Gerichtskosten-Rechner

Gerichtskosten nach Streitwert: 5.000 € kosten in der 1. Instanz 511,50 €, mit Vergleich nur 170,50 €. Für Klage, Berufung, Mahnbescheid, Arbeitsgericht.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Vergleich, Klagerücknahme oder Anerkenntnis senken die Gebühr (Ermäßigungstatbestände im Kostenverzeichnis).

Die bereits gezahlte Mahngebühr (0,5) wird auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Gerichtskosten511,50 €
Einfache Gebühr (1,0)
170,50 €
Gebührensatz
3,0
Kostenverzeichnis
KV 1210 GKG
Gerichtsgebühr
511,50 €
Gerichtskostenvorschuss?
511,50 €
Erstattung aus dem Vorschuss?
0,00 €
Davon schon im Mahnverfahren gezahlt
0,00 €
Gerichtskosten bei diesem Streitwert je Verfahren
VerfahrenKVStreitige EntscheidungVergleich
Mahnverfahren (Mahnbescheid)110085,25 €-
Zivilklage 1. Instanz (Amts-/Landgericht)1210511,50 €170,50 €
Berufung (Landgericht/OLG)1220682,00 €341,00 €
Revision (BGH)1230852,50 €511,50 €
Einstweilige Verfügung/Arrest (Beschluss)1410255,75 €170,50 €
Einstweilige Verfügung mit Urteil1412511,50 €170,50 €
Selbständiges Beweisverfahren1610170,50 €-
Arbeitsgericht 1. Instanz8210341,00 €0,00 €
Landesarbeitsgericht (Berufung)8220545,60 €0,00 €
Bundesarbeitsgericht (Revision)8230682,00 €0,00 €
Verwaltungsgericht 1. Instanz5110511,50 €170,50 €
Finanzgericht6110682,00 €-
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Einfache Gebühr bei 5.000 € Streitwert (Anlage 2 GKG): 170,50 €
  2. KV 1210 GKG: 3,0 × 170,50 € = 511,50 €

Wie funktioniert der Gerichtskostenrechner nach Streitwert?

Der Gerichtskostenrechner nutzt den Streitwert, die Verfahrensart und den Ausgang des Verfahrens. Du gibst den Streitwert ein, wählst das Verfahren und ergänzt bei Bedarf Auslagen wie Zeugen- oder Gutachterkosten.

Die Rechnung folgt dem Gerichtskostengesetz: Zuerst wird zum Streitwert die einfache Gebühr aus der Gebührentabelle bestimmt. Danach wird diese einfache Gebühr mit dem Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis multipliziert. In Worten lautet die Formel: Gerichtskosten = Gebührensatz mal einfache Gebühr, zuzüglich eingetragener Auslagen.

Beispiel: Bei einer Zivilklage in der 1. Instanz mit 5.000 € Streitwert beträgt die einfache Gebühr 170,50 €. Für die Klage mit Urteil gilt der Gebührensatz 3,0 nach KV 1210 GKG. Daraus ergeben sich 511,50 € Gerichtskosten. Der Gerichtskostenvorschuss liegt in diesem Beispiel ebenfalls bei 511,50 €, weil keine Auslagen eingetragen sind und kein Mahnverfahren vorausgegangen ist.

Wichtig ist die Trennung zwischen Gerichtsgebühr und gesamten Gerichtskosten. Die Gerichtsgebühr ergibt sich aus Streitwert und Gebührensatz. Auslagen kommen zusätzlich hinzu. Bei 3.000 € Streitwert in einer Zivilklage mit Urteil beträgt die Gerichtsgebühr 376,50 €. Wenn 250 € Auslagen hinzukommen, steigen die Gerichtskosten auf 626,50 €.

Gerichtskosten berechnen: Warum Streitwert und Verfahren so viel ausmachen

Der Streitwert ist die Rechengröße für die Gerichtskosten. Er bildet nicht immer den Betrag ab, den du am Ende tatsächlich erhältst oder zahlst. Er sagt vor allem, welche einfache Gebühr in der Tabelle angesetzt wird. Für 10.000 € Streitwert beträgt die einfache Gebühr 283,00 €. In einer Zivilklage mit Urteil führt der Gebührensatz 3,0 zu 849,00 € Gerichtskosten.

Dasselbe Verfahren kann bei anderem Ausgang deutlich anders abgerechnet werden. Endet eine Zivilklage über 50.000 € durch Vergleich, wird nur eine einfache Gebühr angesetzt. Die Gerichtskosten betragen dann 638,00 €. Der Gerichtskostenvorschuss für die Klage liegt aber bei 1.914,00 €. Daraus ergibt sich eine Erstattung aus dem Vorschuss von 1.276,00 €.

