Arbeitgeberkosten-Rechner

3.000 € brutto kosten den Arbeitgeber 2026 rund 3.715 € im Monat (mit U1/U2). Arbeitgeberanteile, Umlagen, BG und Budget-Rückrechnung.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Was möchtest du berechnen?

In Sachsen zahlt der Arbeitgeber 1,3 % statt 1,8 % Pflegeversicherung.

Krankenversicherung des Mitarbeiters

Durchschnitt 2026: 2,9 %. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte.

Kassenindividuell; Beispiel TK 2026: 2,1 % (70 % Erstattung), 1,3 % oder 3,2 %.

Zahlen alle Arbeitgeber; Beispiel TK 2026: 0,44 %.

Unfallversicherung in % der Lohnsumme laut Beitragsbescheid deiner BG (je nach Gefahrklasse).

z. B. Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, Jobticket, Sachbezüge.

Weihnachts- und Urlaubsgeld, Bonus - für die Jahreskosten (Auszahlung im November angenommen).

Nur für den Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung.

Arbeitgeberkosten pro Monat3.715,20 €
Beschäftigungsart
sozialversicherungspflichtig
Lohnnebenkosten (Aufschlag auf Brutto)
715,20 €
Aufschlag in Prozent
23,84 %
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung
634,50 €
Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld
80,70 €
Netto des Mitarbeiters
2.054,42 €
Anteil der Kosten, der netto ankommt
55,3 %
Jahreskosten (12 Monate + Sonderzahlungen)
44.582,40 €
Kosten je bezahlter Stunde (40-h-Woche)?
21,43 €
Kosten im Detail
PostenAG-SatzArbeitgeberArbeitnehmer
Krankenversicherung8,75 %262,50 €262,50 €
Pflegeversicherung1,80 %54,00 €72,00 €
Rentenversicherung9,30 %279,00 €279,00 €
Arbeitslosenversicherung1,30 %39,00 €39,00 €
Umlage U12,10 %63,00 €0,00 €
Umlage U20,44 %13,20 €0,00 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %4,50 €0,00 €
Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer-0,00 €293,08 €
Wohin die Arbeitgeberkosten gehen
Netto Mitarbeiter: 2.054,42 €Lohnsteuer und Soli: 293,08 €Sozialabgaben Arbeitnehmer: 652,50 €Sozialabgaben Arbeitgeber: 634,50 €Umlagen, BG, Sonstiges: 80,70 €
Aufschlag nach Bruttogehalt (BBG-Effekt)
101520253010002500400055007000850012000
Aufschlag in %
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Brutto 3.000,00 €
  2. + Krankenversicherung 262,50 € + Pflegeversicherung 54,00 € + Rentenversicherung 279,00 € + Arbeitslosenversicherung 39,00 € + Umlage U1 63,00 € + Umlage U2 13,20 € + Insolvenzgeldumlage 4,50 €
  3. = Arbeitgeberkosten 3.715,20 € (Aufschlag 23,84 %)
  4. Davon kommen beim Mitarbeiter 2.054,42 € netto an (55,3 %).

Was zeigt dir der arbeitgeberbrutto rechner?

Der arbeitgeberbrutto rechner zeigt dir, was ein Arbeitsvertrag den Betrieb insgesamt kostet. Das Bruttogehalt ist dabei nur der Ausgangspunkt. Dazu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen, die Insolvenzgeldumlage, mögliche Beiträge zur Berufsgenossenschaft und weitere Leistungen wie ein Zuschuss oder Sachbezüge.

Im Beispiel mit 3.000 € Bruttogehalt in Nordrhein-Westfalen, gesetzlicher Krankenversicherung, Zusatzbeitrag 2,9 % und U1/U2 im Kleinbetrieb liegen die Arbeitgeberkosten bei 3.715,20 € pro Monat. Der Aufschlag auf das Brutto beträgt 715,20 € beziehungsweise 23,84 %. Beim Mitarbeiter kommen in dieser Rechnung 2.054,42 € netto an. Das zeigt den Unterschied zwischen drei Begriffen, die oft verwechselt werden: Brutto ist das vereinbarte Gehalt, Netto ist die Auszahlung an den Mitarbeiter, Arbeitgeberbrutto sind die Gesamtkosten für den Betrieb.

Du gibst Brutto oder Budget, Bundesland, Krankenversicherung, Umlagen, Berufsgenossenschaft und weitere Leistungen ein und erhältst daraus Monatskosten, Jahreskosten, Netto und Kosten je bezahlter Stunde.

Wie berechnet man Arbeitgeberbrutto 2026?

