Falschparken-Bußgeld
Gehweg 55 €, mit Behinderung 70 € und 1 Punkt, Halteverbot 25 €, zweite Reihe über 15 Minuten 85 €. Alle Park-Bußgelder mit Dauer und Gebühren.
- Punkte in Flensburg
- 0
- Art
- Verwarnungsgeld (ohne Gebühren, kein Punkt)
- Gebühr und Zustellung?
- 0,00 €
- Gesamtkosten
- 55,00 €
- Tatbestand
- Auf dem Gehweg oder Radweg geparkt (BKat Nr. 52a)
- Wenn der Fahrer nicht ermittelt wird: Kosten für den Halter?
- 23,50 €
- Ein Verwarnungsgeld solltest du innerhalb einer Woche zahlen - sonst folgt ein Anhörungsbogen und ggf. ein Bußgeldbescheid mit Gebühren.
Alle Stufen für diesen Verstoß
| Variante | BKat-Nr. | Bußgeld | Punkte | mit Gebühren |
|---|---|---|---|---|
| Grundtatbestand | 52a | 55 € | 0 | 55,00 € |
| mit Behinderung | 52a.1 | 70 € | 1 | 98,50 € |
| länger als 1 Stunde | 52a.2 | 70 € | 1 | 98,50 € |
| länger als 1 Stunde, mit Behinderung | 52a.2.1 | 80 € | 1 | 108,50 € |
| mit Gefährdung | 52a.3 | 80 € | 1 | 108,50 € |
| mit Sachbeschädigung | 52a.4 | 100 € | 1 | 128,50 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Tatbestand: Auf dem Gehweg oder Radweg geparkt (BKat Nr. 52a) → 55,00 €
- Bis 55 € ist es ein Verwarnungsgeld: keine Gebühren.
- Gesamt: 55,00 €
Wie wird das Falschparken-Bußgeld berechnet?
Der Rechner ordnet deinen Fall einem Tatbestand aus dem Bußgeldkatalog zu. Maßgeblich sind vor allem der Ort, die Dauer und die Folgen: Hast du nur ohne Parkschein gestanden, auf dem Gehweg geparkt, in zweiter Reihe gehalten oder eine Feuerwehrzufahrt blockiert? Dazu kommt, ob andere behindert oder gefährdet wurden oder ob ein Schaden entstanden ist.
Die Rechnung läuft in Worten so: Zuerst wird der passende Regelsatz gesucht. Liegt der Betrag bis 55 €, bleibt es beim Verwarnungsgeld ohne Gebühren. Ab 60 € wird daraus ein Bußgeldbescheid; dann kommen Gebühr und Zustellung dazu. Falls abgeschleppt wurde, werden diese Kosten zusätzlich eingetragen.
Beispiel: Du parkst 30 Min. auf dem Gehweg oder Radweg, ohne weitere Folgen und ohne Abschleppen. Der Tatbestand lautet „Auf dem Gehweg oder Radweg geparkt“. Dafür werden 55,00 € angesetzt. Weil dieser Betrag noch als Verwarnungsgeld behandelt wird, fallen 0,00 € für Gebühr und Zustellung an. Die Gesamtkosten bleiben damit bei 55,00 €. Punkte in Flensburg gibt es in diesem Beispiel nicht.
Falschparken-Bußgeld: Wann kommen Gebühren und Punkte dazu?
Der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid macht in der Praxis viel aus. Bei einfachen Parkverstößen wie Parkschein überzogen, Halteverbot ohne weitere Folgen oder kurzer Verstoß im eingeschränkten Parkverbot bleibt es häufig beim Verwarnungsgeld. Dann zahlst du den angezeigten Betrag, ohne zusätzliche Gebühren.
Anders sieht es aus, wenn der Verstoß schwerer bewertet wird. Beispiel zweite Reihe: Wer 20 Min. in zweiter Reihe parkt, landet beim Tatbestand „In zweiter Reihe geparkt, länger als 15 Minuten“. Dafür werden 85,00 € angesetzt. Zusätzlich kommen 28,50 € für Gebühr und Zustellung dazu. Die Gesamtkosten betragen 113,50 €, außerdem wird 1 Punkt eingetragen.