Auch bei Rücknahme oder Anerkenntnis kann die Gebühr sinken. Bei 100.000 € Streitwert vor dem Landgericht mit Rücknahme betragen die Gerichtskosten 1.198,00 €. Der Vorschuss liegt bei 3.594,00 €, die Erstattung aus dem Vorschuss bei 2.396,00 €.

Der Rechner bildet diese Gebührenlogik ab. Er ersetzt aber keine Prüfung, ob der Streitwert im konkreten Fall richtig angesetzt ist. Gerade bei mehreren Anträgen, Teilklagen, Feststellungsanträgen oder wiederkehrenden Leistungen kann die Streitwertbestimmung rechtlich schwierig sein.

Gerichtskostenvorschuss berechnen: Wann du vorab zahlen musst

Bei vielen Verfahren verlangt das Gericht zunächst einen Gerichtskostenvorschuss. Die Klage wird dann regelmäßig erst zugestellt, wenn der Vorschuss eingezahlt ist. In der Zivilklage mit 10.000 € Streitwert und Urteil beträgt der Gerichtskostenvorschuss 849,00 €. Bei einer Berufung mit 20.000 € Streitwert liegt er bei 1.620,00 €.

Der Vorschuss ist nicht immer identisch mit den endgültigen Kosten. Wenn das Verfahren später mit Vergleich, Rücknahme oder Anerkenntnis endet, kann ein Teil zurückfließen. Bei 50.000 € Streitwert und Vergleich in der Zivilklage beträgt der Vorschuss 1.914,00 €, die endgültigen Gerichtskosten betragen 638,00 €. Die Differenz wird als Erstattung aus dem Vorschuss ausgewiesen.

Im Arbeitsgerichtsverfahren ist die Vorschusslogik anders. Bei einer Klage in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht mit 12.000 € Streitwert und Urteil betragen die Gerichtskosten 627,00 €, der Gerichtskostenvorschuss aber 0,00 €. Bei einer Berufung vor dem Landesarbeitsgericht mit 30.000 € Streitwert entstehen Gerichtskosten von 1.523,20 €, ebenfalls mit 0,00 € Gerichtskostenvorschuss.

Der Vorschuss sagt also nur, was zunächst an das Gericht gezahlt werden muss. Wer die Kosten am Ende wirtschaftlich trägt, hängt vom Ausgang und von der Kostenentscheidung ab.

Mahnverfahren, einstweilige Verfügung und Beweisverfahren richtig einordnen

Nicht jedes Verfahren wird mit demselben Gebührensatz berechnet. Ein Mahnverfahren ist günstiger als eine normale Klage. Bei 1.200 € Streitwert kostet der Mahnbescheid 41,00 €. Bei 2.500 € Streitwert im Mahnverfahren sind es 62,75 €. Der Gebührensatz liegt jeweils bei 0,5 nach KV 1100 GKG.

Eine einstweilige Verfügung wird anders behandelt. Bei 7.500 € Streitwert im Beschlussverfahren entstehen 357,00 € Gerichtskosten. Die einfache Gebühr beträgt dabei 238,00 €, der Gebührensatz 1,5 nach KV 1410 GKG. Solche Eilverfahren sind deshalb nicht mit einer normalen Klage gleichzusetzen.

Auch das selbständige Beweisverfahren hat eigene Gebühren. Bei 15.000 € Streitwert betragen die Gerichtskosten 344,00 €. Das entspricht einer einfachen Gebühr mit dem Gebührensatz 1,0 nach KV 1610 GKG. In der Praxis geht es dabei oft darum, Beweise zu sichern, bevor ein Hauptsacheverfahren geführt wird.

Für Rechtsmittel steigen die Gebührensätze. Eine Berufung über 25.000 € Streitwert kostet 1.742,00 €. Die einfache Gebühr beträgt 435,50 €, der Gebührensatz 4,0 nach KV 1220 GKG. In der Revision vor dem BGH kann der Betrag deutlich höher ausfallen: Bei 1.000.000 € Streitwert ergeben sich 31.190,00 € Gerichtskosten.

Typische Fehler beim Gerichtskosten berechnen

Der häufigste Fehler ist ein falscher Streitwert. Wenn du den Streitwert zu niedrig ansetzt, wirkt das Ergebnis zu günstig. Wenn du ihn zu hoch ansetzt, überschätzt du den Vorschuss. Bei unklaren Anträgen, mehreren Forderungen oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten lohnt sich deshalb eine gesonderte Streitwertprüfung.

Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung von Gerichtskosten und Anwaltskosten. Der Gerichtskostenrechner berechnet die Gebühren des Gerichts nach GKG. Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung, gegnerische Anwaltskosten oder außergerichtliche Kosten sind darin nicht automatisch enthalten.

