Bahn-Entschädigung

Bahn-Verspätung ab 60 Minuten: 25 % des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 %. 80-€-Ticket und 75 Min. Verspätung = 20 €. Auch für Deutschland-Ticket.

Stand 23.09.2026Quelle: Deutsche Bahn AGVon Sebastian Wiercinski

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Tatsächlich gezahlter Preis inkl. Sitzplatz-unabhängiger Aufpreise, bei Hin- und Rückfahrt der Gesamtpreis.

Zählt am Zielbahnhof deiner Fahrkarte, auch wenn du wegen eines verpassten Anschlusses später ankommst.

Dann bekommst du statt der Entschädigung den Fahrpreis erstattet.

Seit 7. Juni 2023 müssen Bahnen bei höherer Gewalt keine Entschädigung zahlen (Art. 19 Abs. 10). Personalmangel, Weichen- oder Zugstörungen zählen nicht dazu.

Deine Entschädigung20,00 €
Rechnerischer Anspruch
20,00 €
Entschädigungssatz
25 %
Berechnungsgrundlage (einfache Fahrt)
80,00 €
Entschädigung nach Verspätungsdauer für deinen Fahrpreis
Verspätung am ZielSatzEntschädigung
unter 60 Minuten0 %0,00 €
60 bis 119 Minuten25 %20,00 €
ab 120 Minuten50 %40,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Fahrpreis einfache Fahrt: 80,00 €
  2. 75 Minuten Verspätung → 25 % → 20,00 €
  3. Antrag digital in der DB-App bzw. auf bahn.de oder mit dem Fahrgastrechte-Formular; Fahrkarte oder Kopie beilegen.
  4. Planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr und 60 Minuten Verspätung: Taxi bis 120 €, wenn die Bahn keine Alternative stellt (§ 11 EVO).

Wann bekommst du Bahn-Entschädigung bei Verspätung?

Für die Bahn-Entschädigung zählt die Ankunft am Zielbahnhof deiner Fahrkarte. Entscheidend ist also nicht, wann ein einzelner Zug unterwegs ankommt, sondern wann du dein gebuchtes Ziel tatsächlich erreichst. Verpasst du wegen einer Zugverspätung den Anschluss und kommst dadurch später an, zählt diese spätere Ankunft.

Die Entschädigung hängt bei Einzelfahrten und vielen Fernverkehrstickets vom Fahrpreis der einfachen Fahrt ab. Bei einer Hin- und Rückfahrt mit einem Gesamtpreis wird für die betroffene Richtung die einfache Fahrt als Grundlage angesetzt. Im Beispiel mit 200 € Gesamtpreis und 180 Min. Verspätung liegt die Berechnungsgrundlage deshalb bei 100,00 € und die Entschädigung bei 50,00 €.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Fahrpreiserstattung: Wenn du die Reise wegen einer erwarteten Verspätung ab 60 Min. nicht antrittst, geht es nicht um eine prozentuale Entschädigung für eine verspätete Ankunft. Dann kann der gezahlte Fahrpreis erstattet werden. Bei 49 € Fahrpreis und 90 Min. erwarteter Verspätung ergibt sich in der Rechnung 49,00 €.

Wie wird die Bahn-Verspätung-Entschädigung berechnet?

Die Rechnung lautet in Worten: Du nimmst den Fahrpreis der einfachen Fahrt und wendest darauf den Entschädigungssatz an, der zur Verspätung am Zielbahnhof passt. Bei Hin- und Rückfahrt zählt nicht automatisch der gesamte Ticketpreis, sondern die Berechnungsgrundlage der einfachen Fahrt.

Ein Beispiel: Du hast eine Einzelfahrt für 80 € gebucht und kommst 75 Min. zu spät am Ziel an. Die Berechnungsgrundlage ist 80,00 €. Für diese Verspätung wird der Satz 25 % angesetzt. Daraus ergibt sich 20,00 € Entschädigung.

Zum Einordnen für denselben Fahrpreis:

Verspätung am Ziel Satz Betrag
unter 60 Minuten 0 0
60 bis 119 Minuten 25 % 20 €
ab 120 Minuten 50 % 40 €

Bei einem Ticket für 50 € und 75 Min. Verspätung ergibt die Rechnung 12,50 €. Bei 120 € Fahrpreis und 120 Min. Verspätung sind es 60,00 €. Auch knapp oberhalb der Schwelle wird gerechnet: Bei 29,90 € Fahrpreis und 61 Min. Verspätung zeigt die Rechnung 7,48 €.

Was gilt bei Deutschland-Ticket, Zeitkarte und BahnCard 100?