Auch bei Gefährdung steigt der Fall in die Bußgeldstufe. Parkst du 45 Min. auf dem Gehweg oder Radweg und es wird eine Gefährdung angenommen, beträgt das Bußgeld 80,00 €. Zusammen mit 28,50 € Gebühren und Zustellung ergeben sich 108,50 €. Dazu kommt 1 Punkt.
Wichtig ist die Einordnung der Folgen. „Mit Behinderung“ bedeutet, dass andere nicht normal weiterfahren oder vorbeikommen. „Mit Gefährdung“ ist schwerer und setzt voraus, dass eine konkrete kritische Situation vorlag. „Mit Sachbeschädigung“ ist nochmals eine eigene Stufe. Der Rechner bildet die Regelsätze ab; im Einzelfall kann die Behörde den Sachverhalt anders bewerten, wenn Fotos, Zeugenaussagen oder der genaue Standort etwas anderes zeigen.
Parkschein abgelaufen: Welche Kosten entstehen nach Dauer?
Beim Parken ohne Parkschein, ohne Parkscheibe oder über die erlaubte Höchstparkdauer richtet sich das Verwarnungsgeld vor allem nach der Dauer. Hier geht es also weniger um Gefährdung oder Punkte, sondern um die Zeitspanne, in der kein gültiger Nachweis vorlag.
| Überschreitung | Verwarnungsgeld |
|---|---|
| bis 30 Minuten | 20 € |
| bis 1 Stunde | 25 € |
| bis 2 Stunden | 30 € |
| bis 3 Stunden | 35 € |
| länger als 3 Stunden | 40 € |
Ein typischer Fall: Du hast den Parkschein um 120 Min. überzogen. Dann wird der Tatbestand „Ohne Parkschein, Parkscheibe oder über die Höchstparkdauer, bis 2 Stunden“ angesetzt. Das Verwarnungsgeld beträgt 30,00 €, Gebühren fallen nicht an, Punkte gibt es nicht.
Bei 180 Min. ohne gültigen Parkschein lautet die Stufe „bis 3 Stunden“. Das kostet 35,00 €, ebenfalls ohne Gebühren und ohne Punkt. Entscheidend ist die Zeit ohne gültige Berechtigung. Wenn du also erst später wieder zum Auto kommst, zählt nicht die bezahlte Parkzeit, sondern die Überschreitung.
Gehweg, zweite Reihe, Feuerwehrzufahrt: typische Falschparken-Fälle
Einige Parkverstöße wirken auf den ersten Blick ähnlich teuer, unterscheiden sich aber stark, sobald Dauer oder Folgen dazukommen.
- Gehweg oder Radweg: 30 Min. ohne weitere Folgen kosten 55,00 €. Es bleibt beim Verwarnungsgeld ohne Punkt. Bei 45 Min. mit Gefährdung werden daraus 80,00 €, insgesamt 108,50 € und 1 Punkt.
- Zweite Reihe: 10 Min. Parken ohne weitere Folgen kosten 55,00 €. Bei 20 Min. Parken in zweiter Reihe sind es 85,00 €, insgesamt 113,50 € und 1 Punkt.
- Zweite Reihe halten: 5 Min. mit Behinderung anderer kosten 70,00 €. Mit Gebühren und Zustellung kommst du auf 98,50 €, dazu 1 Punkt.
- Feuerwehrzufahrt: 15 Min. vor oder in einer Feuerwehrzufahrt kosten 55,00 €, ohne Punkt. Wird ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert, steigt der Betrag auf 100,00 €, insgesamt 128,50 € und 1 Punkt.
- Schwerbehinderten-Parkplatz: 60 Min. unberechtigtes Parken kosten 55,00 €, ohne Punkt und ohne Gebühren.
