Steuerklassen-Rechner
Steuerklassen für Ehepaare vergleichen: Netto bei III/V, IV/IV und IV mit Faktor nach BMF-Lohnsteuerplan 2026, plus Erstattung oder Nachzahlung.
- Kombination mit dem höchsten Monatsnetto
- III/V
- Mehr Netto pro Monat gegenüber IV/IV
- 33,75 €
- Jahressteuer bei Zusammenveranlagung (gleich für alle Klassen)
- 10.584,00 €
- Faktor für IV/IV (§ 39f EStG)
- 0,978
- Einordnung
- III/V bringt 33,75 € mehr Netto im Monat als IV/IV. Dafür droht eine Nachzahlung von etwa 187 € - die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich. Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld) richten sich nach dem Netto der jeweiligen Klasse.
Alle Kombinationen im Vergleich (Monat)
| Klassen | Steuern P1 | Steuern P2 | Netto P1 | Netto P2 | Netto gesamt | Erstattung (+) / Nachzahlung (−) im Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| III/V | 300,16 € | 566,25 € | 3.221,09 € | 1.624,75 € | 4.845,84 € | -187,08 € |
| V/III | 1.112,58 € | 10,33 € | 2.408,67 € | 2.180,67 € | 4.589,34 € | 2.890,92 € |
| IV/IV | 650,16 € | 250,00 € | 2.871,09 € | 1.941,00 € | 4.812,09 € | 217,92 € |
| IV/IV mit Faktor | 635,83 € | 244,50 € | 2.885,42 € | 1.946,50 € | 4.831,92 € | -20,04 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- III/V: Netto 3.221,09 € + 1.624,75 € = 4.845,84 € pro Monat
- V/III: Netto 2.408,67 € + 2.180,67 € = 4.589,34 € pro Monat
- IV/IV: Netto 2.871,09 € + 1.941,00 € = 4.812,09 € pro Monat
- IV/IV mit Faktor: Netto 2.885,42 € + 1.946,50 € = 4.831,92 € pro Monat
- Jahressteuer nach Zusammenveranlagung: 10.584,00 € - Differenz zum Abzug = Erstattung oder Nachzahlung.
- Faktor = Y ÷ X = 0,978 (drei Nachkommastellen, abgeschnitten)
Was zeigt dir der Steuerklassen-Rechner 2026?
Der steuerklassen rechner vergleicht für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, wie sich III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor auf das gemeinsame Monatsnetto auswirken. Du gibst Gehälter, Jahr, Kinder, Werbungskosten, Kirchensteuer und Bundesland ein und siehst direkt die passende Kombination samt möglicher Erstattung oder Nachzahlung.
Wichtig für die Einordnung: Die Steuerklasse steuert vor allem den laufenden Lohnsteuerabzug auf der Gehaltsabrechnung. Die endgültige Jahressteuer ergibt sich bei Zusammenveranlagung aus dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen. Darum kann III/V im Monat attraktiver aussehen, später aber zu einer Nachzahlung führen. Umgekehrt kann IV/IV zunächst weniger Monatsnetto bringen, dafür aber eine Erstattung auslösen.
Die Rechnung ist eine Modellrechnung nach den hinterlegten Lohnsteuerregeln. Sie ersetzt keine Prüfung deines Steuerbescheids und keine Beratung zu Sonderfällen, etwa bei schwankendem Einkommen, Abfindungen, mehreren Jobs oder besonderen Freibeträgen.
Wie rechnet der Steuerklassen-Rechner III/V, IV/IV und Faktor?
Die Rechnung läuft in zwei Schritten: Erst wird das Monatsnetto je Partner nach der jeweiligen Steuerklasse berechnet. Danach wird die Jahressteuer nach dem Splittingtarif für das gemeinsame zu versteuernde Einkommen ermittelt. Die Differenz zwischen einbehaltener Lohnsteuer und Jahressteuer ergibt Erstattung oder Nachzahlung. Beim Faktorverfahren wird zusätzlich ein Faktor nach Y ÷ X angesetzt.
