Mahnbescheid-Kosten
Mahnbescheid ab 38 € Gerichtskosten: Berechne die 0,5-Gebühr sowie optional Anwalt und Vollstreckungsbescheid. Mit Anrechnung bei einem Folgeprozess.
- Gerichtsgebühr Nr. 1100 GKG
- 38,00 €
- Zusätzliche Gerichtsgebühr bei regulärem Folgeprozess?
- 145,00 €
- Ein Auftraggeber, gleicher Gegenstandswert, keine vorherige anrechenbare Geschäftsgebühr, keine Honorarvereinbarung und keine besonderen Auslagen.
- Kosten musst du zunächst vorfinanzieren. Erstattung hängt von Anspruch, Verzug und Einbringlichkeit ab. Widerspruch, streitiger Prozess und Zwangsvollstreckung können weitere Kosten auslösen.
Rechenweg mit deinen Zahlen
- 0,5-GKG-Gebühr mit mindestens 38 €: 38 €.
- Gewählte Anwaltskosten: 0 €. Gesamtsumme: 38 €.
- Bei einem regulären Folgeprozess gleicher Höhe werden 38 € auf die 3,0-Gerichtsgebühr angerechnet.
Was gehört zu den Mahnbescheid-Kosten?
Zu den Mahnbescheid-Kosten zählen zuerst die Gerichtskosten für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Diese Gebühr fällt unabhängig davon an, ob du den Antrag selbst stellst oder einen Anwalt beauftragst. Wenn ein Anwalt den Mahnantrag übernimmt, kommen Anwaltskosten hinzu. Beantragst du später zusätzlich den Vollstreckungsbescheid, entsteht beim Gericht keine weitere 0,5-Gebühr, beim Anwalt kann aber eine zusätzliche Vergütung für diesen Schritt anfallen.
Im Rechner gibst du die Hauptforderung ein und wählst aus, ob ein Anwalt und ein Vollstreckungsbescheid berücksichtigt werden sollen. Wichtig ist der Gegenstandswert: In der Regel ist das die Hauptforderung. Zinsen und Kosten als Nebenforderungen erhöhen diesen Wert regelmäßig nicht. Dadurch unterscheiden sich Mahnverfahren oft von der intuitiven Rechnung, bei der alles zusammengerechnet wird, was der Schuldner am Ende zahlen soll.
Der Rechner zeigt dir die Kosten aus Sicht der Antragstellung. Ob du diese Kosten später ersetzt bekommst, hängt davon ab, ob die Forderung durchsetzbar ist und ob beim Schuldner tatsächlich etwas zu holen ist. Die Rechnung ersetzt keine Prüfung, ob der Anspruch besteht, ob Verjährung droht oder ob das Mahnverfahren strategisch sinnvoll ist.
Wie werden Mahnbescheid-Kosten berechnet?
Die Gerichtskosten werden als 0,5-Gebühr nach dem GKG berechnet, mindestens aber mit 38,00 €. In Worten: Aus dem Gegenstandswert ergibt sich eine volle Wertgebühr, davon wird die Hälfte angesetzt; liegt das Ergebnis unter dem Mindestbetrag, bleibt es beim Mindestbetrag. Wenn du einen Anwalt beauftragst, kommt dessen Vergütung nach RVG hinzu. Für den Mahnantrag fällt eine 1,0-Gebühr an. Für den Vollstreckungsbescheid kann zusätzlich eine 0,5-Gebühr entstehen. Dazu kommen Auslagen und, wenn ausgewählt, Umsatzsteuer.
Beispiel: Bei einer Forderung von 5.000 € mit Anwalt, aber ohne Vollstreckungsbescheid, beträgt die Gerichtsgebühr Nr. 1100 GKG 85,25 €. Für den Anwalt fallen 354,50 € für den Mahnbescheid Nr. 3305 RVG an. Die Post-/Telekommunikationspauschale beträgt 20,00 €, die Umsatzsteuer 71,16 €. Die Anwaltskosten zusammen liegen damit bei 445,66 €. Gericht und gewählte Anwaltskosten ergeben 530,91 €.
