Alkohol am Steuer
Ab 0,5 ‰: 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte. Ab 1,1 ‰ Straftat mit Führerscheinentzug. Strafe nach Promille, Probezeit und Wiederholung.
- Maßgeblicher Blutalkohol
- 0,60 ‰
- Einstufung
- Ordnungswidrigkeit
- Rechtsgrundlage
- § 24a Abs. 1 StVG (Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 3.000 €), BKat Nr. 241
- Bußgeld
- 500,00 €
- Gebühren und Auslagen?
- 28,50 €
- Bußgeld inkl. Gebühren
- 528,50 €
- Punkte in Flensburg
- 2
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Führerschein
- bleibt, aber 1 Monat Fahrverbot
- MPU
- nicht vorgesehen
- Probezeit
- betrifft dich nicht
Promillegrenzen im Überblick
| Ab | Folge für dich |
|---|---|
| über 0,0 ‰ | Probezeit/unter 21: 250 €, 1 Punkt (§ 24c StVG) |
| 0,3 ‰ | Straftat bei Fahrfehler oder Ausfallerscheinung (§ 316 StGB) |
| 0,5 ‰ | 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (§ 24a StVG) |
| 1,1 ‰ | Straftat: absolute Fahruntüchtigkeit, Führerscheinentzug |
| 1,6 ‰ | Straftat, Entzug und MPU |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Ordnungswidrigkeit: § 24a Abs. 1 StVG (Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 3.000 €), BKat Nr. 241
- Bußgeld 500 € + Gebühren 28,50 € = 528,50 €
- Punkte: 2; Fahrverbot: 1 Monat; Führerschein: bleibt, aber 1 Monat Fahrverbot
Wann wird Alkohol am Steuer zur Strafe?
Bei Alkohol am Steuer hängt die Folge zuerst davon ab, ob du mit einem Kraftfahrzeug unterwegs warst und ob du auffällig gefahren bist. Zu Kraftfahrzeugen zählen hier Auto, Motorrad und E-Scooter. Für Fahrrad und Pedelec gelten andere Grenzen.
Ohne Fahrfehler wird eine Fahrt mit 0,50 ‰ im Auto als Ordnungswidrigkeit eingeordnet. Dann geht es um Bußgeld, Gebühren, Punkte und Fahrverbot. Bei 1,10 ‰ im Auto liegt dagegen eine Straftat vor, auch wenn du unauffällig gefahren bist. Dann entscheidet nicht mehr nur der Bußgeldkatalog, sondern das Strafrecht.
Auffälliges Fahren kann die Einordnung deutlich verschärfen. Bei 0,30 ‰ mit Schlangenlinien, Lallen oder ähnlichen Ausfallerscheinungen kann bereits eine Straftat nach § 316 StGB vorliegen. Kommt ein Unfall oder eine Gefährdung dazu, kann § 315c StGB einschlägig sein. Der Rechner unterscheidet deshalb zwischen unauffälliger Fahrt, Fahrfehler und Unfall.
Wie berechnet sich die Alkohol am Steuer Strafe?
Die Rechnung läuft in mehreren Schritten: Zuerst wird der maßgebliche Blutalkohol bestimmt. Wenn du einen Atemalkoholwert eingibst, wird er in Promille umgerechnet: Atemalkohol in mg/l mal 2 ergibt den Blutalkohol in ‰. Für eine Straftat zählt aber nur die Blutprobe.
Danach wird geprüft, ob der Fall eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist. Bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG richtet sich das Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog. Zusätzlich kommen Gebühren und Auslagen dazu. Bei einer Straftat wird eine Geldstrafe in Tagessätzen angesetzt oder eine Freiheitsstrafe geprüft. Die Geldstrafe berechnet sich aus Tagessätzen mal Monatsnetto geteilt durch 30.
Beispiel: Du fährst mit 0,60 ‰ Auto, es ist dein erster Alkoholverstoß und du bist unauffällig gefahren. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG, BKat Nr. 241. Das Bußgeld beträgt 500,00 €. Dazu kommen 28,50 € Gebühren und Auslagen. Zusammen sind das 528,50 €. Außerdem bekommst du 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Der Führerschein bleibt grundsätzlich bestehen, du darfst aber während des Fahrverbots nicht fahren.
