TV-BA-Rechner
TV-BA ab 01.05.2026: TE V Stufe 2 = 3.530,78 € brutto, Jahressonderzahlung 95 %. Alle Tätigkeitsebenen, Funktionsstufen, Teilzeit und Netto.
- Netto pro Monat?
- 2.350,26 €
- Tabellenentgelt (Vollzeit)
- 3.530,78 €
- Funktionsstufen
- 0,00 €
- Lohnsteuer
- 412,58 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Krankenversicherung
- 308,94 €
- Pflegeversicherung
- 84,74 €
- Rentenversicherung
- 328,36 €
- Arbeitslosenversicherung
- 45,90 €
- Abzugsquote
- 33,4 %
- Bemessungssatz Jahressonderzahlung
- 95 %
- Jahressonderzahlung (brutto, November)
- 3.354,24 €
- Jahressonderzahlung netto?
- 1.833,69 €
- Jahresbrutto
- 45.723,60 €
- Jahresnetto
- 30.036,81 €
- Stundenlohn (brutto)?
- 20,82 €
- Nächste Stufe
- Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2: 3.698,89 € (+168,11 €)
- Arbeitgeberkosten pro Monat (ohne Zusatzversorgung)
- 4.282,83 €
- Der Aufstieg in die Stufen 3 bis 6 ist leistungsabhängig: Die Zeit kann sich bei überdurchschnittlicher Leistung verkürzen und bei deutlich unterdurchschnittlicher verlängern (§ 19 Abs. 2 TV-BA).
Alle Stufen deiner Entgeltgruppe
| Entwicklungsstufe | erreicht nach | Brutto | Netto |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | 3.240,69 € | 2.189,51 € |
| Stufe 2 | 1 Jahr | 3.530,78 € | 2.350,26 € |
| Stufe 3 | 3 Jahren | 3.698,89 € | 2.442,38 € |
| Stufe 4 | 6 Jahren | 3.879,18 € | 2.540,30 € |
| Stufe 5 | 10 Jahren | 4.078,75 € | 2.647,80 € |
| Stufe 6 | 15 Jahren | 4.293,80 € | 2.762,40 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Tabellenentgelt TE V, Stufe 2 (TV-BA ab 01.05.2026): 3.530,78 €
- Monatsbrutto 3.530,78 € − Lohnsteuer 412,58 € − Soli 0,00 € − Kirchensteuer 0,00 € − Sozialabgaben = Netto 2.350,26 €
- Jahressonderzahlung: 3.530,78 € × 95 % = 3.354,24 €; Jahresbrutto = 12 × Monatsbrutto + JSZ = 45.723,60 €
Was leistet der TV-BA-Rechner 2026?
Der TV-BA-Rechner zeigt dir, welches Brutto und Netto sich aus Tätigkeitsebene, Entwicklungsstufe, Arbeitszeit, Funktionsstufen und deinen Steuer- sowie Sozialversicherungsdaten ergibt. Der Tarif gilt für Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit, sofern die Stelle nach TV-BA bewertet ist. Außertarifliche Stellen sind darin nicht enthalten.
Du wählst deine Tätigkeitsebene, Stufe, Wochenstunden und die Angaben für Steuer und Versicherung aus, der Rechner zeigt dir daraus Monatswerte, Jahressonderzahlung, Jahreswerte und Abzüge.
Die Tätigkeitsebene kommt nicht aus einem Wunschgehalt, sondern aus dem Tätigkeits- und Kompetenzprofil deiner Stelle. Deshalb ist die Stellenbewertung der erste Anker. Eine Fachassistenz in TE V, Stufe 2 hat zum Beispiel ein anderes Tabellenentgelt als eine Arbeitsvermittlerin in TE IV oder eine Teamleiterin in TE III. Die Entwicklungsstufe bildet zusätzlich ab, wie lange und mit welcher einschlägigen Erfahrung du in der jeweiligen Stufe stehst.
Für eine schnelle Orientierung hilft der Blick auf typische Werte: In TE IV, Stufe 3 bei 39 Std. liegen das Brutto bei 4.728,06 € und das Netto bei 2.990,13 €. In TE VIII, Stufe 1 bei 39 Std. sind es 2.733,55 € brutto und 1.903,08 € netto. Das sind keine frei verhandelten Einzelwerte, sondern tarifliche Tabellenwerte mit anschließender Netto-Berechnung.
