Werkstudent-Rechner

Werkstudent netto 2026: Bei 15 €/h und 15 Wochenstunden (975 € brutto) bleiben 925,47 € netto - nur Rentenversicherung, keine KV/PV/AV. Mit Minijob-Vergleich.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Mindestlohn 2026: 13,90 €. Für Pflichtpraktika gilt er nicht, für Werkstudenten schon.

Im Semester höchstens 20 Stunden, damit das Werkstudentenprivileg gilt.

In der vorlesungsfreien Zeit darfst du mehr arbeiten, solange es im Jahr nicht mehr als 26 Wochen über 20 Stunden sind.

Beim ersten Job Steuerklasse I, beim zweiten Job gleichzeitig VI.

Nur bis 603 € (Minijob) möglich. Dann entfällt dein Eigenanteil von 3,6 %.

Netto pro Monat925,47 €
Brutto pro Monat
975,00 €
Arbeitsstunden pro Monat
65,00 h
Einordnung
Werkstudent im Übergangsbereich
Rentenversicherung (dein Anteil)
49,53 €
Lohnsteuer
0,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
Abzüge gesamt
49,53 €
Netto pro Stunde
14,24 €
Netto pro Jahr (12 Monate)
11.105,64 €
Netto ohne Werkstudentenprivileg?
857,41 €
Ersparnis durch das Privileg pro Monat
68,06 €
Lohnsteuerfrei bis (Monatsbrutto)
1.251 €
Kosten für den Arbeitgeber
1.080,45 €
  • Über 667,50 € brutto im Monat (565 € Einkommen plus 102,50 € Werbungskostenpauschale) endet die Familienversicherung - dann brauchst du eine eigene studentische Krankenversicherung, die hier nicht abgezogen ist.
  • Zwischen 603,01 und 2.000 € zahlst du nur einen reduzierten Rentenbeitrag (Übergangsbereich) - die Rentenansprüche zählen trotzdem voll.
Werkstudent, Minijob und regulär im Vergleich
BeschäftigungDeine SozialabgabenSteuernNetto
Werkstudent49,53 €0,00 €925,47 €
Regulär beschäftigt117,59 €0,00 €857,41 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Brutto: 15,00 € × 15 h × 13 ÷ 3 = 975,00 €
  2. Rentenversicherung: 49,53 €; keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  3. Lohnsteuer (Steuerklasse 1): 0,00 €; Soli 0,00 €; Kirchensteuer 0,00 €
  4. Netto = 975,00 € − 49,53 € = 925,47 € (regulär wären es 857,41 €)

Was zeigt dir ein Brutto-Netto-Rechner für Werkstudenten?

Ein Werkstudenten-Rechner zeigt dir, wie aus deinem Bruttolohn das monatliche Netto wird. Er berücksichtigt dabei den besonderen Status als Werkstudent: Du zahlst in der Regel Rentenversicherung, aber keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung aus dem Job. Genau dieser Unterschied macht Werkstudentenjobs netto oft deutlich attraktiver als eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit gleichem Brutto.

Du kannst entweder Stundenlohn und Wochenstunden oder direkt dein Monatsbrutto eingeben; danach wählst du Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und Sonderfälle wie Minijob-Befreiung oder Arbeit nur in den Semesterferien.

Typisch ist ein Ergebnis wie bei 15,00 € Stundenlohn und 15 h pro Woche: Daraus werden 975,00 € brutto im Monat und 925,47 € netto. Die Abzüge bestehen hier nur aus 49,53 € Rentenversicherung. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer liegen jeweils bei 0,00 €. Als regulär Beschäftigter wären es bei gleicher Rechnung 857,41 € netto. Der Vorteil des Werkstudentenstatus beträgt in diesem Beispiel 68,06 € pro Monat.

