Inkassokosten-Rechner
Prüfe Inkassokosten unbestrittener Forderungen: 0,5-/0,9-/1,3-Gebühr, Auslagen und Ratenvereinbarung. Bei 500 € regulär 55,62 € ohne Umsatzsteuer.
- Volle Gebühr für das Inkasso
- 51,50 €
- Geschäftsgebühr VV 2300
- 46,35 €
- Zusätzliche Zahlungsvereinbarungsgebühr
- 0,00 €
- Post-/Telekommunikationspauschale VV 7002
- 9,27 €
- Umsatzsteuer im Vergleich
- 0,00 €
- Kein Zahlungsanerkenntnis: Dieser rechnerische Rahmen ersetzt nicht die Prüfung von Hauptforderung, Verzug, Erforderlichkeit, Beauftragung und tatsächlicher Kostenvereinbarung. Auch darunterliegende Kosten können unbegründet sein.
- Nicht für bestrittene Forderungen, gerichtliche Verfahren oder Zwangsvollstreckung. Doppelte Inkasso-/Anwaltsbeauftragung und zusätzliche Einzelkosten benötigen eine gesonderte Prüfung.
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Geschäftsgebühr: 0.9 × 51,50 € = 46,35 €.
- Zahlungsvereinbarung 0,00 €, Auslagen 9,27 €.
- Netto 55,62 € + Umsatzsteuer 0,00 € = 55,62 €.
Was zeigt dir der Inkassokosten-Rechner?
Der Inkassokosten-Rechner vergleicht die verlangten Kosten mit einem RVG-Rahmen für typische außergerichtliche Inkassofälle. Gemeint sind unbestrittene Forderungen, also Fälle, in denen die Hauptforderung dem Grunde nach besteht und nicht schon inhaltlich bestritten wird.
Du gibst die Hauptforderung ein und wählst, ob ein einfacher, regulärer oder besonders aufwendiger Inkassofall vorliegt. Außerdem kannst du angeben, ob eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung mit Kostenübernahme vorliegt und ob Umsatzsteuer als Schaden angesetzt werden soll.
Wichtig ist die Grenze der Rechnung: Der Betrag aus dem Rechner sagt dir, welcher Kostenrahmen zu den gewählten Positionen passt. Ob du die Kosten tatsächlich erstatten musst, hängt zusätzlich davon ab, ob du in Verzug warst, ob die Beauftragung erforderlich war und ob einzelne Kostenpositionen erstattungsfähig sind.
Wie werden Inkassokosten berechnet?
Die Rechnung besteht aus mehreren Bausteinen: Zuerst wird aus der Hauptforderung die volle Gebühr bestimmt. Darauf wird je nach Aufwand eine Geschäftsgebühr angesetzt. Bei einer wirksamen Zahlungsvereinbarung kann zusätzlich eine Einigungsgebühr dazukommen. Danach folgen Auslagen und gegebenenfalls Umsatzsteuer.
Als Beispiel: Bei einer Hauptforderung von 500 € und regulärem Inkasso wird eine volle Gebühr von 51,50 € zugrunde gelegt. Die Geschäftsgebühr beträgt bei 0,9 dann 46,35 €. Eine zusätzliche Zahlungsvereinbarungsgebühr fällt in diesem Beispiel mit 0,00 € nicht an. Die Post- und Telekommunikationspauschale beträgt 9,27 €. Ohne Umsatzsteuer ergibt sich ein Vergleichsrahmen von 55,62 €.
In Worten lautet die Formel: Geschäftsgebühr plus mögliche Einigungsgebühr plus Auslagen plus gegebenenfalls Umsatzsteuer. Bei einer unbestrittenen Hauptforderung bis 50 € gilt für die Geschäftsgebühr eine besondere volle Gebühr von 31,50 €. Im einfachen Fall ergeben sich damit 15,75 € Geschäftsgebühr und 3,15 € Auslagen, zusammen 18,90 € ohne Umsatzsteuer. Die Auslagen werden pauschal berechnet, sind aber gedeckelt. Deshalb steigen sie bei höheren Forderungen nicht unbegrenzt mit.