Gerade bei Gehweg, Radweg, zweiter Reihe und Feuerwehrzufahrt zählt der konkrete Ablauf. Stand das Auto nur ungünstig oder musste jemand ausweichen, warten oder konnte ein Einsatzfahrzeug nicht durch? Solche Details entscheiden, ob der einfache Tatbestand genügt oder eine höhere Stufe angewendet wird.
Abschleppen und Halterkosten: Was kann zusätzlich zum Knöllchen kommen?
Das eigentliche Verwarnungs- oder Bußgeld ist nicht immer der größte Posten. Wenn abgeschleppt wurde, kommen die Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren hinzu. Diese Beträge werden nicht bundesweit einheitlich aus dem Bußgeldkatalog abgelesen, sondern hängen vom konkreten Fall und der örtlichen Abrechnung ab. Im Rechner trägst du den Betrag ein, wenn er dir bereits vorliegt.
Beispiel Bushaltestelle: Parkst du 20 Min. an einer Bushaltestelle oder auf einer Busspur und es wird ein Abschleppbetrag von 250 € angesetzt, beträgt das Verwarnungsgeld 55,00 €. Gebühren für einen Bußgeldbescheid fallen in diesem Beispiel nicht an. Zusammen mit den Abschleppkosten ergeben sich Gesamtkosten von 305,00 €.
Ein weiterer Sonderfall betrifft die Fahrerermittlung. Wenn der Fahrer nicht ermittelt wird, kann der Halter mit Kosten belastet werden. In den hier gerechneten Fällen sind dafür 23,50 € ausgewiesen. Das ist keine automatische Erhöhung jedes Knöllchens, sondern betrifft Fälle, in denen die Behörde den Fahrer nicht feststellen kann.
Bei rechtlichen Streitfragen ersetzt die Rechnung keine Prüfung deines Bescheids. Der Rechner zeigt die Regelsätze und die rechnerischen Folgen. Ob ein Schild wirksam aufgestellt war, ob eine Markierung eindeutig war oder ob Abschleppen verhältnismäßig war, hängt vom Einzelfall ab.
Typische Fehler bei Parken, Halten und Dauerangaben
Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Halten und Parken. Halten meint nur einen kurzen Stopp, bei dem du beim Fahrzeug bleibst. Sobald der Vorgang rechtlich als Parken gilt, kann ein anderer Tatbestand greifen. Besonders in zweiter Reihe macht das einen Unterschied: 5 Min. Halten mit Behinderung kostet 70,00 € plus Gebühren und führt zu 1 Punkt, während 10 Min. Parken ohne weitere Folgen bei 55,00 € bleibt.
Auch die Dauer wird oft falsch eingeschätzt. Bei Parkschein oder Parkscheibe zählt die Zeit ohne gültige Berechtigung. Bei bestimmten Tatbeständen gibt es Stufen wie länger als 15 Minuten, länger als 1 Stunde oder länger als 3 Stunden. Eine kleine Abweichung kann deshalb die Einstufung ändern.
Achte außerdem auf die Auswahl „mit Behinderung“, „mit Gefährdung“ oder „mit Sachbeschädigung“. Eine Behinderung liegt nicht schon deshalb vor, weil das Auto falsch stand. Es muss jemand konkret beeinträchtigt worden sein. Gefährdung ist stärker und setzt eine riskante Situation voraus. Sachbeschädigung ist eine eigene Folge und wird strenger bewertet.
Wenn du einen Bescheid prüfst, vergleiche deshalb zuerst den Tatbestand, dann Dauer und Folgen. Stimmen diese Punkte, lässt sich die Summe meist gut nachvollziehen. Weicht einer davon ab, kann auch das Ergebnis anders ausfallen.
