ADR-1000-Punkte-Rechner

200 l Diesel (Kat. 3) und 50 kg Propan (Kat. 2) ergeben 350 Punkte - freigestellt. Punkte, Restmenge und Pflichten nach ADR 1.1.3.6 berechnen.

Stand 23.09.2026Quelle: BundesgesetzblattVon Sebastian Wiercinski

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Wer transportiert?

Steht im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 14) bzw. in ADR Tabelle A, Spalte 15.

Flüssigkeiten in Litern, feste Stoffe und Flüssiggas netto in kg, Druckgasflaschen: Fassungsraum in Litern.

Punktesumme350 Punkte
Freistellung nach 1.1.3.6
Ja - 350 von 1.000 Punkten
Restkapazität bis 1.000 Punkte
650 Punkte
Auslastung der Freigrenze
35 %
Noch zuladbar (je Kategorie allein)
Kat. 1: 13 kg/l; Kat. 1 mit Fußnote a: 32 kg/l; Kat. 2: 216 kg/l; Kat. 3: 650 kg/l
Was jetzt gilt
Freigestellt nach 1.1.3.6 - weiterhin Pflicht:
- Versandstücke gekennzeichnet und bezettelt
- Beförderungspapier mitführen
- 1 Feuerlöscher (mind. 2 kg, Brandklassen A, B, C)
- Unterweisung des Fahrers (Kapitel 1.3), Ladungssicherung
- Rauchverbot beim Be- und Entladen, Versandstücke nicht öffnen
Nicht nötig: orange Warntafeln, schriftliche Weisungen, ADR-Schulungsbescheinigung, ADR-Ausrüstung nach 8.1.5
Positionen
Pos.KategorieMengeFaktorPunkte
1Kat. 3200× 1200,0
2Kat. 250× 3150,0
Anteil an der Punktesumme
Pos. 1: 200Pos. 2: 150
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Punkte = 200 × 1 + 50 × 3 = 350
  2. Grenze 1.000 Punkte: Ja - 350 von 1.000 Punkten

Was bedeutet die ADR-1000-Punkte-Regel?

Die ADR-1000-Punkte-Regel ist die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 für bestimmte Gefahrguttransporte in Versandstücken. Sie prüft, ob die geladenen Gefahrgüter zusammen noch unter der Freigrenze bleiben. Entscheidend ist nicht nur die Menge, sondern die Beförderungskategorie. Ein Stoff aus Kat. 2 zählt stärker als ein Stoff aus Kat. 3, Kat. 1 zählt noch stärker. Kat. 4 wird mit dem Faktor 0 angesetzt, Kat. 0 führt dagegen nicht zur Freistellung.

Wählst du im Rechner die Beförderungskategorie und die Menge je Position aus, bekommst du die Punktesumme und die Hinweise zu den verbleibenden Pflichten.

Die Beförderungskategorie findest du typischerweise im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 14 oder in der ADR-Tabelle A, Spalte 15. Genau dort passieren viele Fehler: Benzin, Propan, Aceton oder entzündbare Spraydosen können in Kat. 2 fallen. Diesel, Heizöl oder bestimmte Farben können in Kat. 3 fallen. Für die Rechnung reicht die Handelsbezeichnung allein nicht aus, weil Verpackungsgruppe, UN-Nummer und Eintrag im ADR den Ausschlag geben.

Wie rechnet man ADR-Punkte nach 1.1.3.6?

Die Rechnung läuft immer gleich: Du multiplizierst die Menge jeder Position mit dem Faktor ihrer Beförderungskategorie und addierst alle Punkte. In Worten lautet die Formel: Menge aus Kat. 1 mal 50, Menge aus Kat. 1 mit Fußnote a mal 20, Menge aus Kat. 2 mal 3, Menge aus Kat. 3 mal 1 und Menge aus Kat. 4 mal 0. Die Summe muss höchstens 1.000 Punkte ergeben.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen transportiert 200 kg bzw. l aus Kat. 3 und 50 kg bzw. l aus Kat. 2. Die Rechnung lautet: 200 × 1 + 50 × 3 = 350. Das Ergebnis sind 350 Punkte. Damit liegt die Ladung bei 350 von 1.000 Punkten. Es bleiben 650 Punkte Restkapazität, die Auslastung beträgt 35 %.

