Rotlichtverstoß-Rechner
Rote Ampel: 90 € und 1 Punkt, mit Gebühren 118,50 €. Länger als 1 Sekunde rot: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Auch Fahrrad, Grünpfeil, Probezeit.
- Punkte in Flensburg
- 1
- Fahrverbot
- kein Fahrverbot
- Gebühr und Zustellung
- 28,50 €
- Gesamtkosten
- 118,50 €
- Tatbestand
- Rote Ampel überfahren (weniger als 1 Sekunde rot) (BKat Nr. 132)
- Zum Fahrverbot
- Kein Regelfahrverbot.
Alle Rotlichtverstöße im Vergleich
| Verstoß | BKat-Nr. | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Gesamt inkl. Gebühren |
|---|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren (weniger als 1 Sekunde rot) | 132 | 90 € | 1 | kein Fahrverbot | 118,50 € |
| Rote Ampel unter 1 Sekunde, mit Gefährdung | 132.1 | 200 € | 2 | 1 Monat | 228,50 € |
| Rote Ampel unter 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung | 132.2 | 240 € | 2 | 1 Monat | 268,50 € |
| Rote Ampel, schon länger als 1 Sekunde rot | 132.3 | 200 € | 2 | 1 Monat | 228,50 € |
| Rot länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung | 132.3.1 | 320 € | 2 | 1 Monat | 348,50 € |
| Rot länger als 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung | 132.3.2 | 360 € | 2 | 1 Monat | 388,50 € |
| Radfahrer/E-Scooter: rote Ampel (unter 1 Sekunde) | 132a | 60 € | 1 | kein Fahrverbot | 88,50 € |
| Radfahrer/E-Scooter: rot länger als 1 Sekunde | 132a.3 | 100 € | 1 | kein Fahrverbot | 128,50 € |
| Fußgänger: rote Ampel missachtet | 130 | 5 € | 0 | kein Fahrverbot | 5,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Regelsatz: Rote Ampel überfahren (weniger als 1 Sekunde rot) (BKat Nr. 132)
- Gebühr: 5 % von 90,00 € = 4,50 €, mindestens 25 €; plus 3,50 € Zustellung = 28,50 €
- Gesamt: 118,50 €, 1 Punkt(e), kein Fahrverbot
Wann welches rotlichtverstoß bußgeld anfällt
Beim Rotlichtverstoß hängt die Höhe der Sanktion vor allem davon ab, womit du unterwegs warst, wie lange die Ampel schon rot war und ob jemand gefährdet wurde oder ein Sachschaden entstanden ist. Bei Autos, Motorrädern und Lkw wird strenger geahndet als bei Fahrrad, E-Scooter oder zu Fuß.
Entscheidend ist die Grenze bei 1 Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltlinie kürzer rot, handelt es sich um den einfacheren Rotlichtverstoß. War sie schon länger rot, wird der Fall als qualifizierter Rotlichtverstoß behandelt. Das wirkt sich beim Auto deutlich aus: Aus einem Bußgeld mit Punkt kann ein Fall mit Regelfahrverbot werden.
Du wählst im Rechner nur Fahrzeugart, Rotdauer, Folgen und bei Bedarf Vorsatz oder Probezeit aus; daraus werden Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Gebühren und Gesamtkosten ermittelt.
Wichtig: Die Rechnung bildet die Regelfälle nach Bußgeldkatalog ab. Im Einzelfall können Behörden oder Gerichte abweichen, etwa wenn der Vorwurf anders bewertet wird, Beweise fehlen oder besondere Umstände hinzukommen.
Wie wird die rote Ampel Strafe berechnet?
Die Rechnung startet mit dem passenden Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog. Danach kommen mögliche Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot hinzu. Bei Bußgeldern über 55 € werden außerdem Gebühren und Zustellung angesetzt. Die Gebühr beträgt 5 % des Bußgelds, mindestens aber 25 €, dazu kommen 3,50 € Zustellung.
Beispiel Auto, Ampel weniger als 1 Sekunde rot, keine Gefährdung: Der Regelsatz beträgt 90,00 €. Die Gebühr nach Prozentwert wäre 4,50 €, es gilt aber der Mindestbetrag von 25 €. Zusammen mit 3,50 € Zustellung ergeben sich 28,50 € Gebühren und Zustellung. Insgesamt zahlst du 118,50 €. Dazu kommt 1 Punkt in Flensburg, ein Fahrverbot ist in diesem Fall kein Regelfahrverbot.
