Mutterschutz-Rechner

Mutterschutz berechnen: Beginn 6 Wochen vor dem ET, Ende 8 Wochen nach der Geburt - bei ET 01.12.2026 vom 20.10.2026 bis 26.01.2027, 99 Tage. Mit Mutterschaftsgeld.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Situation

Laut Mutterpass bzw. ärztlichem Zeugnis. Maßgeblich für den Beginn der Schutzfrist.

Frühgeburt: Geburt vor der 37. Woche oder unter 2.500 g. Eine Geburt mehr als 3 Wochen vor dem ET wird automatisch als Frühgeburt gerechnet.

Ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld. Der Arbeitgeber rechnet mit 30 Tagen je Monat.

Mutterschutz beginnt am20.11.2026
Mutterschutz endet am
26.02.2027
Dauer insgesamt
99 Tage
davon vor der Geburt
42 Tage
davon nach der Geburt
56 Tage
Letzter regulärer Arbeitstag?
19.11.2026
Kündigungsschutz mindestens bis?
01.05.2027
Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss gesamt
6.600,33 €
davon Krankenkasse bzw. Bundesamt
1.287,00 €
davon Arbeitgeberzuschuss
5.313,33 €
  • Geplant nach dem errechneten Termin. Kommt das Kind früher oder später, verschieben sich Ende und Dauer.
Ablauf
PhasevonbisTage
Schutzfrist vor der Geburt20.11.202631.12.202642
Entbindungstag (errechnet)01.01.202701.01.20271
Schutzfrist nach der Geburt (8 Wochen)02.01.202726.02.202756
Frühester Beginn der Elternzeit (Mutter)27.02.2027--
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Beginn: errechneter Termin 01.01.2027 − 42 Tage = 20.11.2026.
  2. Vor der Geburt 42 Tage, dazu der Entbindungstag, danach 56 Tage bis 26.02.2027.
  3. Insgesamt 99 Tage Mutterschutz mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
  4. Geld: 2.000,00 € ÷ 30 = 66,67 € pro Tag; Kasse bis 13 €, den Rest zahlt der Arbeitgeber → 6.600,33 € gesamt.

Was zeigt dir der Mutterschutz-Rechner?

Der mutterschutz rechner ermittelt, ab wann deine Schutzfrist läuft, wann sie endet und wie viele Tage sie insgesamt umfasst. Zusätzlich zeigt er den letzten regulären Arbeitstag, den frühesten Anschluss an die Elternzeit und - wenn du ein Einkommen eingibst - eine Modellrechnung zu Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.

Du gibst den errechneten Entbindungstermin, bei bereits erfolgter Geburt den tatsächlichen Geburtstag, die Besonderheit der Geburt, deine Krankenversicherung und dein durchschnittliches Nettogehalt ein.

Maßgeblich ist beim Beginn zunächst der errechnete Termin aus dem Mutterpass oder ärztlichen Zeugnis. Wird das Kind am Termin geboren, ist die Rechnung geradlinig. Beispiel: Bei einem errechneten Termin am 01.01.2027 beginnt der Mutterschutz am 20.11.2026 und endet am 26.02.2027. Der letzte reguläre Arbeitstag ist dann der 19.11.2026. Die Schutzfrist umfasst 99 Tage.

Wie funktioniert die Berechnung der Mutterschutzfrist?

Die Rechnung läuft in Worten so: Vom errechneten Entbindungstermin werden 42 Tage zurückgezählt. Das ergibt den Beginn vor der Geburt. Nach der Geburt wird je nach Fall eine Schutzfrist von 56 Tage oder 84 Tage angesetzt. Kommt das Kind früher, gehen die vorher nicht genutzten Tage nicht verloren, sondern werden hinten an die Zeit nach der Geburt angehängt.

Ein Beispiel mit ET 01.01.2027:

  • Beginn: 01.01.2027 minus 42 Tage = 20.11.2026
  • Zeit vor der Geburt: 42 Tage
  • Entbindungstag: 01.01.2027
  • Zeit nach der Geburt: 56 Tage
  • Ende: 26.02.2027
  • Dauer insgesamt: 99 Tage

Wichtig ist der Entbindungstag: Er gehört zur Mutterschutzzeit, wird aber nicht einfach als zusätzlicher Arbeitstag behandelt. Deshalb besteht die Gesamtzeit im Beispiel aus der Zeit vor der Geburt, dem Entbindungstag und der Zeit danach.