Wichtig ist die richtige Mengeneinheit. Flüssigkeiten werden in Litern angesetzt, feste Stoffe und Flüssiggas netto in kg. Bei Druckgasflaschen zählt der Fassungsraum in Litern. Wenn du hier brutto, netto und Fassungsraum verwechselst, kann die Punktesumme falsch werden, auch wenn die Formel stimmt.

Welche Beförderungskategorien gibt es im ADR?

Die Beförderungskategorie bestimmt den Faktor und damit, wie schnell die Freigrenze erreicht wird. Für die Praxis kannst du dir die Kategorien so merken:

Kategorie Faktor Höchstmenge allein Typische Einordnung
Kat. 0 - 0 kg/l keine Freistellung
Kat. 1 × 50 20 kg/l besonders kritisch eingestufte Stoffe
Kat. 1 mit Fußnote a × 20 50 kg Sonderfall mit eigenem Faktor
Kat. 2 × 3 333 kg/l z. B. Benzin UN 1203, Propan UN 1978, Aceton UN 1090, entzündbare Spraydosen UN 1950 (5F)
Kat. 3 × 1 1.000 kg/l z. B. Diesel/Heizöl UN 1202, Farben UN 1263 der Verpackungsgruppe III
Kat. 4 × 0 unbegrenzt bestimmte Stoffe laut Tabelle A, Spalte 15

Kat. 0 ist der Sonderfall, den du nicht über die Punktesumme retten kannst. Ein Beispiel zeigt das deutlich: 10 kg aus Kat. 0 ergeben zwar 0 Punkte, die Freistellung nach 1.1.3.6 greift aber nicht. Dann gelten alle ADR-Pflichten, etwa orangefarbene Warntafeln vorne und hinten, Fahrer mit ADR-Schulungsbescheinigung, schriftliche Weisungen, Beförderungspapier sowie Ausrüstung nach 8.1.5 und Feuerlöscher nach 8.1.4.1.

Was gilt, wenn die ADR-1000-Punkte-Regel eingehalten wird?

Unter der Freigrenze bist du nicht automatisch von allem befreit. Bei einer Freistellung nach 1.1.3.6 entfallen zwar bestimmte Pflichten, andere bleiben bestehen. Typisch nicht nötig sind orange Warntafeln, schriftliche Weisungen, ADR-Schulungsbescheinigung und ADR-Ausrüstung nach 8.1.5. Trotzdem musst du die Sendung sauber vorbereiten.

Weiterhin nötig sind vor allem:

  • Versandstücke gekennzeichnet und bezettelt
  • Beförderungspapier mitführen
  • 1 Feuerlöscher, mind. 2 kg, Brandklassen A, B, C
  • Unterweisung des Fahrers nach Kapitel 1.3
  • Ladungssicherung
  • Rauchverbot beim Be- und Entladen
  • Versandstücke nicht öffnen

Ein Beispiel mit wenig Reserve: 300 kg entzündbare Aerosole aus Kat. 2 ergeben 900 Punkte. Die Freistellung greift mit 900 von 1.000 Punkten, es bleiben 100 Punkte Restkapazität und die Auslastung liegt bei 90 %. Zuladbar wäre je Kategorie allein noch Kat. 1: 2 kg/l, Kat. 1 mit Fußnote a: 5 kg/l, Kat. 2: 33 kg/l oder Kat. 3: 100 kg/l. Das zeigt: Schon kleine zusätzliche Mengen können den Transport in einen anderen Pflichtenkreis bringen.

