsteht nicht durch einen anderen Lohn, sondern durch den höheren Freibetrag.

Wie wirken Unterhaltspflichten auf den pfändbaren Betrag?

Unterhaltspflichten senken den pfändbaren Betrag, wenn du tatsächlich Unterhalt leistest. Gemeint sind zum Beispiel Kinder oder ein Ehepartner. Hat eine unterhaltsberechtigte Person eigenes Einkommen, kann das Gericht sie unberücksichtigt lassen. Genau daran scheitern viele grobe Schätzungen: Die Zahl der Personen allein reicht nicht immer, entscheidend ist die rechtliche Berücksichtigung.

Bei 2.000 € monatlichem Netto und 1 Unterhaltspflicht ist nach der Berechnung 0,00 € pfändbar. Dir bleiben 2.000,00 €. Der Freibetrag beträgt in diesem Fall 2.184,82 €, das maßgebliche Netto liegt darunter.

Bei 2.800 € monatlichem Netto und 2 Unterhaltspflichten ergibt sich ein anderer Fall: 112,94 € sind pfändbar, 2.687,06 € bleiben unpfändbar. Der Freibetrag beträgt 2.517,65 €, die Quote auf den Betrag darüber liegt bei 40 %.

Auch bei höherem Einkommen bleibt der Effekt sichtbar. Bei 4.000 € netto und 3 Unterhaltspflichten sind 344,86 € pfändbar, 3.655,14 € bleiben dir. Ohne die korrekte Anzahl berücksichtigter Unterhaltspflichten wäre die Einordnung deutlich zu hoch oder zu niedrig.

Was gilt für Weihnachtsgeld, Überstunden und Einkommen über der Höchstgrenze?

Weihnachtsgeld ist bei einer Pfändung besonders zu behandeln. Bis 795,00 € sind unpfändbar. Liegt das Weihnachtsgeld darunter, erhöht es den pfändbaren Betrag in den gerechneten Beispielen nicht. Bei 2.500 € netto ohne Unterhaltspflicht und 500 € Weihnachtsgeld bleibt der pfändbare Betrag bei 638,82 €. Die unpfändbaren Sonderzahlungen betragen dann 500,00 €, dir bleiben insgesamt 2.361,18 €.

Anders sieht es bei höherem Weihnachtsgeld aus. Bei 2.400 € netto, 1 Unterhaltspflicht und 1.200 € Weihnachtsgeld beträgt der pfändbare Betrag 307,59 €. Als unpfändbare Sonderzahlung werden 795,00 € berücksichtigt. Das maßgebliche Netto für die Tabelle liegt bei 2.800,00 €.

Überstundenvergütung wird ebenfalls gesondert behandelt. Bei 2.500 € netto plus 1.000 € Überstundenvergütung und 1 Unterhaltspflicht sind 407,59 € pfändbar. Unpfändbare Sonderzahlungen werden mit 500,00 € ausgewiesen, das maßgebliche Netto beträgt 3.000,00 €.

Bei sehr hohem Einkommen endet die Tabelle nicht einfach. Über 4.866,30 € wird der darüberliegende Teil voll pfändbar. Im Beispiel mit 5.000 € netto und 1 Kind sind 1.471,29 € pfändbar und 3.528,71 € bleiben dir. Ohne Unterhaltspflichten sind bei 5.000 € netto 2.424,52 € pfändbar.

Welche Fehler solltest du bei der Pfändungsfreigrenze 2026 vermeiden?

Der häufigste Fehler ist die Eingabe des Bruttolohns. Für die Pfändung zählt der Nettobetrag, also der Betrag nach Steuern und Sozialabgaben. Wenn du den Bruttolohn einträgst, wird der pfändbare Betrag zu hoch geschätzt.