0,5 Promille Strafe: Was passiert ohne Fahrfehler?
Bei 0,50 ‰ im Auto ohne Auffälligkeit liegt ein typischer Bußgeldfall vor. Im Beispiel sind es 500,00 € Bußgeld, 28,50 € Gebühren und Auslagen, zusammen 528,50 €. Dazu kommen 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Die MPU ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
Auch bei 0,60 ‰, 0,80 ‰ oder 1 ‰ ohne Fahrfehler bleibt die Einordnung im dargestellten Erstfall eine Ordnungswidrigkeit, solange die Schwelle zur Straftat nicht erreicht ist. Die Folgen bleiben im Beispiel gleich: 528,50 € insgesamt, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Anders sieht es aus, wenn du schon früher einen Alkoholverstoß hattest. Bei 0,5-1,09 ‰ und zweitem Verstoß zeigt die Rechnung 1.053,5 € inklusive Gebühren, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Beim dritten Verstoß sind es 1.578,5 € inklusive Gebühren, 2 Punkte und ebenfalls 3 Monate Fahrverbot. Wenn Vorsatz angenommen wird, kann sich die Geldbuße erhöhen. Bei 0,5 ‰ vorsätzlich und erstmals zeigt die Rechnung 1.053,5 € inklusive Gebühren, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
1,1 Promille Strafe und Fahrfehler: Wann droht Führerscheinentzug?
Ab 1,10 ‰ im Auto wird die Fahrt als Straftat nach § 316 StGB eingeordnet. Im Beispiel mit 1,10 ‰, unauffälliger Fahrt und 2.500 € Monatsnetto ergibt die Modellrechnung 2.490,00 € Geldstrafe. Der Tagessatz liegt bei 83,00 €. Dazu kommen 3 Punkte. Statt eines einfachen Fahrverbots steht der Entzug der Fahrerlaubnis im Raum. Eine neue Fahrerlaubnis ist frühestens nach 6 Monaten Sperre möglich, bis 5 Jahre möglich.
Bei 1,20 ‰ und einem früheren Alkoholverstoß bleibt es ebenfalls bei der Einordnung als Straftat nach § 316 StGB. Die Modellrechnung nennt 2.490,00 € Geldstrafe, 83,00 € Tagessatz und 3 Punkte. Der Unterschied liegt bei den weiteren Folgen: Die neue Fahrerlaubnis ist frühestens nach 12 Monaten Sperre möglich, bis 5 Jahre möglich. Außerdem wird eine MPU wegen wiederholter Zuwiderhandlung unter Alkoholeinfluss genannt.
Ein Fahrfehler kann schon früher strafrechtlich relevant sein. Bei 0,30 ‰ mit Ausfallerscheinungen zeigt die Rechnung eine Straftat nach § 316 StGB, 2.490,00 € Geldstrafe, 83,00 € Tagessatz, 3 Punkte und Entzug der Fahrerlaubnis. Bei 0,80 ‰ mit Unfall oder Gefährdung wird § 315c StGB genannt. Auch dort zeigt das Beispiel 2.490,00 € Geldstrafe, 3 Punkte und Entzug. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, deshalb ist die Geldstrafe hier nur eine Modellrechnung.
Probezeit, E-Scooter und Fahrrad: typische Fehler bei Promille
In der Probezeit und unter 21 gilt ein strengerer Maßstab. Schon bei mehr als 0,0 ‰ kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Im Beispiel mit 0,20 ‰ in der Probezeit sind es 250,00 € Bußgeld, 28,50 € Gebühren und Auslagen, zusammen 278,50 €, dazu 1 Punkt. Ein Fahrverbot ist dort nicht vorgesehen, der Führerschein bleibt. Zusätzlich ist es ein A-Verstoß: besonderes Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Bei 0,50 ‰ in der Probezeit greifen die allgemeinen Folgen für 0,5 Promille: 528,50 € insgesamt, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Zusätzlich bleibt der Probezeit-Effekt relevant: A-Verstoß, Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
E-Scooter werden häufig unterschätzt. Für sie gelten in dieser Rechnung die gleichen Grenzen wie für Auto und Motorrad. 0,60 ‰ mit Schlangenlinien auf dem E-Scooter wird als Straftat nach § 316 StGB bewertet. Das Beispiel nennt 2.490,00 € Geldstrafe, 3 Punkte und Entzug der Fahrerlaubnis.