So liest du die Ergebnisse richtig:
- „Bußgeld“ ist der eigentliche Regelsatz für den Verstoß.
- „Gebühr und Zustellung“ sind Verfahrenskosten, die bei höheren Bußgeldern dazukommen.
- „Gesamtkosten“ ist der Betrag, der sich aus Bußgeld plus Gebühren ergibt.
- Punkte und Fahrverbot stehen daneben, weil sie keine Geldbeträge sind, aber für dich oft die größere praktische Folge haben.
Rotlichtverstoß 1 Sekunde: einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?
Die Rotdauer ist der typische Streitpunkt bei einer roten Ampel. Gemessen wird ab dem Überfahren der Haltlinie. Liegt die Rotzeit darunter, wird der Verstoß anders behandelt als bei längerer Rotzeit.
Beim Auto ohne Gefährdung kostet eine rote Ampel unter 1 Sekunde 90,00 € Bußgeld, 1 Punkt und 118,50 € Gesamtkosten. Ein Regelfahrverbot gibt es dabei nicht. Ist die Ampel schon länger als 1 Sekunde rot, steigt der Regelsatz auf 200,00 €, dazu kommen 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 228,50 € Gesamtkosten.
Auch die Folgen am Ort des Verstoßes ändern die Bewertung. Wenn die Ampel unter 1 Sekunde rot war, aber jemand gefährdet wurde, werden beim Auto 200,00 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 228,50 € Gesamtkosten angesetzt. Bei einer längeren Rotphase mit Unfall und Sachschaden sind es 360,00 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 388,50 € Gesamtkosten.
Vorsatz kann das Bußgeld zusätzlich erhöhen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit Vorsatz zeigt die Rechnung 400,00 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 428,50 € Gesamtkosten. Vorsatz bedeutet, dass dir bewusst vorgeworfen wird, bei Rot gefahren zu sein.
Rote Ampel Fahrrad Strafe, E-Scooter und Fußgänger
Auch mit dem Fahrrad oder E-Scooter kann ein Rotlichtverstoß Punkte auslösen. Bei roter Ampel unter 1 Sekunde ohne weitere Folgen beträgt das Bußgeld 60,00 €, dazu kommt 1 Punkt. Mit Gebühren und Zustellung ergeben sich 88,50 € Gesamtkosten. Ein Regelfahrverbot ist dafür nicht vorgesehen.
War die Ampel mit Fahrrad oder E-Scooter schon länger als 1 Sekunde rot, zeigt die Rechnung 100,00 € Bußgeld, 1 Punkt, kein Fahrverbot und 128,50 € Gesamtkosten. Bei Gefährdung liegt der Betrag ebenfalls bei 100,00 € Bußgeld, 1 Punkt und 128,50 € Gesamtkosten, wenn die Ampel unter 1 Sekunde rot war.
Zu Fuß ist der Rotlichtverstoß anders eingeordnet. Für das Missachten einer roten Ampel als Fußgänger sind 5,00 € vorgesehen, ohne Punkte und ohne Fahrverbot. Bei Sachbeschädigung sind 10,00 € genannt. Gebühren und Zustellung fallen in diesen niedrigen Fällen nicht wie bei den höheren Bußgeldern ins Gewicht.
Achte besonders bei E-Scootern darauf, sie nicht wie Fußgänger zu behandeln. Für die Rechnung zählen sie hier zusammen mit Fahrradverstößen. Das kann den Unterschied zwischen einem kleinen Verwarnungsgeld und einem Punkt in Flensburg ausmachen.
Rotlichtverstoß Probezeit und Fahrverbot richtig einordnen
Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit ist mehr als eine Geldfrage. Beim Auto mit roter Ampel unter 1 Sekunde bleiben Bußgeld, Punkt und Gesamtkosten zwar bei 90,00 €, 1 Punkt und 118,50 €. Zusätzlich wird der Verstoß aber als A-Verstoß eingeordnet. Die Folge: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 auf 4 Jahre. Das gilt auch bei einem entsprechenden Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad.
Beim Fahrverbot ist wichtig, zwischen „kein Regelfahrverbot“ und „gar nie möglich“ zu unterscheiden. Die Rechnung zeigt den Regelfall. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit dem Auto steht regelmäßig 1 Monat Fahrverbot im Raum. Wer in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Härtefällen kann ein Gericht gegen ein höheres Bußgeld davon absehen.