Auch Sonderzahlungen gehören nicht einfach vollständig zum normalen Netto. Weihnachtsgeld trägst du getrennt ein, weil ein Teil unpfändbar sein kann. Überstundenvergütung trägst du ebenfalls getrennt ein, weil sie nur teilweise in die Rechnung eingeht. So vermeidest du, dass der Rechner den gesamten Auszahlungsbetrag wie normalen Monatslohn behandelt.

Ein weiterer Punkt ist der Unterschied zwischen Lohnpfändung und P-Konto. Die Pfändungstabelle zeigt, was beim Arbeitgeber vom Arbeitseinkommen abgeführt werden kann. Das P-Konto schützt Guthaben auf dem Konto. Die Werte liegen nah beieinander, sind aber nicht immer identisch. Ohne Unterhaltspflicht wird im Rechner ein monatlicher P-Konto-Freibetrag von 1.590,00 € angezeigt, während der Pfändungsfreibetrag 1.587,40 € beträgt.

Achte außerdem auf den Zahlungsrhythmus. Bei wöchentlichem Lohn von 600 € ohne Unterhaltspflicht sind 164,27 € pfändbar. Bei täglichem Lohn von 120 € und 2 Unterhaltspflichten sind 1,65 € pfändbar. Monatliche Werte lassen sich daher nicht einfach auf Woche oder Tag übertragen.

Tabellen zum Nachschlagen

Pfändungstabelle 2026: Nettolohn monatlich 1.600 bis 3.000 €

Pfändbarer Betrag in Euro je Anzahl Unterhaltspflichten (UP), gültig vom 01.07.2026 bis 30.06.2027. Die amtliche Tabelle steigt in 10-€-Stufen; gerechnet wird jeweils ab dem angegebenen Betrag.
Nettolohn ab0 UP1 UP2 UP3 UP4 UP5+ UP
1.600,00 €8,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
1.650,00 €43,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
1.700,00 €78,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
1.750,00 €113,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
1.800,00 €148,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
1.850,00 €183,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
1.900,00 €218,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
1.950,00 €253,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.000,00 €288,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.050,00 €323,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.100,00 €358,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.150,00 €393,82 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.200,00 €428,82 €7,59 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.250,00 €463,82 €32,59 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.300,00 €498,82 €57,59 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.350,00 €533,82 €82,59 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.400,00 €568,82 €107,59 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.450,00 €603,82 €132,59 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.500,00 €638,82 €157,59 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.550,00 €673,82 €182,59 €12,94 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.600,00 €708,82 €207,59 €32,94 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.650,00 €743,82 €232,59 €52,94 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.700,00 €778,82 €257,59 €72,94 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.750,00 €813,82 €282,59 €92,94 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.800,00 €848,82 €307,59 €112,94 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.850,00 €883,82 €332,59 €132,94 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.900,00 €918,82 €357,59 €152,94 €14,86 €0,00 €0,00 €
2.950,00 €953,82 €382,59 €172,94 €29,86 €0,00 €0,00 €
3.000,00 €988,82 €407,59 €192,94 €44,86 €0,00 €0,00 €