Ein Beispiel mit 4.500 € und 2.800 € Monatsbrutto in Nordrhein-Westfalen ohne Kirchensteuer zeigt den Effekt:
- III/V: 3.221,09 € netto plus 1.624,75 € netto ergibt 4.845,84 € gemeinsames Netto pro Monat.
- IV/IV: 2.871,09 € netto plus 1.941,00 € netto ergibt 4.812,09 € gemeinsames Netto pro Monat.
- IV/IV mit Faktor: 2.885,42 € netto plus 1.946,50 € netto ergibt 4.831,92 € gemeinsames Netto pro Monat.
Die Jahressteuer bei Zusammenveranlagung liegt in diesem Beispiel bei 10.584,00 € und ist für alle Kombinationen gleich. Der Unterschied liegt also nicht in der endgültigen Steuerlast, sondern im Zeitpunkt des Abzugs. Bei III/V steht im Monat mehr Geld auf dem Konto, in der Jahresabrechnung steht aber eine Erstattung von -187,08 €. Bei IV/IV mit Faktor liegt der Abzug näher an der Jahressteuer; der Faktor beträgt 0,978.
3/5 oder 4/4: Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5?
Steuerklasse 3 und 5 wirkt vor allem dann stark, wenn die Einkommen deutlich auseinanderliegen. Der besser verdienende Partner bekommt in III einen niedrigeren laufenden Abzug, der andere in V einen höheren. Das gemeinsame Monatsnetto kann dadurch steigen, obwohl die Jahressteuer unverändert bleibt.
Bei 5.000 € und 2.000 € Monatsbrutto bringt III/V im Jahr 2026 ein gemeinsames Netto von 4.777,67 € pro Monat. Der Abstand zu IV/IV beträgt 170,74 €. Gleichzeitig droht eine Nachzahlung von etwa 1.346 €. Bei 4.000 € und 2.500 € ist der Effekt kleiner: III/V liegt 44,34 € pro Monat über IV/IV, mit einer möglichen Nachzahlung von etwa 364 €.
Bei ähnlichen Gehältern kippt die Betrachtung. Bei 3.500 € und 3.500 € ist IV/IV mit 4.666,50 € gemeinsamem Monatsnetto die passende Kombination, während III/V nur 4.588,01 € ergibt. Auch bei 2.800 € und 2.800 € in Bayern liegt IV/IV vorn, mit 3.882,00 € gemeinsamem Monatsnetto.
Als Faustlinie aus den Vergleichswerten gilt: Je ungleicher die Gehälter, desto eher steigt das Monatsnetto durch III/V. Bei einem gemeinsamen Brutto von 4.000 € zeigt der Vergleich für 50/50 einen Nachteil von -121,68 €, bei 80/20 dagegen einen Vorteil von 200,93 €. Bei Alleinverdienern fällt der Effekt in den Vergleichswerten besonders hoch aus.
Was bedeutet Steuerklasse IV/IV mit Faktor?
IV/IV mit Faktor ist eine Zwischenlösung zwischen klassischem IV/IV und III/V. Beide bleiben in Steuerklasse IV, der laufende Lohnsteuerabzug wird aber mit einem Faktor angepasst. Ziel ist, den monatlichen Abzug näher an die voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer zu bringen.
Das sieht man gut beim Beispiel 4.500 € und 2.800 €: IV/IV mit Faktor liefert 4.831,92 € gemeinsames Netto pro Monat. Das liegt zwischen IV/IV mit 4.812,09 € und III/V mit 4.845,84 €. Die Erstattung von -20,04 € zeigt, dass der laufende Abzug hier deutlich näher an der Jahressteuer liegt als bei III/V.