Die Rechnung lautet in Worten: Arbeitgeberkosten sind Bruttogehalt plus Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, plus Umlagen U1 und U2, plus Insolvenzgeldumlage, plus Berufsgenossenschaft und weitere Arbeitgeberleistungen.

Für gesetzlich Versicherte werden in der Rechnung unter anderem diese Arbeitgeberanteile verwendet: Krankenversicherung 8,75 %, Pflegeversicherung 1,80 %, in Sachsen 1,30 %, Rentenversicherung 9,30 %, Arbeitslosenversicherung 1,30 % und Insolvenzgeldumlage 0,15 %. Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden bis 5.812,50 € berücksichtigt, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Umlagen bis 8.450 €.

Das Beispiel mit 3.000 € Brutto zeigt den Rechenweg konkret:

  • Brutto: 3.000,00 €
  • Krankenversicherung: 262,50 €
  • Pflegeversicherung: 54,00 €
  • Rentenversicherung: 279,00 €
  • Arbeitslosenversicherung: 39,00 €
  • Umlage U1: 63,00 €
  • Umlage U2: 13,20 €
  • Insolvenzgeldumlage: 4,50 €
  • Arbeitgeberkosten: 3.715,20 €

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung liegt hier bei 634,50 €. Die Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld machen zusammen 80,70 € aus. Ohne Berufsgenossenschaft und ohne weitere Leistungen ist damit klar nachvollziehbar, wo der Aufschlag auf das Brutto entsteht.

Was kostet ein Mitarbeiter bei unterschiedlichen Bruttogehältern?

Die Kosten steigen nicht immer im gleichen Verhältnis, weil Umlagen, Beitragsbemessungsgrenzen und Zusatzangaben eine Rolle spielen. Für typische Monatsgehälter zeigen die Beispiele ein klares Bild.

Bei 2.500 € Brutto in Nordrhein-Westfalen mit gesetzlicher Krankenversicherung und U1/U2 ergeben sich 3.096,00 € Arbeitgeberkosten. Der Aufschlag beträgt 596,00 €, das sind 23,84 %. Bei 3.500 € Brutto in Bayern unter denselben Grundannahmen liegen die Arbeitgeberkosten bei 4.334,40 €, mit 834,40 € Lohnnebenkosten.

Bei 5.000 € Brutto in Hamburg ohne U1 sinkt der Aufschlag im Vergleich zum Kleinbetrieb: Die Arbeitgeberkosten betragen 6.087,00 €, die Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld liegen nur bei 29,50 €. Mit U1 im Beispiel zu 5.000 € Brutto ergeben sich dagegen 6.192,00 € Arbeitgeberkosten und 134,50 € Umlagen.

Auch der Zusatzbeitrag der Krankenkasse wirkt sich aus. Bei 4.000 € Brutto in Berlin und Zusatzbeitrag 1,7 % entstehen 4.929,60 € Arbeitgeberkosten. Der Aufschlag liegt bei 23,24 %. Bei 2,9 % wäre der Krankenversicherungsanteil höher, weil der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrags trägt.

Zusätzliche Leistungen gehören in die Arbeitgeberkosten hinein. Bei 2.800 € Brutto in Nordrhein-Westfalen plus 200 € weitere Leistungen pro Monat betragen die Arbeitgeberkosten 3.667,52 €. Der Aufschlag steigt dadurch auf 30,98 %, obwohl das Brutto niedriger ist als im Beispiel mit 3.000 €.

Warum sinkt der Aufschlag bei hohen Gehältern?

Bei höheren Gehältern greift der Effekt der Beitragsbemessungsgrenzen. Das bedeutet: Für bestimmte Versicherungen wird nicht mehr das volle Brutto herangezogen, sondern nur der Teil bis zur jeweiligen Grenze. Deshalb wächst das Arbeitgeberbrutto weiter, aber der prozentuale Aufschlag auf das Bruttogehalt kann sinken.

In der Tabelle mit U1/U2 liegt der Aufschlag bei 2.000 € Brutto bei 23,84 %, ebenso bei 3.000 € und 5.000 €. Bei 6.000 € Brutto sinkt er auf 23,51 %. Bei 8.450 € Brutto liegt er bei 20,55 %, bei 10.000 € Brutto bei 17,36 %. Das ist kein Rechenfehler, sondern Folge der gedeckelten Beiträge.