Pfändungstabelle 2026: Nettolohn monatlich 3.100 bis 4.866,30 €

Was über 4.866,30 € liegt, ist zusätzlich voll pfändbar.
Nettolohn ab0 UP1 UP2 UP3 UP4 UP5+ UP
3.100,00 €1.058,82 €457,59 €232,94 €74,86 €0,00 €0,00 €
3.200,00 €1.128,82 €507,59 €272,94 €104,86 €3,34 €0,00 €
3.300,00 €1.198,82 €557,59 €312,94 €134,86 €23,34 €0,00 €
3.400,00 €1.268,82 €607,59 €352,94 €164,86 €43,34 €0,00 €
3.500,00 €1.338,82 €657,59 €392,94 €194,86 €63,34 €0,00 €
3.600,00 €1.408,82 €707,59 €432,94 €224,86 €83,34 €8,39 €
3.700,00 €1.478,82 €757,59 €472,94 €254,86 €103,34 €18,39 €
3.800,00 €1.548,82 €807,59 €512,94 €284,86 €123,34 €28,39 €
3.900,00 €1.618,82 €857,59 €552,94 €314,86 €143,34 €38,39 €
4.000,00 €1.688,82 €907,59 €592,94 €344,86 €163,34 €48,39 €
4.100,00 €1.758,82 €957,59 €632,94 €374,86 €183,34 €58,39 €
4.200,00 €1.828,82 €1.007,59 €672,94 €404,86 €203,34 €68,39 €
4.300,00 €1.898,82 €1.057,59 €712,94 €434,86 €223,34 €78,39 €
4.400,00 €1.968,82 €1.107,59 €752,94 €464,86 €243,34 €88,39 €
4.500,00 €2.038,82 €1.157,59 €792,94 €494,86 €263,34 €98,39 €
4.600,00 €2.108,82 €1.207,59 €832,94 €524,86 €283,34 €108,39 €
4.700,00 €2.178,82 €1.257,59 €872,94 €554,86 €303,34 €118,39 €
4.800,00 €2.248,82 €1.307,59 €912,94 €584,86 €323,34 €128,39 €
4.860,00 €2.290,82 €1.337,59 €936,94 €602,86 €335,34 €134,39 €

Pfändungstabelle 2026 wöchentlich

Wochenlohn, Stufen zu 2,50 €; über 1.119,90 € voll pfändbar.
Nettolohn ab0 UP1 UP2 UP3 UP4 UP5+ UP
370,00 €3,27 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
400,00 €24,27 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
430,00 €45,27 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
460,00 €66,27 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
490,00 €87,27 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
520,00 €108,27 €8,59 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
550,00 €129,27 €23,59 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
580,00 €150,27 €38,59 €0,23 €0,00 €0,00 €0,00 €
610,00 €171,27 €53,59 €12,23 €0,00 €0,00 €0,00 €
640,00 €192,27 €68,59 €24,23 €0,00 €0,00 €0,00 €
670,00 €213,27 €83,59 €36,23 €4,19 €0,00 €0,00 €
700,00 €234,27 €98,59 €48,23 €13,19 €0,00 €0,00 €
730,00 €255,27 €113,59 €60,23 €22,19 €0,00 €0,00 €
760,00 €276,27 €128,59 €72,23 €31,19 €5,47 €0,00 €
790,00 €297,27 €143,59 €84,23 €40,19 €11,47 €0,00 €
820,00 €318,27 €158,59 €96,23 €49,19 €17,47 €1,08 €
850,00 €339,27 €173,59 €108,23 €58,19 €23,47 €4,08 €
880,00 €360,27 €188,59 €120,23 €67,19 €29,47 €7,08 €
910,00 €381,27 €203,59 €132,23 €76,19 €35,47 €10,08 €
940,00 €402,27 €218,59 €144,23 €85,19 €41,47 €13,08 €
970,00 €423,27 €233,59 €156,23 €94,19 €47,47 €16,08 €
1.000,00 €444,27 €248,59 €168,23 €103,19 €53,47 €19,08 €
1.030,00 €465,27 €263,59 €180,23 €112,19 €59,47 €22,08 €
1.060,00 €486,27 €278,59 €192,23 €121,19 €65,47 €25,08 €
1.090,00 €507,27 €293,59 €204,23 €130,19 €71,47 €28,08 €