Wie rechnet der TV-BA-Rechner brutto in netto?
Die Rechnung beginnt immer beim Tabellenentgelt. In Worten lautet die Grundformel: Tabellenentgelt nach Tätigkeitsebene und Stufe plus mögliche Funktionsstufen, anschließend anteilig nach Wochenstunden. Vollzeit wird mit 39 Std. angesetzt. Für den Stundenlohn wird das Monatsbrutto durch Wochenstunden und 4,348 geteilt.
Ein Beispiel: In TE V, Stufe 2 bei 39 Std. beträgt das Tabellenentgelt 3.530,78 €. Es kommen keine Funktionsstufen dazu, also bleibt das Monatsbrutto bei 3.530,78 €. Davon gehen 412,58 € Lohnsteuer, 0,00 € Solidaritätszuschlag, 0,00 € Kirchensteuer und 767,94 € Sozialabgaben ab. Übrig bleiben 2.350,26 € netto. Die Abzugsquote liegt in diesem Beispiel bei 33,4 %.
Für den November wird zusätzlich die Jahressonderzahlung berechnet. In TE V gilt dafür ein Bemessungssatz von 95 %. Aus 3.530,78 € Monatsbrutto wird eine Jahressonderzahlung von 3.354,24 € brutto. Das Jahresbrutto liegt damit bei 45.723,60 €, das Jahresnetto bei 30.036,81 €.
Die Netto-Rechnung ist eine Modellrechnung nach deinen Eingaben. In der echten Entgeltabrechnung können zum Beispiel persönliche ELStAM-Daten, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kirchensteuer, private Versicherungsbeiträge oder weitere Entgeltbestandteile abweichen.
Wie Teilzeit, Stufen und Funktionsstufen dein TV-BA-Gehalt verändern
Teilzeit wird im TV-BA anteilig berechnet. Das gilt für das Tabellenentgelt und für Funktionsstufen. Ein Beispiel aus TE V, Stufe 2 zeigt den Effekt gut: Bei 30 Std. sinkt das Monatsbrutto auf 2.715,98 €, das Netto liegt bei 1.893,09 €. Der brutto Stundenlohn bleibt mit 20,82 € gleich, weil sich das Entgelt proportional zur Arbeitszeit verändert.
Auch bei höherer Tätigkeitsebene wirkt Teilzeit direkt. Eine Arbeitsvermittlerin in TE IV, Stufe 4 mit 30 Std. hat ein Tabellenentgelt in Vollzeit von 4.975,11 €. Daraus ergeben sich 3.827,01 € brutto und 2.512,06 € netto. Die Jahressonderzahlung beträgt hier 3.444,31 € brutto, der Bemessungssatz liegt in TE IV bei 90 %.
Funktionsstufen kommen hinzu, wenn sie für die konkrete Funktion vorgesehen sind. In TE VI, Stufe 4 mit einer Funktionsstufe 1 erhöht sich das Tabellenentgelt von 3.574,01 € um 83,06 €. Daraus werden 3.657,07 € brutto und 2.419,50 € netto. In den höheren Tätigkeitsebenen sind die Beträge je Funktionsstufe höher: Bei TE III, Stufe 5 mit zwei Funktionsstufen 2 entstehen 904,64 € Funktionsstufen, insgesamt 6.786,22 € brutto und 4.067,54 € netto.
Der Stufenaufstieg ist ein weiterer Hebel. In TE V, Stufe 2 ist die nächste Stufe nach 2 Jahren vorgesehen: Dann steigt das Brutto auf 3.698,89 €, der Unterschied beträgt 168,11 €. Ab Stufe 3 kann die Entwicklung leistungsabhängig schneller oder langsamer laufen.
Warum dein Netto im TV-BA-Rechner von Steuerklasse, Kirche und Versicherung abhängt
Das Tabellenentgelt ist tariflich fest, das Netto aber persönlich. Steuerklasse, Kirchensteuer, Bundesland, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kinder und Alter können das Ergebnis sichtbar verändern. Deshalb kann dasselbe TV-BA-Brutto zu verschiedenen Netto-Beträgen führen.