Das heißt für die Praxis: Wenn du auf den Führerschein angewiesen bist, solltest du den Bescheid genau prüfen. Relevant sind etwa die Rotzeit, die Messung, die konkrete Haltlinie, die Zuordnung des Fahrzeugs und ob tatsächlich eine Gefährdung oder ein Sachschaden vorlag.
Grünpfeil Bußgeld: typische Fehler beim Abbiegen
Der Grünpfeil erlaubt das Abbiegen bei Rot nur unter engen Bedingungen. Besonders häufig ist der Fehler, vor dem Abbiegen nicht anzuhalten. Dafür werden 70,00 € Bußgeld, 1 Punkt, kein Fahrverbot und 98,50 € Gesamtkosten angesetzt.
Wenn du beim Grünpfeil Fußgänger oder Radfahrer auf der Furt gefährdest, steigt das Bußgeld auf 150,00 €. Dazu kommen 1 Punkt, kein Fahrverbot und 178,50 € Gesamtkosten. Schon eine Behinderung kann aus einem einfachen Abbiegevorgang einen deutlich teureren Verstoß machen.
Typische Praxistipps:
- Beim Grünpfeil erst vollständig anhalten, dann schauen, dann abbiegen.
- Nicht aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abbiegen.
- Fußgänger und Radfahrer auf der Furt zuerst passieren lassen.
- Bei Rotlichtverstößen nicht nur auf das Bußgeld schauen: Punkte, Probezeitfolgen und Fahrverbot können deutlich schwerer wiegen.
- Den Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid sorgfältig lesen, besonders Rotdauer, Tatbestand und Fahrzeugart.
Tabellen zum Nachschlagen
Rote Ampel mit dem Auto: Bußgeldkatalog 2026
| Verstoß | BKat-Nr. | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Gesamt inkl. Gebühren |
|---|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren (weniger als 1 Sekunde rot) | 132 | 90 € | 1 | kein Fahrverbot | 118,50 € |
| Rote Ampel unter 1 Sekunde, mit Gefährdung | 132.1 | 200 € | 2 | 1 Monat | 228,50 € |
| Rote Ampel unter 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung | 132.2 | 240 € | 2 | 1 Monat | 268,50 € |
| Rote Ampel, schon länger als 1 Sekunde rot | 132.3 | 200 € | 2 | 1 Monat | 228,50 € |
| Rot länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung | 132.3.1 | 320 € | 2 | 1 Monat | 348,50 € |
| Rot länger als 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung | 132.3.2 | 360 € | 2 | 1 Monat | 388,50 € |
Rote Ampel mit Fahrrad oder E-Scooter und zu Fuß
| Verstoß | BKat-Nr. | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Gesamt inkl. Gebühren |
|---|---|---|---|---|---|
| Radfahrer/E-Scooter: rote Ampel (unter 1 Sekunde) | 132a | 60 € | 1 | kein Fahrverbot | 88,50 € |
| Radfahrer/E-Scooter: rote Ampel, mit Gefährdung | 132a.1 | 100 € | 1 | kein Fahrverbot | 128,50 € |
| Radfahrer/E-Scooter: rote Ampel, mit Sachbeschädigung | 132a.2 | 120 € | 1 | kein Fahrverbot | 148,50 € |
| Radfahrer/E-Scooter: rot länger als 1 Sekunde | 132a.3 | 100 € | 1 | kein Fahrverbot | 128,50 € |
| Radfahrer/E-Scooter: rot länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung | 132a.3.1 | 160 € | 1 | kein Fahrverbot | 188,50 € |
| Radfahrer/E-Scooter: rot länger als 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung | 132a.3.2 | 180 € | 1 | kein Fahrverbot | 208,50 € |
| Fußgänger: rote Ampel missachtet | 130 | 5 € | 0 | kein Fahrverbot | 5,00 € |
| Fußgänger: rote Ampel, mit Gefährdung | 130.1 | 5 € | 0 | kein Fahrverbot | 5,00 € |
| Fußgänger: rote Ampel, mit Sachbeschädigung | 130.2 | 10 € | 0 | kein Fahrverbot | 10,00 € |
Grünpfeil und Bahnübergang: Bußgelder
| Verstoß | BKat-Nr. | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Gesamt inkl. Gebühren |
|---|---|---|---|---|---|
| Grünpfeil: aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen | 131.1 | 15 € | 0 | kein Fahrverbot | 15,00 € |
| Grünpfeil: Fahrzeugverkehr der freigegebenen Richtung behindert | 131.2 | 35 € | 0 | kein Fahrverbot | 35,00 € |
| Grünpfeil: vor dem Abbiegen nicht angehalten | 133.1 | 70 € | 1 | kein Fahrverbot | 98,50 € |
| Grünpfeil: Fahrzeugverkehr der freigegebenen Richtung gefährdet | 133.2 | 100 € | 1 | kein Fahrverbot | 128,50 € |
| Grünpfeil: Fußgänger oder Radfahrer auf der Furt behindert | 133.3.1 | 100 € | 1 | kein Fahrverbot | 128,50 € |
| Grünpfeil: Fußgänger oder Radfahrer auf der Furt gefährdet | 133.3.2 | 150 € | 1 | kein Fahrverbot | 178,50 € |
| Bahnübergang: rotes Blinklicht bzw. Lichtzeichen missachtet | 89b.2 | 240 € | 2 | 1 Monat | 268,50 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was kostet rote Ampel überfahren mit dem Auto?