Bei Zeitkarten wird nicht wie bei der Einzelfahrt prozentual aus dem einzelnen Ticketpreis der Reise gerechnet. Stattdessen gibt es Pauschalen je Verspätungsfall. Außerdem ist die Entschädigung auf 25 % des Kartenpreises begrenzt. Das ist vor allem relevant, wenn sich in der Geltungsdauer mehrere Verspätungen sammeln.

Typische Pauschalen aus der Rechnung:

Fahrkarte 2. Klasse 1. Klasse
Deutschland-Ticket 1,50 € -
Zeitkarte Nahverkehr, Länderticket 1,50 € 2,25 €
Zeitkarte Fernverkehr 5,00 € 7,50 €
BahnCard 100 10,00 € 15,00 €

Beim Deutschland-Ticket mit 4 Verspätungen in der Geltungsdauer und 63 € Kartenpreis ergibt sich 6,00 €. Der Höchstbetrag liegt in diesem Beispiel bei 15,75 €, die Pauschalen werden also nicht gekappt.

Anders kann es bei wenigen Fällen aussehen: Beim Deutschland-Ticket mit 2 Verspätungen und 49 € Kartenpreis entsteht zwar ein rechnerischer Anspruch von 3,00 €, ausgezahlt werden aber 0,00 €, weil Beträge unter 4 € nicht ausgezahlt werden.

Bei einer Zeitkarte Nahverkehr in der 2. Klasse mit 3 Verspätungen und 63 € Ticketpreis ergibt sich 4,50 €. Bei einer Zeitkarte Fernverkehr in der 1. Klasse mit 5 Verspätungen und 1.200 € Kartenpreis ergibt sich 37,50 €.

Wann bekommst du trotz Zugverspätung keine Zahlung?

Nicht jede verspätete Ankunft führt automatisch zu einer Auszahlung. Der häufigste Grund ist die Mindestgrenze: Beträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt. Beim Regionalticket für 12 € und 70 Min. Verspätung ergibt sich rechnerisch 3,00 €. Ausgezahlt werden in diesem Beispiel 0,00 €.

Ein weiterer Sonderfall ist höhere Gewalt. Seit 7. Juni 2023 müssen Bahnen bei Unwetter, Naturkatastrophe oder Personen im Gleis keine Entschädigung zahlen. In der Rechnung mit 80 € Fahrpreis und 85 Min. Verspätung ergibt sich deshalb 0,00 €, wenn diese Ursache angegeben ist. Personalmangel, Weichenstörung oder Zugstörung zählen nach den Angaben im Rechner nicht dazu.

Das ist eine Grenze der Modellrechnung: Der Rechner bildet die üblichen Fahrgastrechte nach den eingegebenen Angaben ab. Ob im Einzelfall eine bestimmte Ursache anerkannt wird, hängt von der konkreten Meldung und Bearbeitung ab. Bewahre deshalb Nachweise zur Fahrt auf, etwa die Fahrkarte oder eine Kopie und Informationen zur Verspätung.

Typische Fehler bei Fahrgastrechten der Bahn

Viele falsche Ergebnisse entstehen durch kleine Eingabefehler. Achte besonders auf diese Punkte:

  • Verspätung am Ziel eintragen: Nicht die Verspätung beim Umstieg zählt, sondern die Ankunft am Zielbahnhof deiner Fahrkarte.
  • Hin- und Rückfahrt richtig behandeln: Bei einem Gesamtpreis wird für die betroffene Richtung die einfache Fahrt als Berechnungsgrundlage genutzt. Bei 120 € Gesamtpreis und 150 Min. Verspätung sind das 60,00 € Grundlage und 30,00 € Entschädigung.
  • Nicht angetretene Reise anders bewerten: Wenn du wegen erwarteter Verspätung ab 60 Min. gar nicht losfährst, kann der Fahrpreis erstattet werden. Das ist keine normale Verspätungsentschädigung nach Ankunft.
  • Zeitkarten sammeln: Beim Deutschland-Ticket oder bei Zeitkarten können einzelne Pauschalen unter der Auszahlungsgrenze bleiben. Mehrere Fälle in derselben Geltungsdauer können zusammen trotzdem zu einer Auszahlung führen.
  • Ursache nicht übersehen: Bei Unwetter, Naturkatastrophe oder Personen im Gleis kann der rechnerische Anspruch auf 0,00 € fallen.

Den Rechner bedienst du, indem du Fahrkartenart, Preis oder Zeitkartenangaben, Verspätung am Ziel und mögliche Sonderfälle auswählst.

