Abstand-Bußgeld
Bei 130 km/h nur 25 m Abstand: 100 € und 1 Punkt, unter 13 m 240 € und 2 Monate Fahrverbot. Bußgeld nach Abstand in Metern oder Sekunden.
- Punkte in Flensburg
- 1
- Fahrverbot
- kein Fahrverbot
- Gesamtkosten mit Gebühren?
- 128,50 €
- Dein Abstand
- 25,0 m
- Dein Abstand in Sekunden
- 0,69 s
- Richtwert halber Tacho
- 65,0 m
- Anteil am halben Tacho
- 39 %
- Tatbestand
- Abstand 25 m bei 130 km/h (weniger als 4/10 des halben Tachowerts) (BKat Nr. 12.6.2)
- Nach der Rechtsprechung muss der Abstand über eine längere Strecke (meist 250 bis 300 m) zu gering gewesen sein - nicht nur kurz, etwa weil jemand vor dir eingeschert ist.
Alle Abstandsstufen bei dieser Geschwindigkeit (Pkw)
| Abstand | Zeitabstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | BKat-Nr. |
|---|---|---|---|---|---|
| ab 65 m (halber Tacho) | ab 1,8 s | 0 € | 0 | kein Fahrverbot | - |
| 32,5 bis unter 65 m | unter 1,8 s | 35 € | 0 | kein Fahrverbot | 12.4 |
| unter 5/10: 26 bis unter 32,5 m | unter 0,9 s | 75 € | 1 | kein Fahrverbot | 12.6.1 |
| unter 4/10: 19,5 bis unter 26 m | unter 0,7 s | 100 € | 1 | kein Fahrverbot | 12.6.2 |
| unter 3/10: 13 bis unter 19,5 m | unter 0,5 s | 160 € | 2 | 1 Monat | 12.6.3 |
| unter 2/10: 6,5 bis unter 13 m | unter 0,4 s | 240 € | 2 | 2 Monate | 12.6.4 |
| unter 1/10: unter 6,5 m | unter 0,2 s | 320 € | 2 | 3 Monate | 12.6.5 |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Halber Tacho = 130 ÷ 2 = 65,0 m; Anteil = 25,0 ÷ 65,0 = 38,5 %
- Einstufung: Abstand 25 m bei 130 km/h (weniger als 4/10 des halben Tachowerts) (BKat Nr. 12.6.2) → 100,00 €, 1 Punkt(e), kein Fahrverbot
- Mit Gebühr und Zustellung: 128,50 €
Wie funktioniert das Abstand Bußgeld?
Beim Abstandsverstoß zählt nicht nur, wie viele Meter zwischen dir und dem vorausfahrenden Fahrzeug lagen. Entscheidend ist das Verhältnis aus deinem Abstand und dem Richtwert für deine Geschwindigkeit. Dieser Richtwert heißt im Alltag “halber Tacho”: Bei höherem Tempo brauchst du also deutlich mehr Abstand, obwohl die Bußgeldstufe oft erst über den Anteil am Richtwert bestimmt wird.
Gib Geschwindigkeit, gemessenen Abstand oder Zeitabstand, Fahrzeugart und besondere Umstände ein, damit die Rechnung die passende Stufe zuordnet.
Für Pkw, Motorrad und Transporter bis 3,5 t wird der Abstand in Stufen bewertet. Je kleiner der Anteil am halben Tacho ist, desto höher fallen Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot aus. Zusätzlich können Gefährdung, Sachschaden oder Vorsatz die Folgen verändern. Bei Lkw über 3,5 t oder Bussen auf der Autobahn gibt es außerdem eine eigene Mindestabstandsregel.
Die Rechnung bildet den Bußgeldkatalog ab. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung eines konkreten Bescheids. Maßgeblich sind unter anderem die gemessene Geschwindigkeit nach Toleranzabzug, die Messdokumentation und die rechtliche Bewertung des Einzelfalls.
Wie rechnet man den Sicherheitsabstand und das Abstand Bußgeld aus?
Die Grundrechnung läuft in drei Schritten. Zuerst wird der halbe Tacho bestimmt: Geschwindigkeit geteilt durch 2 ergibt den Richtwert in Metern. Danach wird dein gemessener Abstand durch diesen Richtwert geteilt. Aus diesem Anteil ergibt sich die Bußgeldstufe.
Beispiel: Du fährst 130 km/h und der gemessene Abstand beträgt 25 m. Der halbe Tacho liegt bei 65,0 m. Dein Abstand entspricht 39 % dieses Richtwerts. Damit liegt der Abstand in der Stufe “weniger als 4/10 des halben Tachowerts”.