Der Rechner ist eine Modellrechnung für den Lohnabzug. Er ersetzt keine Prüfung durch Lohnbüro, Krankenkasse oder Steuerberatung, vor allem wenn du mehrere Jobs hast, den Studentenstatus verlierst oder sich dein Versicherungsstatus ändert.

Wie funktioniert die Berechnung beim Werkstudenten netto?

Die Rechnung startet mit dem Brutto. Wenn du deinen Lohn als Stundenlohn angibst, wird das Monatsbrutto so ermittelt: Stundenlohn mal Wochenstunden mal 13 geteilt durch 3. Danach werden Rentenversicherung, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen. Für Werkstudenten fallen aus dem Job keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.

Ein Beispiel: Bei 15,00 € Stundenlohn und 15 h pro Woche lautet die Bruttorechnung 15,00 € × 15 h × 13 ÷ 3 = 975,00 €. Die Arbeitszeit entspricht 65,00 h pro Monat. Das Ergebnis wird als Werkstudent im Übergangsbereich eingeordnet. Dein Rentenversicherungsanteil beträgt 49,53 €. Lohnsteuer in Steuerklasse I: 0,00 €. Solidaritätszuschlag: 0,00 €. Kirchensteuer: 0,00 €.

Damit lautet die Nettorechnung: 975,00 € minus 49,53 € = 925,47 €. Der Netto-Stundenlohn liegt in diesem Beispiel bei 14,24 €. Auf das Jahr gerechnet sind es 11.105,64 € netto, wenn die Beschäftigung über 12 Monate gleich bleibt.

Warum ist der Übergangsbereich relevant? Zwischen 603 € und 2.000 € wird die Rentenversicherung reduziert berechnet. Oberhalb davon greift der normale Rentenversicherungsanteil. Beim Beispiel mit 2.400,00 € Monatsbrutto werden 223,20 € Rentenversicherung und 234,33 € Lohnsteuer abgezogen. Das ergibt 1.942,47 € netto.

Wann fällt bei Werkstudenten Lohnsteuer an?

Ob Lohnsteuer anfällt, hängt nicht nur vom Werkstudentenstatus ab, sondern vor allem von Steuerklasse und Brutto. In Steuerklasse I bleibt ein Monatsbrutto bis 1.251 € lohnsteuerfrei. Das siehst du an mehreren Beispielen: Bei 1.000,00 € Monatsbrutto bleiben 947,14 € netto, die Lohnsteuer beträgt 0,00 €. Bei 1.200,00 € Monatsbrutto in Steuerklasse II mit Kirchensteuerpflicht beträgt die Lohnsteuer ebenfalls 0,00 € und die Kirchensteuer 0,00 €.

Sobald das Brutto höher liegt, kann Lohnsteuer anfallen. Bei 1.500,00 € Monatsbrutto in Steuerklasse I werden 37,16 € Lohnsteuer abgezogen. Das Netto liegt dann bei 1.343,41 €. Bei 2.000,00 € Monatsbrutto steigen die Abzüge: 186,00 € Rentenversicherung und 141,25 € Lohnsteuer ergeben zusammen 327,25 € Abzüge, das Netto liegt bei 1.672,75 €.

Die Steuerklasse kann den Unterschied stark verändern. In Steuerklasse III in Bayern bleiben bei 1.800,00 € Monatsbrutto 1.640,63 € netto, Lohnsteuer fällt dort mit 0,00 € an. In Steuerklasse VI sieht es anders aus: Bei 15,00 € Stundenlohn und 10 h pro Woche entstehen 650,00 € brutto, aber 82,50 € Lohnsteuer. Das Netto beträgt 561,24 €. Steuerklasse VI ist typisch, wenn der Werkstudentenjob als weiterer gleichzeitiger Job läuft.

Wichtig für deine Planung: Lohnsteuer ist nicht automatisch endgültig. Die tatsächliche Steuerlast kann von weiteren Einkünften, Werbungskosten und deiner Jahresbetrachtung abhängen. Der Rechner zeigt den monatlichen Lohnabzug nach den eingegebenen Daten.