Bei einem ET am 15.06.2027 zeigt die Rechnung denselben Aufbau: Beginn am 04.05.2027, Ende am 10.08.2027, davon 42 Tage vor der Geburt und 56 Tage danach. Auch hier ergibt sich eine Gesamtdauer von 99 Tage.

Was passiert bei Frühgeburt, Mehrlingen oder späterer Geburt?

Wenn der tatsächliche Geburtstermin vom errechneten Termin abweicht, ändert sich vor allem die Verteilung zwischen der Zeit vor und nach der Geburt. Kommt das Kind früher, verkürzt sich der Teil vor der Geburt. Die entgangenen Tage werden aber an die Zeit nach der Geburt angehängt.

Bei einer Frühgeburt 16 Tage vor dem Termin zeigt das Beispiel mit ET 01.12.2026 und Geburt am 15.11.2026: Der Mutterschutz beginnt am 20.10.2026 und endet am 23.02.2027. Vor der Geburt liegen 26 Tage, nach der Geburt 100 Tage. Insgesamt sind es 127 Tage.

Bei Zwillingen oder Mehrlingen gilt die längere Schutzfrist nach der Geburt. Im Beispiel mit ET 10.02.2027 beginnt der Mutterschutz am 30.12.2026 und endet am 05.05.2027. Davon liegen 42 Tage vor der Geburt und 84 Tage danach. Insgesamt sind es 127 Tage.

Auch eine anerkannte Behinderung des Kindes kann auf Antrag zur längeren Frist führen. Bei einer Geburt am 05.05.2026 und der Besonderheit “Behinderung des Kindes, auf Antrag” endet der Mutterschutz am 08.09.2026. Die Dauer insgesamt beträgt 127 Tage.

Kommt das Kind später als errechnet, verlängert sich die Zeit vor der Geburt. Die Zeit nach der Geburt bleibt in der einfachen Geburt bei 56 Tage. In der Übersicht ist zum Beispiel bei 7 Tage später eine Gesamtdauer von 106 Tage genannt; bei 14 Tage später sind es 113 Tage.

Wie berechnet der Rechner Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss?

Für die Geldberechnung nutzt der Rechner dein durchschnittliches Nettogehalt pro Monat aus den letzten 3 Monate. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden dabei nicht einbezogen. Für die Tagesberechnung wird mit 30 Tagen je Monat gerechnet. Je nach Krankenversicherung wird der Anteil von Krankenkasse oder Bundesamt und der Arbeitgeberzuschuss getrennt ausgewiesen.

Beispiel gesetzlich versichert, ET 01.01.2027, Nettogehalt 2.000 €: Die Schutzfrist läuft vom 20.11.2026 bis 26.02.2027. Das Ergebnis für Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss beträgt 6.600,33 €. Davon entfallen 1.287,00 € auf Krankenkasse bzw. Bundesamt und 5.313,33 € auf den Arbeitgeberzuschuss.

Bei 2.500 € Nettogehalt und gesetzlicher Krankenversicherung zeigt der Rechner 8.249,67 € insgesamt. Davon kommen 1.287,00 € von Krankenkasse bzw. Bundesamt und 6.962,67 € als Arbeitgeberzuschuss.

Bei privater oder familienversicherter Person mit 3.200 € netto ergibt das Beispiel 9.483,33 € insgesamt. Der Anteil von Krankenkasse bzw. Bundesamt beträgt 210,00 €, der Arbeitgeberzuschuss 9.273,33 €.

Wenn du nicht berufstätig bist, kann die Geldleistung in der Modellrechnung 0,00 € betragen. Das Beispiel mit 1.200 € Nettogehalt und Auswahl “nicht berufstätig” zeigt 0,00 € insgesamt, 0,00 € von Krankenkasse bzw. Bundesamt und 0,00 € Arbeitgeberzuschuss.

Mutterschutz nach Fehlgeburt und Totgeburt richtig einordnen

Für Fehlgeburten gelten eigene Schutzfristen. Seit 1. Juni 2025 richtet sich die Dauer nach der Schwangerschaftswoche. Bis 12. SSW wird im Rechner keine Schutzfrist ausgewiesen; eine Krankschreibung kann möglich sein. Von 13. bis 16. SSW sind 2 Wochen vorgesehen, von 17. bis 19. SSW 6 Wochen und von 20. bis 23. SSW 8 Wochen. Ab 24. SSW gilt es als Totgeburt; dann gelten die normalen Schutzfristen nach der Entbindung.