Pfändungstabelle 2026 täglich

Tageslohn, Stufen zu 0,50 €; über 223,99 € voll pfändbar.
Nettolohn ab0 UP1 UP2 UP3 UP4 UP5+ UP
75,00 €1,36 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
80,00 €4,86 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
85,00 €8,36 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
90,00 €11,86 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
95,00 €15,36 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
100,00 €18,86 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
105,00 €22,36 €2,22 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
110,00 €25,86 €4,72 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
115,00 €29,36 €7,22 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
120,00 €32,86 €9,72 €1,65 €0,00 €0,00 €0,00 €
125,00 €36,36 €12,22 €3,65 €0,00 €0,00 €0,00 €
130,00 €39,86 €14,72 €5,65 €0,00 €0,00 €0,00 €
135,00 €43,36 €17,22 €7,65 €1,14 €0,00 €0,00 €
140,00 €46,86 €19,72 €9,65 €2,64 €0,00 €0,00 €
145,00 €50,36 €22,22 €11,65 €4,14 €0,00 €0,00 €
150,00 €53,86 €24,72 €13,65 €5,64 €0,70 €0,00 €
155,00 €57,36 €27,22 €15,65 €7,14 €1,70 €0,00 €
160,00 €60,86 €29,72 €17,65 €8,64 €2,70 €0,00 €
165,00 €64,36 €32,22 €19,65 €10,14 €3,70 €0,32 €
170,00 €67,86 €34,72 €21,65 €11,64 €4,70 €0,82 €
175,00 €71,36 €37,22 €23,65 €13,14 €5,70 €1,32 €
180,00 €74,86 €39,72 €25,65 €14,64 €6,70 €1,82 €
185,00 €78,36 €42,22 €27,65 €16,14 €7,70 €2,32 €
190,00 €81,86 €44,72 €29,65 €17,64 €8,70 €2,82 €
195,00 €85,36 €47,22 €31,65 €19,14 €9,70 €3,32 €
200,00 €88,86 €49,72 €33,65 €20,64 €10,70 €3,82 €
205,00 €92,36 €52,22 €35,65 €22,14 €11,70 €4,32 €
210,00 €95,86 €54,72 €37,65 €23,64 €12,70 €4,82 €
215,00 €99,36 €57,22 €39,65 €25,14 €13,70 €5,32 €
220,00 €102,86 €59,72 €41,65 €26,64 €14,70 €5,82 €

Pfändungsfreibeträge 2026 nach Unterhaltspflichten

Unpfändbarer Grundbetrag nach § 850c ZPO ab 01.07.2026 und P-Konto-Freibetrag nach § 899 ZPO.
UnterhaltspflichtenMonatWocheTagP-KontoMonat bis 30.06.2026
keine1.587,40 €365,33 €73,06 €1.590,00 €1.555,00 €
1 Person2.184,82 €502,83 €100,56 €2.187,42 €2.140,23 €
2 Personen2.517,65 €579,43 €115,88 €2.520,25 €2.466,27 €
3 Personen2.850,48 €656,03 €131,20 €2.853,08 €2.792,31 €
4 Personen3.183,31 €732,63 €146,52 €3.185,91 €3.118,35 €
5 oder mehr3.516,14 €809,23 €161,84 €3.518,74 €3.444,39 €

Weihnachtsgeld bei Pfändung 2026: pfändbarer Teil

Monatslohn 2.500 € netto ohne Unterhaltspflicht; 795 € Weihnachtsgeld sind unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO).
Weihnachtsgeld nettoDavon unpfändbarPfändbar im Monat gesamtMehr gepfändet als ohne
0 €0,00 €638,82 €0,00 €
500 €500,00 €638,82 €0,00 €
795 €795,00 €638,82 €0,00 €
1.000 €795,00 €778,82 €140,00 €
1.500 €795,00 €1.128,82 €490,00 €
2.000 €795,00 €1.478,82 €840,00 €
2.500 €795,00 €1.828,82 €1.190,00 €
3.000 €795,00 €2.178,82 €1.540,00 €

Beispiele zum Ausprobieren

Grafiken für deine Website

Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Pfändungsrechner: Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € netto im Monat unpfändbar (Pfändungstabelle 2026, § 850c ZPO). Bei 2.500 € netto ohne Unterhaltspflicht sind 638,82 € pfändbar, mit einer unterhaltsberechtigten Person nur noch 157,59 €.
Auf einen Blick
PNG herunterladen
Pfändungstabelle 2026: Nettolohn monatlich 1.600 bis 3.000 € (Tabelle)
Pfändungstabelle 2026: Nettolohn monatlich 1.600 bis 3.000 €
PNG herunterladen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?