Bei 6.000 € und 3.500 € beträgt der Faktor 0,971. III/V bringt dort 79,84 € mehr Monatsnetto gegenüber IV/IV, aber eine Nachzahlung von etwa 470 €. In einem anderen Beispiel mit 3.800 € und 3.200 € im Jahr 2025 liegt der Faktor bei 0,997; IV/IV mit Faktor bringt dort 2,58 € mehr Monatsnetto als IV/IV und die Nachzahlung liegt bei etwa 12 €.
Praktisch heißt das: Das Faktorverfahren glättet die monatlichen Abzüge, kann aber die jährliche Erklärung nicht ersetzen. Bei III/V und Faktor ist die Steuererklärung Pflicht.
Welche Steuerklasse habe ich und welche Fehler solltest du vermeiden?
Für die Frage „Welche Steuerklasse habe ich?“ zählt zuerst dein Familienstand, danach Kinder im Haushalt und weitere Arbeitsverhältnisse. Ehepaare, bei denen beide arbeiten, erhalten automatisch IV/IV. Auf Antrag beim Finanzamt kommen III/V oder IV/IV mit Faktor in Betracht. Wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn hat, ist III für den arbeitenden Partner fast immer am günstigsten; ein weiterer nicht pauschal versteuerter Job läuft über VI.
| Klasse | Typischer Fall | Lohnsteuer ab |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene | 1.427 € |
| II | Alleinerziehende | 1.867 € |
| III | Verheiratete, Besserverdienende/r | 2.712 € |
| IV | Verheiratete als Standard | 1.427 € |
| V | Partner/in von III | 136 € |
| VI | Zweit- und Nebenjob | 1 € |
Typische Fehler entstehen, wenn du das höchste Monatsnetto mit der besten Steuerlösung verwechselst. III/V kann kurzfristig helfen, erzeugt aber häufiger Nachzahlungen. Außerdem wirken Steuerklassen auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld, weil diese am Netto der jeweiligen Klasse anknüpfen.
Achte auch auf Details: Kinderfreibeträge werden je nach Klasse anders verteilt, Kirchensteuer hängt vom Bundesland ab, und Sachsen hat beim Pflegebeitrag eine Besonderheit. Werbungskosten unter 1.230 € werden für die Jahressteuer über den Pauschbetrag berücksichtigt. Wenn ihr dauernd getrennt lebt, bleiben die bisherigen Ehegattenklassen im Trennungsjahr zulässig; danach gilt I oder mit Kind im Haushalt II.
Tabellen zum Nachschlagen
Bei welchem Gehalt lohnt sich Steuerklasse 3 und 5? Mehr Netto pro Monat gegenüber 4/4
| Brutto gesamt | 50/50 | 60/40 | 70/30 | 80/20 | Alleinverdiener |
|---|---|---|---|---|---|
| 4.000 € | -121,68 € | 25,08 € | 122,51 € | 200,93 € | 322,67 € |
| 5.000 € | -91,00 € | 47,91 € | 151,76 € | 227,51 € | 380,58 € |
| 6.000 € | -74,83 € | 36,42 € | 154,75 € | 250,84 € | 453,67 € |
| 7.000 € | -78,49 € | 17,00 € | 150,25 € | 280,92 € | 550,83 € |
| 8.000 € | -97,74 € | 19,75 € | 156,50 € | 348,59 € | 668,62 € |
| 10.000 € | -117,34 € | 33,26 € | 218,25 € | 458,78 € | 935,24 € |
Steuerklassen I bis VI: Wer bekommt welche Klasse und ab wann fällt Lohnsteuer an?
| Klasse | Für wen | Lohnsteuer ab |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene | 1.427 € |
| II | Alleinerziehende | 1.867 € |
| III | Verheiratete, Besserverdienende/r | 2.712 € |
| IV | Verheiratete (Standard) | 1.427 € |
| V | Verheiratete, Partner/in von III | 136 € |
| VI | Zweit- und Nebenjob | 1 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was ist besser: 3/5 oder 4/4 bei 4.500 € und 2.800 €?
