Internet-Ausfall

Berechne die Entschädigung bei vollständigem Internet-Ausfall: Tag 3/4 mindestens 5 €, ab Tag 5 mindestens 10 €. Mit Anbieterwechsel und Terminen.

Stand 24.09.2026Quelle: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizVon Sebastian Wiercinski

Deine Angaben

Ergebnis aktualisiert sich direkt
Anlass

Tag der Eingangsmeldung nicht mitzählen. Tag 1 ist der folgende Kalendertag. Nur vollständig ausgefallene Tage ohne Ersatzlösung zählen; anteilige Tage nicht aufrunden.

Nur verbindlich vereinbarte Kundendienst-/Installationstermine; kein eigenes Verschulden. Nicht zusätzlich in einer anderen Forderung doppelt erfassen.

Voraussetzungen für die gewählten Ansprüche

Verbrauchervertrag, kein eigenes Verschulden; bei Störung vollständiger Ausfall ohne Ersatzlösung, keine höhere Gewalt oder gesetzliche Ausnahme. Wechselunterbrechung nicht selbst verlangt.

Etwa bereits erhaltene Entschädigung, anzurechnende Minderung oder Schadenersatz. Nur tatsächlich auf denselben Anspruch anzurechnende Beträge.

Rechnerisch verbleibende Entschädigung40,00 €
Entschädigung für Ausfalltage
40,00 €
Entschädigung für versäumte Termine
0,00 €
Vor Anrechnung
40,00 €
Tagessatz für Störungstage 3 und 4
5,00 €
Hoher Tagessatz / Satz je Termin
10,00 €
Berücksichtigte entschädigungspflichtige Tage
5
  • Nur gesetzliche Pauschalen für die gewählten Sachverhalte. Teilweise Leistungsminderung, Rufnummernportierungsverzug, weitere Schäden und Anspruchsdurchsetzung werden nicht berechnet. Meldung, Eingang, vollständigen Ausfall, Ersatzangebote und Termine dokumentieren.
  • Störungstage und Wechseltage sind alternative Anspruchsmodelle für denselben Ausfall, keine doppelte Entschädigung. Der Rechner entscheidet nicht über bestrittene oder untertägige Ausfallzeiträume.
Aufteilung nach Anspruch
AnspruchAnzahlJe EinheitBetrag
Tag 3 und 425,00 €10,00 €
Ab Tag 5310,00 €30,00 €
Versäumte Termine010,00 €0,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Tagessätze: niedrig 5,00 €, hoch 10,00 €.
  2. Für 5 entschädigungspflichtige Tage: 40,00 €; Termine: 0,00 €.
  3. Vor Anrechnung 40,00 €, nach den eingegebenen Anrechnungen 40,00 €.

Wann gibt es Internet-Ausfallentschädigung?

Eine Entschädigung kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört bei einer gemeldeten Störung ein vollständiger Ausfall ohne nutzbare Ersatzlösung. Du darfst den Ausfall nicht selbst verantworten; auch höhere Gewalt und gesetzlich zulässige Maßnahmen sind ausgenommen. Der Tag, an dem deine Störungsmeldung eingeht, zählt dabei nicht als Ausfalltag mit. Maßgeblich sind volle Kalendertage danach.

Trage im Rechner den Anlass, dein Monatsentgelt, die Ausfalldauer und mögliche Anrechnungen ein.

Wie wird die Internet-Ausfallentschädigung berechnet?

Die Rechnung läuft stufenweise: Für Störungstage 3 und 4 gilt der niedrigere Tagessatz. Ab Tag 5 gilt der hohe Tagessatz. An den Tagen 3 und 4 gilt jeweils der höhere Wert aus 5 € und 10 % des Monatsentgelts, danach aus 10 € und 20 %. Der Rechner vergleicht beide Werte.

Beispiel: Bei 40 € Monatsentgelt und 7 vollen Ausfalltagen nach dem Meldetag werden 5 entschädigungspflichtige Tage berücksichtigt. Tag 3 und 4 laufen mit 5,00 € je Tag, ab Tag 5 mit 10,00 € je Tag. Daraus ergeben sich vor Anrechnung 40,00 €. Wenn keine Beträge anzurechnen sind, bleibt es bei 40,00 €.

Warum kann ein teurer Tarif die Entschädigung erhöhen?

Bei einem höheren Monatsentgelt kann der prozentuale Satz über dem Mindestbetrag liegen. Dann steigt der Tagessatz.

Ein Beispiel zeigt den Unterschied: Bei 7 Ausfalltagen und 40 € Monatsentgelt ergibt sich 40,00 €. Bei 7 Ausfalltagen und 80 € Monatsentgelt steigt die Entschädigung auf 64,00 €. Der niedrigere Tagessatz liegt dann bei 8,00 €, der hohe Tagessatz bei 16,00 €.

Bei sehr langen Ausfällen wird dieser Effekt deutlicher: Bei 100 € Monatsentgelt und 30 Ausfalltagen weist die Rechnung 540,00 € aus.

Was gilt beim Anbieterwechsel und bei versäumten Terminen?