Ein dritter Punkt sind Auslagen. Zeugen, Sachverständige oder Gutachten können die Gesamtkosten erhöhen. Das sieht man am Beispiel einer Zivilklage mit 3.000 € Streitwert und 250 € Auslagen: Die Gerichtsgebühr beträgt 376,50 €, die Gerichtskosten insgesamt 626,50 €.

Außerdem solltest du den Verfahrensausgang nicht ignorieren. Urteil, Vergleich, Rücknahme oder Anerkenntnis können unterschiedliche Gebühren auslösen. Bei 25.000 € Streitwert im Verwaltungsgericht mit Vergleich betragen die Gerichtskosten 435,50 €, während der Vorschuss 1.306,50 € beträgt und eine Erstattung aus dem Vorschuss von 871,00 € ausgewiesen wird.

Die Berechnung ist eine Modellrechnung auf Basis der eingegebenen Daten. Sie kann Besonderheiten des Einzelfalls nicht vollständig abbilden, etwa abweichende Streitwertfestsetzungen, zusätzliche Auslagen oder besondere kostenrechtliche Entscheidungen des Gerichts.

Tabellen zum Nachschlagen

Gerichtskosten nach Streitwert 2026: Mahnbescheid, Klage, Berufung, Revision

Gerichtsgebühren im Zivilprozess nach GKG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (gültig seit 01.06.2025), ohne Auslagen.
Streitwert bisEinfache GebührMahnbescheid (0,5)Klage (3,0)Klage mit Vergleich (1,0)Berufung (4,0)Revision (5,0)
500 €40,00 €38,00 €120,00 €40,00 €160,00 €200,00 €
1.000 €61,00 €38,00 €183,00 €61,00 €244,00 €305,00 €
1.500 €82,00 €41,00 €246,00 €82,00 €328,00 €410,00 €
2.000 €103,00 €51,50 €309,00 €103,00 €412,00 €515,00 €
3.000 €125,50 €62,75 €376,50 €125,50 €502,00 €627,50 €
4.000 €148,00 €74,00 €444,00 €148,00 €592,00 €740,00 €
5.000 €170,50 €85,25 €511,50 €170,50 €682,00 €852,50 €
6.000 €193,00 €96,50 €579,00 €193,00 €772,00 €965,00 €
7.000 €215,50 €107,75 €646,50 €215,50 €862,00 €1.077,50 €
8.000 €238,00 €119,00 €714,00 €238,00 €952,00 €1.190,00 €
9.000 €260,50 €130,25 €781,50 €260,50 €1.042,00 €1.302,50 €
10.000 €283,00 €141,50 €849,00 €283,00 €1.132,00 €1.415,00 €
13.000 €313,50 €156,75 €940,50 €313,50 €1.254,00 €1.567,50 €
16.000 €344,00 €172,00 €1.032,00 €344,00 €1.376,00 €1.720,00 €
19.000 €374,50 €187,25 €1.123,50 €374,50 €1.498,00 €1.872,50 €
22.000 €405,00 €202,50 €1.215,00 €405,00 €1.620,00 €2.025,00 €
25.000 €435,50 €217,75 €1.306,50 €435,50 €1.742,00 €2.177,50 €
30.000 €476,00 €238,00 €1.428,00 €476,00 €1.904,00 €2.380,00 €
40.000 €557,00 €278,50 €1.671,00 €557,00 €2.228,00 €2.785,00 €
50.000 €638,00 €319,00 €1.914,00 €638,00 €2.552,00 €3.190,00 €
65.000 €778,00 €389,00 €2.334,00 €778,00 €3.112,00 €3.890,00 €
80.000 €918,00 €459,00 €2.754,00 €918,00 €3.672,00 €4.590,00 €
100.000 €1.198,00 €599,00 €3.594,00 €1.198,00 €4.792,00 €5.990,00 €
125.000 €1.338,00 €669,00 €4.014,00 €1.338,00 €5.352,00 €6.690,00 €
155.000 €1.618,00 €809,00 €4.854,00 €1.618,00 €6.472,00 €8.090,00 €
200.000 €2.038,00 €1.019,00 €6.114,00 €2.038,00 €8.152,00 €10.190,00 €
260.000 €2.458,00 €1.229,00 €7.374,00 €2.458,00 €9.832,00 €12.290,00 €
350.000 €3.088,00 €1.544,00 €9.264,00 €3.088,00 €12.352,00 €15.440,00 €
500.000 €4.138,00 €2.069,00 €12.414,00 €4.138,00 €16.552,00 €20.690,00 €