Wann passt 0,5, 0,9 oder 1,3 bei Inkassokosten?
Die Gebühr hängt vom Aufwand ab. Bei einem einfachen Fall beträgt der Satz höchstens 0,5; das gilt regelmäßig bei Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung. Ohne besondere Schwierigkeit oder besonderen Umfang liegt die Obergrenze grundsätzlich bei 0,9. Der Rechner verwendet diese Grenzen als Vergleichsansätze. Eine höhere Gebühr bis 1,3 kommt nur bei besonderem Umfang oder besonderer Schwierigkeit in Betracht.
Der Unterschied ist deutlich. Bei 75 € Hauptforderung im einfachen Fall mit 0,5 ergibt sich ein Vergleichsrahmen von 30,90 €. Die Geschäftsgebühr beträgt 25,75 €, die Auslagen 5,15 €.
Bei 500 € Hauptforderung und regulärer 0,9-Gebühr liegt der Rahmen bei 55,62 €. Bei 600 € Hauptforderung mit besonderem Aufwand und 1,3-Gebühr liegt der Rahmen bei 140,90 €. Die Geschäftsgebühr beträgt dort 120,90 €, dazu kommen 20,00 € Auslagen.
Für dich heißt das: Prüfe zuerst, welche Tätigkeit das Inkassounternehmen tatsächlich erbracht hat. Eine hohe Gebühr sollte nicht allein damit begründet werden, dass überhaupt ein Inkassoschreiben gekommen ist. Entscheidend sind Umfang und Schwierigkeit der konkreten Bearbeitung.
Inkassogebühren prüfen: Was bedeuten verlangte Kosten über dem Rahmen?
Wenn du verlangte Inkassokosten einträgst, zeigt der Rechner, ob der Betrag über dem berechneten Rahmen liegt. Das ist keine automatische Entscheidung über Zahlungspflicht, aber ein guter Prüfpunkt für dein Schreiben an das Inkassounternehmen.
Beispiele:
| Fall | Vergleichsrahmen | Verlangt | Oberhalb des Rahmens |
|---|---|---|---|
| 500 € regulär | 55,62 € | 120 € | 64,38 € |
| 200 € einfach | 30,90 € | 45 € | 14,10 € |
| 800 € regulär | 100,44 € | 90 € | 0,00 € |
Liegt der verlangte Betrag oberhalb des Rahmens, solltest du die Aufstellung genau prüfen: Welche Gebühr wurde angesetzt? Sind Auslagen doppelt enthalten? Wird Umsatzsteuer verlangt? Gibt es eine Ratenzahlungsgebühr, obwohl du keine wirksame Vereinbarung mit Kostenübernahme geschlossen hast?
Liegt der verlangte Betrag innerhalb des Rahmens, heißt das trotzdem nicht automatisch, dass alles gezahlt werden muss. Es bleiben die Fragen nach Verzug, Erforderlichkeit und Nachweis der einzelnen Positionen.
Inkasso Ratenvereinbarung: Wann entstehen zusätzliche Kosten?
Eine Ratenzahlung allein löst nicht automatisch eine zusätzliche Gebühr aus. Relevant ist eine wirksame Zahlungsvereinbarung mit Kostenübernahme. Dabei wird die Einigungsgebühr mit dem Faktor 0,7 aus der normalen RVG-Tabelle für den halben Anspruchswert berechnet. Die Sonderbasis für kleine Inkassoforderungen gilt dafür nicht.
Das macht in der Rechnung einen spürbaren Unterschied. Bei 1.000 € Hauptforderung, regulärer 0,9-Gebühr und wirksamer Ratenvereinbarung liegt der Vergleichsrahmen bei 139,75 €. Darin enthalten sind 83,70 € Geschäftsgebühr, 36,05 € zusätzliche Zahlungsvereinbarungsgebühr und 20,00 € Auslagen.