Ein Vergleich: In TE V, Stufe 3 bei 39 Std. und Steuerklasse III mit einem Kind unter 25 Jahren liegt das Monatsbrutto bei 3.698,89 € und das Netto bei 2.766,74 €. Die Lohnsteuer beträgt 149,83 €, die Pflegeversicherung 66,58 €. Bei Steuerklasse I wäre das Netto aus der Tabelle für TE V, Stufe 3 niedriger, dort stehen 2.442,38 €.
Kirchensteuer wirkt ebenfalls direkt. In TE IV, Stufe 6 mit Steuerklasse I und Kirchensteuer beträgt das Brutto 5.531,03 €, das Netto 3.314,25 €. Die Kirchensteuer liegt in diesem Beispiel bei 83,70 €. Ohne die passende Angabe zur Kirchensteuer wäre der Netto-Wert also nicht sauber vergleichbar.
Auch die Krankenversicherung kann den Unterschied machen. Bei TE III, Stufe 2 mit privater Krankenversicherung, 550 € PKV und 60 € privater Pflegepflichtversicherung bleiben 3.309,70 € netto. In der Auswertung wird dafür ein PKV-Beitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuss von 305,00 € berücksichtigt. Bei gesetzlicher Krankenversicherung hängt der Wert dagegen unter anderem am Zusatzbeitrag, zum Beispiel 2,9 % oder 3 %.
Welche Fehler du beim Gehalt der Bundesagentur für Arbeit vermeiden solltest
Der häufigste Fehler ist eine falsche Tätigkeitsebene. TE IV, TE V und TE VI klingen ähnlich, führen aber zu klar unterschiedlichen Tabellenentgelten. Wenn deine Stelle nach TE IV, Stufe 2 bewertet ist und du 35 Std. arbeitest, ergibt sich ein Brutto von 4.026,09 € und ein Netto von 2.619,58 €. Eine andere Tätigkeitsebene würde eine andere Rechnung ergeben.
Der zweite Fehler betrifft Funktionsstufen. Sie sind keine pauschale Zulage für alle Beschäftigten. Du solltest sie nur eintragen, wenn sie für deine Funktion tatsächlich vorgesehen sind. Sonst wird das Brutto zu hoch. Das sieht man besonders bei mehreren Funktionsstufen: In TE III, Stufe 5 führen zwei Funktionsstufen 2 zu 904,64 € zusätzlichem Brutto.
Der dritte Fehler ist der Vergleich von Netto-Werten ohne gleiche Annahmen. Steuerklasse I, Steuerklasse III, Kirchensteuer, Bundesland, Zusatzbeitrag und private Krankenversicherung verändern das Ergebnis. Wenn du Angebote, interne Wechsel oder Teilzeitmodelle vergleichst, halte diese Angaben gleich.
Außerdem solltest du die Jahressonderzahlung getrennt vom Monatsnetto betrachten. Sie erhöht das Jahresbrutto und das Jahresnetto, ist aber kein normales Monatsentgelt. In TE V, Stufe 4 beträgt die Jahressonderzahlung 3.685,22 € brutto und 1.979,67 € netto. Das Jahresbrutto liegt dort bei 50.235,38 €, das Jahresnetto bei 32.463,27 €.