Tabellen zum Nachschlagen
Parkschein abgelaufen oder vergessen: Bußgeld nach Dauer
| Überschreitung | Verwarnungsgeld |
|---|---|
| bis 30 Minuten | 20 € |
| bis 1 Stunde | 25 € |
| bis 2 Stunden | 30 € |
| bis 3 Stunden | 35 € |
| länger als 3 Stunden | 40 € |
Halteverbot Bußgeld 2026: Parken, Halten, Feuerwehrzufahrt
| Verstoß | Bußgeld | mit Behinderung | länger | höchste Stufe |
|---|---|---|---|---|
| Im Halteverbot geparkt (Zeichen 283, 286, 290.1) | 25 € | 40 € | länger als 1 Stunde: 40 € | 50 € (länger als 1 Stunde, mit Behinderung) |
| Im Halteverbot nur gehalten (bis 3 Minuten, im Auto) | 20 € | 35 € | - | 35 € (mit Behinderung) |
| An enger/unübersichtlicher Stelle oder in scharfer Kurve geparkt | 35 € | 55 € | länger als 1 Stunde: 55 € | 100 €, 1 P. (Rettungsfahrzeug behindert) |
| Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | - | - | 100 €, 1 P. (Rettungsfahrzeug behindert) |
Auf dem Gehweg parken: Bußgeld für Geh- und Radweg
| Verstoß | Bußgeld | mit Behinderung | länger | höchste Stufe |
|---|---|---|---|---|
| Auf dem Gehweg oder Radweg geparkt | 55 € | 70 €, 1 P. | länger als 1 Stunde: 70 €, 1 P. | 100 €, 1 P. (mit Sachbeschädigung) |
| Auf dem Schutzstreifen für Radfahrer gehalten oder geparkt | 55 € | 70 €, 1 P. | - | 100 €, 1 P. (mit Sachbeschädigung) |
In zweiter Reihe parken: Bußgeld und Punkte
| Verstoß | Bußgeld | mit Behinderung | länger | höchste Stufe |
|---|---|---|---|---|
| In zweiter Reihe geparkt | 55 € | 80 €, 1 P. | länger als 15 Minuten: 85 €, 1 P. | 110 €, 1 P. (mit Sachbeschädigung) |
| In zweiter Reihe gehalten (z. B. kurz ausgeladen) | 55 € | 70 €, 1 P. | - | 100 €, 1 P. (mit Sachbeschädigung) |
Parkverbot Bußgeld: Einfahrt, Kreuzung, Sperrfläche und mehr
| Verstoß | Bußgeld | mit Behinderung | länger | höchste Stufe |
|---|---|---|---|---|
| Zu nah an Kreuzung/Einmündung (unter 5 m bzw. 8 m) | 10 € | 15 € | länger als 3 Stunden: 20 € | 30 € (länger als 3 Stunden, mit Behinderung) |
| Vor einer Grundstückseinfahrt oder Bordsteinabsenkung geparkt | 10 € | 15 € | länger als 3 Stunden: 20 € | 30 € (länger als 3 Stunden, mit Behinderung) |
| Im eingeschränkten Parkverbot/an Parkplatzmarkierung (Zeichen 295, 296, 314 mit Zusatz) | 10 € | 15 € | länger als 3 Stunden: 20 € | 30 € (länger als 3 Stunden, mit Behinderung) |
| Auf einer Sperrfläche geparkt (Zeichen 298) | 25 € | - | - | 25 € (Grundtatbestand) |
| Im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb markierter Flächen | 10 € | 15 € | länger als 3 Stunden: 20 € | 30 € (länger als 3 Stunden, mit Behinderung) |
| Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt | 20 € | - | - | 20 € (Grundtatbestand) |
| Lkw über 7,5 t/Anhänger über 2 t nachts oder sonntags im Wohngebiet | 30 € | - | - | 30 € (Grundtatbestand) |
| Nicht platzsparend geparkt | 10 € | - | - | 10 € (Grundtatbestand) |
| Vorrang an der Parklücke missachtet | 10 € | - | - | 10 € (Grundtatbestand) |
Behindertenparkplatz, E-Ladeplatz, Bushaltestelle: Bußgeld
| Verstoß | Bußgeld | mit Behinderung | länger | höchste Stufe |
|---|---|---|---|---|
| An Bushaltestelle oder auf Busspur geparkt (Zeichen 224, 245) | 55 € | 70 € | länger als 3 Stunden: 70 € | 100 € (länger als 3 Stunden, mit Sachbeschädigung) |
| Auf der Busspur gehalten (Zeichen 245) | 55 € | 70 € | - | 100 € (mit Sachbeschädigung) |
| Im Fahrraum von Straßenbahnen geparkt | 55 € | 70 € | - | 70 € (mit Behinderung) |
| Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz | 55 € | - | - | 55 € (Grundtatbestand) |
| Unberechtigt auf E-Auto-Ladeplatz (Verbrenner oder ohne Laden) | 55 € | - | - | 55 € (Grundtatbestand) |
| Unberechtigt auf Carsharing-Parkplatz | 55 € | - | - | 55 € (Grundtatbestand) |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man 30 Minuten auf dem Gehweg parkt?