Auch 1.000 Punkte sind noch innerhalb der Grenze. Bei 1.000 kg bzw. l aus Kat. 3 ergibt die Rechnung 1.000 Punkte, die Freistellung nach 1.1.3.6 gilt mit 1.000 von 1.000 Punkten. Es bleibt aber 0 Punkte Restkapazität.

Typische Fehler bei der ADR-Kleinmengenregelung

Der häufigste Fehler ist, die ADR-Kleinmengenregelung mit vollständiger Freiheit zu verwechseln. Unter 1.1.3.6 brauchst du unter den genannten Voraussetzungen zwar keine orange Warntafel und keine ADR-Schulungsbescheinigung, aber die Restpflichten bleiben bestehen. Besonders Beförderungspapier, Kennzeichnung, Unterweisung und Ladungssicherung werden in der Praxis gern unterschätzt.

Der zweite Fehler ist die falsche Kategorie. 250 kg aus Kat. 2 ergeben 750 Punkte. Dieselbe Menge in Kat. 3 würde anders wirken, aber diese Einordnung darfst du nicht nach Gefühl treffen. Maßgeblich sind Sicherheitsdatenblatt und ADR-Eintrag.

Der dritte Fehler ist das Addieren von Mengen statt Punkten. Bei 600 kg bzw. l aus Kat. 3 und 100 kg bzw. l aus Kat. 2 zählt nicht die gemeinsame Menge, sondern die gewichtete Summe. Das Beispiel ergibt 900 Punkte, mit 100 Punkten Restkapazität.

Für Handwerker gibt es zusätzlich die mögliche Freistellung nach 1.1.3.1 c), wenn es um Nebentätigkeit geht und höchstens 450 l je Verpackung befördert werden. Ein Handwerker mit 200 kg bzw. l aus Kat. 3 kommt in der Punkteprüfung auf 200 Punkte. Wenn die Voraussetzungen für die handwerkliche Nebentätigkeit nicht passen, bleiben die Restpflichten nach 1.1.3.6 relevant.

Tabellen zum Nachschlagen

ADR-Beförderungskategorien: Faktor und Höchstmenge je Fahrzeug

ADR 2025, Tabelle 1.1.3.6.3 und Formel 1.1.3.6.4
KategorieFaktorHöchstmenge alleinBeispiele
Kat. 0-0 kg/lz. B. bestimmte Explosivstoffe, UN 3343, leere ungereinigte Tanks mit Kat.-0-Stoffen
Kat. 1× 5020 kg/lVerpackungsgruppe I, z. B. hochgiftige Stoffe
Kat. 2× 3333 kg/lVerpackungsgruppe II, z. B. Benzin UN 1203, Propan UN 1978, Aceton UN 1090, entzündbare Spraydosen UN 1950 (5F)
Kat. 3× 11.000 kg/lVerpackungsgruppe III, z. B. Diesel/Heizöl UN 1202, Farben UN 1263 der Verpackungsgruppe III
Kat. 4× 0unbegrenztz. B. leere ungereinigte Verpackungen (außer Kat. 0), bestimmte Stoffe laut Tabelle A Spalte 15
Kat. 1 mit Fußnote a× 2050 kg/lUN 0081, 0082, 0084, 0241, 0331, 0332, 0482, 1005 (Ammoniak), 1017 (Chlor)

ADR-Punkte berechnen: Tabelle nach Menge

Punkte einer einzelnen Position; frei bis 1.000 Punkte
MengeKat. 1Kat. 2Kat. 3
5 kg/l250155
10 kg/l5003010
20 kg/l1.0006020
50 kg/l2.50015050
100 kg/l5.000300100
200 kg/l10.000600200
333 kg/l16.650999333
500 kg/l25.0001.500500
1000 kg/l50.0003.0001.000

Beispiele zum Ausprobieren

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Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