Beispiel Fehlgeburt in der 14. Schwangerschaftswoche am 20.07.2026: Die Schutzfrist endet am 03.08.2026 und dauert 2 Wochen. Der Kündigungsschutz ist mindestens bis 20.11.2026 ausgewiesen. Die Modellrechnung nennt 933,38 € insgesamt, davon 182,00 € von Krankenkasse bzw. Bundesamt und 751,38 € Arbeitgeberzuschuss.

Bei einer Fehlgeburt in der 18. SSW am 12.02.2026 endet die Schutzfrist am 26.03.2026. Die Dauer beträgt 6 Wochen. In diesem Beispiel werden 2.800,14 € insgesamt berechnet, davon 546,00 € von Krankenkasse bzw. Bundesamt und 2.254,14 € Arbeitgeberzuschuss.

Die Berechnung ersetzt keine Einzelfallprüfung durch Krankenkasse, Arbeitgeber oder zuständige Stelle. Das gilt besonders, wenn Angaben zur Schwangerschaftswoche, zum Status der Beschäftigung oder zum Versicherungsverhältnis nicht eindeutig sind.

Welche Fehler solltest du beim Mutterschutz berechnen vermeiden?

Der häufigste Fehler ist, den tatsächlichen Geburtstag zu verwenden, obwohl das Kind noch nicht geboren ist. Für den Beginn vor der Geburt zählt zunächst der errechnete Entbindungstermin. Erst wenn das Kind geboren ist, wird der tatsächliche Geburtstag für das Ende und die Aufteilung der Schutzfrist relevant.

Achte außerdem auf die richtige Besonderheit. Frühgeburt, Zwillinge oder Mehrlinge und Behinderung des Kindes, auf Antrag, können die Zeit nach der Geburt verlängern. Wenn du “keine” auswählst, obwohl eine dieser Besonderheiten vorliegt, ist das Ende der Schutzfrist zu früh angesetzt.

Auch beim Nettogehalt passieren schnell Fehler. Gib den Durchschnitt der letzten 3 Monate ein und lass Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld außen vor. Bei Minijob, Teilzeit und befristeten Verträgen ist nicht die Vertragsform allein entscheidend, sondern ob ein relevantes Beschäftigungsverhältnis und ein Anspruch auf die Leistung bestehen.

Ein weiterer Punkt ist die Abgrenzung zur Elternzeit: Mutterschutz und Elternzeit sind verschiedene Zeiträume. Im Beispiel mit ET 01.01.2027 endet der Mutterschutz am 26.02.2027; der früheste Beginn der Elternzeit der Mutter ist danach ausgewiesen. Plane Anträge und Mitteilungen deshalb nicht nur nach dem Geburtstermin, sondern nach dem berechneten Ende der Schutzfrist.

Tabellen zum Nachschlagen

Mutterschutz bei Früh- und Spätgeburt: Dauer in Tagen

Beispiel errechneter Termin 01.12.2026, Mutterschutz ab 20.10.2026. Mehr als 3 Wochen vor dem ET gilt als Frühgeburt (12 Wochen).
GeburtWochen danachTage vorherTage danachTage gesamtEnde
am Termin842569926.01.2027
7 Tage früher835639926.01.2027
14 Tage früher828709926.01.2027
21 Tage früher821779926.01.2027
28 Tage früher121411212723.02.2027
35 Tage früher12711912723.02.2027
42 Tage früher12012612723.02.2027
56 Tage früher12012612709.02.2027
3 Tage später8455610229.01.2027
7 Tage später8495610602.02.2027
10 Tage später8525610905.02.2027
14 Tage später8565611309.02.2027

Mutterschutz nach Fehlgeburt (seit 1. Juni 2025)

FehlgeburtSchutzfrist
bis 12. SSWkeine (Krankschreibung möglich)
13. bis 16. SSW2 Wochen
17. bis 19. SSW6 Wochen
20. bis 23. SSW8 Wochen
ab 24. SSW (Totgeburt)8 Wochen nach der Entbindung