Beim Fahrrad liegt die Schwelle anders. Bei 1,20 ‰ auf dem Fahrrad ohne Auffälligkeit zeigt die Tabelle keine Sanktion. Bei 1,60 ‰ auf dem Fahrrad ist es dagegen eine Straftat nach § 316 StGB. Das Beispiel nennt 2.490,00 € Geldstrafe, 2 Punkte und eine MPU. Der Autoführerschein wird in der Regel nicht direkt entzogen, die Eignung wird aber geprüft.
Praxistipp: Verlass dich nicht auf Trinkmengen als exakte Messung. Eine Getränkeschätzung liefert nur eine Spanne. Bei einem Mann mit 80 kg, 180 cm, 35 Jahre, 2 Bier 0,5 l, 1 Schnaps und 1 Stunde seit Trinkbeginn zeigt die Rechnung 0,34 bis 0,6 ‰. Maßgeblich kann dann der höhere Wert sein.
Tabellen zum Nachschlagen
Alkohol am Steuer: Strafe nach Promille (Auto, Ersttäter)
| Fall | Einstufung | Bußgeld inkl. Gebühren | Punkte | Fahrverbot/Führerschein |
|---|---|---|---|---|
| 0,2 ‰ | keine | - | 0 | - |
| 0,3 ‰ | keine | - | 0 | - |
| 0,4 ‰ | keine | - | 0 | - |
| 0,5 ‰ | Ordnungswidrigkeit | 528,5 € | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
| 0,6 ‰ | Ordnungswidrigkeit | 528,5 € | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
| 0,8 ‰ | Ordnungswidrigkeit | 528,5 € | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
| 1 ‰ | Ordnungswidrigkeit | 528,5 € | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
| 1,1 ‰ | Straftat | - | 3 | Entzug, Sperre ab 6 Monaten |
| 1,3 ‰ | Straftat | - | 3 | Entzug, Sperre ab 6 Monaten |
| 1,6 ‰ | Straftat | - | 3 | Entzug, Sperre ab 6 Monaten |
| 2 ‰ | Straftat | - | 3 | Entzug, Sperre ab 6 Monaten |
Alkohol am Steuer beim zweiten und dritten Mal
| Fall | Einstufung | Bußgeld inkl. Gebühren | Punkte | Fahrverbot/Führerschein |
|---|---|---|---|---|
| 0,5-1,09 ‰, zweiter Verstoß | Ordnungswidrigkeit | 1.053,5 € | 2 | 3 Monate Fahrverbot |
| 0,5-1,09 ‰, dritter Verstoß | Ordnungswidrigkeit | 1.578,5 € | 2 | 3 Monate Fahrverbot |
| ab 1,1 ‰, zweiter Verstoß | Straftat | - | 3 | Entzug, Sperre ab 12 Monaten |
| 0,5 ‰ vorsätzlich, erstmals | Ordnungswidrigkeit | 1.053,5 € | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
Alkohol in der Probezeit, unter 21, mit Unfall und auf dem Fahrrad
| Fall | Einstufung | Bußgeld inkl. Gebühren | Punkte | Fahrverbot/Führerschein |
|---|---|---|---|---|
| Probezeit, 0,1-0,49 ‰ | Ordnungswidrigkeit | 278,5 € | 1 | - |
| Probezeit, 0,5 ‰ | Ordnungswidrigkeit | 528,5 € | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
| 0,3 ‰ mit Fahrfehler | Straftat | - | 3 | Entzug, Sperre ab 6 Monaten |
| 0,8 ‰ mit Unfall | Straftat | - | 3 | Entzug, Sperre ab 6 Monaten |
| Fahrrad 1,2 ‰ | keine | - | 0 | - |
| Fahrrad 1,6 ‰ | Straftat | - | 2 | - |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was kostet 0,5 Promille am Steuer?
