Heizungsförderung-Rechner
KfW 458 ab 21.07.2026: 30 % Grundförderung, 16 % Klimabonus, bis 40 % Einkommensbonus, max. 70-80 % von 28.000 €. Wärmepumpe für 30.000 €: 12.880 € Zuschuss.
- Fördersatz (auf förderfähige Kosten)
- 46 %
- Anteil an deinen Gesamtkosten
- 42,9 %
- Eigenanteil
- 17.120,00 €
- Berücksichtigte förderfähige Kosten
- 28.000,00 €
- Förderhöchstbetrag des Gebäudes
- 28.000,00 €
- Grundförderung
- 8.400,00 €
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 4.480,00 €
- Einkommensbonus
- 0,00 €
- Effizienzbonus
- 0,00 €
- Kürzung durch Obergrenze
- 0,00 €
- Sätze für deine Wohneinheit
- Grundförderung 30 % + Klimabonus 16 % = 46 %
- Angewendete Konditionen
- Richtlinie ab 21.07.2026 (Merkblatt 07/2026)
- Geplant ab 1. Quartal 2027: Wertschöpfungsbonus - Wärmepumpen aus der EU behalten 30 % Grundförderung, bei Geräten von außerhalb könnte sie z. B. auf 15 % sinken (KfW).
- Nur 28.000,00 € deiner Kosten sind förderfähig (Förderhöchstbetrag).
Wann lohnt sich der Antrag? Dein Zuschuss je Antragszeitraum
| Antrag | Klimabonus | Höchstbetrag 1. WE | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € | 12.880 € |
| 01.02.-31.07.2027 | 12 % | 27.250 € | 11.445 € |
| 01.08.2027-31.01.2028 | 8 % | 26.500 € | 10.070 € |
| 01.02.-31.07.2028 | 4 % | 25.750 € | 8.755 € |
| ab 01.08.2028 | 0 % | 25.000 € | 7.500 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Förderfähig: min(30.000,00 €, Höchstbetrag 28.000,00 €) = 28.000,00 €
- Sätze: Grundförderung 30 % + Klimabonus 16 % = 46 %
- Zuschuss: Grundförderung 8.400,00 € + Klimabonus 4.480,00 € + Einkommensbonus 0,00 € = 12.880,00 €
Wie berechnet der KfW 458 Rechner deinen Zuschuss?
Die Rechnung folgt immer demselben Prinzip: Zuerst werden deine förderfähigen Kosten mit dem Förderhöchstbetrag verglichen. Angesetzt wird nur der niedrigere Betrag. Darauf wird der passende Fördersatz angewendet. Dieser setzt sich aus Grundförderung und möglichen Boni zusammen, wird aber durch eine Obergrenze begrenzt.
In Worten lautet die Formel: Zuschuss ist der niedrigere Wert aus Kosten und Förderhöchstbetrag, multipliziert mit dem niedrigeren Wert aus addierten Förderbausteinen und Obergrenze.
Ein Beispiel: Du beantragst am 2026-09-23 eine Wärmepumpe für 30.000 € in einem selbst genutzten Einfamilienhaus. Die alte Heizung ist eine Gasheizung, 20 Jahre oder älter. Dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt 60.000 €/Jahr, ein Kind mit Kindergeld lebt nicht im Haushalt.
Für das Gebäude werden 28.000,00 € berücksichtigt, weil der Förderhöchstbetrag bei 28.000,00 € liegt. Der Fördersatz besteht aus 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, also 46 %. Daraus ergeben sich 8.400,00 € Grundförderung und 4.480,00 € Klimageschwindigkeitsbonus. Der Einkommensbonus beträgt 0,00 €. Der voraussichtliche Zuschuss liegt damit bei 12.880,00 €. Dein Eigenanteil beträgt 17.120,00 €, der Zuschuss deckt 42,9 % deiner Gesamtkosten.
Die Eingabe im Rechner ist vor allem dann hilfreich, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen: Antragstermin, Selbstnutzung, bisherige Heizung, Einkommen, Kind im Haushalt oder mehrere Wohneinheiten.
