Mutterschaftsgeld-Rechner

Mutterschaftsgeld 2026 berechnen: Bei 1.800 € netto zahlt die Kasse 13 € und der Arbeitgeber 47 € pro Tag - 5.940 € für 99 Tage. Auch privat versichert (210 €).

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Ohne Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Ist das Gehalt dauerhaft gestiegen, zählt das neue Gehalt.

Kommt das Kind später als errechnet, verlängert sich die Frist vor der Geburt. Den genauen Zeitraum rechnet der Mutterschutz-Rechner.

Mutterschaftsgeld gesamt5.940,00 €
pro Kalendertag
60,00 €
entspricht pro Monat (30 Tage)
1.800,00 €
von der Krankenkasse bzw. dem Bundesamt
1.287,00 €
Arbeitgeberzuschuss
4.653,00 €
Arbeitgeberzuschuss pro Tag
47,00 €
Kalendertägliches Netto
60,00 €
Zugrunde gelegtes Netto pro Monat
1.800,00 €
Tage
99 Tage
Wer zahlt
Krankenkasse + Arbeitgeber
  • Mutterschaftsgeld und Zuschuss sind steuer- und abgabenfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Wer zahlt wie viel
Krankenkasse: 1.287,00 €Arbeitgeber: 4.653,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Netto pro Tag: 1.800,00 € ÷ 30 = 60,00 €.
  2. Krankenkasse: höchstens 13 € × 99 Tage = 1.287,00 €.
  3. Arbeitgeber: (60,00 € − 13 €) × 99 Tage = 4.653,00 €.
  4. Zusammen: 5.940,00 €.

Was der mutterschaftsgeld rechner für dich abbildet

Der mutterschaftsgeld rechner trennt zuerst deine Ausgangslage: angestellt und gesetzlich versichert, privat oder familienversichert, arbeitslos mit Arbeitslosengeld I, selbstständig mit gesetzlichem Krankengeldanspruch oder nicht erwerbstätig. Davon hängt ab, wer zahlt und welche Grenze gilt.

Bei einer angestellten Arbeitnehmerin mit gesetzlicher Mitgliedschaft kommen die Zahlungen typischerweise von Krankenkasse + Arbeitgeber. Die Krankenkasse übernimmt höchstens 13 € je Kalendertag. Liegt dein durchschnittliches Netto darüber, füllt der Arbeitgeber die Differenz als Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld auf.

Wenn du privat oder familienversichert bist, läuft der Kassenanteil anders: Dann zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 €. Der Arbeitgeberzuschuss wird trotzdem so behandelt, als würde die Krankenkasse 13 € pro Tag zahlen. Deshalb kann die Gesamtsumme niedriger ausfallen als bei gesetzlicher Mitgliedschaft, obwohl das zugrunde gelegte Netto gleich oder ähnlich ist.

Die Rechnung ist eine Modellrechnung nach den eingegebenen Daten. Entscheidend bleiben deine tatsächlichen Entgeltabrechnungen, deine Versicherungssituation und der konkrete Mutterschutzzeitraum.

Wie funktioniert Mutterschaftsgeld berechnen?

Die Rechnung beginnt mit deinem kalendertäglichen Netto. In Worten: Das durchschnittliche Netto wird auf einen Tageswert umgerechnet. Bei gesetzlich versicherten Angestellten zahlt die Krankenkasse davon bis zu 13 € pro Tag. Alles, was darüber liegt, wird als Arbeitgeberzuschuss berechnet.

Ein Beispiel mit 1.800,00 € Netto und 99 Tage zeigt den Ablauf:

  • Netto pro Tag: 1.800,00 € ÷ 30 = 60,00 €.
  • Krankenkasse: höchstens 13 € × 99 Tage = 1.287,00 €.
  • Arbeitgeber: (60,00 € − 13 €) × 99 Tage = 4.653,00 €.
  • Zusammen: 5.940,00 €.

Der Monatswert bleibt in diesem Beispiel bei 1.800,00 €, weil der Tageswert 60,00 € beträgt und im Rechner als entspricht pro Monat 1.800,00 € ausgewiesen wird. Wichtig ist: Das ist kein zusätzlicher Bonus zum normalen Netto, sondern die Fortzahlung des maßgeblichen Netto während des Mutterschutzes, aufgeteilt auf die zuständigen Stellen.

Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld: warum das Netto den Unterschied macht

Bei gesetzlich versicherten Angestellten ist der Anteil der Krankenkasse bei 99 Tage in vielen Fällen gleich: 1.287,00 €. Der Unterschied entsteht dann fast vollständig über den Arbeitgeberzuschuss. Je höher dein kalendertägliches Netto über 13 € liegt, desto höher wird der Zuschuss.