ADR-1000-Punkte-Rechner: Nach ADR 1.1.3.6 bleibt ein Transport unter der Freigrenze, wenn Kat.-1-Menge × 50 + Kat.-2-Menge × 3 + Kat.-3-Menge × 1 höchstens 1.000 Punkte ergibt. 200 l Diesel (Kat. 3) plus 50 kg Propan (Kat. 2) sind 350 Punkte - ohne orange Tafel und ohne ADR-Schein, aber mit 2-kg-Feuerlöscher und Beförderungspapier.
Auf einen Blick
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ADR-Beförderungskategorien: Faktor und Höchstmenge je Fahrzeug (Tabelle)
ADR-Beförderungskategorien: Faktor und Höchstmenge je Fahrzeug
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Häufige Fragen

Was ist die ADR-1000-Punkte-Regel?

Die ADR-1000-Punkte-Regel ist die Freistellung nach ADR 1.1.3.6, wenn die gewichtete Punktesumme höchstens 1.000 Punkte beträgt. Die Menge wird je Beförderungskategorie mit ihrem Faktor multipliziert. Unter der Grenze entfallen bestimmte Pflichten, aber Kennzeichnung, Beförderungspapier, Unterweisung, Ladungssicherung und ein Feuerlöscher können weiterhin nötig sein.

Wie berechne ich ADR-Punkte?

Du berechnest ADR-Punkte, indem du jede Menge mit dem Faktor ihrer Beförderungskategorie multiplizierst und alles addierst. Kat. 2 zählt zum Beispiel mit Faktor 3, Kat. 3 mit Faktor 1. Bei 200 kg bzw. l Kat. 3 und 50 kg bzw. l Kat. 2 ergibt die Rechnung 350 Punkte.

Greift die 1.1.3.6-Freistellung bei 333 kg Kategorie 2?

Ja, bei 333 kg aus Kat. 2 greift die 1.1.3.6-Freistellung mit 999 von 1.000 Punkten. Die Restkapazität beträgt 1 Punkte, die Auslastung liegt bei 99,9 %. Praktisch bleibt kaum Spielraum für weitere Gefahrgüter, außer höchstens 1 kg/l aus Kat. 3.

Darf ich 1.000 kg Kategorie 3 ohne ADR-Schein transportieren?

Ja, bei 1.000 kg bzw. l aus Kat. 3 liegt die Punktesumme bei 1.000 Punkte und damit noch innerhalb der Freistellung nach 1.1.3.6. Ein ADR-Schein ist dafür nicht nötig. Es bleiben aber Restpflichten wie Beförderungspapier, Kennzeichnung, Unterweisung, Ladungssicherung und Feuerlöscher.

Was bedeutet Beförderungskategorie 0 im ADR?

Beförderungskategorie 0 bedeutet: keine Freistellung nach 1.1.3.6. Ein Beispiel mit 10 kg aus Kat. 0 zeigt zwar 0 Punkte, trotzdem lautet das Ergebnis: Nein - Kategorie 0 geladen. Dann gelten alle ADR-Pflichten, etwa Warntafeln, ADR-Schulungsbescheinigung, schriftliche Weisungen und die vorgeschriebene Ausrüstung.

Wie viele Punkte haben 50 kg Kategorie 1 mit Fußnote a?

50 kg aus Kat. 1 mit Fußnote a ergeben 1.000 Punkte. Damit wird die Grenze genau erreicht: Freistellung nach 1.1.3.6 ja, aber 0 Punkte Restkapazität. Weitere Gefahrgüter aus Kat. 1, Kat. 2 oder Kat. 3 würden nicht mehr in diese Rechnung passen.

Was gilt für Handwerker bei Gefahrgut ohne ADR-Schein?

Ein Handwerker mit 200 kg bzw. l aus Kat. 3 kommt auf 200 Punkte und liegt damit bei 200 von 1.000 Punkten. Bei Nebentätigkeit kann zusätzlich die Freistellung nach 1.1.3.1 c) greifen, wenn höchstens 450 l je Verpackung befördert werden. Sonst gelten die Restpflichten nach 1.1.3.6.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2025
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