Ohne Anwalt wäre in diesem Beispiel nur die Gerichtsgebühr relevant. Der Unterschied liegt also nicht beim Gericht, sondern bei der zusätzlichen anwaltlichen Tätigkeit. Das kann sinnvoll sein, wenn die Forderung rechtlich geprüft, sauber beziffert oder taktisch eingeordnet werden soll. Für den reinen Antrag ist ein Anwalt aber nicht vorgeschrieben.
Die Gebührenbeispiele gelten für einen Auftraggeber und denselben Gegenstandswert bei Gericht und Anwalt. Eine bereits vorher entstandene anrechenbare Geschäftsgebühr, Honorarvereinbarungen oder besondere Auslagen sind nicht enthalten. Die zusätzliche Anwaltsgebühr für den Vollstreckungsbescheid setzt voraus, dass ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; insbesondere darf kein unbeschränkter Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist erhoben worden sein.
Gerichtskosten des Mahnbescheids: typische Werte ohne Anwalt
Wenn du den Mahnbescheid selbst beantragst, bestehen die berechneten Kosten nur aus der Gerichtsgebühr. Bei kleineren Forderungen greift der Mindestbetrag. Deshalb kosten unterschiedliche niedrige Forderungen beim Gericht gleich viel.
| Hauptforderung | Gerichtskosten ohne Anwalt |
|---|---|
| 500,00 € | 38,00 € |
| 1.000,00 € | 38,00 € |
| 10.000,00 € | 141,50 € |
| 20.000,00 € | 202,50 € |
| 100.000 € | 599,00 € |
Bei 500 € Forderung ohne Anwalt und ohne Vollstreckungsbescheid fallen 38,00 € an. Dasselbe gilt bei 1.000 € Forderung ohne Anwalt. Bei 10.000 € Forderung ohne Anwalt betragen die Gerichtskosten 141,50 €. Bei 20.000 € Forderung und zusätzlichem Vollstreckungsbescheid ohne Anwalt bleiben die gerichtlichen Mahnkosten bei 202,50 €, weil der Vollstreckungsbescheid keine zusätzliche 0,5-Gerichtsgebühr auslöst.
Wenn der Schuldner widerspricht und das Verfahren in einen regulären Prozess übergeht, kann eine weitere Gerichtsgebühr nötig werden. Bei 1.000 € gleicher Höhe zeigt die Rechnung zusätzlich 145,00 €. Bei 10.000 € sind es 707,50 €. Die bereits gezahlte Mahngebühr wird dabei angerechnet.
Vollstreckungsbescheid-Kosten: Gericht und Anwalt getrennt betrachten
Beim Vollstreckungsbescheid passieren in der Kostenrechnung zwei Dinge, die leicht verwechselt werden. Gerichtskosten für das Mahnverfahren steigen durch den Vollstreckungsbescheid nicht um eine weitere 0,5-Gebühr. Wenn aber ein Anwalt den Vollstreckungsbescheid beantragt, kann dafür eine eigene anwaltliche Gebühr entstehen.
Bei 1.000 € Forderung mit Anwalt, Mahnbescheid und zusätzlichem Vollstreckungsbescheid liegen Gericht und gewählte Anwaltskosten bei 227,81 €. Darin enthalten sind 38,00 € Gerichtsgebühr, 93,00 € für den Anwalt beim Mahnbescheid, 46,50 € für den Anwalt beim Vollstreckungsbescheid, 20,00 € Post-/Telekommunikationspauschale und 30,31 € Umsatzsteuer.
Bei höheren Forderungen wird der Unterschied deutlicher. Bei 15.000 € mit Anwalt und Vollstreckungsbescheid ergeben sich 1.555,97 €. Die Gerichtsgebühr beträgt 172,00 €, die Anwaltskosten zusammen 1.383,97 €. Bei 50.000 € mit Anwalt und Vollstreckungsbescheid sind es 2.765,05 €, davon 319,00 € Gerichtsgebühr und 2.446,05 € Anwaltskosten zusammen.