Bei 1.200 € Hauptforderung mit wirksamer Ratenvereinbarung ergibt sich ein Rahmen von 206,15 €. Die Geschäftsgebühr beträgt 121,05 €, die zusätzliche Zahlungsvereinbarungsgebühr 65,10 €, die Auslagen 20,00 €.
Prüfe deshalb genau, was du unterschrieben oder bestätigt hast. Eine bloße Bitte um Zahlung in Raten ist etwas anderes als eine Vereinbarung, in der du zusätzliche Kosten ausdrücklich übernimmst.
Typische Fehler beim Prüfen von Inkassokosten
Viele Streitigkeiten entstehen, weil verschiedene Beträge vermischt werden. Für den Vergleich gehören nur die Inkassokosten in das Feld für verlangte Kosten. Hauptforderung, Zinsen, Gerichts- oder Vollstreckungskosten sind andere Positionen.
Achte besonders auf diese Punkte:
- Die Hauptforderung ist der offene Betrag ohne Zinsen und ohne Inkassokosten.
- Umsatzsteuer ist nur anzusetzen, wenn sie tatsächlich anfällt und als Schaden ersatzfähig ist.
- Eine Ratenzahlungsgebühr gehört nur hinein, wenn eine wirksame Vereinbarung mit Kostenübernahme vorliegt.
- Bei niedrigen Forderungen können gleiche Gebührenstufen dazu führen, dass unterschiedliche Hauptforderungen denselben Kostenrahmen ergeben.
- Ein Betrag über dem Rechnerwert ist ein Hinweis zur Prüfung, aber kein vollständiger Rechtsentscheid.
Ein Beispiel für Umsatzsteuer: Bei 300 € Hauptforderung, regulärer 0,9-Gebühr und 19 % Umsatzsteuer liegt der Vergleichsrahmen bei 66,19 €. Davon entfallen 10,57 € auf Umsatzsteuer. Ohne ersatzfähige Umsatzsteuer wäre diese Position nicht anzusetzen.
Tabellen zum Nachschlagen
Inkassokosten-Tabelle: 0,5-Gebühr ohne Umsatzsteuer
| Beispiel | Geschäftsgebühr | Mit Auslagen |
|---|---|---|
| 50,00 € | 15,75 € | 18,90 € |
| 100,00 € | 25,75 € | 30,90 € |
| 500,00 € | 25,75 € | 30,90 € |
| 1.000,00 € | 46,50 € | 55,80 € |
| 2.000,00 € | 88,00 € | 105,60 € |
| 5.000,00 € | 177,25 € | 197,25 € |
Inkassokosten-Tabelle: 0,9-Gebühr ohne Umsatzsteuer
| Beispiel | Geschäftsgebühr | Mit Auslagen |
|---|---|---|
| 50,00 € | 28,35 € | 34,02 € |
| 100,00 € | 46,35 € | 55,62 € |
| 500,00 € | 46,35 € | 55,62 € |
| 1.000,00 € | 83,70 € | 100,44 € |
| 2.000,00 € | 158,40 € | 178,40 € |
| 5.000,00 € | 319,05 € | 339,05 € |
Inkassokosten-Tabelle: 1,3-Gebühr ohne Umsatzsteuer
| Beispiel | Geschäftsgebühr | Mit Auslagen |
|---|---|---|
| 50,00 € | 40,95 € | 49,14 € |
| 100,00 € | 66,95 € | 80,34 € |
| 500,00 € | 66,95 € | 80,34 € |
| 1.000,00 € | 120,90 € | 140,90 € |
| 2.000,00 € | 228,80 € | 248,80 € |
| 5.000,00 € | 460,85 € | 480,85 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch sind Inkassokosten bei 500 €?