0,5 Promille am Steuer kosten im Beispiel 528,50 € inklusive Gebühren, dazu kommen 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Das gilt für Auto, Motorrad oder E-Scooter, wenn du unauffällig gefahren bist und keinen früheren Alkoholverstoß hast. Der Führerschein bleibt, du darfst während des Fahrverbots aber nicht fahren.
Welche Strafe droht bei 1,1 Promille im Auto?
Bei 1,1 Promille im Auto droht eine Straftat nach § 316 StGB. Im Beispiel nennt die Rechnung 2.490,00 € Geldstrafe, 83,00 € Tagessatz und 3 Punkte. Dazu kommt der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis ist frühestens nach 6 Monaten Sperre möglich.
Ist 0,3 Promille am Steuer schon strafbar?
0,3 Promille sind strafbar, wenn Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen dazukommen. Bei 0,30 ‰ mit Schlangenlinien oder Lallen zeigt die Rechnung eine Straftat nach § 316 StGB, 2.490,00 € Geldstrafe, 3 Punkte und Entzug der Fahrerlaubnis. Ohne Auffälligkeit wird 0,30 ‰ im Beispiel nicht sanktioniert.
Was passiert bei Alkohol am Steuer in der Probezeit?
In der Probezeit kann schon Alkohol über 0,0 ‰ Folgen haben. Bei 0,20 ‰ zeigt die Rechnung 278,50 € inklusive Gebühren und 1 Punkt. Außerdem ist es ein A-Verstoß mit besonderem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Bei 0,50 ‰ gelten zusätzlich die Folgen der 0,5-Promille-Grenze.
Welche Strafe gibt es bei Alkohol am Steuer zum zweiten Mal?
Beim zweiten Alkoholverstoß mit 0,5-1,09 ‰ zeigt die Rechnung 1.053,5 € inklusive Gebühren, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Liegt der Wert bei 1,20 ‰, ist es eine Straftat. Dann werden 3 Punkte, Entzug, mindestens 12 Monate Sperre und eine MPU wegen Wiederholung genannt.
Gilt beim E-Scooter die gleiche Promillegrenze wie beim Auto?
Beim E-Scooter gelten hier die gleichen Grenzen wie beim Auto und Motorrad. Bei 0,60 ‰ mit Schlangenlinien zeigt die Rechnung eine Straftat nach § 316 StGB, 2.490,00 € Geldstrafe, 3 Punkte und Entzug der Fahrerlaubnis. Ohne Fahrfehler greift ab 0,50 ‰ die Ordnungswidrigkeit.
Was passiert bei 1,6 Promille mit dem Fahrrad?
Bei 1,6 Promille mit dem Fahrrad liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor. Im Beispiel werden 2.490,00 € Geldstrafe, 83,00 € Tagessatz und 2 Punkte genannt. Außerdem ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ab 1,6 ‰ eine MPU an. Der Autoführerschein wird in der Regel nicht direkt entzogen.
Wie genau ist eine Promilleschätzung aus Getränken?
Eine Promilleschätzung aus Getränken ist nur eine Näherung mit Spanne. Im Beispiel ergeben 2 Bier 0,5 l und 1 Schnaps bei einem Mann 0,34 bis 0,6 ‰. Für rechtliche Folgen zählt nicht die Schätzung, sondern der festgestellte Wert. Für eine Straftat ist die Blutprobe maßgeblich.
Quellen und Prüfung
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage: lfd. Nr. 241 bis 243b - Bundesministerium der Justiz
- § 24a StVG: 0,5-Promille-Grenze, Cannabis, berauschende Mittel - Bundesministerium der Justiz
- § 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr - Bundesministerium der Justiz
- § 69a StGB: Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Alkohol am Steuer. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/auto/alkohol-am-steuer-rechner