Der Vollstreckungsbescheid ist also kostenrechtlich vor allem dann ein zusätzlicher Posten, wenn anwaltliche Tätigkeit mitgerechnet wird. Ohne Anwalt bleibt es bei der Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren.
Mit Anwalt: wann die Mahnbescheid-Kosten deutlich steigen
Die Beauftragung eines Anwalts verändert die Kosten spürbar. Bei 1.000 € Forderung ohne Anwalt liegen die Kosten bei 38,00 €. Mit Anwalt, ohne Vollstreckungsbescheid und mit Umsatzsteuer ergeben sich 170,80 €. Davon entfallen 38,00 € auf das Gericht und 132,80 € auf die Anwaltskosten zusammen.
Bei 2.500 € Forderung mit Anwalt, aber ohne Vollstreckungsbescheid, zeigt die Rechnung 366,80 €. Die Gerichtsgebühr beträgt 62,75 €, die Anwaltskosten zusammen 304,05 €. Bei 7.500 € mit Anwalt, Umsatzsteuer und Vollstreckungsbescheid liegen Gericht und gewählte Anwaltskosten bei 1.094,21 €. Darin stecken 119,00 € Gerichtskosten und 975,21 € Anwaltskosten zusammen.
Ob du die Anwaltsrechnung brutto oder netto betrachtest, hängt von deiner Situation ab. Wenn Umsatzsteuer ausgewählt ist, wird die Bruttorechnung gezeigt. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, kann für deine wirtschaftliche Belastung die Nettobetrachtung relevant sein. Das ändert aber nichts daran, dass der Anwalt seine Rechnung mit den ausgewählten Positionen stellt.
Typische Fehler bei Mahnbescheid-Kosten vermeiden
Ein häufiger Fehler ist, Nebenforderungen in den Gegenstandswert einzurechnen. Für die Kostenberechnung ist regelmäßig die Hauptforderung maßgeblich. Wenn du Zinsen, Mahnkosten oder andere Nebenforderungen zum Wert addierst, kann die Rechnung zu hoch ausfallen.
Ein zweiter Fehler ist die Gleichsetzung von Mahnbescheid und erfolgreicher Vollstreckung. Der Mahnbescheid ist ein Verfahrensschritt. Erst wenn kein wirksamer Widerspruch erfolgt und die weiteren Voraussetzungen vorliegen, kann der Vollstreckungsbescheid relevant werden. Auch dann sagt die Kostenrechnung noch nichts darüber, ob beim Schuldner Geld vorhanden ist.
Achte außerdem auf den Folgeprozess. Widerspricht der Schuldner, können zusätzliche Gerichtskosten entstehen. Bei 5.000 € gleicher Höhe zeigt die Rechnung 426,25 € zusätzliche Gerichtsgebühr bei einem regulären Folgeprozess. Bei 300.000 € sind es 7.195,00 €. Diese Werte sind keine Erfolgsaussage, sondern zeigen nur das weitere Kostenrisiko innerhalb der Modellrechnung.
Für rechtliche Grenzfälle - etwa unklare Forderungen, drohende Verjährung, mehrere Anspruchsgegner oder bestrittene Leistungen - reicht eine reine Kostenrechnung nicht aus. Dann brauchst du neben den Zahlen auch eine rechtliche Einschätzung. Zusätzliche Anwaltskosten des streitigen Prozesses und spätere Vollstreckungskosten sind in den ausgewiesenen Gerichtsmehrkosten nicht enthalten.
Tabellen zum Nachschlagen
Gerichtsgebühren für typische Mahnforderungen
| Hauptforderung | Gerichtsgebühr | Mit Anwalt, MB inkl. USt |
|---|---|---|
| 500,00 € | 38,00 € | 111,54 € |
| 1.000,00 € | 38,00 € | 170,80 € |
| 1.500,00 € | 41,00 € | 224,86 € |
| 2.000,00 € | 51,50 € | 284,74 € |
| 5.000,00 € | 85,25 € | 530,91 € |
| 10.000,00 € | 141,50 € | 941,18 € |
| 25.000,00 € | 217,75 € | 1.344,68 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was kostet ein Mahnbescheid bei 1.000 € ohne Anwalt?
