Löschmitteleinheiten-Rechner

200 m² brauchen 12 LE Grundausstattung. Ein Löscher mit 43A entspricht 12 LE. Prüfe Fläche, Geschosse, Brandklasse und Zusatzbedarf.

Stand 24.09.2026Von Sebastian Wiercinski

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Benötigte Brandklassen
Brandgefährdung laut Beurteilung

Nur Geräte mit den oben eingetragenen Ratings. Unterschiedliche Gerätetypen gesondert beurteilen.

Nur bei normaler Gefährdung: leichtere Handhabung, verkürzte Zugriffszeit und doppelte Zahl der Brandschutzhelfer nach Abschnitt 5.2.1.

LE für die Grundausstattung12
Anrechenbare LE je gewähltem Löscher
12
Mindestanzahl identischer Löscher für Grundausstattung
1
Zusätzliche Geräte nach reinem Mengenvergleich
1
Vorhandene LE der gewählten Geräte
0
Rating A in LE
12
  • Nur Grundausstattung von Arbeitsstätten nach ASR A2.2, keine abgeschlossene Brandschutzplanung. Je Geschoss mindestens 6 LE; maximale tatsächliche Laufweglänge grundsätzlich 20 m, Zugänglichkeit und Verteilung zusätzlich prüfen. Mengenmäßig vorhandene Geräte bestätigen keine passende Aufstellung. Brandklassen C, D und F haben keine automatische LE-Umrechnung.
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. 200 m² ergeben 12 LE nach Flächentabelle; mindestens 6 LE für 1 Geschosse. Verwendet: 12 LE.
  2. Gewähltes Rating ergibt 12 anrechenbare LE je Gerät für die benötigten Klassen.
  3. Flächenbedarf und mindestens 6 LE pro Geschoss ergeben mindestens 1 identische Löscher. Nach 0 vorhandenen bleiben mengenmäßig 1 zusätzlich.

Was bedeutet es, Löschmitteleinheiten zu berechnen?

Löschmitteleinheiten, kurz LE, machen unterschiedliche Feuerlöscher vergleichbar. Ein Gerät hat nicht einfach nur ein Gewicht oder eine Füllmenge, sondern ein geprüftes Löschvermögen. Dieses steht als Rating auf dem Feuerlöscher, zum Beispiel 43A für feste Stoffe oder 183B für Flüssigkeiten. Aus diesem Rating ergibt sich, wie viele LE das Gerät für die jeweilige Brandklasse anrechnen kann.

Wenn du Löschmitteleinheiten berechnen willst, brauchst du daher zwei Dinge: den Bedarf aus der Grundfläche und die anrechenbaren LE der vorgesehenen Löscher. Die Berechnung orientiert sich an der ASR A2.2. Sie ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung, hilft dir aber, den Mengenbedarf sauber nachzuvollziehen.

Die Brandklasse ist dabei kein Detail. In einem Büro mit Papier, Möbeln und ähnlichen festen Stoffen geht es typischerweise um Brandklasse A. Bei brennbaren Flüssigkeiten ist Brandklasse B relevant. Wenn beide Brandklassen abgedeckt werden müssen, muss das ausgewählte Gerät auch für beide geeignet sein. Ein einzelnes gutes Rating für A reicht dann nicht automatisch aus.

Wie funktioniert die Berechnung nach ASR A2.2?

Die Rechnung läuft in Worten so: Zuerst wird aus der gesamten Grundfläche der LE-Grundbedarf nach ASR A2.2 Tabelle 3 bestimmt. Danach wird geprüft, ob durch die Geschosse ein höherer Mindestbedarf entsteht. Anschließend wird das Rating des gewählten Feuerlöschers in anrechenbare LE übersetzt. Die Gerätezahl muss sowohl den Gesamtbedarf als auch die Mindestversorgung jedes Geschosses erfüllen. Du rundest dafür den Gesamtbedarf geteilt durch LE je Gerät auf; zusätzlich braucht jedes Geschoss genügend ganze Geräte für mindestens 6 LE. Der größere der beiden Werte bestimmt den rechnerischen Mengenbedarf. Die Grundfläche ist die Summe der Flächen aller belegten Geschosse.

Beispiel: Bei 200 m² auf 1 Geschoss mit Brandklasse A und einem Löscher mit Rating 43A ergibt die Flächentabelle 12 LE. Das Geschossminimum liegt hier darunter, daher bleibt der Bedarf bei 12 LE. Das Rating 43A wird mit 12 LE angerechnet. Damit reicht im Mengenvergleich 1 identischer, geeigneter und gewarteter Feuerlöscher für die Grundausstattung. Sind 0 passende Geräte vorhanden, bleibt mengenmäßig 1 zusätzliches Gerät.

Du gibst im Rechner Fläche, Geschosse, Brandklasse, Rating, Brandgefährdung und vorhandene passende Löscher ein; unterschiedliche Gerätetypen solltest du getrennt beurteilen.