Bei 500 € Hauptforderung und regulärer 0,9-Gebühr liegen die Inkassokosten im Beispiel bei 55,62 € ohne Umsatzsteuer. Darin stecken 46,35 € Geschäftsgebühr und 9,27 € Auslagen. Ob du diesen Betrag zahlen musst, hängt zusätzlich von Verzug und Erstattungsfähigkeit ab.
Wie hoch sind Inkassokosten bei 100 € Hauptforderung?
Bei 100 € Hauptforderung und regulärer 0,9-Gebühr ergibt sich ein Vergleichsrahmen von 55,62 € ohne Umsatzsteuer. Die Geschäftsgebühr beträgt 46,35 €, die Auslagen 9,27 €. Der gleiche Rahmen kann auch bei anderen niedrigen Forderungen auftreten, wenn dieselbe Gebührenstufe greift.
Was bedeutet 0,9 Gebühr bei Inkasso?
Die 0,9-Gebühr ist eine reguläre Geschäftsgebühr für die Inkassotätigkeit. Bei 1.000 € Hauptforderung führt sie im Beispiel zu 83,70 € Geschäftsgebühr. Mit 16,74 € Auslagen ergibt sich ein Vergleichsrahmen von 100,44 € ohne Umsatzsteuer.
Sind 120 € Inkassokosten bei 500 € Forderung zu hoch?
Bei 500 € Hauptforderung und regulärem Inkasso liegt der Vergleichsrahmen bei 55,62 € ohne Umsatzsteuer. Verlangte 120 € liegen damit um 64,38 € darüber. Das ist ein klarer Anlass, die Kostenaufstellung, die Gebühr und mögliche Zusatzpositionen prüfen zu lassen oder beim Inkasso anzufordern.
Wann dürfen Inkassokosten mit 1,3 berechnet werden?
Eine 1,3-Gebühr passt nur bei besonderem Aufwand oder besonderer Schwierigkeit. Bei 600 € Hauptforderung ergibt sich damit ein Vergleichsrahmen von 140,90 € ohne Umsatzsteuer. Enthalten sind 120,90 € Geschäftsgebühr und 20,00 € Auslagen. Für einfache Standardschreiben spricht eher kein besonderer Aufwand.
Kostet eine Ratenvereinbarung beim Inkasso extra?
Eine Ratenvereinbarung kann extra kosten, wenn sie wirksam vereinbart wurde und du die Kostenübernahme wirksam erklärt hast. Bei 1.200 € Hauptforderung zeigt das Beispiel 65,10 € zusätzliche Zahlungsvereinbarungsgebühr. Insgesamt liegt der Rahmen dort bei 206,15 € ohne Umsatzsteuer.
Wann kommt Umsatzsteuer auf Inkassokosten dazu?
Umsatzsteuer kommt nur dazu, wenn sie tatsächlich anfällt und als Schaden ersatzfähig ist. Bei 300 € Hauptforderung, regulärer 0,9-Gebühr und 19 % Umsatzsteuer beträgt der Vergleichsrahmen 66,19 €. Davon entfallen 10,57 € auf Umsatzsteuer.
Sind 90 € Inkassokosten bei 800 € Forderung angemessen?
Bei 800 € Hauptforderung und regulärer 0,9-Gebühr liegt der Vergleichsrahmen bei 100,44 € ohne Umsatzsteuer. Verlangte 90 € liegen in diesem Beispiel nicht oberhalb des Rahmens. Trotzdem solltest du prüfen, ob Verzug vorlag und ob die Forderung dem Grunde nach berechtigt ist.
Quellen und Prüfung
- RVG § 13: aktuelle Wertgebühren und Inkasso bis 50 Euro - Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- RVG VV 2300, 1000 und 7002/7008: Inkasso, Einigung und Auslagen - Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- RDG § 13e: Begrenzung erstattungsfähiger Inkassokosten - Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- RVG § 31b: halber Anspruchswert bei Zahlungsvereinbarung - Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Inkassokosten-Rechner. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/recht/inkassokosten-rechner