Bei 1.000 € Forderung kostet der Mahnbescheid ohne Anwalt 38,00 €. Das ist die Gerichtsgebühr Nr. 1100 GKG. Weitere Anwaltskosten fallen in dieser Variante nicht an. Wenn daraus ein regulärer Folgeprozess gleicher Höhe wird, zeigt die Rechnung zusätzlich 145,00 € Gerichtskosten.
Wie hoch sind die Mahnbescheid-Kosten bei 500 € Forderung?
Bei 500 € Forderung ohne Anwalt und ohne Vollstreckungsbescheid betragen die Kosten 38,00 €. Das ist der gerichtliche Mindestbetrag in der berechneten Variante. Ein Anwalt ist nicht enthalten. Kommt es später zu einem regulären Folgeprozess gleicher Höhe, werden zusätzlich 82,00 € angezeigt.
Was kostet ein Mahnbescheid über 5.000 € mit Anwalt?
Bei 5.000 € Forderung mit Anwalt und ohne Vollstreckungsbescheid betragen Gericht und gewählte Anwaltskosten 530,91 €. Davon sind 85,25 € Gerichtsgebühr und 445,66 € Anwaltskosten zusammen. Enthalten sind auch 20,00 € Post-/Telekommunikationspauschale und 71,16 € Umsatzsteuer.
Kostet der Vollstreckungsbescheid extra Gerichtskosten?
Nein, der Vollstreckungsbescheid löst in dieser Rechnung keine zusätzliche 0,5-Gerichtsgebühr aus. Bei 20.000 € Forderung ohne Anwalt und mit Vollstreckungsbescheid bleiben Gericht und gewählte Anwaltskosten bei 202,50 €. Mit Anwalt kann aber eine zusätzliche anwaltliche Gebühr für den Vollstreckungsbescheid entstehen.
Was kosten Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid bei 15.000 € mit Anwalt?
Bei 15.000 € Forderung mit Anwalt und zusätzlichem Vollstreckungsbescheid betragen die Kosten 1.555,97 €. Die Gerichtsgebühr liegt bei 172,00 €. Die Anwaltskosten zusammen betragen 1.383,97 €, einschließlich 762,00 € für den Mahnbescheid, 381,00 € für den Vollstreckungsbescheid und 220,97 € Umsatzsteuer.
Wie teuer ist ein Mahnverfahren bei 10.000 € ohne Anwalt?
Bei 10.000 € Forderung ohne Anwalt und ohne Vollstreckungsbescheid betragen die Gerichtskosten 141,50 €. Anwaltskosten sind in dieser Variante nicht enthalten. Falls ein regulärer Folgeprozess gleicher Höhe entsteht, zeigt die Rechnung eine zusätzliche Gerichtsgebühr von 707,50 €.
Welche Kosten entstehen bei 300.000 € mit Anwalt und Vollstreckungsbescheid?
Bei 300.000 € Forderung mit Anwalt und Vollstreckungsbescheid betragen Gericht und gewählte Anwaltskosten 6.660,72 €. Die Gerichtsgebühr liegt bei 1.439,00 €. Die Anwaltskosten zusammen betragen 5.221,72 €, darin enthalten sind 833,72 € Umsatzsteuer.
Quellen und Prüfung
- GKG Kostenverzeichnis: Nr. 1100 und Anrechnung bei Nr. 1210 - Bundesministerium der Justiz
- GKG Anlage 2: Gerichtskostentabelle - Bundesministerium der Justiz
- RVG Vergütungsverzeichnis: Nr. 3305/3308 und Auslagen - Bundesministerium der Justiz
- RVG Anlage 2: Wertgebühren - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Mahnbescheid-Kosten. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/recht/mahnbescheid-kosten