Die Pfändungsfreigrenze 2026 liegt ohne Unterhaltspflichten bei 1.587,40 € monatlich. Mit 1 unterhaltsberechtigten Person beträgt der Freibetrag 2.184,82 €, mit 2 Personen 2.517,65 €. Für das P-Konto werden im Rechner eigene monatliche Freibeträge angezeigt, zum Beispiel 1.590,00 € ohne Unterhaltspflicht.

Wie viel ist bei 3.000 € netto ohne Unterhalt pfändbar?

Bei 3.000 € netto monatlich ohne Unterhaltspflichten sind 988,82 € pfändbar. Dir bleiben 2.011,18 €. Der verwendete Pfändungsfreibetrag beträgt 1.587,40 €, das maßgebliche Netto liegt bei 3.000,00 €. Die Tabelle setzt auf den Betrag oberhalb des Freibetrags eine Quote von 70 % an.

Ist Weihnachtsgeld pfändbar?

Weihnachtsgeld ist bis 795,00 € unpfändbar. Bei 2.500 € netto und 500 € Weihnachtsgeld bleibt der pfändbare Betrag bei 638,82 €. Bei 1.000 € Weihnachtsgeld steigt der pfändbare Betrag in der Tabelle auf 778,82 €, weil nur 795,00 € als unpfändbar angesetzt werden.

Wie werden Überstunden bei einer Pfändung behandelt?

Überstundenvergütung wird nur teilweise in die Pfändungsrechnung einbezogen. Bei 2.500 € netto plus 1.000 € Überstundenvergütung und 1 Unterhaltspflicht sind 407,59 € pfändbar. Der Rechner weist dabei 500,00 € als unpfändbare Sonderzahlung aus und verwendet ein maßgebliches Netto von 3.000,00 €.

Was ist der Unterschied zwischen § 850c ZPO und § 850d ZPO?

§ 850c ZPO regelt die normale Pfändung von Arbeitseinkommen nach der Tabelle. § 850d ZPO betrifft Unterhaltsgläubiger. In solchen Fällen kann das Vollstreckungsgericht einen niedrigeren Betrag festlegen, der dir verbleibt. Der Rechner bildet die reguläre Tabelle ab und kann eine gerichtliche Festsetzung nicht ersetzen.

Was passiert über 4.866,30 € netto?

Über 4.866,30 € ist der darüberliegende Einkommensteil voll pfändbar. Bei 5.000 € netto und 1 Unterhaltspflicht sind 1.471,29 € pfändbar, 3.528,71 € bleiben dir. Ohne Unterhaltspflichten sind bei 5.000 € netto 2.424,52 € pfändbar.

Gilt die Pfändungstabelle 2026 auch bei wöchentlichem Lohn?

Ja, die Pfändungstabelle 2026 kann auch für wöchentlichen Lohn verwendet werden. Bei 600 € Wochenlohn ohne Unterhaltspflicht sind 164,27 € pfändbar, 435,73 € bleiben dir. Der wöchentliche Freibetrag beträgt dabei 365,33 €. Du solltest deshalb den richtigen Zahlungsrhythmus auswählen.

Was bedeutet die 10-Euro-Staffel in der Pfändungstabelle?

Die 10-Euro-Staffel bedeutet, dass der monatliche Nettolohn für die Tabelle auf volle 10 € abgerundet wird. Im Beispiel mit 2.500 € netto wird deshalb ein maßgebliches Netto von 2.500,00 € verwendet. Die Staffel sorgt dafür, dass kleine Unterschiede im Nettolohn nicht immer sofort zu einem anderen Tabellenwert führen.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.07.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

Diese Seite zitieren

Pfändungsrechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/recht/pfaendungsrechner