Das Ergebnis für dieses Beispiel:
- Bußgeld: 100,00 €
- Punkte in Flensburg: 1
- Fahrverbot: kein Fahrverbot
- Gesamtkosten mit Gebühren: 128,50 €
- Abstand in Sekunden: 0,69 s
Wenn dein Abstand nicht in Metern, sondern als Zeitabstand gemessen wurde, wird er zuerst in Meter umgerechnet. Dafür wird die Geschwindigkeit in Meter pro Sekunde umgerechnet und mit dem Zeitabstand multipliziert. Bei 100 km/h und 0,5 s ergibt die Rechnung einen Abstand von 13,9 m. Das sind 28 % des halben Tachowerts und führt in diesem Beispiel zu 160,00 €, 1 Punkt und keinem Fahrverbot.
Abstand Bußgeld bei 100 km/h, 120 km/h und 130 km/h
Viele Suchanfragen drehen sich um typische Autobahnwerte. Wichtig ist dabei: Ein Abstand, der bei einem niedrigeren Tempo schon knapp ist, kann bei höherem Tempo in eine andere Stufe fallen. Der Vergleich zeigt, warum die Geschwindigkeit immer zur Abstandsmessung gehört.
| Beispiel | Einordnung | Folge |
|---|---|---|
| 100 km/h und 20 m | 40 % des halben Tachowerts | 75,00 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot |
| 120 km/h und 30 m | 50 % des halben Tachowerts | 35,00 €, 0 Punkte, kein Fahrverbot |
| 130 km/h und 25 m | 39 % des halben Tachowerts | 100,00 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot |
| 200 km/h und 50 m | 50 % des halben Tachowerts | 35,00 €, 0 Punkte, kein Fahrverbot |
Der Unterschied zwischen 120 km/h und 130 km/h wirkt klein, kann aber bei gleichem oder ähnlichem Abstand die Stufe verändern. Bei 120 km/h und 30 m liegt der Abstand genau bei 50 % des Richtwerts. Bei 130 km/h und 25 m ist der Anteil niedriger, deshalb ist die Folge spürbar strenger.
Auch der Zeitabstand hilft bei der Einordnung. Bei 90 km/h und 1,00 s Abstand entspricht das 25,0 m. Der Richtwert liegt bei 45,0 m, der Anteil beträgt 56 %. Das führt zu 35,00 €, 0 Punkten und keinem Fahrverbot.
Was gilt für Lkw, Busse und den Abstand Lkw 50 m?
Für Lkw über 3,5 t und Busse ist die Autobahnregel besonders wichtig. Dort müssen sie ab 50 km/h mindestens 50 m Abstand halten. Diese Regel kann auch dann greifen, wenn der Abstand im Verhältnis zum halben Tacho noch nicht extrem niedrig wirkt.
Beispiel: Ein Lkw fährt auf der Autobahn 85 km/h und hält 30 m Abstand. Der halbe Tacho liegt bei 42,5 m, der Anteil beträgt 71 %. Für einen Pkw wäre das eine andere Einordnung. Beim Lkw auf der Autobahn wird aber der Mindestabstand von 50 m unterschritten. Das Ergebnis lautet 80,00 €, 1 Punkt und kein Fahrverbot. Mit Gebühren ergeben sich 108,50 €.
Anders sieht es aus, wenn die 50 m eingehalten werden. Bei 80 km/h und 50 m Abstand auf der Autobahn liegt der Abstand bei 125 % des halben Tachowerts. In diesem Beispiel gibt es keinen Verstoß, also 0,00 €, 0 Punkte und kein Fahrverbot.
Achte deshalb bei Lkw und Bussen darauf, ob die Fahrt auf der Autobahn stattfand. Ohne diese Angabe kann die falsche Regel angewendet werden.
Typische Fehler bei Abstandsmessung Autobahn, Probezeit und Vorsatz
Ein häufiger Fehler ist, Meter und Sekunden zu vermischen. Ein Zeitabstand klingt oft harmloser, als er bei höherem Tempo ist. Bei 100 km/h und 0,8 s Abstand werden daraus 22,2 m. Das entspricht 44 % des halben Tachowerts und führt zu 75,00 €, 1 Punkt und keinem Fahrverbot.
Der zweite Fehler ist, nur auf das Bußgeld zu schauen. Punkte und Fahrverbot können deutlich wichtiger sein. Bei 110 km/h und 15 m Abstand liegt der Anteil bei 27 %. Das ergibt 160,00 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bist du in der Probezeit, kommt ein A-Verstoß hinzu: Aufbauseminar als Pflicht und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Der dritte Fehler betrifft besondere Umstände. Bei 140 km/h, 25 m Abstand, Gefährdung und vorsätzlichem Drängeln zeigt die Rechnung 440,00 €, 1 Punkt und kein Fahrverbot. Bei 150 km/h, 30 m Abstand und Sachschaden sind es 145,00 €, 1 Punkt und kein Fahrverbot. Solche Angaben solltest du nicht weglassen, wenn sie im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid genannt werden.