Welche Kosten zählen bei KfW 458 und wo greift die Grenze?
Entscheidend ist nicht nur der Rechnungsbetrag, sondern der Betrag, der in der Förderung berücksichtigt wird. Bei einem Einfamilienhaus liegt der Förderhöchstbetrag im Beispiel bei 28.000,00 €. Liegen die förderfähigen Kosten darunter, wird mit den tatsächlichen Kosten gerechnet. Liegen sie darüber, endet die Berechnung am Höchstbetrag.
Das sieht man gut an zwei Wärmepumpen-Beispielen mit Selbstnutzung und alter Gasheizung. Bei 25.000 € Kosten werden 25.000,00 € berücksichtigt. Der Fördersatz beträgt 46 %, der Zuschuss 11.500,00 € und der Eigenanteil 13.500,00 €. Der Zuschuss entspricht hier 46 % der Gesamtkosten.
Bei 40.000 € Kosten werden dagegen nur 28.000,00 € berücksichtigt. Der Fördersatz bleibt zwar 46 %, der Zuschuss liegt aber weiterhin bei 12.880,00 €. Der Eigenanteil steigt auf 27.120,00 €, und der Anteil an den Gesamtkosten sinkt auf 32,2 %. Mehr Kosten führen also nicht automatisch zu mehr Zuschuss, sobald der Förderhöchstbetrag erreicht ist.
Für deine Planung heißt das: Angebote oberhalb des berücksichtigten Betrags können technisch oder energetisch sinnvoll sein, sie erhöhen aber in dieser Rechnung nicht zwingend den Zuschuss. Prüfe deshalb getrennt, was förderfähig ist und was du aus eigenen Mitteln tragen musst.
Wann bekommst du Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus hängt im Rechner an der Selbstnutzung und an der alten Heizung. Im Beispiel mit selbst genutztem Einfamilienhaus, Wärmepumpe und Gasheizung, 20 Jahre oder älter, kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus hinzu. Bei einer Gas-Etagenheizung als bisheriger Heizung ergibt sich bei 30.000 € Kosten ebenfalls ein Zuschuss von 12.880,00 €, mit 8.400,00 € Grundförderung und 4.480,00 € Klimageschwindigkeitsbonus.
Der Einkommensbonus kann den Zuschuss deutlich erhöhen. Bei 30.000 € Kosten, Wärmepumpe, Selbstnutzung und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 35.000 €/Jahr ergibt sich ein Fördersatz von 70 %. Die Rechnung setzt 28.000,00 € an. Daraus entstehen 8.400,00 € Grundförderung, 4.480,00 € Klimageschwindigkeitsbonus und 8.400,00 € Einkommensbonus. Wegen der Deckelung wird 1.680,00 € gekürzt. Der Zuschuss beträgt 19.600,00 €, der Eigenanteil 10.400,00 €.
Ein Kind im Haushalt kann ebenfalls etwas ändern. Bei 60.000 €/Jahr zu versteuerndem Einkommen, 30.000 € Kosten und Kind unter 18 mit Kindergeld ergibt sich ein Zuschuss von 15.680,00 €. Ohne Kind liegt das vergleichbare Beispiel bei 12.880,00 €. Der Unterschied kommt durch den Einkommensbonus von 2.800,00 € zustande.
Wichtig ist, dass der Rechner mit dem zu versteuernden Haushaltseinkommen arbeitet. Das ist nicht dasselbe wie dein Bruttogehalt oder der monatliche Geldeingang auf dem Konto. Maßgeblich sind die passenden Steuerbescheide und die Haushaltsmitglieder.
Wie wirkt sich der Antragstermin auf die Heizungsförderung 2026 aus?