Tabellen zum Nachschlagen

Bahn-Entschädigung nach Fahrpreis: 25 % und 50 %

Einfache Fahrt; Beträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt (0 €). Bei Hin- und Rückfahrt mit Gesamtpreis zählt der halbe Preis.
Fahrpreisab 60 Min. (25 %)ab 120 Min. (50 %)
10 €0,00 €5,00 €
15 €0,00 €7,50 €
20 €5,00 €10,00 €
25 €6,25 €12,50 €
30 €7,50 €15,00 €
40 €10,00 €20,00 €
50 €12,50 €25,00 €
60 €15,00 €30,00 €
70 €17,50 €35,00 €
80 €20,00 €40,00 €
90 €22,50 €45,00 €
100 €25,00 €50,00 €
120 €30,00 €60,00 €
150 €37,50 €75,00 €
200 €50,00 €100,00 €
250 €62,50 €125,00 €

Entschädigung bei Zeitkarten und Deutschland-Ticket

Pauschale je Verspätung ab 60 Minuten nach den Beförderungsbedingungen der DB; insgesamt höchstens 25 % des Kartenpreises, Auszahlung ab 4 €.
Fahrkarte2. Klasse1. KlasseFälle bis 4 € (2. Kl.)
Deutschland-Ticket1,50 €-3
Zeitkarte Nahverkehr, Länderticket1,50 €2,25 €3
Zeitkarte Fernverkehr5,00 €7,50 €1
BahnCard 10010,00 €15,00 €1

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Bahn-Entschädigung: Bei der Bahn gibt es ab 60 Minuten Verspätung am Ziel 25 % des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 % (EU-Verordnung 2021/782). Bei einem 80-€-Ticket sind das 20 € bzw. 40 €; Beträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.
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Bahn-Entschädigung nach Fahrpreis: 25 % und 50 % (Tabelle)
Bahn-Entschädigung nach Fahrpreis: 25 % und 50 %
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Häufige Fragen

Wie viel Bahn-Entschädigung bekomme ich bei 75 Minuten Verspätung und 50 € Fahrpreis?

Du bekommst 12,50 € Entschädigung, wenn es eine Einzelfahrt für 50 € war und keine ausgeschlossene Ursache vorliegt. Die Rechnung nutzt 50,00 € als Berechnungsgrundlage und den Satz 25 %, weil die Ankunft am Ziel bei 75 Min. Verspätung liegt.

Was zahlt die Bahn bei 120 Minuten Verspätung und 120 € Ticketpreis?

Du bekommst 60,00 € Entschädigung. Bei einer Einzelfahrt mit 120 € Fahrpreis und 120 Min. Verspätung wird der Satz 50 % angewendet. Grundlage ist der Fahrpreis der einfachen Fahrt, hier 120,00 €.

Gibt es bei 61 Minuten Verspätung schon Geld zurück?

Ja, bei 61 Min. Verspätung kann es bereits Entschädigung geben. Bei einer Einzelfahrt für 29,90 € ergibt sich 7,48 €. Entscheidend ist die Verspätung am Zielbahnhof deiner Fahrkarte, nicht die Verspätung an einem Zwischenhalt.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich wegen Verspätung nicht losfahre?

Ja, bei erwarteter Verspätung ab 60 Min. kann statt einer Entschädigung der Fahrpreis erstattet werden. Im Beispiel mit 49 € Fahrpreis und 90 Min. erwarteter Verspätung ergibt sich 49,00 €.

Wie wird eine Hin- und Rückfahrt bei Bahn-Entschädigung berechnet?

Bei Hin- und Rückfahrt mit Gesamtpreis wird die einfache Fahrt als Grundlage genommen. Bei 200 € Gesamtpreis und 180 Min. Verspätung beträgt die Berechnungsgrundlage 100,00 €. Daraus ergibt sich 50,00 € Entschädigung.

Bekomme ich beim Deutschland-Ticket Entschädigung bei Verspätung?

Ja, beim Deutschland-Ticket gibt es eine Pauschale je Verspätungsfall. Bei 4 Verspätungen und 63 € Kartenpreis ergibt sich 6,00 €. Bei 2 Verspätungen und 49 € Kartenpreis liegt der rechnerische Anspruch bei 3,00 €, ausgezahlt werden aber 0,00 €.

Was bringt eine BahnCard 100 bei mehreren Verspätungen?

Bei der BahnCard 100 in der 2. Klasse ergeben 4 Verspätungen ab 60 Min. eine Entschädigung von 40,00 €. Die Pauschale je Verspätung beträgt 10,00 €. Der Höchstbetrag liegt im Beispiel bei 1.097,50 €.

Gibt es Entschädigung bei Unwetter oder Personen im Gleis?

Nein, bei Unwetter, Naturkatastrophe oder Personen im Gleis kann die Entschädigung 0,00 € betragen. Im Beispiel mit 80 € Fahrpreis und 85 Min. Verspätung ergibt sich trotz rechnerischem Satz von 25 % keine Auszahlung.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 07.06.2023

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Bahn-Entschädigung. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/recht/bahn-entschaedigung-rechner