Werkstudentenprivileg, 20 Stunden und Semesterferien

Das Werkstudentenprivileg gilt, wenn dein Studium im Vordergrund steht. Während des Semesters ist dafür die 20-Stunden-Grenze der zentrale Praxiswert. Wenn du im Semester höchstens 20 h pro Woche arbeitest, bleibt der Job grundsätzlich im Werkstudentenstatus. Mehr Arbeit kann möglich sein, wenn sie nur in der vorlesungsfreien Zeit anfällt. Die hinterlegte Regel nennt dafür höchstens 26 Wochen über 20 Stunden im Jahr.

Ein Beispiel für die normale Semestergrenze: Bei Mindestlohn 13,90 € und 20 h pro Woche ergibt sich ein Monatsbrutto von 1.204,67 €. Davon gehen 80,11 € Rentenversicherung ab. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer betragen 0,00 €. Netto bleiben 1.124,56 €. Regulär beschäftigt wären es 1.015,96 €, der Vorteil beträgt 108,60 € pro Monat.

Ein Beispiel für Arbeit über 20 h nur in den Semesterferien: Bei 14,00 € Stundenlohn und 25 h pro Woche werden 1.516,67 € brutto angesetzt. Die Rechnung ordnet den Fall weiterhin als Werkstudent im Übergangsbereich ein, wenn die Semesterferien-Regel gilt. Das Netto liegt bei 1.354,94 €. Die Abzüge betragen 161,73 €, davon 121,65 € Rentenversicherung und 40,08 € Lohnsteuer.

Wenn du exmatrikuliert wirst oder dein Studium nicht mehr im Vordergrund steht, kann der Werkstudentenstatus wegfallen. Dann können Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aus dem Job relevant werden. Das sollte dein Arbeitgeber mit den zuständigen Stellen klären, weil die Einordnung nicht nur vom Lohn abhängt.

Werkstudent, Minijob oder regulär: Was ist netto günstiger?

Der Vorteil des Werkstudentenstatus entsteht vor allem durch die fehlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung im Job. Bei 1.000 € Monatsbrutto liegt das Netto als Werkstudent bei 947,14 €, regulär bei 874,67 €. Der Vorteil beträgt 72,47 €. Bei 2.000 € Monatsbrutto sind es 1.672,75 € statt 1.476,84 €, also 195,91 € Vorteil.

Bei sehr niedrigen Einkommen ist der Unterschied kleiner. Bei 603 € Monatsbrutto zeigt der Vergleich 581,29 € netto als Werkstudent und 581,29 € netto regulär. Der Vorteil beträgt 0,00 €. Bei 700 € Monatsbrutto sind es 687,09 € als Werkstudent und 667,57 € regulär, also 19,52 € Vorteil.

Ein Minijob ist ein Sonderfall. Bei 600,00 € Monatsbrutto und Befreiung von der Rentenversicherung bleiben 600,00 € netto. Rentenversicherung, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer betragen jeweils 0,00 €. Der Rechner ordnet das als Minijob ein. Die Befreiung von der Rentenversicherung ist aber nur bis 603 € möglich. Wenn du darüber liegst, bist du nicht mehr in diesem Minijob-Sonderfall.

Typische Werte aus der Tabelle für Werkstudenten in Steuerklasse I zeigen die Größenordnung: Bei 15,00 € und 10 h pro Woche bleiben 643,74 € netto. Bei 18,00 € und 20 h sind es 1.384,75 €. Bei 22,00 € und 18 h sind es 1.489,23 €. Solche Werte helfen dir, Stundenlohn und Wochenstunden realistisch zu vergleichen.