Gerichtskosten Arbeitsgericht nach Streitwert

Kündigungsschutzklage: Streitwert meist drei Bruttomonatsgehälter. Bei Vergleich entfällt die Gebühr (Vorbem. 8 KV GKG).
StreitwertUrteil 1. Instanz (2,0)Berufung (3,2)
3.000 €251,00 €401,60 €
6.000 €386,00 €617,60 €
9.000 €521,00 €833,60 €
12.000 €627,00 €1.003,20 €
15.000 €688,00 €1.100,80 €
18.000 €749,00 €1.198,40 €
24.000 €871,00 €1.393,60 €
30.000 €952,00 €1.523,20 €
45.000 €1.195,00 €1.912,00 €
60.000 €1.556,00 €2.489,60 €

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Gerichtskosten-Rechner: Die Gerichtskosten einer Zivilklage betragen in der 1. Instanz drei einfache Gebühren nach GKG: bei 5.000 € Streitwert 511,50 € (3 × 170,50 €), bei 10.000 € 849 €. Endet das Verfahren mit Vergleich oder Rücknahme, sinkt die Gebühr auf eine einfache Gebühr.
Auf einen Blick
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Gerichtskosten nach Streitwert 2026: Mahnbescheid, Klage, Berufung, Revision (Tabelle)
Gerichtskosten nach Streitwert 2026: Mahnbescheid, Klage, Berufung, Revision
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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Gerichtskosten bei 10.000 € Streitwert?

Bei 10.000 € Streitwert kostet eine Zivilklage in der 1. Instanz mit Urteil 849,00 €. Grundlage ist eine einfache Gebühr von 283,00 € und der Gebührensatz 3,0 nach KV 1210 GKG. Der Gerichtskostenvorschuss beträgt in dieser Rechnung ebenfalls 849,00 €.

Was kostet ein Mahnbescheid bei 2.500 € Streitwert?

Ein Mahnbescheid bei 2.500 € Streitwert kostet 62,75 €. Die einfache Gebühr beträgt 125,50 €, der Gebührensatz im Mahnverfahren liegt bei 0,5 nach KV 1100 GKG. Auslagen sind in diesem Betrag nicht enthalten, wenn du keine einträgst.

Wie hoch ist der Gerichtskostenvorschuss bei einer Berufung über 20.000 €?

Der Gerichtskostenvorschuss bei einer Berufung über 20.000 € beträgt 1.620,00 €. Die einfache Gebühr liegt bei 405,00 €, der Gebührensatz bei 4,0 nach KV 1220 GKG. Bei einer Entscheidung durch Urteil entspricht der Vorschuss hier den Gerichtskosten.

Was kosten Gerichtskosten bei Vergleich in der Zivilklage?

Bei 50.000 € Streitwert und Vergleich in der Zivilklage betragen die Gerichtskosten 638,00 €. Der zunächst angesetzte Gerichtskostenvorschuss beträgt 1.914,00 €. Daraus ergibt sich eine Erstattung aus dem Vorschuss von 1.276,00 €, wenn keine weiteren Auslagen hinzukommen.

Wie wirken sich Auslagen auf die Gerichtskosten aus?

Auslagen erhöhen die Gerichtskosten zusätzlich zur Gerichtsgebühr. Bei 3.000 € Streitwert in einer Zivilklage mit Urteil beträgt die Gerichtsgebühr 376,50 €. Werden 250 € Auslagen eingetragen, steigen die gesamten Gerichtskosten auf 626,50 €.

Was kostet eine einstweilige Verfügung bei 7.500 € Streitwert?

Eine einstweilige Verfügung bei 7.500 € Streitwert kostet im Beschlussverfahren 357,00 €. Die einfache Gebühr beträgt 238,00 €, der Gebührensatz 1,5 nach KV 1410 GKG. Der Gerichtskostenvorschuss liegt in dieser Rechnung ebenfalls bei 357,00 €.

Wie hoch sind die Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht bei 12.000 € Streitwert?

Vor dem Arbeitsgericht in der 1. Instanz betragen die Gerichtskosten bei 12.000 € Streitwert und Urteil 627,00 €. Die einfache Gebühr beträgt 313,50 €, der Gebührensatz 2,0 nach KV 8210 GKG. Der Gerichtskostenvorschuss ist in dieser Rechnung 0,00 €.

Was kostet eine Revision vor dem BGH bei 1.000.000 € Streitwert?

Eine Revision vor dem BGH bei 1.000.000 € Streitwert kostet 31.190,00 €. Die einfache Gebühr beträgt 6.238,00 €, der Gebührensatz liegt bei 5,0 nach KV 1230 GKG. Der Gerichtskostenvorschuss beträgt in dieser Rechnung ebenfalls 31.190,00 €.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.06.2025

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Gerichtskosten-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/recht/gerichtskosten-rechner