Beim Anbieterwechsel zählt der Ausfall anders: Ein Arbeitstag bleibt frei, danach werden die weiteren Ausfall-Arbeitstage angesetzt. Bei 3 Arbeitstagen Ausfall und 35 € Monatsentgelt ergeben sich 20,00 €. Bei 7 Arbeitstagen Ausfall und 60 € Monatsentgelt sind es 72,00 €.

Versäumte verbindliche Termine können ebenfalls berücksichtigt werden. Bei 45 € Monatsentgelt und einem nicht eingehaltenen Termin ergibt sich 10,00 €. Bei 80 € Monatsentgelt und 2 versäumten Terminen weist die Rechnung 32,00 € aus.

Typische Fehler bei der Internet-Ausfallentschädigung

Zähle nicht den Meldetag mit. Wenn du die Störung abends meldest, beginnt die Zählung erst mit dem folgenden Kalendertag. Runde außerdem keine halben Tage auf. Es zählen nur volle Ausfalltage ohne nutzbare Ersatzlösung.

Beim Anbieterwechsel sind Arbeitstage gefragt, nicht einfach Kalendertage. Wochenenden und Feiertage solltest du daher nicht pauschal mitzählen. Bereits erhaltene Zahlungen, Minderungen oder Schadenersatz können die Forderung senken: Bei 25 € Monatsentgelt, 7 Ausfalltagen und 15 € Anrechnung bleiben 25,00 €.

Tabellen zum Nachschlagen

Internet-Ausfall: Entschädigung bei 40 € Monatsentgelt

BeispielEntschädigung ohne Anrechnung
1 Kalendertage nach Meldung0,00 €
2 Kalendertage nach Meldung0,00 €
3 Kalendertage nach Meldung5,00 €
4 Kalendertage nach Meldung10,00 €
5 Kalendertage nach Meldung20,00 €
7 Kalendertage nach Meldung40,00 €
10 Kalendertage nach Meldung70,00 €
14 Kalendertage nach Meldung110,00 €

Beispiele zum Ausprobieren

Internet-Ausfall als Grafik

Die wichtigsten Werte als Bild, frei nutzbar mit Quellenlink auf diese Seite (Lizenz CC BY 4.0).

Internet-Ausfall: Bei einem vollständigen Ausfall sind am dritten und vierten Kalendertag nach Eingang der Störungsmeldung jeweils mindestens 5 €, ab dem fünften Tag mindestens 10 € vorgesehen. Liegen 10 % beziehungsweise 20 % des Monatsentgelts darüber, gilt der höhere Betrag; Voraussetzungen und Anrechnungen sind zu beachten.
Auf einen Blick
Code zum Einbinden
PNG herunterladen
Internet-Ausfall: Entschädigung bei 40 € Monatsentgelt (Tabelle)
Internet-Ausfall: Entschädigung bei 40 € Monatsentgelt
Code zum Einbinden
PNG herunterladen

Häufige Fragen

Ab wann gibt es Internet-Ausfallentschädigung?

Ab Tag 3 nach Eingang der Störungsmeldung kann eine Entschädigung entstehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Meldetag selbst zählt nicht mit. Bei einem oder zwei vollen Kalendertagen nach dem Meldetag ergibt die Rechnung 0,00 €.

Wie viel Entschädigung gibt es bei 50 € Monatsentgelt und 10 Tagen Internet-Ausfall?

Bei 50 € Monatsentgelt und 10 vollen Ausfalltagen nach dem Meldetag ergibt sich 70,00 €. Berücksichtigt werden dabei 8 entschädigungspflichtige Tage. Für Störungstage 3 und 4 gilt 5,00 €, danach der hohe Tagessatz von 10,00 €.

Wie hoch ist die Entschädigung bei 39,99 € Monatsentgelt und 5 Ausfalltagen?

Bei 39,99 € Monatsentgelt und 5 vollen Ausfalltagen nach dem Meldetag beträgt die rechnerisch verbleibende Entschädigung 20,00 €. In dieser Rechnung sind 3 entschädigungspflichtige Tage enthalten. Anrechnungen sind hier mit 0 € angesetzt.

Was bekomme ich beim Anbieterwechsel mit 5 Arbeitstagen Ausfall und 10 € Anrechnung?

Bei 49,90 € Monatsentgelt, 5 Arbeitstagen Ausfall und 10 € Anrechnung bleiben 30,00 €. Vor Anrechnung liegt die Entschädigung bei 40,00 €. Berücksichtigt werden 4 entschädigungspflichtige Tage, weil beim Anbieterwechsel ein Arbeitstag frei bleibt.

Gibt es Entschädigung, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?

Nein, dann ergibt die Rechnung 0,00 €. Das gilt zum Beispiel auch bei 6 Ausfalltagen und 40 € Monatsentgelt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen auf „Nicht erfüllt“ stehen. Die Berechnung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, etwa zu Verschulden, Ersatzlösung oder Ausnahmen.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
24.09.2026, Werte gültig ab 24.09.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

Diese Seite zitieren

Internet-Ausfall. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/recht/internet-ausfall-entschaedigung-rechner