Der Antragstermin kann den Zuschuss spürbar verändern, weil je nach Zeitraum andere Konditionen gelten. Das zeigt der Vergleich einer Wärmepumpe für 30.000 € im selbst genutzten Einfamilienhaus mit alter Gasheizung und 60.000 €/Jahr zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
Bei Antragstellung am 2026-09-23 werden 28.000,00 € berücksichtigt. Der Zuschuss beträgt 12.880,00 €, zusammengesetzt aus 8.400,00 € Grundförderung und 4.480,00 € Klimageschwindigkeitsbonus. Der Fördersatz liegt bei 46 %.
Bei Antragstellung am 2026-07-15 mit Effizienzbonus werden dagegen 30.000,00 € berücksichtigt. Der Zuschuss beträgt 16.500,00 €. Er setzt sich aus 9.000,00 € Grundförderung, 6.000,00 € Klimageschwindigkeitsbonus und 1.500,00 € Effizienzbonus zusammen. Der Fördersatz liegt bei 55 %.
Auch spätere Zeiträume können den Zuschuss verändern. Für das Beispiel mit 30.000 € Kosten und 46 % Ausgangssatz ergeben sich je nach Antragszeitraum folgende Zuschüsse: bis 31.01.2027 sind es 12.880,00 €, im Zeitraum 01.02.-31.07.2027 noch 11.445 €, im Zeitraum 01.08.2027-31.01.2028 noch 10.070 €, im Zeitraum 01.02.-31.07.2028 noch 8.755 € und ab 01.08.2028 noch 7.500 €. Stelle den Antrag aber nicht vorschnell ohne vollständige Unterlagen. Die Modellrechnung ersetzt keine Förderzusage.
Was gilt bei Mehrfamilienhaus, Vermietung und WEG?
Bei mehreren Wohneinheiten steigt der Förderhöchstbetrag des Gebäudes. Im Beispiel mit vermietetem Zweifamilienhaus, Wärmepumpe und 45.000 € Kosten beträgt der Förderhöchstbetrag 43.000,00 €. Weil keine Selbstnutzung vorliegt, gibt es nur die Grundförderung von 30 %. Der Zuschuss liegt bei 12.900,00 €, der Eigenanteil bei 32.100,00 €. Der Anteil an den Gesamtkosten beträgt 28,7 %.
Anders ist ein Zweifamilienhaus, in dem du selbst eine Wohnung bewohnst. Bei 30.000 € Kosten, Wärmepumpe, alter Gasheizung und 60.000 €/Jahr zu versteuerndem Einkommen werden 30.000,00 € berücksichtigt. Der Förderhöchstbetrag des Gebäudes beträgt 43.000,00 €. Die Grundförderung liegt bei 9.000,00 €. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 2.400,00 €, weil die Boni auf 15.000,00 € für deine Wohnung berechnet werden. Insgesamt ergibt sich ein Zuschuss von 11.400,00 € und ein Eigenanteil von 18.600,00 €.
Bei einer WEG kann der Miteigentumsanteil für die Zuordnung relevant sein. Im Beispiel mit 50.000 € Kosten und 50 % Miteigentumsanteil in einer WEG bleibt der Zuschuss bei 12.880,00 €, wenn die sonstigen Bedingungen wie Selbstnutzung, Wärmepumpe und alte Gasheizung erfüllt sind. Der Anteil an den Gesamtkosten liegt aber nur bei 25,8 %, weil die Gesamtkosten deutlich über dem berücksichtigten Betrag liegen.
Gerade bei WEG und vermieteten Gebäuden solltest du die formale Antragstellung sauber klären: Wer ist antragsberechtigt, welche Kosten werden dir zugerechnet, und für welche Wohneinheit gelten Boni? Der Rechner bildet typische Konstellationen ab, ersetzt aber keine Prüfung des konkreten Förderfalls.
Typische Fehler bei KfW 458 vermeiden
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Gesamtkosten und berücksichtigten Kosten. Wenn dein Angebot 35.000 € oder 40.000 € ausweist, heißt das nicht automatisch, dass dieser volle Betrag in die Zuschussrechnung eingeht. Im Einfamilienhaus-Beispiel bleibt es bei 28.000,00 € berücksichtigten Kosten, solange der Förderhöchstbetrag greift.