Löschmitteleinheiten berechnen: Beispiele für Fläche und Geschosse

Die Fläche bestimmt den Grundbedarf, die Geschosse können die Mindestmenge erhöhen. Darum kann dieselbe Gesamtfläche je nach Verteilung zu einer anderen Mindestanzahl führen.

Situation LE für die Grundausstattung Anrechenbare LE je Löscher Mindestanzahl
200 m², 1 Geschoss, 43A 12 12 1
500 m², 2 Geschosse, 43A 21 12 2
200 m², 3 Geschosse, 43A 18 12 3
1.000 m², 3 Geschosse, 55A 36 15 3

Das Beispiel mit 200 m² zeigt den Unterschied besonders klar: Auf 1 Geschoss ergeben sich 12 LE und 1 Löscher mit 43A. Auf 3 Geschossen werden 18 LE angesetzt und die Mindestanzahl steigt auf 3 identische Löscher. Der reine Flächenwert ist also nicht die ganze Rechnung.

Bei größeren Flächen steigt der Bedarf entsprechend. Für 1.200 m² mit den Brandklassen A und B, Rating 43A und 183B, ergeben sich 42 LE. Da pro gewähltem Gerät 12 LE anrechenbar sind, werden 4 identische Löscher benötigt. Für 2.000 m² auf 4 Geschossen mit 55A und 113B sind es 60 LE, bei 6 anrechenbaren LE je gewähltem Löscher also 10 Geräte.

Welche Rolle spielen Brandklasse, Rating und erhöhte Brandgefährdung?

Das Rating entscheidet, wie stark ein Löscher angerechnet werden darf. Bei Brandklasse A ergeben 43A in den Beispielen 12 LE, 55A ergibt 15 LE. Bei Brandklasse B ergeben 144B in einem Beispiel 9 LE, 233B ergibt 15 LE. Deshalb kann ein stärkeres Rating die Anzahl der Geräte senken, wenn alle übrigen Anforderungen erfüllt sind.

Bei 150 m² mit Brandklasse B und Rating 144B liegt der Bedarf bei 12 LE. Da je Gerät 9 LE angerechnet werden, sind 2 identische Löscher erforderlich. Bei 750 m² auf 2 Geschossen, Brandklasse B und Rating 233B, ergeben sich 30 LE. Mit 15 LE je Gerät reichen im Mengenvergleich 2 Löscher.

Bei Brandklassen A und B musst du genauer hinsehen. Für 300 m² mit 43A und 89B werden 15 LE benötigt. Zwar entspricht 43A in der Einzelbetrachtung 12 LE und 89B entspricht 5 LE, die gewählte Kombination wird hier aber mit 0 LE je Löscher angerechnet. Der kleinere Wert liegt unter den regulär mindestens 6 LE je anrechenbarem Gerät. Eine Anrechnung kleinerer Geräte ist nur bei erfüllten Ausnahmebedingungen und normaler Brandgefährdung vorgesehen.

Erhöhte Brandgefährdung wird nicht allein durch den Rechner festgelegt. Sie kommt aus der Gefährdungsbeurteilung. Der Rechner zeigt auch dann nur die Grundausstattung. Die wegen erhöhter Gefährdung nötigen zusätzlichen Maßnahmen werden nicht berechnet; die angezeigte Gerätezahl allein genügt deshalb nicht als Nachweis.

Typische Fehler beim Berechnen von Löschmitteleinheiten

Ein häufiger Fehler ist, nur die Füllmenge des Feuerlöschers zu betrachten. Für die Rechnung zählt das Rating, also zum Beispiel 34A, 43A, 55A oder 183B. Ohne passendes Rating kannst du die LE nicht sauber anrechnen.

Auch vorhandene Löscher solltest du nur eintragen, wenn sie identisch, geeignet und gewartet sind. Im Beispiel mit 400 m², 34A und 2 bereits vorhandenen passenden Geräten liegt der Bedarf bei 18 LE. Ein 34A-Löscher wird mit 10 LE angerechnet, die vorhandenen Geräte ergeben 20 LE. Damit bleiben nach reinem Mengenvergleich 0 zusätzliche Geräte. Sind die vorhandenen Geräte aber nicht passend oder nicht gewartet, passt diese Rechnung nicht.

Bei kleineren oder anders verteilten Löschern gelten zusätzliche Bedingungen. Der Schalter für kleinere Löscher sollte nur gesetzt werden, wenn die fachliche Bestätigung tatsächlich vorliegt. Ein Gerät mit 55A besitzt bereits 15 LE und braucht diese Ausnahme nicht. Die Ausnahmebedingungen für kleinere Geräte müssen vollständig nach ASR A2.2 geprüft werden; eine Checkbox ist dafür kein fachlicher Nachweis.

Die Rechnung betrachtet vor allem den rechnerischen Mengenbedarf der Grundausstattung. Standort, Zugriffszeit, Kennzeichnung, Geschossverteilung, Wartung und die konkrete Gefährdungsbeurteilung bleiben Praxisfragen. Gerade bei erhöhter Brandgefährdung solltest du die rechnerische Ausgabe deshalb als Orientierung für die Dokumentation sehen, nicht als vollständige Brandschutzplanung.