30 Minuten auf dem Gehweg kosten 55,00 €, wenn keine weiteren Folgen vorliegen. Es bleibt bei einem Verwarnungsgeld ohne Gebühren und ohne Punkt. Der Tatbestand ist das Parken auf dem Gehweg oder Radweg. Wird eine Gefährdung, Behinderung oder Sachbeschädigung angenommen, kann der Betrag höher liegen.
Was kostet es, 2 Stunden im Halteverbot zu parken?
2 Stunden im Halteverbot kosten 40,00 €, wenn niemand behindert oder gefährdet wurde. Es gibt in diesem Beispiel keinen Punkt und keine Gebühren für einen Bußgeldbescheid. Maßgeblich ist, dass es als Parken im Halteverbot und länger als 1 Stunde eingeordnet wird.
Wie teuer ist Parken in zweiter Reihe?
Parken in zweiter Reihe kostet bei 10 Min. ohne weitere Folgen 55,00 €. Bei 20 Min. wird der Fall als länger als 15 Minuten gewertet; dann sind es 85,00 € Bußgeld, 28,50 € Gebühren und Zustellung, insgesamt 113,50 € sowie 1 Punkt.
Was kostet in zweiter Reihe halten mit Behinderung?
In zweiter Reihe halten mit Behinderung kostet bei 5 Min. 70,00 € Bußgeld. Dazu kommen 28,50 € für Gebühr und Zustellung, sodass die Gesamtkosten 98,50 € betragen. Außerdem wird 1 Punkt eingetragen. Entscheidend ist, dass tatsächlich jemand behindert wurde.
Wie hoch ist die Strafe für Parken vor einer Feuerwehrzufahrt?
Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt kostet bei 15 Min. ohne weitere Folgen 55,00 €. Es bleibt ohne Punkt und ohne Gebühren. Wird jedoch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert, beträgt das Bußgeld 100,00 €, die Gesamtkosten liegen bei 128,50 € und es gibt 1 Punkt.
Was kostet Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung?
Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet bei 60 Min. 55,00 €. In diesem gerechneten Fall gibt es keinen Punkt und keine zusätzlichen Gebühren. Ob abgeschleppt wird, ist davon getrennt zu betrachten und kann weitere Kosten auslösen.
Wie teuer ist Parken ohne Parkschein für 3 Stunden?
Parken ohne Parkschein für 3 Stunden kostet 35,00 €. Es handelt sich um ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren und ohne Punkt. Entscheidend ist die Dauer ohne gültigen Parkschein, ohne Parkscheibe oder über die erlaubte Höchstparkdauer.
Was kostet Falschparken mit Abschleppen an der Bushaltestelle?
Bei 20 Min. Parken an einer Bushaltestelle beträgt das Verwarnungsgeld 55,00 €. Wenn zusätzlich Abschleppkosten von 250 € anfallen, ergeben sich Gesamtkosten von 305,00 €. Der Abschleppbetrag kommt zum Knöllchen hinzu und richtet sich nach der konkreten Abrechnung.
Quellen und Prüfung
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage: Bußgeldkatalog - Bundesministerium der Justiz
- § 12 StVO: Halten und Parken - Bundesministerium der Justiz
- FeV Anlage 13: Punktebewertung im Fahreignungsregister - Bundesministerium der Justiz
- § 25a StVG: Kostentragungspflicht des Halters - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Falschparken-Bußgeld. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/auto/falschparken-rechner