Bei 4.500 € und 2.800 € liegt III/V beim Monatsnetto vorn: 4.845,84 € gemeinsam pro Monat. IV/IV kommt auf 4.812,09 €. Die Jahressteuer bleibt mit 10.584,00 € gleich. Deshalb ist der Vorteil im Monat mit einer späteren Abrechnung zu lesen.
Lohnt sich Steuerklasse 3 und 5 bei 5.000 € und 2.000 € Monatsbrutto?
Ja, bei 5.000 € und 2.000 € bringt III/V im Jahr 2026 monatlich 170,74 € mehr Netto als IV/IV. Das gemeinsame Monatsnetto liegt bei 4.777,67 €. Dafür droht eine Nachzahlung von etwa 1.346 €, weil die Jahressteuer für die Kombinationen gleich bleibt.
Welche Steuerklasse ist bei gleich hohem Gehalt sinnvoll?
Bei gleich hohem Gehalt ist meist IV/IV sinnvoll. Bei 2.800 € und 2.800 € in Bayern ist IV/IV die Kombination mit dem höchsten gemeinsamen Monatsnetto von 3.882,00 €. Auch bei 3.500 € und 3.500 € liegt IV/IV mit 4.666,50 € vor III/V.
Was bringt 4/4 mit Faktor bei 6.000 € und 3.500 €?
Bei 6.000 € und 3.500 € beträgt der Faktor 0,971. III/V hat zwar 79,84 € mehr Monatsnetto gegenüber IV/IV, führt aber zu einer Nachzahlung von etwa 470 €. IV/IV mit Faktor zielt darauf, den laufenden Abzug näher an die Jahressteuer zu bringen.
Welche Steuerklasse habe ich, wenn wir verheiratet sind und beide arbeiten?
Wenn ihr verheiratet seid und beide arbeitet, ist IV/IV die automatische Kombination. Auf Antrag beim Finanzamt könnt ihr III/V oder IV/IV mit Faktor wählen. III/V passt eher bei großem Gehaltsunterschied. Bei III/V und beim Faktorverfahren musst du mit einer verpflichtenden Steuererklärung rechnen.
Welche Steuerklasse habe ich als alleinerziehend mit Kindern?
Als alleinerziehende Person mit Kind im Haushalt gilt Steuerklasse II, wenn für das Kind Kindergeld gezahlt wird. Das gilt auch, wenn 2 Kinder im Haushalt leben. Steuerklasse II enthält den Entlastungsbetrag nach § 24b EStG und unterscheidet sich deshalb von Steuerklasse I.
Welche Steuerklasse gilt für einen zweiten Job?
Für einen zweiten Job gilt Steuerklasse VI, sofern es kein Minijob mit Pauschalsteuer ist. Wenn du verheiratet bist, nur einer arbeitet und zusätzlich ein weiterer Job vorliegt, kann die Kombination III + VI auftreten. Der Hauptjob läuft dann nach III, der zusätzliche Job nach VI.
Wie wirkt sich die Steuerklasse auf Elterngeld oder Arbeitslosengeld aus?
Die Steuerklasse wirkt über das Netto, das für Lohnersatzleistungen herangezogen wird. In den Vergleichsrechnungen wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Elterngeld und Arbeitslosengeld an das Netto der jeweiligen Klasse anknüpfen. Ein Wechsel kann hier mehr bewirken als nur den laufenden Lohnsteuerabzug.
Quellen und Prüfung
- § 38b EStG - Lohnsteuerklassen - Bundesministerium der Justiz
- § 39f EStG - Faktorverfahren - Bundesministerium der Justiz
- Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (XML) - Bundesministerium der Finanzen
- Lohnsteuerrechner 2026 des BMF (mit Faktorverfahren) - Bundesministerium der Finanzen
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Steuerklassen-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/steuern/steuerklassen-rechner