Typische Fehler beim Werkstudenten-Gehalt berechnen

Ein häufiger Fehler ist, nur auf den Bruttolohn zu schauen. Zwei Jobs mit gleichem Brutto können netto unterschiedlich wirken, wenn Steuerklasse, Kirchensteuer oder die Einordnung als Zweitjob abweichen. Besonders Steuerklasse VI kann den Lohnabzug stark erhöhen. Bei 15,00 € und 10 h pro Woche bleiben in Steuerklasse VI 561,24 € netto; in Steuerklasse I zeigt ein vergleichbarer Werkstudentenfall bei 15,00 € und 10 Wochenstunden 643,74 € netto.

Auch die Stundenrechnung führt oft zu Missverständnissen. Aus Wochenstunden wird nicht einfach ein Monatswert mit glatten Kalenderwochen. Der Rechner nutzt die Formel mit 13 ÷ 3. Deshalb werden aus 20 h pro Woche 86,67 h pro Monat und aus 15 h pro Woche 65,00 h pro Monat. Wenn du deinen Arbeitsvertrag mit Monatsbrutto hast, gib besser direkt das Monatsbrutto ein.

Achte außerdem darauf, die 20-Stunden-Regel nicht mit einer Gehaltsgrenze zu verwechseln. Werkstudenten dürfen mehr als 603 € verdienen. Bei 1.500,00 € Monatsbrutto bleiben in Steuerklasse I 1.343,41 € netto, bei 2.400,00 € Monatsbrutto 1.942,47 € netto. Die 603 € sind vor allem für den Minijob-Sonderfall und die Rentenversicherungsbefreiung relevant.

Nicht zuletzt: Deine Krankenversicherung läuft als Student meist außerhalb des Jobs. Der Rechner zieht aus dem Werkstudentenjob keine Krankenversicherung ab. Ob und wie du studentisch, familienversichert oder anders krankenversichert bist, muss separat passen.

Tabellen zum Nachschlagen

Werkstudent netto 2026: Tabelle nach Stundenlohn und Wochenstunden

Netto pro Monat, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3.
Stundenlohn8 h/Woche10 h/Woche12 h/Woche15 h/Woche16 h/Woche18 h/Woche20 h/Woche
13,90 €464,52 €580,65 €706,85 €863,49 €915,70 €1.020,13 €1.124,56 €
15,00 €501,28 €643,74 €756,43 €925,47 €981,82 €1.094,51 €1.200,79 €
16,00 €534,70 €681,30 €801,51 €981,82 €1.041,92 €1.162,12 €1.263,50 €
18,00 €621,20 €756,43 €891,66 €1.094,51 €1.162,12 €1.275,85 €1.384,75 €
20,00 €681,30 €831,56 €981,82 €1.200,79 €1.263,50 €1.384,75 €1.500,59 €
22,00 €741,41 €906,69 €1.071,97 €1.294,31 €1.360,95 €1.489,23 €1.612,77 €
25,00 €831,56 €1.019,38 €1.200,79 €1.428,85 €1.500,59 €1.640,66 €1.785,84 €

Werkstudent vs. regulär beschäftigt: Netto nach Monatsbrutto

Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer; regulär = kinderlos ab 23, Zusatzbeitrag 2,9 %.
Brutto/MonatNetto WerkstudentNetto regulärVorteil Werkstudent
603 €581,29 €581,29 €0,00 €
700 €687,09 €667,57 €19,52 €
800 €773,77 €736,59 €37,18 €
900 €860,46 €805,63 €54,83 €
1.000 €947,14 €874,67 €72,47 €
1.100 €1.033,83 €943,70 €90,13 €
1.200 €1.120,51 €1.012,73 €107,78 €
1.300 €1.200,79 €1.081,77 €119,02 €
1.400 €1.272,98 €1.150,81 €122,17 €
1.500 €1.343,41 €1.210,58 €132,83 €
1.750 €1.511,46 €1.348,09 €163,37 €
2.000 €1.672,75 €1.476,84 €195,91 €
2.250 €1.842,00 €1.623,71 €218,29 €
2.500 €2.009,00 €1.768,92 €240,08 €
3.000 €2.336,75 €2.054,42 €282,33 €