Bei roter Ampel unter 1 Sekunde kostet es 90,00 € Bußgeld, 1 Punkt und 118,50 € Gesamtkosten. Ein Regelfahrverbot gibt es dann nicht. War die Ampel länger als 1 Sekunde rot, sind es 200,00 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 228,50 € Gesamtkosten.
Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot war. Beim Auto bedeutet das im Regelfall 200,00 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 228,50 € Gesamtkosten, solange keine Gefährdung und kein Sachschaden hinzukommen.
Welche rote Ampel Strafe gilt bei Gefährdung?
Bei roter Ampel unter 1 Sekunde mit Gefährdung werden beim Auto 200,00 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 228,50 € Gesamtkosten fällig. Bei Fahrrad oder E-Scooter sind es in diesem Fall 100,00 € Bußgeld, 1 Punkt, kein Fahrverbot und 128,50 € Gesamtkosten.
Was kostet ein Rotlichtverstoß mit Unfall und Sachschaden?
Bei längerer Rotzeit und Sachschaden kostet der Rotlichtverstoß mit dem Auto 360,00 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 388,50 € Gesamtkosten. Entscheidend ist, dass die Ampel länger als 1 Sekunde rot war und der Fall als Sachbeschädigung eingeordnet wird.
Was passiert bei Rotlichtverstoß in der Probezeit?
Bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit bleibt das Bußgeld je nach Tatbestand gleich, etwa 90,00 € und 118,50 € Gesamtkosten beim einfachen Verstoß mit dem Auto. Zusätzlich gilt er als A-Verstoß: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 auf 4 Jahre.
Was kostet rote Ampel mit dem Fahrrad?
Mit Fahrrad oder E-Scooter kostet eine rote Ampel unter 1 Sekunde 60,00 € Bußgeld, 1 Punkt und 88,50 € Gesamtkosten. War die Ampel länger als 1 Sekunde rot, sind es 100,00 € Bußgeld, 1 Punkt und 128,50 € Gesamtkosten. Ein Regelfahrverbot gibt es nicht.
Gibt es bei roter Ampel zu Fuß Punkte?
Zu Fuß gibt es bei einer roten Ampel 0 Punkte und kein Fahrverbot. Das Bußgeld beträgt 5,00 €. Bei Sachbeschädigung sind 10,00 € vorgesehen. Die Einstufung ist damit deutlich anders als bei Auto, Fahrrad oder E-Scooter.
Was kostet Grünpfeil ohne anzuhalten?
Grünpfeil ohne Anhalten kostet 70,00 € Bußgeld, 1 Punkt und 98,50 € Gesamtkosten. Ein Regelfahrverbot ist nicht vorgesehen. Der feste Halt vor dem Abbiegen ist der zentrale Punkt: Der Grünpfeil ist keine normale grüne Ampel.
Quellen und Prüfung
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage lfd. Nr. 130 bis 133 (Wechsellichtzeichen, Grünpfeil) - Bundesministerium der Justiz
- FeV Anlage 13: Punkte (Nr. 2.2.8 und 3.2.19) - Bundesministerium der Justiz
- § 37 StVO: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil - Bundesministerium der Justiz
- § 107 OWiG: Gebühren und Auslagen - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Rotlichtverstoß-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/auto/rotlichtverstoss-rechner