Aus der Vergleichsrechnung sieht man das gut:

Netto/Monat Netto/Tag Arbeitgeber/Tag Kasse (99 Tage) Arbeitgeber (99 Tage) gesamt
600 € 20,00 € 7,00 € 1.287,00 € 693,00 € 1.980,00 €
1.800 € 60,00 € 47,00 € 1.287,00 € 4.653,00 € 5.940,00 €
3.000 € 100,00 € 87,00 € 1.287,00 € 8.613,00 € 9.900,00 €

Bei 390 € Netto/Monat liegt der Tageswert bei 13,00 €. Dann entsteht kein Arbeitgeberzuschuss, weil die Krankenkasse den Tageswert bereits abdeckt. Bei höheren Monatsnettos wächst dagegen nur der Arbeitgeberanteil, während die Krankenkasse bei 99 Tage weiterhin mit 1.287,00 € erscheint.

Mutterschaftsgeld privat versichert, familienversichert und im Minijob

Wenn du privat oder familienversichert bist, ist die Logik für den Zahlweg anders. Der Betrag vom Bundesamt ist einmalig auf 210,00 € begrenzt. Der Arbeitgeberzuschuss kann trotzdem deutlich höher sein, weil er sich am kalendertäglichen Netto orientiert.

Bei einer privat versicherten Angestellten mit 3.500,00 € Netto und 99 Tage ergibt sich ein kalendertägliches Netto von 116,67 €. Das Bundesamt zahlt 210,00 €. Der Arbeitgeberzuschuss liegt bei 10.263,33 €. Zusammen ergibt das 10.473,33 €.

Bei 2.800 € brutto, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen und 99 Tage weist die Rechnung 5.328,30 € aus. Davon kommen 210,00 € vom Bundesamt und 5.118,30 € vom Arbeitgeber. Das zugrunde gelegte Netto pro Monat beträgt 1.941,00 €.

Auch im Minijob kann diese Unterscheidung relevant sein. Bei 520 € brutto, privat oder familienversichert, und 99 Tage liegt das Ergebnis bei 577,29 €. Davon entfallen 210,00 € auf das Bundesamt und 367,29 € auf den Arbeitgeberzuschuss.

Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosengeld I, Selbstständigkeit und längerer Schutzfrist

Bei Arbeitslosengeld I ersetzt die Rechnung kein Arbeitsentgelt, sondern knüpft an das Arbeitslosengeld an. Bei 1.200 € Arbeitslosengeld pro Monat und 99 Tage ergibt sich ein Mutterschaftsgeld von 3.960,00 €. Der Tageswert liegt bei 40,00 €, der Zahlweg ist Krankenkasse in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Für Selbstständige ist der Krankengeldanspruch entscheidend. Bei gesetzlicher Versicherung mit Krankengeldanspruch und 3.000 € beitragspflichtigem Arbeitseinkommen pro Monat weist die Rechnung 6.930,00 € für 99 Tage aus. Pro Kalendertag sind das 70,00 €, gezahlt von der Krankenkasse in Höhe des Krankengeldes.

Ein längerer Mutterschutz verändert vor allem die Anzahl der Zahlungstage. Bei 1.800 € Netto und 127 Tage, etwa bei Früh- oder Mehrlingsgeburt, beträgt das Mutterschaftsgeld gesamt 7.620,00 €. Die Krankenkasse zahlt 1.651,00 €, der Arbeitgeberzuschuss beträgt 5.969,00 €. Der Tageswert bleibt bei 60,00 €.

Typische Fehler beim Mutterschaftsgeld berechnen

Häufige Fehler entstehen, wenn Brutto und Netto verwechselt werden. Gib Netto ein, wenn du dein durchschnittliches Nettogehalt kennst. Gib Brutto ein, wenn der Rechner daraus erst ein Netto ableiten soll. Dann beeinflussen Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und Bundesland das Ergebnis.

Ein weiterer Punkt sind Einmalzahlungen. Für das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 3 Monate zählen regelmäßige Bezüge. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld gehören nicht in diesen Durchschnitt. Wenn dein Gehalt dauerhaft gestiegen ist, zählt das neue Gehalt.

Prüfe außerdem die Versicherungsart. Gesetzlich versichert als Mitglied ist nicht dasselbe wie privat oder familienversichert. Bei gesetzlicher Mitgliedschaft kann die Krankenkasse bei 99 Tage 1.287,00 € zahlen. Bei privat oder familienversichert steht stattdessen der einmalige Betrag von 210,00 € im Ergebnis.

Achte zuletzt auf die Dauer. 99 Tage ist der reguläre Zeitraum mit 6 + 8 Wochen + Entbindungstag. 127 Tage werden bei Früh- oder Mehrlingsgeburt mit 12 Wochen nach der Geburt verwendet. Kommt das Kind später als errechnet, kann sich der Zeitraum vor der Geburt verlängern.