Tabellen zum Nachschlagen
TV-BA Gehaltstabelle 2026 (ab 01.05.2026)
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| TE I | 5.508,23 € | 6.074,07 € | 6.418,23 € | 6.775,52 € | 7.163,42 € | 7.567,34 € |
| TE II | 4.971,59 € | 5.447,00 € | 5.805,74 € | 6.135,33 € | 6.463,43 € | 6.835,30 € |
| TE III | 4.537,01 € | 5.015,33 € | 5.283,65 € | 5.582,66 € | 5.881,58 € | 6.253,46 € |
| TE IV | 4.099,09 € | 4.486,22 € | 4.728,06 € | 4.975,11 € | 5.253,85 € | 5.531,03 € |
| TE V | 3.240,69 € | 3.530,78 € | 3.698,89 € | 3.879,18 € | 4.078,75 € | 4.293,80 € |
| TE VI | 2.997,50 € | 3.248,74 € | 3.407,32 € | 3.574,01 € | 3.754,32 € | 3.950,11 € |
| TE VII | 2.819,64 € | 3.048,19 € | 3.178,49 € | 3.331,68 € | 3.500,03 € | 3.683,51 € |
| TE VIII | 2.733,55 € | 2.937,16 € | 3.068,66 € | 3.203,15 € | 3.354,19 € | 3.524,77 € |
TV-BA 2026: Netto nach Tätigkeitsebene und Stufe (Steuerklasse I)
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| TE I | 3.386,60 € | 3.682,63 € | 3.870,80 € | 4.061,82 € | 4.264,35 € | 4.471,61 € |
| TE II | 3.115,61 € | 3.356,03 € | 3.533,59 € | 3.716,39 € | 3.895,22 € | 4.093,42 € |
| TE III | 2.890,55 € | 3.137,99 € | 3.274,12 € | 3.423,61 € | 3.575,63 € | 3.781,18 € |
| TE IV | 2.658,70 € | 2.863,89 € | 2.990,13 € | 3.117,36 € | 3.259,06 € | 3.397,95 € |
| TE V | 2.189,51 € | 2.350,26 € | 2.442,38 € | 2.540,30 € | 2.647,80 € | 2.762,40 € |
| TE VI | 2.052,96 € | 2.193,99 € | 2.282,06 € | 2.374,00 € | 2.472,60 € | 2.578,64 € |
| TE VII | 1.952,20 € | 2.081,62 € | 2.154,76 € | 2.240,13 € | 2.333,28 € | 2.433,93 € |
| TE VIII | 1.903,08 € | 2.018,92 € | 2.093,14 € | 2.168,55 € | 2.252,66 € | 2.346,89 € |
TV-BA 2026: Netto in Steuerklasse III
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| TE I | 3.801,68 € | 4.142,80 € | 4.362,97 € | 4.589,40 € | 4.832,68 € | 5.083,28 € |
| TE II | 3.494,27 € | 3.766,78 € | 3.970,34 € | 4.182,23 € | 4.391,72 € | 4.627,01 € |
| TE III | 3.242,71 € | 3.519,49 € | 3.673,45 € | 3.843,94 € | 4.018,88 € | 4.257,85 € |
| TE IV | 2.986,53 € | 3.213,14 € | 3.353,71 € | 3.496,36 € | 3.656,48 € | 3.814,70 € |
| TE V | 2.466,68 € | 2.647,51 € | 2.749,55 € | 2.856,96 € | 2.974,63 € | 3.100,74 € |
| TE VI | 2.310,54 € | 2.471,82 € | 2.571,22 € | 2.674,00 € | 2.782,93 € | 2.898,81 € |
| TE VII | 2.193,70 € | 2.343,37 € | 2.427,17 € | 2.524,04 € | 2.628,62 € | 2.740,34 € |
| TE VIII | 2.136,33 € | 2.271,17 € | 2.356,72 € | 2.442,80 € | 2.538,16 € | 2.643,81 € |
TV-BA Funktionsstufen und Jahressonderzahlung 2026 je Tätigkeitsebene
| Tätigkeitsebene | Funktionsstufe 1 | Funktionsstufe 2 | JSZ-Satz % | JSZ Stufe 2 |
|---|---|---|---|---|
| TE I | 226,16 € | 452,32 € | 75 | 4.555,55 € |
| TE II | 226,16 € | 452,32 € | 90 | 4.902,30 € |
| TE III | 226,16 € | 452,32 € | 90 | 4.513,80 € |
| TE IV | 226,16 € | 452,32 € | 90 | 4.037,60 € |
| TE V | 83,06 € | 166,12 € | 95 | 3.354,24 € |
| TE VI | 83,06 € | 166,12 € | 95 | 3.086,30 € |
| TE VII | 83,06 € | 166,12 € | 95 | 2.895,78 € |
| TE VIII | 83,06 € | 166,12 € | 95 | 2.790,30 € |
Beispiele zum Ausprobieren
- Fachassistenz TE V, Stufe 2, VollzeitBruttogehalt pro Monat: 3.530,78 €
- Arbeitsvermittlerin TE IV, Stufe 4, 30 StundenBruttogehalt pro Monat: 3.827,01 €
- Berufseinsteiger TE VIII, Stufe 1Bruttogehalt pro Monat: 2.733,55 €
- Teamleiterin TE III, Stufe 6, zwei Funktionsstufen 1, StKl IIIBruttogehalt pro Monat: 6.705,78 €
Häufige Fragen
Was verdient man in TV-BA TE IV, Stufe 3?