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Werkstudent-Rechner: Werkstudenten zahlen 2026 nur Rentenversicherung (9,3 %, zwischen 603 und 2.000 € reduziert) und keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Bei 975 € brutto bleiben 925,47 € netto; Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I erst ab rund 1.250 € im Monat an.
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Werkstudent netto 2026: Tabelle nach Stundenlohn und Wochenstunden (Tabelle)
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Häufige Fragen

Wie viel netto bleibt bei 15 € Stundenlohn und 10 Stunden pro Woche als Werkstudent?

Bei 15,00 € Stundenlohn und 10 h pro Woche bleiben 643,74 € netto pro Monat. Das Brutto beträgt 650,00 €. Abgezogen werden 6,26 € Rentenversicherung, Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I mit 0,00 € an. Der Netto-Stundenlohn liegt bei 14,86 €.

Wie viel netto bleibt bei 18 € Stundenlohn und 20 Stunden als Werkstudent?

Bei 18,00 € Stundenlohn und 20 h pro Woche bleiben 1.384,75 € netto. Das Monatsbrutto beträgt 1.560,00 €. Die Abzüge liegen bei 175,25 €, davon 127,42 € Rentenversicherung und 47,83 € Lohnsteuer. Regulär beschäftigt wären es 1.244,43 € netto.

Muss ich als Werkstudent Lohnsteuer zahlen?

In Steuerklasse I fällt bis 1.251 € Monatsbrutto Lohnsteuer von 0,00 € an. Darüber kann Lohnsteuer entstehen: Bei 1.500,00 € brutto sind es 37,16 €, bei 2.000,00 € brutto 141,25 €. Entscheidend sind Steuerklasse, Brutto und weitere Lohnsteuermerkmale.

Was bleibt bei 1.000 € brutto als Werkstudent netto?

Bei 1.000,00 € Monatsbrutto bleiben 947,14 € netto. Der Rentenversicherungsanteil beträgt 52,86 €, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer betragen jeweils 0,00 €. Ohne Werkstudentenprivileg läge das Netto bei 874,67 €, der Vorteil beträgt 72,47 € pro Monat.

Darf ich als Werkstudent mehr als 20 Stunden arbeiten?

Mehr als 20 h pro Woche sind möglich, wenn die Mehrarbeit nur in den Semesterferien liegt und die Grenze von 26 Wochen über 20 Stunden im Jahr eingehalten wird. Ein Beispiel: Bei 14,00 € und 25 h pro Woche in den Semesterferien bleiben 1.354,94 € netto.

Dürfen Werkstudenten mehr als 603 € im Monat verdienen?

Ja, Werkstudenten dürfen mehr als 603 € im Monat verdienen. Bei 1.500,00 € Monatsbrutto bleiben zum Beispiel 1.343,41 € netto. Die 603 € sind vor allem für den Minijob und die mögliche Befreiung von der Rentenversicherung relevant, nicht als allgemeine Obergrenze für Werkstudenten.

Was passiert bei einem Werkstudentenjob als Zweitjob?

Bei einem Zweitjob kann Steuerklasse VI gelten. Dann kann trotz niedrigem Brutto Lohnsteuer anfallen. Bei 15,00 € Stundenlohn und 10 h pro Woche entstehen 650,00 € brutto, 82,50 € Lohnsteuer und 561,24 € netto. Der Vorteil gegenüber regulärer Beschäftigung ist dann nur 0,77 €.

Was bleibt bei einem Minijob als Werkstudent mit Rentenversicherungsbefreiung?

Bei 600,00 € Monatsbrutto und Rentenversicherungsbefreiung bleiben 600,00 € netto. Rentenversicherung, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer betragen 0,00 €. Der Rechner ordnet das als Minijob ein. Die Befreiung ist nur bis 603 € möglich.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Werkstudent-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/gehalt/werkstudent-rechner