Tabellen zum Nachschlagen

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss nach Nettogehalt

Gesetzlich versichert, reguläre 99 Tage (6 Wochen vor, Entbindungstag, 8 Wochen nach der Geburt)
Netto/MonatNetto/TagArbeitgeber/TagKasse (99 Tage)Arbeitgeber (99 Tage)gesamt
390 €13,00 €0,00 €1.287,00 €0,00 €1.287,00 €
600 €20,00 €7,00 €1.287,00 €693,00 €1.980,00 €
800 €26,67 €13,67 €1.287,00 €1.353,33 €2.640,33 €
1.000 €33,33 €20,33 €1.287,00 €2.012,67 €3.299,67 €
1.200 €40,00 €27,00 €1.287,00 €2.673,00 €3.960,00 €
1.500 €50,00 €37,00 €1.287,00 €3.663,00 €4.950,00 €
1.800 €60,00 €47,00 €1.287,00 €4.653,00 €5.940,00 €
2.000 €66,67 €53,67 €1.287,00 €5.313,33 €6.600,33 €
2.200 €73,33 €60,33 €1.287,00 €5.972,67 €7.259,67 €
2.500 €83,33 €70,33 €1.287,00 €6.962,67 €8.249,67 €
2.800 €93,33 €80,33 €1.287,00 €7.952,67 €9.239,67 €
3.000 €100,00 €87,00 €1.287,00 €8.613,00 €9.900,00 €
3.500 €116,67 €103,67 €1.287,00 €10.263,33 €11.550,33 €
4.000 €133,33 €120,33 €1.287,00 €11.912,67 €13.199,67 €
5.000 €166,67 €153,67 €1.287,00 €15.213,33 €16.500,33 €

Mutterschaftsgeld privat oder familienversichert

Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 €, dazu der Arbeitgeberzuschuss; 99 Tage
Netto/MonatBundesamtArbeitgebergesamt
556 €210,00 €547,47 €757,47 €
603 €210,00 €702,90 €912,90 €
1.000 €210,00 €2.012,67 €2.222,67 €
2.000 €210,00 €5.313,33 €5.523,33 €
3.000 €210,00 €8.613,00 €8.823,00 €
4.000 €210,00 €11.912,67 €12.122,67 €
5.000 €210,00 €15.213,33 €15.423,33 €

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Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Mutterschaftsgeld-Rechner: Im Mutterschutz bekommst du dein durchschnittliches Nettogehalt weiter: Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Tag, der Arbeitgeber den Rest bis zum Netto. Bei 1.800 € netto sind das 60 € pro Tag (13 € Kasse + 47 € Arbeitgeber), für die regulären 99 Tage zusammen 5.940 €; privat oder familienversichert zahlt das Bundesamt statt der Kasse einmalig höchstens 210 €.
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Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss nach Nettogehalt (Tabelle)
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss nach Nettogehalt
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Häufige Fragen

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich bei 1.800 € netto?

Bei 1.800 € netto und 99 Tage beträgt das Mutterschaftsgeld gesamt 5.940,00 €. Davon zahlt die Krankenkasse 1.287,00 €, der Arbeitgeber übernimmt 4.653,00 €. Pro Kalendertag entspricht das 60,00 €.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei 1.800 € netto?

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt bei 1.800 € netto und 99 Tage 4.653,00 €. Pro Tag sind das 47,00 €. Die Krankenkasse zahlt zusätzlich 13 € pro Tag, also 1.287,00 € für den genannten Zeitraum.

Was bedeutet Mutterschaftsgeld 13 € pro Tag?

13 € pro Tag ist der Höchstbetrag der Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Angestellten. Liegt dein kalendertägliches Netto höher, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss. Bei 60,00 € Tagesnetto sind das 13 € Krankenkasse und 47,00 € Arbeitgeber.

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich privat versichert?

Bei 3.500,00 € netto, privat versichert und 99 Tage ergibt sich ein Gesamtbetrag von 10.473,33 €. Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt 210,00 € einmalig, der Arbeitgeberzuschuss beträgt 10.263,33 €.

Wie viel Mutterschaftsgeld gibt es im Minijob familienversichert?

Bei 520 € brutto, privat oder familienversichert, und 99 Tage beträgt das Mutterschaftsgeld gesamt 577,29 €. Davon kommen 210,00 € vom Bundesamt und 367,29 € als Arbeitgeberzuschuss. Das zugrunde gelegte Netto pro Monat beträgt 501,28 €.

Wie hoch ist Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosengeld I?

Bei 1.200 € Arbeitslosengeld pro Monat und 99 Tage beträgt das Mutterschaftsgeld 3.960,00 €. Pro Kalendertag sind das 40,00 €. Gezahlt wird es von der Krankenkasse in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich bei einer Frühgeburt?

Bei 1.800 € netto und 127 Tage beträgt das Mutterschaftsgeld gesamt 7.620,00 €. Die Krankenkasse zahlt 1.651,00 €, der Arbeitgeberzuschuss liegt bei 5.969,00 €. Pro Kalendertag bleiben es 60,00 €.

Wie viel Mutterschaftsgeld bekommen Selbstständige?

Bei 3.000 € beitragspflichtigem Arbeitseinkommen pro Monat, gesetzlicher Versicherung mit Krankengeldanspruch und 99 Tage beträgt das Mutterschaftsgeld 6.930,00 €. Pro Kalendertag sind das 70,00 €, gezahlt von der Krankenkasse in Höhe des Krankengeldes.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2018

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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