Mutterschutz-Beginn nach Geburtstermin 2026 und 2027

Beginn = 6 Wochen (42 Tage) vor dem ET; Ende bei Geburt am Termin = ET + 8 Wochen
Errechneter TerminMutterschutz abMutterschutz bis
01.10.202620.08.202626.11.2026
01.11.202620.09.202627.12.2026
01.12.202620.10.202626.01.2027
01.01.202720.11.202626.02.2027
01.02.202721.12.202629.03.2027
01.03.202718.01.202726.04.2027
01.04.202718.02.202727.05.2027
01.05.202720.03.202726.06.2027
01.06.202720.04.202727.07.2027
01.07.202720.05.202726.08.2027
01.08.202720.06.202726.09.2027
01.09.202721.07.202727.10.2027

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Mutterschutz-Rechner: Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen danach. Bei einer Geburt am Termin sind das 99 Tage einschließlich Entbindungstag; kommt das Kind früher, werden die fehlenden Tage hinten angehängt.
Auf einen Blick
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Mutterschutz bei Früh- und Spätgeburt: Dauer in Tagen (Tabelle)
Mutterschutz bei Früh- und Spätgeburt: Dauer in Tagen
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Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz bei ET 01.01.2027?

Der Mutterschutz beginnt am 20.11.2026 und endet am 26.02.2027. Bei diesem Beispiel umfasst die Schutzfrist 99 Tage. Davon liegen 42 Tage vor der Geburt und 56 Tage danach. Der letzte reguläre Arbeitstag ist der 19.11.2026.

Wie viele Tage Mutterschutz habe ich bei einer Geburt am Termin?

Bei einer Geburt am Termin sind es 99 Tage. Die Rechnung besteht aus 42 Tage vor der Geburt, dem Entbindungstag und 56 Tage nach der Geburt. Beispiel: ET 01.12.2026, Beginn 20.10.2026, Ende 26.01.2027.

Wie lange ist der Mutterschutz bei einer Frühgeburt?

Bei einer Frühgeburt kann der Mutterschutz 127 Tage dauern. Im Beispiel mit ET 01.12.2026 und Geburt am 15.11.2026 beginnt er am 20.10.2026 und endet am 23.02.2027. Vor der Geburt sind es 26 Tage, nach der Geburt 100 Tage.

Wann endet der Mutterschutz bei Zwillingen?

Bei Zwillingen gilt die längere Frist nach der Geburt. Im Beispiel mit ET 10.02.2027 endet der Mutterschutz am 05.05.2027. Der Beginn ist der 30.12.2026, die Dauer insgesamt beträgt 127 Tage, davon 84 Tage nach der Geburt.

Wie hoch ist Mutterschaftsgeld bei 2.500 € netto?

Bei 2.500 € netto und gesetzlicher Krankenversicherung zeigt das Beispiel 8.249,67 € insgesamt. Davon entfallen 1.287,00 € auf Krankenkasse bzw. Bundesamt und 6.962,67 € auf den Arbeitgeberzuschuss. Gerechnet wird mit dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 3 Monate.

Bekomme ich Mutterschaftsgeld, wenn ich privat oder familienversichert bin?

Ja, in der Beispielrechnung kann es auch bei privater oder familienversicherter Person eine Leistung geben. Bei 3.200 € netto werden 9.483,33 € insgesamt ausgewiesen. Davon sind 210,00 € Krankenkasse bzw. Bundesamt und 9.273,33 € Arbeitgeberzuschuss.

Was gilt bei Fehlgeburt in der 18. SSW?

Bei einer Fehlgeburt in der 18. SSW beträgt die Schutzfrist 6 Wochen. Im Beispiel mit Tag der Fehlgeburt am 12.02.2026 endet sie am 26.03.2026. Der Kündigungsschutz ist mindestens bis 12.06.2026 ausgewiesen.

Was ist der Unterschied zwischen Mutterschutz und Elternzeit?

Mutterschutz ist die gesetzliche Schutzfrist rund um Geburt oder bestimmte Fehlgeburten, Elternzeit ist der anschließende Zeitraum zur Betreuung des Kindes. Im Beispiel mit ET 01.01.2027 endet der Mutterschutz am 26.02.2027; der früheste Beginn der Elternzeit der Mutter ist danach ausgewiesen.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.06.2025

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Mutterschutz-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/familie/mutterschutz-rechner