Auch die Höchstbeiträge zeigen diesen Effekt. Für die Krankenversicherung wird bis 5.812,50 € gerechnet, der Arbeitgeberanteil beträgt höchstens 508,59 €. Für die Rentenversicherung wird bis 8.450,00 € gerechnet, der Arbeitgeberanteil beträgt höchstens 785,85 €. Die Arbeitslosenversicherung ist ebenfalls bis 8.450,00 € gedeckelt, mit höchstens 109,85 € Arbeitgeberanteil. Die Insolvenzgeldumlage ist bis 8.450,00 € berücksichtigt und erreicht höchstens 12,68 €.

Für deine Planung heißt das: Bei normalen Gehältern ist der prozentuale Aufschlag oft ähnlich. Bei höheren Gehältern solltest du nicht pauschal denselben Prozentsatz fortschreiben, sondern die Grenzeffekte mitrechnen.

Welche Fehler solltest du bei Arbeitgeberkosten vermeiden?

Ein häufiger Fehler ist, nur mit dem Bruttogehalt zu planen. Wenn du ein Gehaltsangebot kalkulierst, brauchst du das Arbeitgeberbrutto. Sonst fehlen Arbeitgeberanteile, Umlagen und zusätzliche Leistungen im Budget.

Achte besonders auf diese Punkte:

  • U1 nicht pauschal ansetzen: U1 betrifft Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten. U2 zahlen alle Arbeitgeber. Im Beispiel mit 3.000 € Brutto und U1/U2 liegen Umlagen und Insolvenzgeld bei 80,70 €. In Sachsen ohne U1 sind es 17,70 €.
  • Sachsen separat betrachten: In Sachsen beträgt der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung 1,30 % statt 1,80 %. Bei 3.000 € Brutto ohne U1 ergeben sich dort 3.637,20 € Arbeitgeberkosten.
  • Berufsgenossenschaft nicht vergessen: Bei 3.000 € Brutto in Hessen und 1,2 % BG-Beitrag steigen die Arbeitgeberkosten auf 3.751,20 €. Ohne diese Eingabe würdest du den Arbeitsplatz zu niedrig kalkulieren.
  • Weitere Leistungen eintragen: Zuschüsse, Sachbezüge oder andere Leistungen erhöhen die Kosten, auch wenn sie nicht als reguläres Bruttogehalt erscheinen.
  • Private Krankenversicherung prüfen: Bei 2.000 € Brutto in Schleswig-Holstein, PKV-Beitrag 500 € und Pflegepflichtversicherung 60 €, ergeben sich 2.470,80 € Arbeitgeberkosten. Die Rechnung weist hier einen Zuschuss zur PKV von 205,00 € aus.

Die Berechnung ist eine Modellrechnung für die Planung. Kassenindividuelle Umlagesätze, der tatsächliche BG-Beitrag, Sonderfälle in der Lohnabrechnung und die konkrete steuerliche Situation können abweichen. Für verbindliche Abrechnungen brauchst du die Werte deiner Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Lohnabrechnung.

Tabellen zum Nachschlagen

Arbeitgeberkosten 2026: Tabelle nach Bruttogehalt

Gesetzlich versichert, Zusatzbeitrag 2,9 %, außerhalb Sachsens. "Mit Umlagen": U1 2,1 %, U2 0,44 % (Beispiel TK); Minijob mit den Sätzen der Minijob-Zentrale.
BruttoAG-Anteil SVKosten ohne U1/U2Kosten mit U1/U2Aufschlag mit U1/U2
603 €168,84 €786,13 €790,95 €31,17 %
1.000 €241,05 €1.242,55 €1.267,95 €26,8 %
1.500 €332,03 €1.834,28 €1.872,38 €24,83 %
2.000 €423,00 €2.426,00 €2.476,80 €23,84 %
2.500 €528,75 €3.032,50 €3.096,00 €23,84 %
3.000 €634,50 €3.639,00 €3.715,20 €23,84 %
3.500 €740,25 €4.245,50 €4.334,40 €23,84 %
4.000 €846,00 €4.852,00 €4.953,60 €23,84 %
4.500 €951,75 €5.458,50 €5.572,80 €23,84 %
5.000 €1.057,50 €6.065,00 €6.192,00 €23,84 %
5.500 €1.163,25 €6.671,50 €6.811,20 €23,84 %
6.000 €1.249,22 €7.258,22 €7.410,62 €23,51 %
7.000 €1.355,22 €8.365,72 €8.543,52 €22,05 %
8.000 €1.461,22 €9.473,22 €9.676,42 €20,96 %
8.450 €1.508,92 €9.971,60 €10.186,23 €20,55 %
10.000 €1.508,92 €11.521,60 €11.736,23 €17,36 %