Auch der Zeitpunkt des Antrags wird leicht unterschätzt. Maßgeblich ist nicht der Tag, an dem du über eine neue Heizung nachdenkst, sondern die Antragstellung. Außerdem muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Sonst kann die Förderung gefährdet sein.
Achte außerdem auf diese Punkte:
- Die alte Heizung muss zur gewählten Bonuslogik passen. Eine Gasheizung, jünger als 20 Jahre, ist nicht dasselbe wie eine Gasheizung, 20 Jahre oder älter.
- Selbstnutzung ist für bestimmte Boni relevant. Ein komplett vermietetes Gebäude erhält im Beispiel nur die Grundförderung.
- Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist nicht dein Bruttoeinkommen.
- Ein Kind unter 18 mit Kindergeld kann den Einkommensbonus verändern.
- Der Effizienzbonus ist im Rechner nur für Anträge bis 20.07.2026 vorgesehen.
- Eine neue Gas- oder Ölheizung ist in dieser Logik nicht wie eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder ein Netzanschluss zu behandeln.
Nutze das Ergebnis deshalb als belastbare Orientierung für die Angebots- und Finanzierungsplanung. Die verbindliche Entscheidung trifft am Ende die Förderstelle anhand deines Antrags und deiner Nachweise.
Tabellen zum Nachschlagen
KfW 458 Zuschuss für Wärmepumpe im Einfamilienhaus nach Kosten
| Kosten | nur Grundförderung | + Klimabonus | + Klima + 10 % | + Klima + 30 % | + Klima + 40 % |
|---|---|---|---|---|---|
| 15.000 € | 4.500 € | 6.900 € | 8.400 € | 10.500 € | 12.000 € |
| 20.000 € | 6.000 € | 9.200 € | 11.200 € | 14.000 € | 16.000 € |
| 25.000 € | 7.500 € | 11.500 € | 14.000 € | 17.500 € | 20.000 € |
| 28.000 € | 8.400 € | 12.880 € | 15.680 € | 19.600 € | 22.400 € |
| 30.000 € | 8.400 € | 12.880 € | 15.680 € | 19.600 € | 22.400 € |
| 35.000 € | 8.400 € | 12.880 € | 15.680 € | 19.600 € | 22.400 € |
| 40.000 € | 8.400 € | 12.880 € | 15.680 € | 19.600 € | 22.400 € |
| 50.000 € | 8.400 € | 12.880 € | 15.680 € | 19.600 € | 22.400 € |
Einkommensbonus KfW 458: Fördersatz nach Einkommen und Kindern
| Zu versteuerndes Einkommen | ohne Kind | mit Kind unter 18 |
|---|---|---|
| 25.000 € | 80 % | 80 % |
| 30.000 € | 80 % | 80 % |
| 35.000 € | 70 % | 80 % |
| 40.000 € | 70 % | 80 % |
| 45.000 € | 56 % | 70 % |
| 50.000 € | 56 % | 70 % |
| 55.000 € | 46 % | 56 % |
| 60.000 € | 46 % | 56 % |
| 65.000 € | 46 % | 46 % |
Förderhöchstbetrag KfW 458 im Mehrfamilienhaus
| Wohneinheiten | Förderhöchstbetrag | max. Grundförderung |
|---|---|---|
| 1 | 28.000 € | 8.400 € |
| 2 | 43.000 € | 12.900 € |
| 3 | 58.000 € | 17.400 € |
| 4 | 73.000 € | 21.900 € |
| 6 | 103.000 € | 30.900 € |
| 8 | 119.000 € | 35.700 € |
| 10 | 135.000 € | 40.500 € |
Beispiele zum Ausprobieren
- Wärmepumpe 30.000 € statt alter GasheizungVoraussichtlicher Zuschuss: 12.880,00 €
- Rentnerpaar, 28.000 € zVE, Ölheizung rausVoraussichtlicher Zuschuss: 22.400,00 €
- Familie mit Kind, 48.000 € zVE, PelletheizungVoraussichtlicher Zuschuss: 19.600,00 €
- Vermietetes Zweifamilienhaus, 45.000 €Voraussichtlicher Zuschuss: 12.900,00 €
Häufige Fragen
Wie hoch ist die KfW 458 Förderung für eine Wärmepumpe bei 30.000 € Kosten?