Praktischer Tipp: Nutze für die Rechnung möglichst die Werte aus dem Schreiben der Behörde. Dort steht die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Wenn du stattdessen dein geschätztes Tempo oder einen geschätzten Abstand eingibst, kann das Ergebnis deutlich von der amtlichen Einordnung abweichen.
Tabellen zum Nachschlagen
Halber Tacho: Mindestabstand je Geschwindigkeit
| Tempo | Halber Tacho | 2 Sekunden | Ein Viertel Tacho | Knapp unter einem Viertel |
|---|---|---|---|---|
| 30 km/h | 15,0 m | 16,7 m | 7,5 m | 25 €, 0 P. |
| 50 km/h | 25,0 m | 27,8 m | 12,5 m | 25 €, 0 P. |
| 60 km/h | 30,0 m | 33,3 m | 15,0 m | 25 €, 0 P. |
| 70 km/h | 35,0 m | 38,9 m | 17,5 m | 25 €, 0 P. |
| 80 km/h | 40,0 m | 44,4 m | 20,0 m | 25 €, 0 P. |
| 90 km/h | 45,0 m | 50,0 m | 22,5 m | 75 €, 1 P. |
| 100 km/h | 50,0 m | 55,6 m | 25,0 m | 75 €, 1 P. |
| 110 km/h | 55,0 m | 61,1 m | 27,5 m | 75 €, 1 P. |
| 120 km/h | 60,0 m | 66,7 m | 30,0 m | 75 €, 1 P. |
| 130 km/h | 65,0 m | 72,2 m | 32,5 m | 75 €, 1 P. |
| 140 km/h | 70,0 m | 77,8 m | 35,0 m | 100 €, 1 P. |
| 150 km/h | 75,0 m | 83,3 m | 37,5 m | 100 €, 1 P. |
| 160 km/h | 80,0 m | 88,9 m | 40,0 m | 100 €, 1 P. |
| 180 km/h | 90,0 m | 100,0 m | 45,0 m | 100 €, 1 P. |
| 200 km/h | 100,0 m | 111,1 m | 50,0 m | 100 €, 1 P. |
Abstand bei 100 km/h: Bußgeld je Abstand
| Abstand | Zeitabstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| ab 50 m (halber Tacho) | ab 1,8 s | 0 € | 0 | kein Fahrverbot |
| 25 bis unter 50 m | unter 1,8 s | 35 € | 0 | kein Fahrverbot |
| unter 5/10: 20 bis unter 25 m | unter 0,9 s | 75 € | 1 | kein Fahrverbot |
| unter 4/10: 15 bis unter 20 m | unter 0,7 s | 100 € | 1 | kein Fahrverbot |
| unter 3/10: 10 bis unter 15 m | unter 0,5 s | 160 € | 1 | kein Fahrverbot |
| unter 2/10: 5 bis unter 10 m | unter 0,4 s | 240 € | 1 | kein Fahrverbot |
| unter 1/10: unter 5 m | unter 0,2 s | 320 € | 1 | kein Fahrverbot |
Abstand bei 120 km/h: Bußgeld je Abstand
| Abstand | Zeitabstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| ab 60 m (halber Tacho) | ab 1,8 s | 0 € | 0 | kein Fahrverbot |
| 30 bis unter 60 m | unter 1,8 s | 35 € | 0 | kein Fahrverbot |
| unter 5/10: 24 bis unter 30 m | unter 0,9 s | 75 € | 1 | kein Fahrverbot |
| unter 4/10: 18 bis unter 24 m | unter 0,7 s | 100 € | 1 | kein Fahrverbot |
| unter 3/10: 12 bis unter 18 m | unter 0,5 s | 160 € | 2 | 1 Monat |
| unter 2/10: 6 bis unter 12 m | unter 0,4 s | 240 € | 2 | 2 Monate |
| unter 1/10: unter 6 m | unter 0,2 s | 320 € | 2 | 3 Monate |
Abstand bei 130 km/h: Bußgeld je Abstand
| Abstand | Zeitabstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| ab 65 m (halber Tacho) | ab 1,8 s | 0 € | 0 | kein Fahrverbot |
| 32,5 bis unter 65 m | unter 1,8 s | 35 € | 0 | kein Fahrverbot |
| unter 5/10: 26 bis unter 32,5 m | unter 0,9 s | 75 € | 1 | kein Fahrverbot |
| unter 4/10: 19,5 bis unter 26 m | unter 0,7 s | 100 € | 1 | kein Fahrverbot |
| unter 3/10: 13 bis unter 19,5 m | unter 0,5 s | 160 € | 2 | 1 Monat |
| unter 2/10: 6,5 bis unter 13 m | unter 0,4 s | 240 € | 2 | 2 Monate |
| unter 1/10: unter 6,5 m | unter 0,2 s | 320 € | 2 | 3 Monate |
Abstand bei 150 km/h: Bußgeld je Abstand
| Abstand | Zeitabstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| ab 75 m (halber Tacho) | ab 1,8 s | 0 € | 0 | kein Fahrverbot |
| 37,5 bis unter 75 m | unter 1,8 s | 35 € | 0 | kein Fahrverbot |
| unter 5/10: 30 bis unter 37,5 m | unter 0,9 s | 100 € | 1 | kein Fahrverbot |
| unter 4/10: 22,5 bis unter 30 m | unter 0,7 s | 180 € | 1 | kein Fahrverbot |
| unter 3/10: 15 bis unter 22,5 m | unter 0,5 s | 240 € | 2 | 1 Monat |
| unter 2/10: 7,5 bis unter 15 m | unter 0,4 s | 320 € | 2 | 2 Monate |
| unter 1/10: unter 7,5 m | unter 0,2 s | 400 € | 2 | 3 Monate |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was kostet 25 m Abstand bei 130 km/h?