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2026

Sätze in Prozent des Bruttos bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
VersicherungAG-Satzbis Brutto (Monat)Höchstbeitrag AG
Krankenversicherung (inkl. ½ Zusatzbeitrag 2,9 %)8,75 %5.812,50 €508,59 €
Pflegeversicherung1,80 % (Sachsen 1,30 %)5.812,50 €104,63 €
Rentenversicherung9,30 %8.450,00 €785,85 €
Arbeitslosenversicherung1,30 %8.450,00 €109,85 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %8.450,00 €12,68 €

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Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Arbeitgeberkosten-Rechner: Ein Arbeitnehmer mit 3.000 € Bruttogehalt kostet den Arbeitgeber 2026 rund 3.639 € im Monat (21,15 % Sozialversicherung plus 0,15 % Insolvenzgeldumlage), mit Umlagen U1/U2 eines Kleinbetriebs etwa 3.715 €. Faustregel: Arbeitgeberkosten ≈ Brutto × 1,21 bis 1,24.
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Arbeitgeberkosten 2026: Tabelle nach Bruttogehalt (Tabelle)
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Häufige Fragen

Was kostet ein Mitarbeiter mit 3.000 € Brutto den Arbeitgeber?

Ein Mitarbeiter mit 3.000 € Brutto kostet im Beispiel 3.715,20 € pro Monat. Gerechnet ist mit Nordrhein-Westfalen, gesetzlicher Krankenversicherung, Zusatzbeitrag 2,9 %, U1 mit 2,1 %, U2 mit 0,44 % und ohne Berufsgenossenschaft. Der Aufschlag auf das Brutto beträgt 715,20 €.

Wie berechnet man das Arbeitgeberbrutto?

Das Arbeitgeberbrutto berechnest du aus Brutto plus Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, Umlagen, Insolvenzgeldumlage, Berufsgenossenschaft und weiteren Leistungen. Bei 3.000 € Brutto kommen im Beispiel 634,50 € Arbeitgeberanteil Sozialversicherung und 80,70 € Umlagen hinzu. Daraus entstehen 3.715,20 € Arbeitgeberkosten.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2026?

Bei 3.000 € Brutto liegt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung im Beispiel bei 634,50 €. Enthalten sind Krankenversicherung 262,50 €, Pflegeversicherung 54,00 €, Rentenversicherung 279,00 € und Arbeitslosenversicherung 39,00 €. Umlagen und Insolvenzgeld zählen zusätzlich zu den Arbeitgeberkosten.

Was kostet 5.000 € Brutto ohne U1?

5.000 € Brutto kosten ohne U1 im Beispiel 6.087,00 € pro Monat. Gerechnet ist mit Hamburg, gesetzlicher Krankenversicherung, Zusatzbeitrag 2,9 %, U2 mit 0,44 % und ohne Berufsgenossenschaft. Die Lohnnebenkosten betragen 1.087,00 €, der Aufschlag liegt bei 21,74 %.

Was ist die Umlage U1 bei Arbeitgeberkosten?

U1 ist eine Arbeitgeberumlage für Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten. Sie erhöht die Arbeitgeberkosten zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Im Beispiel mit 3.000 € Brutto beträgt die U1 63,00 €. U2 und Insolvenzgeldumlage kommen zusätzlich hinzu.

Welches Bruttogehalt passt zu 4.000 € Arbeitgeberbudget?

Bei 4.000,00 € Arbeitgeberbudget sind im Beispiel 3.229,98 € Bruttogehalt möglich. Gerechnet ist mit Nordrhein-Westfalen, gesetzlicher Krankenversicherung, Zusatzbeitrag 2,9 %, U1/U2 und ohne weitere Leistungen. Das Netto des Mitarbeiters beträgt in dieser Rechnung 2.183,55 €.

Sind Arbeitgeberkosten in Sachsen niedriger?

In Sachsen können die Arbeitgeberkosten wegen der Pflegeversicherung niedriger ausfallen. Bei 3.000 € Brutto ohne U1 ergeben sich im Beispiel 3.637,20 € Arbeitgeberkosten. Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung beträgt dort 39,00 €, während der Arbeitnehmeranteil in der Rechnung 87,00 € beträgt.

Gehört die Berufsgenossenschaft in die Arbeitgeberkosten?

Ja, der Beitrag zur Berufsgenossenschaft gehört in die Arbeitgeberkosten, wenn für deinen Betrieb ein Beitrag anfällt. Bei 3.000 € Brutto in Hessen und 1,2 % BG-Beitrag steigen die Arbeitgeberkosten im Beispiel auf 3.751,20 €. Ohne BG-Beitrag wäre diese Kostenposition nicht enthalten.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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