Die KfW 458 Förderung beträgt im Beispiel 12.880,00 €. Angesetzt werden 28.000,00 € förderfähige Kosten, obwohl die Wärmepumpe 30.000 € kostet. Der Fördersatz liegt bei 46 %, bestehend aus 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Dein Eigenanteil beträgt 17.120,00 €.
Wie viel Zuschuss gibt es für eine Wärmepumpe bei 25.000 € Kosten?
Bei 25.000 € Kosten beträgt der Zuschuss 11.500,00 €, wenn du selbst nutzt und die alte Gasheizung 20 Jahre oder älter ist. In diesem Fall werden die vollen 25.000,00 € berücksichtigt. Der Fördersatz liegt bei 46 %, der Eigenanteil bei 13.500,00 €.
Warum steigt der Zuschuss bei 40.000 € Kosten nicht weiter?
Der Zuschuss bleibt im Beispiel bei 12.880,00 €, weil nur 28.000,00 € berücksichtigt werden. Die darüberliegenden Kosten erhöhen deinen Eigenanteil, aber nicht den Zuschuss. Bei 40.000 € Gesamtkosten liegt der Eigenanteil bei 27.120,00 € und der Zuschuss deckt 32,2 % der Gesamtkosten.
Wie hoch ist die Heizungsförderung bei 35.000 € zu versteuerndem Einkommen?
Bei 35.000 €/Jahr zu versteuerndem Haushaltseinkommen beträgt die Förderung im Beispiel 19.600,00 €. Der Fördersatz wird auf 70 % gedeckelt. Enthalten sind 8.400,00 € Grundförderung, 4.480,00 € Klimageschwindigkeitsbonus und 8.400,00 € Einkommensbonus, abzüglich 1.680,00 € Kürzung.
Gibt es KfW 458 auch für eine Biomasseheizung?
Ja, im Beispiel gibt es für eine Biomasseheizung bei 30.000 € Kosten einen Zuschuss von 12.880,00 €. Berücksichtigt werden 28.000,00 €. Der Fördersatz beträgt 46 %, wenn die Voraussetzungen für Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt sind. Der Eigenanteil liegt bei 17.120,00 €.
Wie viel Förderung gibt es für einen Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz?
Für einen Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz gibt es im Beispiel bei 20.000 € Kosten einen Zuschuss von 9.200,00 €. Der Fördersatz beträgt 46 %. Davon entfallen 6.000,00 € auf die Grundförderung und 3.200,00 € auf den Klimageschwindigkeitsbonus. Der Eigenanteil beträgt 10.800,00 €.
Wie wirkt sich ein Kind auf den Einkommensbonus aus?
Ein Kind kann den Zuschuss erhöhen. Bei 60.000 €/Jahr zu versteuerndem Einkommen und Kind im Haushalt beträgt der Zuschuss im Beispiel 15.680,00 €. Ohne Kind liegt das vergleichbare Beispiel bei 12.880,00 €. Der zusätzliche Betrag entsteht durch 2.800,00 € Einkommensbonus.
Wie hoch ist die KfW 458 Förderung im Zweifamilienhaus?
Im selbst genutzten Zweifamilienhaus beträgt die Förderung im Beispiel 11.400,00 €. Berücksichtigt werden 30.000,00 € Kosten bei einem Förderhöchstbetrag von 43.000,00 €. Die Grundförderung beträgt 9.000,00 €, der Klimageschwindigkeitsbonus 2.400,00 €. Der Eigenanteil liegt bei 18.600,00 €.
Quellen und Prüfung
- Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458) - KfW
- Merkblatt Heizungsförderung 458 (Stand 07/2026) - KfW
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Heizungsförderung-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/energie/heizungsfoerderung-rechner