25 m Abstand bei 130 km/h kosten 100,00 € Bußgeld, dazu kommt 1 Punkt und kein Fahrverbot. Mit Gebühren liegen die Gesamtkosten bei 128,50 €. Der Abstand beträgt 39 % des halben Tachowerts und fällt damit in die Stufe unter 4/10.
Wie berechnet man den halben Tacho?
Den halben Tacho berechnest du, indem du die gefahrene Geschwindigkeit durch 2 teilst. Bei 130 km/h ergibt das 65,0 m. Danach vergleichst du den gemessenen Abstand mit diesem Richtwert. Liegt der Abstand deutlich darunter, wird er einer Bußgeldstufe zugeordnet.
Wie viel Bußgeld droht bei 100 km/h und 20 m Abstand?
Bei 100 km/h und 20 m Abstand drohen 75,00 € Bußgeld, 1 Punkt und kein Fahrverbot. Der Richtwert liegt bei 50,0 m, dein Abstand entspricht 40 %. Damit wird der Verstoß als weniger als 5/10 des halben Tachowerts eingeordnet.
Was passiert bei 0,8 Sekunden Abstand und 100 km/h?
Bei 0,8 s Abstand und 100 km/h ergibt sich ein Abstand von 22,2 m. Das sind 44 % des halben Tachowerts. Die Folge sind 75,00 € Bußgeld, 1 Punkt und kein Fahrverbot. Entscheidend ist also nicht nur die Sekundenzahl, sondern der umgerechnete Abstand.
Muss ein Lkw bei 80 km/h auf der Autobahn 50 m Abstand halten?
Ja, bei 80 km/h und 50 m Abstand auf der Autobahn liegt im Beispiel kein Verstoß vor. Das Ergebnis lautet 0,00 €, 0 Punkte und kein Fahrverbot. Der Abstand entspricht 125 % des halben Tachowerts und erfüllt außerdem die 50 m Regel für Lkw und Busse.
Ab wann gibt es bei 120 km/h ein Fahrverbot wegen Abstand?
Bei 120 km/h beginnt das Fahrverbot in der Tabelle bei unter 3/10 des halben Tachowerts, also bei 12 bis unter 18 m. Dann stehen 160 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot in der Tabelle. Bei noch geringerem Abstand steigt die Dauer weiter.
Was bedeutet ein Abstandsverstoß in der Probezeit?
Bei 110 km/h und 15 m Abstand zeigt das Beispiel 160,00 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. In der Probezeit kommt ein A-Verstoß hinzu. Das bedeutet: Aufbauseminar als Pflicht und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Was kostet vorsätzliches Drängeln mit Gefährdung bei 140 km/h?
Bei 140 km/h, 25 m Abstand, Gefährdung und vorsätzlichem Drängeln ergibt die Rechnung 440,00 € Bußgeld, 1 Punkt und kein Fahrverbot. Der Abstand liegt bei 36 % des halben Tachowerts. Zusätzlich kann bewusstes Bedrängen rechtlich gesondert bewertet werden.
Quellen und Prüfung
- BKatV Anhang Tabelle 2: Nichteinhalten des Abstandes - Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage: Bußgeldkatalog - Bundesministerium der Justiz
- FeV Anlage 13: Punktebewertung im Fahreignungsregister - Bundesministerium der Justiz
- § 4 StVO: Abstand - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Abstand-Bußgeld. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/auto/abstandsverstoss-rechner