In TE IV, Stufe 3 bei 39 Std. beträgt das Gehalt 4.728,06 € brutto und 2.990,13 € netto. Das gilt im Beispiel für Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, gesetzliche Krankenversicherung, 2,9 % Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer und ohne Funktionsstufen.
Wie viel netto bleiben in TE V, Stufe 2 bei 30 Wochenstunden?
In TE V, Stufe 2 bei 30 Std. bleiben 1.893,09 € netto. Das Monatsbrutto beträgt 2.715,98 €. Die Jahressonderzahlung liegt bei 2.580,18 € brutto und 1.467,99 € netto, wenn keine Funktionsstufen eingetragen sind.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-BA?
Die Jahressonderzahlung beträgt je nach Tätigkeitsebene 95 %, 90 % oder 75 % des Monatsgehalts. In TE V, Stufe 4 ergibt das 3.685,22 € brutto und 1.979,67 € netto. Der Betrag wird im Rechner zusätzlich zum laufenden Monatsgehalt im Jahreswert berücksichtigt.
Was bringt eine Funktionsstufe im TV-BA?
Eine Funktionsstufe erhöht dein Brutto um den tariflichen Betrag der jeweiligen Tätigkeitsebene. In TE VI, Stufe 4 mit einer Funktionsstufe 1 steigt das Brutto auf 3.657,07 €, davon bleiben 2.419,50 € netto. Die Funktionsstufen werden bei Teilzeit anteilig gerechnet.
Wie viel verdient ein Arbeitsvermittler in TE IV, Stufe 2 bei 35 Stunden?
Bei TE IV, Stufe 2 und 35 Std. ergibt sich ein Brutto von 4.026,09 € und ein Netto von 2.619,58 €. Die Jahressonderzahlung beträgt 3.623,48 € brutto. Die nächste Stufe bringt in diesem Beispiel 4.243,13 € brutto.
Wie wirkt Steuerklasse III im TV-BA-Rechner?
In TE V, Stufe 3 mit Steuerklasse III und einem Kind unter 25 Jahren bleiben 2.766,74 € netto. Das Brutto beträgt 3.698,89 €. Der niedrigere Lohnsteuerabzug im Beispiel zeigt, warum Netto-Vergleiche nur mit gleicher Steuerklasse sinnvoll sind.
Kann der TV-BA-Rechner private Krankenversicherung berücksichtigen?
Ja, mit privater Krankenversicherung kann der Rechner PKV und private Pflegepflichtversicherung einbeziehen. In TE III, Stufe 2 mit 550 € PKV und 60 € privater Pflegepflichtversicherung ergibt sich ein Netto von 3.309,70 €. Der berücksichtigte PKV-Beitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuss beträgt 305,00 €.
Welche Tätigkeitsebene habe ich im TV-BA?
Deine Tätigkeitsebene ergibt sich aus der Bewertung deiner Stelle, nicht aus deiner bisherigen Berufserfahrung allein. Maßgeblich ist das Tätigkeits- und Kompetenzprofil. Die Entwicklungsstufe kommt danach hinzu und bildet Erfahrung sowie Stufenlaufzeit ab. Wenn du unsicher bist, nutze die Angaben aus Arbeitsvertrag, Stellenbewertung oder Personalunterlagen.
Quellen und Prüfung
- Tarifvertrag TV-BA und Gehaltstabelle der Bundesagentur für Arbeit, gültig ab 01.05.2026 - Bundesagentur für Arbeit
- TV-BA in der Fassung des 31. Änderungstarifvertrags (§§ 17-22) - Bundesagentur für Arbeit
- § 39b EStG - Lohnsteuerabzug - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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TV-BA-Rechner. Rechner-info.de, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/gehalt/tv-ba-rechner