Prüfe außerdem den tatsächlichen Laufweg zum Feuerlöscher: Er soll grundsätzlich höchstens 20 m betragen. Eine ausreichende Gesamtzahl allein bestätigt weder die passende Aufstellung noch die Verfügbarkeit auf jedem Geschoss.

Tabellen zum Nachschlagen

Löschmitteleinheiten nach Fläche: 50 bis 1.500 m²

Ein Geschoss, normale Brandgefährdung; Löscherrating 43A = 12 LE, Verteilung separat prüfen.
Grundbedarf LE43A-Löscher mindestens
5061
10091
200121
300152
500212
1.000363
1.250424
1.500484

Beispiele zum Ausprobieren

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Löschmitteleinheiten-Rechner: Nach ASR A2.2 sind für 200 m² Grundfläche bei normaler Brandgefährdung 12 Löschmitteleinheiten erforderlich. Ein Feuerlöscher mit Rating 43A oder 183B entspricht jeweils 12 LE; zusätzlich gelten Standort- und Geschossanforderungen.
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Löschmitteleinheiten nach Fläche: 50 bis 1.500 m² (Tabelle)
Löschmitteleinheiten nach Fläche: 50 bis 1.500 m²
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Häufige Fragen

Wie viele Löschmitteleinheiten brauche ich für 200 m²?

Für 200 m² bei normaler Brandgefährdung und 1 Geschoss ergeben sich 12 LE. Mit einem geeigneten Feuerlöscher mit Rating 43A werden 12 LE angerechnet. Damit reicht im Mengenvergleich 1 identischer Löscher, wenn keine weiteren Anforderungen dagegen sprechen.

Wie berechne ich die Mindestanzahl der Feuerlöscher?

Du teilst den benötigten LE-Bedarf durch die anrechenbaren LE je geeignetem Feuerlöscher und rundest auf ganze Geräte auf. Zusätzlich muss jedes Geschoss mit ganzen Geräten mindestens 6 LE erreichen. Bei 500 m² auf 2 Geschossen werden 21 LE benötigt. Ein 43A-Löscher zählt mit 12 LE, daher sind 2 identische Löscher erforderlich.

Wie viele LE hat ein Feuerlöscher mit 43A?

Ein Feuerlöscher mit 43A wird in den Beispielen mit 12 LE für Brandklasse A angerechnet. Ob er für deinen Bereich reicht, hängt danach vom LE-Bedarf aus Fläche, Geschossen und Gefährdungsbeurteilung ab. Für 200 m² auf 1 Geschoss passt das rechnerisch mit 1 Gerät.

Wie viele LE hat ein Feuerlöscher mit 55A?

Ein Feuerlöscher mit 55A wird mit 15 LE für Brandklasse A angerechnet. Bei 1.000 m² auf 3 Geschossen ergibt sich ein Bedarf von 36 LE. Daraus werden im Mengenvergleich 3 identische Löscher, wenn sie für die Brandklasse geeignet sind.

Was passiert, wenn Brandklasse A und B gebraucht werden?

Bei Brandklasse A und B muss das Gerät für beide Brandklassen passend angerechnet werden können. Bei 1.200 m² mit 43A und 183B ergeben sich 42 LE, je Gerät werden 12 LE angerechnet, also sind 4 identische Löscher nötig.

Warum zeigt die Rechnung bei 43A und 89B keine anrechenbaren LE?

Bei 300 m² mit Brandklassen A und B, 43A und 89B zeigt die Rechnung 0 anrechenbare LE je gewähltem Löscher. Obwohl 43A einzeln 12 LE und 89B einzeln 5 LE ergeben, wird die Kombination für diesen Bedarf nicht als geeignete Grundausstattung angerechnet.

Darf ich vorhandene Feuerlöscher bei den Löschmitteleinheiten mitrechnen?

Ja, vorhandene Feuerlöscher darfst du mitrechnen, wenn sie identisch, geeignet und gewartet sind. Bei 400 m² mit 34A zählen 2 passende vorhandene Löscher zusammen 20 LE. Der Bedarf liegt bei 18 LE, daher bleiben rechnerisch 0 zusätzliche Geräte.

Reicht der Rechner für die komplette Brandschutzplanung?

Nein, der Rechner bildet die Grundausstattung rechnerisch ab, ersetzt aber keine Gefährdungsbeurteilung. Er berücksichtigt Fläche, Geschosse, Brandklasse, Rating und vorhandene passende Geräte. Standortwahl, Wartung, Kennzeichnung und die Einstufung erhöhter Brandgefährdung müssen fachlich geprüft werden.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
24.09.2026, Werte gültig ab 24.09.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Löschmitteleinheiten-Rechner. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/bauen/loeschmitteleinheiten-rechner